Haus auf fremden Grundstück bauen?

Diskutiere Haus auf fremden Grundstück bauen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie ist folgende Situation: Meine Schwester besitzt ein Grundstück in Oberfranken dass sie nicht braucht neben ihrem Wohnhaus. Ich würde...

  1. #1 Bauernbua, 17.06.2023
    Bauernbua

    Bauernbua

    Dabei seit:
    24.07.2015
    Beiträge:
    151
    Zustimmungen:
    7
    Beruf:
    mechaniker
    Ort:
    traunstein
    Hallo, wie ist folgende Situation:
    Meine Schwester besitzt ein Grundstück in Oberfranken dass sie nicht braucht neben ihrem Wohnhaus.
    Ich würde dort gerne ein wohnhaus für mich hinbauen.
    Möglich wäre es da hinzubauen, da sie ursprünglich selber dort mal noch was bauen wollte also das wäre kein problem baurechtlich.
    Wie ist das am besten zu lösen wenn ich ein Haus auf fremden Grundstück bauen will?

    -kann/darf sie mir das Grundstück schenken? Notar, steuern ect fällt dann an nicht zu wenig oder?

    -dürfte ich auf einem Fremden Grundstück bauen wenn es der eigentümer erlaubt? Haus würde dann ja ihr gehören theoretisch oder :D ? Also sie behält das Grundstück und ich baue drauf.

    -wäre es klüger wenn offiziell Sie das haus bauen würde und ich einfach sämtliche Rechnungen zahle was beim hausbsu anfällt oder ihr das geld gebe? Dass sowas gewaltig schief gehen kann bei streit ist mir bewusst, möchte nur alle möglichleiten durchspinnen.

    - oder sie baut das haus ganz offiziell zahlt alles offiziell und vermietet es dann an mich und ich zahl so lange miete bis ich den preis des hauses abbezahlt habe, danach zahl ich 0€ miete. Wobei das problem is dass sie die miete dann wieder versteuern muss...

    Ich habe keine ahnung und bin für alle tipps offen.

    Bitte seit gnädig mit meiner unwissenheit. Ich frag sowiso beim steuerberater noch aber würd gern schon mal paar Ideen wissen:)

    Vielen dank.
     
  2. #2 Gast 85175, 17.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Natürlich darf die das.

    Ja also, bei einem geschenkten Grundstück kommts darauf dann wohl nicht mehr an...

    Das wäre mE einfach nur umständlich und sehr risikoreich (sie könnte auch tot umfallen, man weiß es alles nicht)...

    Wozu soll das alles gut sein? Einfach nur damit es umständlich ist? Ich verstehe das alles nicht...
     
  3. #3 Bauernbua, 17.06.2023
    Bauernbua

    Bauernbua

    Dabei seit:
    24.07.2015
    Beiträge:
    151
    Zustimmungen:
    7
    Beruf:
    mechaniker
    Ort:
    traunstein
    Ok das wusst ich nicht also reicht es dann nur die hausgrunfläche zu verschenken also z.b 10x12m also 120m² dass ich da drauf bauen kann?
    Welche kosten fallen da an wenn man was verschenkt? Steuer? Notar? Nur ungefähr hab davon keine ahnung ob man da von 1000 oder 30.000 euro redet.
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.764
    Zustimmungen:
    3.656
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Nein!
    Schenkungssteuer ist wie Erbschaftssteuer mit relativ hohen Freibetrag, ob dort eine Steuer entsteht m² x Richtwert = x wenn x unter dem 'Freibetrag' keine Steuer, übrigens ist diese Schenkung trotzdem meldepflichtig an das FA .
    Deine Kosten
    Teilung Grundstück ( wenn nicht bereits erfolgt )
    Vermesser
    Notar Grundbuch / Kataster
    Glaskugel sagt , da ja Angaben fehlen ab 5000 ca wenn es günstig ist.
    Geschwister sind 20000 frei wenn ich mich nicht irre , du kannst das aber teilen alle paar Jahre - also nicht wie Erbschaftssteuer
     
  5. #5 VollNormal, 17.06.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    3.362
    Zustimmungen:
    2.112
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Schenkungssteuer - keine Ahnung, dürfte größenordnugsmäßig mutmaßlich irgendwo in der Gegend der Erbschaftssteuer liegen.
    Notarkosten - x,xx % vom Nennwert, egal ob geschenkt oder vererbt oder gekauft.
    Gebühren beim Grundbuchamt für die Umschreibung - kuckst du Gebührenordnung des zuständigen Amtes.

    Eventuell eine Alternative (bitte gründlich prüfen (lassen)) wäre, das Grundstück zu pachten.

    Du brauchst da m.E. steuerliche und rechtliche Beratung, die beiden Themen greifen da eng ineinander.
     
