Haus kaufen, Nutzungsänderung

Diskutiere Haus kaufen, Nutzungsänderung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wir haben uns ein Haus angeschaut und beim durchschauen der Bauakte ist mir aufgefallen, das der vorherige Besitzer die Garage zu einer...

  1. #1 Nosferatu05, 13.10.2024
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    Hallo

    Wir haben uns ein Haus angeschaut und beim durchschauen der Bauakte ist mir aufgefallen, das der vorherige Besitzer die Garage zu einer Küche umgebaut und diese zum restlichen Wohnraum integriert hat. Das ganze ist nirgends vermerkt.
    Demnach ist für mich sicher, das der Umbau ohne Baugenehmigung erfolgt ist. Die Wohnfläche hat sich dadurch ja auch geändert.

    Nun hätte ich gerne gewusst, wie man damit umgeht, wenn einem ein solches Haus erst dann gehört, nachdem der Umbau schon erfolgt und bekannter Maßen das Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Mir ist noch aufgefallen, das laut Bauschein zwar die Errichtung genehmigt wurde, aber die dazugehörigen Quadratmeter entsprechen nur dem Obergeschoss mit 65 m2.
    Seltsam daran ist:
    Prüfausfertigung mit Stempel von 1971 zeigt Untergeschoss und Obergeschoss auf gleichem Blatt.
    Jedoch finden sich nirgends Wohnflächenangaben zum Untergeschoss.
    Der Makler weiß nichts, oder tut so als wüsste er nichts, verkauft das Objekt aber mit 148 m2.
    Ich kann das nicht nachvollziehen und würde gerne etwas schlauer in ein Gespräch gehen.
     
  2. Dimeto

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    Du kannst den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass es außer Dir niemand bemerkt.
    Du kannst eine bauvorlageberechtigte Person bitten, eine nachträgliche Legalisierung zu beantragen. Besser wäre es, diese Person vor dem Kauf zu einer zweiten Besichtigung mitzunehmen, damit diese Person die Aussichten auf Genehmigung beurteilen und bewerten kann.

    Vielleicht ergibt ein Blick in die Bauakte bei der Genehmigungsbehörde ein vollständiges Bild.
     
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  3. #3 Nosferatu05, 13.10.2024
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    Danke. Nur für Kopf in den Sand stecken bin ich nicht gebohren. Ich möchte, das alles seine Richtigkeit hat.
    Damit hast du mir schon mal geholfen und ich weiß wie der nächste Schritt auszusehen hat.

    Was die Wohnfläche betrifft werde ich kein Stück schlauer.
    Es steht irgendwie alles und nichts in der Bauakte.

    Zahl der Vollgeschosse: 2
    Geplant: 96m2 Grundfläche (bezieht sich auf das Fertighaus)

    Tatsächlich findet sich ausschließlich für das OG eine Wohnfläche von 65m2. Soweit ok.
    Von unten gibt es nichts.
    Beides ist eingezeichnet.
    Für mich unverständlich woher 148 m2 Wohnfläche kommen sollen und auch das Grundstück ist geringfügig kleiner eingetragen als es der Makler angegeben hat.
    Statt 768m2 sollen es ca. 840 m2 sein. Das hat auch nichts mehr mit Toleranzbereich zu tun.
    Egal was man den Makler fragt, er weiß nichts.

    Ich habe mal Bilder angehängt.
    Die Bauabnahme erfolgte 1975 ohne Probleme.

    Meine Vermutung:
    das UG stand schon vorher, das Fertighaus wurde dann mit dem mir vorliegenden Unterlagen genehmigt und dort oben aufgebaut. Steht auch wie die Verankerung zu erfolgen hatte.
    Ich werd mal nachfragen wo das UG festgehalten ist oder ob man die m2 gewürfelt hat.
    Es wäre schon dreist wenn hier der Makler den Schwarzbau als Wohnfläche einkalkuliert hat. Kommt dann noch der unbeheizte Wintergarten und Balkon mit 100% m2 dazu, nähere ich mich den 148 m2.

    Mir sind sonst die Risiken von Fertighäusern aus dem Baujahr bekannt. Darüber wollte ich hier bitte nicht diskutieren.


    Edit:
    Wer lesen kann… Ich soll mal die Bauakte der Genehmigungsbehörde einsehen.
    Kann ich da einfach hin und mich danach erkundigen?
     

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  4. BaUT

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    Der Kauf von "Schwarzbauten" ist immer schwierig, denn der Umbau und die Nutzungsänderung der Garage zu Wohnraum (Küche) ist ohne Baugenehmigung illegal.
    Ja, wir haben und sowas im Speckgürtel von Berlin auch angeschaut, als wir vor 2 Jahren auf der Suche nach was Eigenem waren. Da waren in der halben Osram-Siedlung (Häuser aus den 30er Jahren) die Nebengebäude (Schuppen) und die Garagen zu Wohnraum ausgebaut worden. Nicht einer davon hat das offiziell beim Bauamt beantragt.
    Erklärung der Makler (3 Objekte aus dieser Siedlung):
    "Das haben alle so gemacht, weil die eigentlichen Doppelhaushälften mit nur 2,5 Zimmern plus Küche und WC ja viel zu klein sind für heutige Ansprüche!"

