Haus bauen, Haus erhalten, Haus behalten, wird immer schwerer

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  1. #1 C. Schwarze, 20.11.2022
    C. Schwarze

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    Wenn schon da eigene Heim nicht mehr zu finanzieren ist, wird keiner auf die dumme Idee kommen, extra Wohnraum für andere zu schaffen.
    Die Nachkommen können sich die Steuer schlichtweg nicht leisten.


    https://m.focus.de/politik/deutschl...issen-sie-noch-nichts-davon_id_180027464.html

    Erste Steuererhöhung am 1. Januar - nur wissen Sie noch nichts davon
    Weil die Regierung das Geld ausgibt, als gäbe es kein Morgen, werden jetzt die Steuern erhöht. Der erste Schritt ist getan, unbemerkt von der Öffentlichkeit. Ab 1. Januar steigt die Erbschaftsteuer bei Immobilien um locker 500 Prozent.

    https://m.focus.de/finanzen/jahress...er-ein-blick-in-die-details_id_180028598.html

    "Immobilien weiterzugeben kann im neuen Jahr richtig tief ins Geld gehen. Dafür sorgt das Jahressteuergesetz, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden könnte. Darin verstecken sich, was das Vererben oder Verschenken von Immobilien betrifft, zwischen den Zeilen satte Steuererhöhungen. Ein Blick auf die Details"


    Münchner muss wegen Erbschaftssteuern Mieten erhöhen: 'Gezwungen, sozial unverträglich zu handeln'

    Münchner muss wegen Erbschaftssteuern Mieten erhöhen: "Gezwungen, sozial unverträglich zu handeln"
    Wer in München ein Haus erbt, muss schnell Hunderttausende Euro Erbschaftssteuer zahlen. Einer von ihnen glaubt: Am Ende müssen das die Mieter ausbaden - wenn die Eigentümer ihre Immobilien verkaufen.
     
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  2. #2 Hercule, 20.11.2022
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    Der Staat braucht Geld damit er die künstlich hervorgerufene Inflation mit Förderungen abfedern kann.
    Und das Volk jubelt.
    Mach dir keinen Kopf darüber. Wir leben in einer Demokratie und die Masse ist geistig gar nicht in der Lage das zu verstehen. Man hat also als denkender Mensch keine Chance etwas dagegen zu machen.
    Ist halt so.
     
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  3. #3 Gast 85175, 20.11.2022
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    Wenn ihr das teuer findet, dann freut euch schonmal auf die nationale Umsetzung der neuen EU-Gebäuderichtlinie. 1/3 der Gebäude müssen bis 2033 energetisch saniert werden, ein weiteres Drittel dann wohl im Anschluß bis 2045...
     
  4. SIL

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    Bis dahin gibt es einen 'Lastenausgleich' Chilli , das Problem ist dann sicher woanders gelagert :hammer:
     
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  5. #5 Fred Astair, 21.11.2022
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    Seit wieviel Jahren prophezeit @C. Schwarze jetzt schon das Ende jeden Wohnungsbaus?
     
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  6. #6 C. Schwarze, 21.11.2022
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  7. #7 C. Schwarze, 21.11.2022
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    Und vor allen auch preiswert.
     
  8. #8 Fred Astair, 21.11.2022
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    Ein Wettermann, der jeden Tag aufs Neue ein schweres Gewitter vorhersagt, hat auch irgendwann Recht. Nur hört ihm dann keiner mehr zu.
     
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  9. #9 Viethps, 21.11.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    So wie im Juli 2021, als eindeutig 200l/qm vorhergesagt wurden......nur fehlte den Politikern die Vorstellung über das Einzugsgebiet der Ahr......

    Bei der Weitergabe von Immos muß man sich wirklich was einfallen lassen. Vor allen Dingen setzen die Finanzämter die erzielbaren (!) Mieten an, nicht die aktuell realen Kaltmieten. Das ist schon eine Frechheit sondergleichen.
    Weiterhin gibt es die unglaubliche Ungleichbehandlung gegenüber den Wohnungsgesellschaften, die Bestände einfach so weiterverkaufen können.
    Und die werden dann auch noch hofiert.....in vieler Hinsicht.....
     
