Haus mit Keller nach EnEV 2007 --> Wie Kellerheizung?

Diskutiere Haus mit Keller nach EnEV 2007 --> Wie Kellerheizung? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; :Roll:Roll Da wir nicht über KfW-Darlehen finanzieren und der Keller kein Wohnkeller, sondern nur Waschkeller, Hauswirtschaft etc. sein soll,...

  1. #1 Faterpa, 06.04.2009
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    :Roll:Roll

    Da wir nicht über KfW-Darlehen finanzieren und der Keller kein Wohnkeller, sondern nur Waschkeller, Hauswirtschaft etc. sein soll, halten wir diese KfW60-Anforderungen für den Keller (wärmegedämmte Wände + Boden sowie wärmegedämmte Kellerfenster) bereits übertrieben, aber bezogen auf das ganze Haus doch irgendwie sinnvoll.

    Hingegen finden wir eine Keller-Fußbodenheizung bei dem vorgesehenen Wasch-/ Lager- und Wirtschaftskeller für ziemliche Geldverschwendung.

    Haben wir mit unserer Erdwärmepumpe und nach der noch geltenden EnEV2007 keine andere Heizmöglichkeit für den Keller (mal ungeachtet des KfW60-Standards), die es gestattet den HWR mitsamt der Haustechnik im Keller zu installieren und eine Innentreppe vom Ergeschoss einzubauen?
    Oder erreicht man aufgrund der ca. 35°C Vorlauftemperatur bei Erdwärme mit Plattenheizkörpern keine ausreichende Erwärmung des Kellers?

    Gruß
    Faterpa

    P.S.
    Schiebt meine Frage bitte in das richtige Forum, falls diese hier nicht ganz richtig ist.
     
  2. #2 Faterpa, 06.04.2009
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    Der erste Teil meiner Anfrage ist verschwunden; hier ist die Frage komplett:

    Liebes Forum,
    wir sind kurz davor den Bauantrag für ein EFH mit Keller einzureichen.
    Nach ihrer Leistungsbeschreibung baut unsere Hausbaufirma ein KfW60- Haus (EnEV2007), beim Keller ist dieser Standard als optional genannt.

    Geheizt wird mittels Erdwärmepumpe und Fußbodenheizung, da wir wohl wegen eines großen Baumes (Süden) und zwei DFF auf der Südseite des Satteldaches eine Gasbrennwerttherme plus Solar-Zusatz ausschließen können.

    Nun teilte uns die Baufirma mit, dass der Keller nicht nur wärmegedämmt nach KfW60-Standard ausgeführt werden muss, sondern wegen der Erdwärmeanlage mit einer Fußbodenheizung zu beheizen wäre. Andernfalls wären die Energieverbrauchswerte nicht einzuhalten oder keine Innentreppe zum Erdgeschoss vorzusehen, oder die Erdwärmepumpe müsste ins EG etc...

    Da wir nicht über KfW-Darlehen finanzieren und der Keller kein Wohnkeller, sondern nur Waschkeller, Hauswirtschaft etc. sein soll, halten wir diese KfW60-Anforderungen für den Keller (wärmegedämmte Wände + Boden sowie wärmegedämmte Kellerfenster) bereits übertrieben, aber bezogen auf das ganze Haus doch irgendwie sinnvoll.

    Hingegen finden wir eine Keller-Fußbodenheizung bei dem vorgesehenen Wasch-/ Lager- und Wirtschaftskeller für ziemliche Geldverschwendung.

    Haben wir mit unserer Erdwärmepumpe und nach der noch geltenden EnEV2007 keine andere Heizmöglichkeit für den Keller (mal ungeachtet des KfW60-Standards), die es gestattet den HWR mitsamt der Haustechnik im Keller zu installieren und eine Innentreppe vom Ergeschoss einzubauen?
    Oder erreicht man aufgrund der ca. 35°C Vorlauftemperatur bei Erdwärme mit Plattenheizkörpern keine ausreichende Erwärmung des Kellers?

    Gruß
    Faterpa

    P.S.
    Schiebt meine Frage bitte in das richtige Forum, falls diese hier nicht ganz richtig ist.
     
  3. johans

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    Keller kalt lassen!

    Ein KfW 60 Haus nach alter Einteilung der KfW (Änderung ab 01. April 2009) läßt sich auch erstellen, wenn der Keller nicht beheizt wird!

    Vorraussetzung dafür ist, daß die sog. Hüllfläche des Hauses an der Kellerdecke endet. Diese Kellerdecke muß dann entsprechend gedämmt werden (mind. 10 cm!).

    Nach meinen Erfahrungen ist jedoch ein KfW 60 Standard nur zu erreichen, wenn zusätzlich zu guter Dämmung auch eine autom. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vorgesehen wird.
     
  4. xelax

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    Kellerheizung?

    Diese Frage mit der Kellerheizung interessiert mich auch sehr. Wir planen bei unserem EFH-Neubau keine Heizung im Keller, denn der Keller darf kühl bleiben. Dennoch machen wir eine komplette Perimeterdämmung von außen. Der Statiker hat jetzt auch die Wärmeschutzberechnung und den Energiepass gemacht. So steht im Energiepass: Gebäudenutzfläche 204 m², beheizte Wohnfläche 121 m², Jahresprimärenergiebedarf 56 kWh/m²a. Somit erfüllt das Haus quasi den KfW60-Standard (angenommen die Transmissionswerte sind auch ok).

    Allerdings macht der Statiker in der Wärmeschutzberechnung eine Anmerkung: "Da unterhalb der Kellersohle zusätzlich 10cm Dämmung der WDG 035 eingebaut und keine Teilbereiche der Kellerdecke und -wände gedämmt werden, wird davon
    ausgegangen, dass auch das Volumen des Kellergeschosses mit beheizt werden soll."

    Bedeutet das nun, dass das KG eine separate Heizung benötigt, um auf den Wert von 56 kWh/m²a zu kommen? Andererseits steht bei "beheizte Wohnfläche" der qm-Wert ohne Keller. :mauer
     
  5. xelax

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    Ich habe nochmal mit dem Statiker gesprochen. Er meinte, die Kellerräume brauchen keine eigene Heizung, um KfW60 zu erfüllen. Es beeinflusse auch nicht den berechneten Gesamtenergiebedarf, ob ich den Keller beheize oder nicht. Ich muss allerdings logischerweise damit rechnen, dass das EG stärker beheizt werden muss, wenn das KG nicht beheizt ist.
     
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