    Viethps gefällt das.
  6. #6 WilderSueden, 17.06.2023
    WilderSueden

    WilderSueden

    Dabei seit:
    26.11.2022
    Beiträge:
    736
    Zustimmungen:
    394
    Ort:
    Westlicher Bodensee
    Ich würde auf jeden Fall darauf achten, dass das Haus selbstständig lebensfähig ist. Sprich: Flächen für Außenanlagen und eigene Zufahrt(smöglichkeit) oder eingetragenes Wegerecht. Wer weiß welches Verhältnis du zu deiner Schwester in 10 Jahren hast...
     
  7. #7 Kriminelle, 17.06.2023
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.773
    Zustimmungen:
    1.355
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Nein. Und wenn Du es einfach so machst, weil Du keine Bank um Geld fragen brauchst, dann wäre es ihr Haus.
    Warum sollte _sie_ ein Haus bauen? _Du_ willst doch bauen?!

    Warum sollte sie das tun? Ein Hausbau macht man nicht nebenbei..

    Ja..
    .., aber natürlich in einer Größe, die mit Abstandsregeln und BPlan auch allein für ein Haus brauchbar ist. Bei einer GRZ von 0,2 braucht es schon 600qm für ein Haus mit Grundfläche von 120qm. Es gibt auch Gegenden, da gibt es Mindestgrössen für Bauland, bei uns zb 650qm.
     
    VollNormal gefällt das.
  8. #8 Viethps, 18.06.2023
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    979
    Zustimmungen:
    280
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Grundstück pachten ist das einfachste. Da ist allerdings auch Beratung erforderlich wegen der Rechtsfolgen ( z. B. Erbpacht )
     
    Ab in die Ruine gefällt das.
  9. #9 nordanney, 18.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    3.664
    Zustimmungen:
    1.956
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Finanzierbar allerdings nur und ausschließlich bei Erbpacht. Es gibt keine andere Pachtmöglichkeiten, die eine Bank akzeptiert.
    Rechtsfolgen bei Erbpacht sind i.d.R. beim Einfamilienhaus und dem damit 08/15 zugrunde liegenden Erbbaurechtsvertrag annähernd vernachlässigbar.
     
  10. #10 Viethps, 18.06.2023
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    979
    Zustimmungen:
    280
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Es gibt eventuell einen Zusammenhang mit einer Hofstelle!?
     
  11. #11 Bauernbua, 18.06.2023
    Bauernbua

    Bauernbua

    Dabei seit:
    24.07.2015
    Beiträge:
    151
    Zustimmungen:
    7
    Beruf:
    mechaniker
    Ort:
    traunstein
    Nein wiso? Es handelt sich um ein Grundstück meiner schwester. Diese hat vor ca 15 jahren dort ein haus gekauft. Da derjenige der daneben ein haus hinbauen wollte abgesprungen ist hat sie beide grundstücke gekauft damit sie keinen blöden nachbarn bekommt. Da ich jetzt ein haus bauen möchte bietet sich das an. Das ganze ist aber EIN grundstück und nicht geteilt. Das wurde damals nicht mehr gemacht. Wie ist das mit erbpacht? Muss mich da mal informieren. Gehört das dann mal iwann mir oder ist das sowas wie die kirche oft macht dass ich fas für z.b 100 jahre habe und danach gehörts wieder ihr samt haus? Wäre mir egal so alt werd ich eh nicht. Nach mir die flut.
     
  12. #12 nordanney, 18.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    3.664
    Zustimmungen:
    1.956
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Du musst Dich schon entscheiden. Entweder beide = zwei oder EIN grundstück
    Lies Dich ein. Nach z.B. 100 Jahren gibst Du das Erbbaurecht samt Haus zurück und bekommst einen finanziellen Ausgleich (Höhe kann man regeln - meistens 3/4 des Marktwertes). Das Erbbaurecht ist quasi einem Grundstück gleichgestellt - dieselben Rechte und Pflichten (sofern im Vertrag nichts anderes geregelt wird). Zahlst dafür eine Pacht.
    Aber eine Grundstücksteilung braucht Ihr auf jeden Fall.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  13. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.454
    Zustimmungen:
    1.819
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Dann wäre eine ideelle Teilung nach WEG noch ein Möglichkeit, um die Vermessungskosten zu sparen, was ich natürlich nicht gutheiße :lock. Die Nutzungsrechte am Grundstück können dann unabhängig von baurechtlichen Zwängen (z.B. Abstandsflächen) individueller geregelt werden.
     
    klappradl gefällt das.
  14. #14 Bauernbua, 20.06.2023
    Bauernbua

    Bauernbua

    Dabei seit:
    24.07.2015
    Beiträge:
    151
    Zustimmungen:
    7
    Beruf:
    mechaniker
    Ort:
    traunstein
    Hab mit dem steuerberater mal gesprochen. Mit einer schenkung würde die höchste steuerlast anfallen. Ansonsten ging nur noch erbpacht.