    Es ist also eine echte Risikoabwägung, wie wahrscheinlich es ist dass dir diese "illegale" Nutzungsänderung irgendwann auf die Füße fällt und welchen Aufwand du zur nachträglichen Legalisierung du betreiben musst und ob es überhaupt ginge.

    Würde dir auch empfehlen einen Archi mit dazu zu nehmen, der das mal abcheckt.
     
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  5. #5 Nosferatu05, 13.10.2024
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    Ok danke sehr.
    Das Problem ist dabei, das ganze Haus, oben und unten wurde kernsaniert und dabei scheinbar die Garage einfach zum Wohnraum geändert.
    Der Vorbesitzer ist verschwunden. Vom Gefühl her hat dieses Objekt mehr Aufklärungs als Kaufinteresse in mir ausgelöst während der Verstand vom Kauf abrät und der Rest sich wünschen würde, hier etwas schönen draus machen zu können.
    Vielleicht klärt sich noch alles auf. Ich werde das ansprechen.
     
  6. Dimeto

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    Das nennst Du geringfügig?
    Nein, sicher nicht. Wenn das Grundstück in NRW liegt, kannst Du über tim-online die Buchfläche abrufen. Stimmt denn die Flurstücksnummer noch?
    Ich sehe nur eins.
    Der Makler kümmert sich nicht um die rechtmäßigkeit, es sei denn, der Verkäufer weist ihn ausdrücklich auf Unrechtmäßigkeiten hin. Üblicherweise will der Makler davon aber nichts hören. Er vermittelt ja nur. Und wenn sich im UG eine Küche befindet, dann verkauft er diese Fläche auch als Wohnfläche.
    Das kommt auf die Strukturen der Behörde an. Normalerweise vereinbart man einen Termin und muss dann sein berechtigtes Interesse nachweisen. Manchen Mitarbeiterinnen reicht die Vorlage eines Exposees, manche verlangen eine Vollmacht vom Eigentümer.
     
  7. #7 Nosferatu05, 13.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 13.10.2024
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    Nein. Es ist nicht mehr geringfügig. Da gebe ich dir recht!
    Die Flur und Parzelle lese ich vermutlich falsch aber es geht um das Bauvorhaben vom Fertighaus und das ist korrekt dort eingezeichnet. Es stimmt überein.
    Gleichzeitig findet ein anderes Flurstück Erwähnung. Da würde ich rätseln und zusammen dichten. Es könnte sich um eine ehemalige 3 Kammer Klärgrube handeln die dort aufgeführt wird.

    das zweite Bild habe ich vergessen und jetzt nachgereicht. Hilft aber nicht weiter, da es nur die Fläche des Aufbaus bestimmt und mir das auf ja fehlt.

    edit:

    Gebäude steht in RLP. Da gibt es auch eine Seite nur funktioniert die scheinbar nicht mobil. Werde ich am PC testen. Danke für den Tipp
     

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  8. #8 Fabian Weber, 13.10.2024
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    Das gesamte UG könnte doch schon eine nicht genehmigte Nutzung als Wohnfläche haben.

    Wenn da die Fluchtwege über die Fenster nicht gegeben sind, dann kann man das auch nicht nachträglich genehmigen lassen.

    Lies mal in der Landesbauordnung, was da zu Aufenthaltsräumen steht.
     
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  9. #9 Nosferatu05, 14.10.2024
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    Da im Plan das UG mit Zimmern zum Zeitpunkt der Erbauung mit aufgeführt wird, wie wahrscheinlich ist es dann, das dieses keine genehmigte Nutzungsfläche hat?
    Im Anschluss des Aufbaus gab es eine Abnahme. Und dafür muss man ja unten durch die Haustüre nach oben gehen.
    Aber ja, ohne Papiere kann das theoretisch so sein wie du schreibst. Ich habe mir bereits eine Liste gemacht und bin gespannt ob es darauf irgendeine Antwort gibt. Ich rechne wieder mit „keine Ahnung“.

    Ist das tatsächlich normal das ein Makler, der nur vermittelt, von nichts Ahnung haben muss und abgesehen von der Bezahlung, rein gar keine Verantwortung hat?
    Der Vorbesitzer ist nicht mehr vorhanden. Das Objekt wird durch eine Insolvenzverwalterin betreut, welche den Makler beauftragt hat.
     