  10. #10 Gast 85175, 21.11.2022
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    Naja, die Situation am Wohnungsmarkt dürfte bald untragbar werden. Wir haben dieses Jahr alle Bevölkerungsvorausberechnungen pulverisiert und die Zuwanderung war höher als die am Mietmarkt zuletzt verfügbaren Wohnungen, wenn wir die leerstehende aber am Mietmarkt nicht verfügbaren Wohnungen auf dem Lande nicht aktiviert bekommen, dann stellen wir ab Frühjahr Zeltstädte auf. Wenn wir sie aktiviert bekommen, dann kasernieren wir die Zuwanderer im Hinterland.
    Da kommt schon nach was, die folgenlose gute Tat gibt’s halt nicht. Auf den Mangel oben drauf gibts dann noch Sanierungspflichten und Steuern und natürlich einen „Lastenausgleich“ für eine Aktion, die bis 2045 zwischen 4.000 und 8.000 Mrd. € kosten soll. Wer den Lastenausgleich im Endeffekt zahlen soll, wenn nicht eben die „reiche“ Hälfte, die eben Immobilien besitzt und denen man die Lasten ja aufbürdet, das sagt man natürlich nicht. Die zahlen sich den Lastenausgleich dann wohl (indirekt) im Kreis herum.

    Die Zeit in der man sich mit gefälligen Erzählungen durchmogeln konnte ist vorbei, wir werden bald sehen wie das alles laufen wird…

    Vielleicht kaufe ich ja @C. Schwarze s Haus und dann dürfen er oder seine Erben natürlich als Mieter drin wohnen bleiben. Am Ende gehört mir das Haus und das Geld, zzgl. der staatlichen Unterstützungsleistungen die er dann noch bekommt. Da darf man mir dann auch 80% des Gewinns wegbesteuern und dem Schwarze Lastenausgleich zahlen, den bekomme ich ja dann doch wieder zurück. Passt schon. Wer die nötige kurzfristig Liquidität hat gewinnt das Spiel, daran ändert auch der Lastenausgleich nach dem Gießkannenprinzip nichts, der landet nur wieder dort wo er her kam. Wohl dem, der ein fettes Sparbüchlein hat!
     
  11. #11 Fabian Weber, 21.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.11.2022
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    Da kann man nur hoffen, dass das Vorkaufsrecht der Kommunen bald wieder kommt.

    Dann fallen die Häuser wieder zurück an die Allgemeinheit.

    Ansonsten sind die 500% nur eine fiktive Rechnung des für Qualitätsjounalismus berühmten Focus-Magazins in einem Meinungartikel. Das wird alles sicherlich nicht so kommen.

    PS: aktuell stehen Gebäude im Umfang von ca. 2Mio Wohneinheiten leer. Neubau ist also gar nicht notwendig.
     
  12. #12 Gast 85175, 21.11.2022
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    Naja, so ganz frei erfunden ist das alles nicht...

    Die EU macht seit einem Jahr offiziell daran herum, die Vorgespräche dazu sind eher uralt.
    EU-Gebäuderichtlinie - Null-Emissions-Gebäude sollen der Standard werden - TGA+E Fachplaner (tga-fachplaner.de)

    Der Rat (in dem Fall die ENergieminister, also inkl. Habeck) hat im Oktober eine Version dessen vorläufig beschlossen, der endgültige Beschluss wird für diese Woche erwartet:
    EU-Energierat: Position zu Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (dihk.de)

    Und dann gehts nächstes Jahr in die Abstimmung der Details zwischen Rat, Kommission und Parlament, wohl ab 2024 dann zu den nationalen Parlamenten zur nationalen Umsetzung.

    Wenn das in der Vermittlung nicht vollkommen klein geschossen wird (wer sollte das tun, dem Parlament und der Kommission ist der Ratsbeschluss ja zu wenig?), dann haben wir bis 2033 ca. 1/3 des Bestands zu sanieren und bis 2045 ein weiteres Drittel.

    Die Stellungnahmen der Fachverbände (überwiegend aus Frühjahr/Sommer) sagen fast ausnahmslos, dass die Machbarkeit dieses Mammutprojekts fraglich ist, aber die EU zieht es jetzt wohl trotzdem durch. Anders wird es auch nicht gehen wenn wir bis 2045 durch sein wollen.

    Sogar die Landesbauminister warnen die Genossen im Bund mittlerweile mehr oder weniger offen...

