Haus m. Land im Aussenbereich

Diskutiere Haus m. Land im Aussenbereich im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Was Du als sanften Tourismus bezeichnest, nervt die Enheemschen vielleicht. Du bist so in Deinem Traum gefangen, daß Du Dir gar nicht vorstellen...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 07.01.2009
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    Was Du als sanften Tourismus bezeichnest, nervt die Enheemschen vielleicht.
    Du bist so in Deinem Traum gefangen, daß Du Dir gar nicht vorstellen kannst, dass andere vielleicht andere Lebensvorstellungen haben.

    Und warum denken alle bei Behörden und ihnen nicht genehmen Entscheidungen eigentlich immer gleich an Schmiergeld???

    Kann es nicht sein, dass der eigene Lebensentwurf mit dem dort geltenden Rect nicht kompatibel ist? Nein - nie nicht. Was ich will, kann doch nur toll sein.

    Ich gönne es ja. Aber deswegen muss es doch nicht zwangsweise klappen.
    Und wenn das alles doch SO gut ist, wo ist dann das Problem, sich das alles genehmigen zu lassen. Brauchen wir doch gar nicht drüber reden, weils suuuuuper ist.

    Reden müssten wir doch nur, wenns irgendwo klemmen könnte.
    Und ich sehe da so manchen Haken
     
  2. #22 DerSuchende, 07.01.2009
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    @Dingo
    Mit dem träumen sollte man NIE aufhören!

    Auch als Dolmetscher, muss man nicht immer vor Ort sein. Der Traum = Hobby = Zweitjob, ist doch was feines.
    Wo dieses haus oder Bauernhof ist ?
    In Sachsen („und für Bauern“) gibt’s dafür sogar eine Managementunterlage: http://www.smul.sachsen.de/lfl/publikationen/download/530_5.pdf

    MfG
     
  3. Sassy

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    Warum sollte es? Wenn es vor Zwangsversteigerungen da nur so wimmelt?
    Tourismus-mäßig haben sie zwar in den 30 Jahren, die ich nun weg bin, alles mögliche versucht, trotzdem unterscheidet sich das Angebot nicht sehr von anderen...
    plus... die, die 30 Jahre dort geblieben sind, wissen nichts über die Bedürfnisse von Städtern. Ich schon.... :p

    Normalerweise kennen sich Architekten mit dem Baurecht aus. Warum es daher so schwer zu beantworten ist, ob man Strom-/Wasser m. oder ohne Baugenehmigung verlegen darf, erschließt sich mir nicht...

    Wie gesagt. Architekten kennen sich da besser aus. Leider gibt es natürlich für Architekten nicht viel zu tun, wenn es sich um Mobilheime handelt. Es sei denn, ihnen fiele mal was dazu ein...

    Nun, welchen?
     
  4. Sassy

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    Ganz sicher ist der nicht der Sachsen. LOL Gib zu, Du denkst es braucht Dolmetscher für Sächsisch... :D
     
  5. Sassy

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    Hier ist ein Link m. den vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen.

    http://www.vieh-ev.de/index.php?section=rassen

    Das Fleischschaf z.B. hatten meine Eltern noch. Die Gegend dort ist bekannt für die Fleischschafe. Trotzdem möchte ich lieber Gänse und Esel haben. Wenn man die Anerkennung als Arche-Hof bekommt, wäre das auch schon eine Touri-Attraktion.

    Nur, wo bringt man die Gäste unter? Wollen Urlauber wirklich in Rotklinker-Häusern m. Satteldach schlafen oder wären sie nicht viel lieber näher an der Natur?
    Die Idee kam mir, als ich in Dänemark Urlaub machte. Die vermieten dort kl. Blockhäuser, so braucht man weder Zelt noch eigenes Reisemobil. Das wäre auch eine Alternative.
    Aber jedem sein Mobilheim find ich auch nicht schlecht, vor allem, weil dann der Boden ja nicht versiegelt wird und ich selbst Mobilheime echt klasse finde.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 07.01.2009
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    Z.B. einen Beamten, der Wohnmobilcamper für popelige Spiesser hält, die man am besten verbieten sollte.

    Oder einen Bürgermeister, der in Sachen Touris nix neues versucht hat, weil er den neumodernschen Kroams für Dummtüch hält

    Oder
    oder
    oder
    oder

    Es ist Aussenbereich und damit Ermessen, was da zulässig ist und was nicht.