    Wie ist das bei erbpacht wenn die 50- 99 jahre um sind? Das grundstück geht an eigentümer zurück. Das haus könnte der grundstücksbesitzer zu ⅔ des verkehrswertes oder anders vereinbart ablösen?
    Was ist wenn er es aber nicht möchte?
    Muss es der hausbesitzer dann abreissen?
    Mal angenommen er möchts nicht verlängern die pacht. Wer legt den wert des hauses fest?

    Mich geht das dann nix mehr an aber mich interessierts
     
  15. #15 nordanney, 20.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    3.664
    Zustimmungen:
    1.956
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Man kann alles vereinbaren, was man möchte, z.B.:
    - einseitige Verlängerungsoption für weitere 99 Jahre (50 Jahre beim EFH ist ein No Go) für den Pächter
    - Entschädigungsleistung über X% - es können auch 100% des Markwertes sein (durch Gutachter festgelegt)
     
    Viethps gefällt das.
  16. #16 hanghaus2000, 20.06.2023
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.224
    Zustimmungen:
    457
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Nach Ablauf der Erbpacht kauft der EIgentuemer des GS das Haus zu festgelegten Konditionen. Was dann damit passiert ist den Sein Problem.
     
  17. #17 Bauernbua, 20.06.2023
    Bauernbua

    Bauernbua

    Dabei seit:
    24.07.2015
    Beiträge:
    151
    Zustimmungen:
    7
    Beruf:
    mechaniker
    Ort:
    traunstein
    Was wenn der grundstücksbesitzer das haus nicht möchte? Muss hausbesitzer es abreissen auf eigene kosten?
    Auf ein 100 jahre altes haus ist der verpächter vll gar nicht scharf?!

    Ansonsten kann es der verpächter natürlich zur festgelegten summe kaufen.
     
  18. #18 klappradl, 20.06.2023
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    2.009
    Zustimmungen:
    856
    Beruf:
    Abfallentsorgung
    Ort:
    Düsseldorf
    Welchen Verkehrswert hat denn das Grudstück (wenn es geteilt wäre)?
     
  19. #19 nordanney, 20.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    3.664
    Zustimmungen:
    1.956
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Das muss er sich 99 Jahre vorher überlegen.
    Davon abgesehen, gibt es auch einen gesetzlichen Abwehranspruch. Der Grundstückseigentümer unterbreitet ein Verlängerungsangebot. Schlägt der Erbbauberechtigte dieses aus, erlischt der Anspruch auf Entschädigung.
    Und ja, dann gehört es ohne Zahlung dem Grundstückseigentümer und im schlimmsten Fall kann er es abreißen (es muss es ja nicht).
    Erstens sind Häuser nach 100 Jahren nur dann abbruchreif, wenn man 100 Jahre nichts dran tut. Und wenn es abbruchreif ist, muss er auch "nur" den Abbruch (sofern er es will) bezahlen. Aber es muss keine Entschädigung dafür bezahlen.
    Das ist aber nur ein theoretischer Fall, für die Praxis nicht relevant.
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  20. #20 hanghaus2000, 20.06.2023
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.224
    Zustimmungen:
    457
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    edit @nordanney hat es schon gesagt.
     
Thema:

Haus auf fremden Grundstück bauen?

Die Seite wird geladen...

Haus auf fremden Grundstück bauen? - Ähnliche Themen

  1. Bodenplatte erneuern oder reparieren in einem Haus Bj61 ?

    Bodenplatte erneuern oder reparieren in einem Haus Bj61 ?: Hallo Ihr Lieben und erst einmal, ich bin alles andere , aber kein Bauexperte, daher verzeiht mir, wenn ich vielleicht nicht so ganz die richtigen...
  2. OKAL Haus von 1971 sanieren / renovieren

    OKAL Haus von 1971 sanieren / renovieren: Mir geht es um das OKAL Haus meiner Eltern, das 1971 gebaut wurde. Meine Eltern haben da im Grunde seit 1990 nicht mehr renoviert. Ich habe ein...
  3. Terrasse läuft voll mit Regenwasser und Wasser drückt zum Haus

    Terrasse läuft voll mit Regenwasser und Wasser drückt zum Haus: Hallo, Ich hab ein großes Problem mit meiner Terrasse. Das Haus ist ein Altbau und die Terrasse wurde vor acht Jahren von einem Maurermeister...
  4. Haus mit Einliegerwohnung

    Haus mit Einliegerwohnung: Hallo, wir planen ein Haus mit Einliegerwohnung zu bauen, bei den die beiden Wohneinheiten auch separat getrennt sein sollen. Gesamt Wohnfläche...