    "Um bestehende Rechtsunsicherheiten bei den energetischen Vorgaben zu beseitigen, fordert die BMK die Bundesregierung auf, schnell für Rechtsklarheit bei den energetischen Vorgaben für Wohngebäude zu sorgen. Die BMK sieht die Entscheidung der Bundesregierung zur Verschärfung der Gebäudestandards kritisch, weil diese Vorschläge die Umsetzungsrealitäten verkennen und dadurch letztlich die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität zu gefährden drohen. Die BMK bekennt sich ausdrücklich und wiederholt zum Klimaschutz im Wohngebäudebereich. In 20 Jahren wird in Deutschland der gesamte Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein müssen...."
     
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  13. #13 Gast 85175, 21.11.2022
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    Jetzt hab ich den Thread verwechselt... Hier gings ja um die Erbschaftssteuer, aber egal... :offtopic:
     
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  14. #14 Wieland, 25.11.2022
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    Ich verstehe die ganze Sache mit der Erbschaftsteuer
    nicht. Eigentümer der Häuser, Grund und Boden.

    Sind nach meinem Verständnis die Personen,
    die im Grundbuch eingetragen sind.

    In wessen Eigentum befinden sich diese Personen,
    Namen in der Regel?

    Grüsse
     
  15. #15 simon84, 25.11.2022
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    was hält Privatpersonen von Share Deals ab?
     
  16. #16 nordanney, 25.11.2022
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    1. Weil Share Deals nur wirklich Sinn bei größeren Transaktionen aufgrund der Kosten macht
    2. Der Verkäufer muss das Einfamilienhaus z.B. erst in eine GmbH o.ä. einbringen, damit Shares verkauft werden können
    3. Kosten sind recht hoch
    4. Beim klassischen Share Deal wird die Gesellschaft nicht zu 100% erworben. Ein Rest bleibt beim Verkäufer. Kann umgangen werden, indem der Rest auch noch einmal verkauft wird an eine neue Gesellschaft des Käufers. Bedingt dann aber zwei Kaufverträge und damit auch mindestens der Gründung einer neuen GmbH
    5. Komplexe und schwierige Finanzierungsstruktur, bei der der Verkäufer mitwirken muss.

    Reicht das? Ich hasse es immer, wenn wir Share Deals bei unseren Kunden sehen. Da haben die Rechtsabteilung unseres Hauses und die Juristen beim Kunden immer ordentlich zu tun.
     
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  17. #17 Viethps, 25.11.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In den letzten 40 Jahren habe ich es noch nicht erlebt, daß eine Gemeinde das Vorkaufsrecht ausüben wollte.....

    Im Gegenteil: Da wurden ganze Bestände von Ex VEBA Siedlungen über zuerst Viterra an Vonovia freudig beobachtend quasi durchgereicht.......
     
  18. #18 Fabian Weber, 25.11.2022
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    Dann komm doch mal nach Kreuzberg :)
     
  19. #19 C. Schwarze, 10.12.2022
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    Und wer nen Niedriglohnjob hat, wird nie kreditwürdig sein.


    "Wenn eine Immobilie beispielsweise mit einem Zeitwert von 450.000 Euro bemessen wird und an ein Kind vererbt werden soll, ergibt sich bisher mit 0,9 ein Bemessungswert von 405.000 Euro. Es wären 5.000 Euro vom Kind zu versteuern. Mit dem Faktor 1,5 ergeben sich in Zukunft 675.000 Euro. Das heißt, das Kind, das erben soll, müsste nach neuem Steuerrecht bei Anrechnung des Freibetrags von 400.000 Euro für 275.000 Euro Steuern zahlen. Auf diese Weise wird ein elterliches Wohnhaus in vielen Fällen nicht zu halten sein, vor allem, wenn der Erbfall plötzlich eintritt. Die Kluft zwischen Wertsteigerung und Freibetrag wird mit den Jahren zudem immer größer."

    https://www.achgut.com/artikel/das_christian_lindner_gute_enteignung_gesetz
     
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  20. #20 WilderSueden, 10.12.2022
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    Kann man so sehen. In der Praxis hat die aktuelle Erbengeneration meistens mehr als ein Geschwisterkind, wir reden also von Erbwerten im Bereich 800k bis 1,2 mio. Vereinzelte Fälle ja, viele Fälle nicht.
    Und gesondert zu klären wäre natürlich noch die Frage ob der typische Erbe im Alter von 50-65 wirklich sein Elternhaus behalten will. Macht aber natürlich keine guten Schlagzeilen ;)
     
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