  10. #10 simon84, 14.10.2024
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    Ziemlich gut zusammengefasst
    Ein Makler muss kein bausachverständiger oder baurechtsanwalt sein
    Und auch kein Privatdetektiv
    Ein einfacher Verkäufer, der mit dem verkaufen verdient und nicht mit dem nichtverkaufen
    Und ganz stark preisbezogen, also je teurer desto besser

    Lügen darf und wird er/sie nicht
    Deshalb kommt dann oft „keine Ahnung“ :)
     
  11. #11 BaUT, 14.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2024
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    Da der Makler Prozente verdient an dem was er da als Kaufpreis schürft, kann man ihm nur klar vorrechnen, dass Grundstücksgröße und Wohnfläche von ihm frei erfunden sind und man entsprechende Abzüge am Bodenwert und an der Hausgröße machen muss.
    Wenn das Grundstück kleiner ist, muss er mit dem Preis für den Boden runter.
    Und wenn das Haus tatsächlich beim BA viel weniger m² "Wohnfläche" eingetragen hat, als der Makler da erfindet, dann wird auch der Gebäudewert entsprechend zu kürzen sein.

    Ich finde es immer wieder schade, dass Makler nicht dazu gezwungen sind ihre Kaufpreisbildung offen zu legen, so wie das jeder Wertgutachter tun muss.
     
  12. #12 Nosferatu05, 14.10.2024
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    Gut zu wissen.
    Ein Haus kaufen wir nicht so oft :)
     
  13. BaUT

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    Das eigentliche Problem beginnt nämlich erst mit der Finanzierung des Hauskaufs. Wenn Eure Bank zur Überprüfung des Verkehrswertes des Hauses einen eigenen Wertgutachter schickt und dieser Gutachter euch und der Bank dann vorrechnet, dass Grundstück und Wohnfläche viiiiiiel kleiner sind und der Kaufpreis deshalb entsprechend niedriger ist, dann lehnt die Bank womöglich den Kredit ab, weil der Kaufpreis weit über dem Verkehrswert (tatsächlicher Wert) des Objektes liegt.

    Bei einer solchen Überhöhung des Kaufpreises gehen einige Banken nur mit, wenn ihr
    - Erwerbsnebenkosten
    - Sanierungskosten und
    - Differenz von Kaufpreis zu Verkehrswert
    aus Eigenkapital selbst abdecken könnt.
     
  14. #14 Nosferatu05, 14.10.2024
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    Auch gut zu wissen.
    Wir decken ohnehin die Hälfte des Kaufpreises.
    Nur muss das zum Rest stimmen und bis jetzt stimmt gar nichts mehr. Ich werde versuchen das klären zu lassen und sonst Abstand davon nehmen.
     
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    Sehr vernünftig
     
  16. #16 Nosferatu05, 14.10.2024
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    Wie verhält es sich mit in Papieren ersichtlichen Hinweisen auf Asbest?
    Sollte hier nicht proaktiv seitens des Maklers auf solch einen Baumangel hingewiesen werden? Oder gilt hier auch wieder nur, man kann es selber suchen, finden und selbst diagnostizieren?
    Denn in der Praxis kann man doch auch wieder behaupten, der Makler hat davon nichts gewusst.
     
  17. #17 BaUT, 14.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.10.2024
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    Genau so war es auch bei uns. Ich habe unsere Maklerin darauf hingewiesen, dass alle Böden und die Abwasserrohre asbestbelastet waren.
    "Oh wirklich? Na dann muss ich das den anderen Bietern wohl noch mitteilen, damit auch diese das bei Ihren Geboten berücksichtigen können."

    Der Makler haftet für nichts!
    In den meisten Exposés steht ohnehin ein Haftungsausschluss a la
    "Alle hier enthaltenen Objektangaben stammen vom Verkäufer.
    Der Makler übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr."
     
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  18. #18 Nosferatu05, 14.10.2024
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    Ok!!!!
    Im Netz liest man nur von theoretischer Haftung und in der Praxis, ist das wie so oft, alles nur dummer Quatsch.
    Nun, besser man weiß sowas :)
    Ihr habt mir wirklich sehr gut geholfen
     
  19. #19 simon84, 14.10.2024
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    Wenn du nachweisen kannst, dass der Makler etwas wusste und dir verschwiegen hat, dann kann er trotz allgemeinem Ausschluss vor Gericht schadensersatzpflichtig werden. Allerdings musst du das erst mal nachweisen….
    Ich habe nichts gegen Makler, aber mit gesundem Misstrauen vorgehen ist besser
     
  20. #20 Nosferatu05, 14.10.2024
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    Das mit dem Nachweisen ist ja genau der Punkt.
    Wenn ich lesen kann, kann er es doch auch.
    Da er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt und ich das finde, sollte dieser ebenfalls dazu in der Lage sein.

    andererseits würde ich mich vor Gericht fragen, weshalb ich es gelesen und dann gekauft habe und dann ein Fass aufmachen will.
    Nicht falsch verstehen :)
    Ich kann es somit auch überlesen haben und dann?

    gestern kam noch der wichtige Hinweis mit dem Flurstück und ich werde da nicht schlau draus.

    im Grundbuch steht ein anderes Flurstück als in der Bauakte. Mir wurde gesagt, man könne sich im Prinzip auf das was im Grundbuch steht verlassen.
    Dann müsste aber doch das Flurstück stand heute die gleichen Zahlen haben wie im Grundbuch.
    Das müsste ich noch nachprüfen lassen. Sonst kauft man am Ende den schönen Schweineacker von neben an :D
     
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