    Wenn Sie den Behörden gegenüber mit der selben Art wie hier auftreten (weil ich das toll finde IST das toll), können Sie gleich einpacken.

    MfG
     
  7. Sassy

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    Also ich hätte schon andere Argumente pro Mobilheime. Z.B. keine Versiegelung des Bodens. Passt in die Landschaft (wenn richtig gebaut). Nach einer Räumung z.B. können somit sämtliche Effekte auf das Grünland leicht beseitigt werden usw.

    Und das

    Popelige Spießer? Warum gibt es denn dort 2 popelige Campingplätze?
     
  8. R.B.

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    Nein, das will ich damit nicht sagen.
    Es gibt aber Gemeinden, da kann man sich auf dem kleinen Dienstweg Rückendeckung holen und manches geht leichter. Natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
    Oftmals kommt es auch darauf an, wie der Interpretationsspielraum ausgenutzt wird.

    Man kann sich aber auch "Freunde" machen die einem einen Stein nach dem anderen in den Weg legen. Was glaubst Du wem dann zuerst die Luft ausgeht. (Nur als Tipp, Beamte haben sehr viel Zeit und verdienen jeden Monat ihre Kohle....egal ob ein Antrag gestempelt wird oder nicht). Auch Gedächtnislücken sind nicht unbedingt hilfreich.

    Immer einen Schritt nach dem anderen. Du bist mit Deinen Träumen bereits weit voraus, da könnte es evtl. ein böses Erwachen geben.

    Gruß
    Ralf
     
  9. R.B.

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    Du verstehst das alles nicht.

    Deine o.g. Punkte interessieren im Moment NIEMANDEN !

    Du fängst an einen Kuchen zu backen, dabei weißt Du noch nicht einmal ob Deine Hühner auch Eier legen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. Sassy

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    Na ja, wenn ich es recht überlege stimmt es schon. Einen alten Bauernhof m. Eternit-Platten am Giebel und ekligen Kunstofffenstern kaufen zu wollen, und den aufhübschen zu wollen, Gänse und vom Aussterben bedrohte Esel halten zu wollen plus Verpachtung von Land an Naturliebhaber ist echt pobelig. Ganz zu schweigen von spießig. :(
    Da lob ich mir doch die vorhandenen Camping-Plätze und unsere Möglichkeiten, nach cm ausgerichtete Satteldachhäuser auf kleinen, überteuerten Baugrundstücken im Innenbereich erstellen zu lassen. Das ist weniger spießig. Und wenn dazu ein Architekt das geplant hat, ist Spießig- und Pobeligkeit natürlich gänzlich ausgeschlossen. Egal, wie häßlich das Ding rauskommt.
     
  11. Baumal

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    @ sassy

    kauf das ding.
    super konzept.
    gut ist.

    alles wird gut.
     
  12. R.B.

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    Das glaube ich auch....:(

    Gruß
    Ralf
     
  13. Micro

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    Naja in den SAT1 Streifen , vorzugsweise mit Christine Neubauer, setzt sich der gute Wille gegen die gewachsenen Strukturen (vulgo Seilschaften, bzw.Netzwerke) nach anfänglichen Schwierigkeiten (mit fiesem Gastronom , wahlweise mit verbittertem lokalem Campingplatzbetreiber der früher Landwirt war usw.) immer durch.
    Im echten Leben würde ich aber die Tipps hier beherzigen und tatsächlich (mit fertigem Konzept bei der Gemeinde, objektunabhängig vorstellig werden. Da dürfte man bereits nach einer Viertelstunde zumindestens ahnen ,wohin die Reise geht und ob der Besuch bei der ZV überhaupt lohnt.

    PS: Vielleicht wäre es auch pfiffig, Gedanken zu Spiessern und vom Aussterben bedrohte Eselrassen erst einmal auszulassen.
     
  14. Dingo

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    @ Der Forscher: Dolmetscher brauchen wir hier nicht!
    Umnutzungskonzepte vom SMUL klingt gut, damit kommst du aber hier nicht weiter, weil der Bedarf schon seit Jahren gedeckt ist! Landwirtschaftliche Nutzfläche inder richtigen Region dagegen ist z. Zt. absoluter Boom!
     
  15. #35 alex2008, 07.01.2009
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  16. Sassy

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    Hallo,
    so, nun hab ich die Baugesetze fertig gelesen. Man braucht überhaupt keine Baugenehmigung für Wasser-, Telefon-, Abwasser- und Elektroleitungen unterirdisch in Niedersachsen. Was mich ziemlich erstaunt hat. Auch keine für den Schwimmteich, sofern der nicht größer als 300m2 und nicht weiter weg vom Gebäude als 50 m ist. :D Auch keine für Abwasseranlagen bis 8m3.
    Für mein Vorhaben zwecks Verpachtung müsste man aber wohl eine Baugenehmigung für den gedachten Platz als Wochenendplatz beantragen. Und wenn man die bekommt, braucht man wiederum auch keine Baugenehmigungen für die einzelnen Wochenendhäuser (oder Mobilheime) bis 40m2. Es gibt Vorschriften für Camping- und Wochenendplätze, die überwiegend den Brandschutz und Versorgung m. Wasser/Duschen etc. betreffen, aber bei einem Platz m. bis zu 50 Stellplätzen kann auch von vielem dort Verlangten abgesehen werden. Und ich will ja noch nichtmals 50 haben... :28:
    Falls es keine Baugenehmigung dafür gibt, dann kommen eben mehr Tiere in den Stall.
    Gut ist an dem Hof, dass es nur 20 km in die nächstgrößere Stadt sind (also könnt ich zum Arbeitsplatz pendeln).
    Der Hof liegt eigentlich etwa 40 km entfernt von meinem alten Wohnort, aber eben günstiger zu der kleinen Stadt, wo es noch Arbeit gibt.

    Na ja, ist ja gar nicht gesagt, dass ich ausgerechnet dies Haus dort auch bekomme. :( Es ist aber im Gegensatz zu anderen Häusern nicht so wahnsinnig groß und hat mehr Land als andere. Wenn ich es nicht bekomme, werd ich trotzdem weiter dort in der Gegend nach Häusern schauen. Und morgen gleich mal Bewerbungen in die kleine Stadt schicken, mal sehen, ob Interesse besteht. :28:
     
  17. Baumal

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    was wirfst du dir so ein?

    scheint prima zu wirken, das zeug....:D
     
  18. Sassy

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    Einwerfen? Nix... hab heut nur 2 Betäubungsspritzen beim Zahnarzt bekommen. *gg* Darum konnt ich ja nichts anderes machen als lesen, bis die Visage wieder einigermaßen funktioniert hat. :D
    Meinst Du, ich hab da was falsch verstanden in der Bauordnung?

    Aber da steht doch dies:

    "Anhang 1 NBauO - Landesrecht Niedersachsen

    Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen

    Übersicht
    1. Gebäude
    2. Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen
    3. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und Fernmeldewesen
    4. Masten, Antennen und ähnliche bauliche Anlagen
    5. Behälter
    6. Einfriedungen, Stützmauern, Brücken und Durchlässe
    7. Aufschüttungen, Abgrabungen und Erkundungsbohrungen
    8. Bauliche Anlagen auf Camping- und Wochenendplätzen
    9. Bauliche Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung
    10. Werbeanlagen, Warenautomaten und Hinweisschilder
    11. Fliegende Bauten und sonstige vorübergehend aufgestellte oder genutzte bauliche Anlagen
    12. Tragende und nichttragende Bauteile
    13. Fenster, Türen, Außenwände und Dächer
    14. Sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
     
  19. Baumal

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    leg mal die BauO niedersachsen beiseite wenn die
    betäubungsspritze nachgelassen hat und wende dich an BauGB §35,
    als basis deiner träumerei ....
     
  20. Sassy

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    8. Bauliche Anlagen auf Camping- und Wochenendplätzen


    8.1 Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Campingplätzen,


    8.2 Wochenendhäuser und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Wochenendplätzen

    9.7 Wasserbecken bis 100 m 3 Beckeninhalt, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen,

    3.5 Abwasserbehandlungsanlagen für höchstens täglich 8 m 3 häusliches Schmutzwasser,

    weiters braucht man keine Baugenehmigung für Solaranlagen oder Regenwassertanks bis zu einer bestimmten Größe und auch nicht für Brunnen.
     
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