Haus unter Straßenniveau geplant

Diskutiere Haus unter Straßenniveau geplant im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben einen GU damit beauftragt uns ein Haus zu planen und zu bauen. Grundstück haben wir separat erworben nachdem wir ein...

  1. #1 Ditschi, 19.07.2020
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    Hallo zusammen,

    wir haben einen GU damit beauftragt uns ein Haus zu planen und zu bauen. Grundstück haben wir separat erworben nachdem wir ein Bodengutachten (über den GU) erstellen lassen haben.

    Im Bodengutachten steht, dass "...die Gründungsoberkante mindestens Straßenniveau erfahren soll".
    Ansonsten muss 0,50m Erde abgetragen und mit BRC 0/45 aufgefüllt bzw. verdichtet werden, was bereits beim GU beauftragt wurde.

    Nun haben wir vom Architekten die Planungsunterlagen erhalten und zur Genehmigung eingereicht. Nachdem ich diese nochmal durchgeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass der Architekt die Höhe der OK Bodenplatte ca. 23cm und OK FFEG 3 cm unter Straßenniveau geplant hat.

    Sowohl der Lageplan wie auch das Bodengutachten lagen dem GU + Architekt zur jeder Zeit vor. Ich wundere mich daher etwas, warum die Empfehlung aus dem Bodengutachten nicht gefolgt wird.

    Ich wurde in keinster weise von dem GU oder vom Architekten darauf hingewiesen und die Gründe dafür sind mir nicht ersichtlich.

    Fragen:
    - Handelt es sich hierbei um einen Planungsfehler des Architekten? Hätte der Architekt die Höhe in Relation zum Straßenniveau nicht berücksichtigen müssen beim Erstellen der Dokumente?
    - Wäre es denkbar die tragende Schicht einfach mit 23cm mehr BRC 0/45 aufzuschütten um die Höhe über Straßenniveau zu bringen oder braucht es hier ganz andere Lösungen?
    - Muss ich befürchten, dass wenn dies so gebaut wird, dass ich Probleme mit Wasser im EG bei Starkregen bekommen werden oder schaffen dort die vorhandenen Mulden Abhilfe?
    - Wie sieht es aus beim Abwasser? Da OK FFEG unter Straßenniveau liegt, muss ich hier mit Rückfluss rechnen? Wir haben im EG + OG jeweils Dusche + WC.

    Bin über jede Ratschläge / Hinweise dankbar und stelle gern mehr Informationen zur Verfügung wenn benötigt.
     

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  2. #2 Fabian Weber, 19.07.2020
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    Was sagt denn der GU-Architekt dazu, noch kann man doch alles ändern?
     
  3. #3 Gast85808, 19.07.2020
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    Gibts nen B-Plan`?
     
  4. #4 Ditschi, 19.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 19.07.2020
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    Da warte ich aktuell auf Antwort bzw. Stellungnahme. Ändern ja, aber die Frage ist in welchem Zeitraum und auf welche Kosten. Ich bin nicht bereit für weitere Verzögerungen und neue Erkenntnisse (Aufschüttung etc.) zu bezahlen.
     
  5. #5 Ditschi, 19.07.2020
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    Nein.
     
  6. #6 Fabian Weber, 19.07.2020
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    In dem Vermesserplan sind doch die Bestandshöhen dargestellt. Wenn Du die Oberkante der Gründung auf Straßenniveau bringen willst, dann müsstest Du ja das Grundstück um fast 40cm aufschütten. Das müsstest Du dann aber selbst bezahlen und hat mit dem GU nichts zu tun.

    Der Hinweis vom Bodengutachten bezieht sich bestimmt auf anfallendes Regenwasser und sonst nichts.
     
  7. #7 Ditschi, 19.07.2020
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    Ich will das nicht unbedingt. Die Frage ist eher ob ich das nicht muss um zukünftige Schäden zu vermeiden und der GU mich darauf hätte hinweisen müssen bei der Erstellung der Planung (was er nicht getan hat).
    Nein, es ist kein Hinweis im Bodengutachten sondern Empfehlung des Gutachters zu Erstellung der Gründung.
     
  8. #8 simon84, 19.07.2020
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    Genau das ist es was es ist, eine Empfehlung
     
  9. #9 Ditschi, 19.07.2020
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    Und deswegen sollte man die ignorieren? ;-)
     
  10. #10 simon84, 19.07.2020
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    Nein aber man kann durchaus abweichen. Es ist hier ja kein Bau im moorgebiet auf Stelzen.

    wäre es dir denn lieber auf Straßenniveau zu gehen ?

    die Aufschüttung zahlst doch eh du also ich verstehe grade nicht ganz worauf du hinaus willst ?
     
    Thoppe gefällt das.
  11. #11 Ditschi, 19.07.2020
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    Wie schon geschrieben: Ich will das nicht. Die Frage ist eher ob das nicht notwendig ist damit der Bau nicht gefährdet ist.
    Auf was ich hinaus will: Siehe meine Fragen oben! Darauf habe ich bisher keine Hinweise/Ratschläge erhalten :-)
     
  12. #12 Fabian Weber, 19.07.2020
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    An der Gründung ändert sich doch überhaupt nichts, die liegt halt nur insgesamt tiefer. Du schreibst doch selbst, dass Du den GU für diese Gründung sogar extra bezahlst.
     
  13. #13 Ditschi, 19.07.2020
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    Ich bin verwirrt... Wieso ändert sich nichts an der Gründung? Wo schreibe ich dass ich den GU für eine Gründung extra bezahle?
    Inwiefern hilft mir das bei der Beantwortung meiner Fragen oben?
     
  14. #14 simon84, 19.07.2020
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    Was sagt denn dein Architekt und GU dazu ? Die sind doch dein erster Ansprechpartner
     
  15. #15 Fabian Weber, 19.07.2020
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    Na hier schreibst Du...


    Das Auffüllen mit BRC 0/45 als kappilarbrechende Schicht wird ja wohl auch irgendwo geplant sein.
     
  16. #16 Fabian Weber, 19.07.2020
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    Geht’s Dir jetzt um die 50cm Aushub?
     
  17. #17 Ditschi, 19.07.2020
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    Das sind zusätzliche Erdarbeiten da statt 30cm nun 50cm abgetragen werden und danach mit BRC verdichtet werden müssen. Dieses Angebot des GU beinhaltet aber nicht die Anhebung des Grundstücks. Wie geschrieben der GU + Architekt sind bisher 0 auf den Sachverhalt eingegangen, dass die Bodenplatte unter Straßenniveau liegt.
     
  18. #18 Ditschi, 19.07.2020
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    Verstehe ich wieder nicht :-) Wieso sollte es mir um den Aushub gehen? Siehe meine Fragen oben!
     
  19. #19 Fabian Weber, 19.07.2020
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    Also wenn ursprünglich 30cm ausgehoben werden sollten, dann wäre Dein Haus in der Tat höher. Dann gäb es beim GU auch erstmal keine Mehrkosten. Dann müsstest Du doch aber später das gesamte Grundstück aufschütten. Deine Terrasse wäre dann nicht nur 45cm sondern 65cm höher als der Garten. Das wird aber dann richtig teuer für Dich.

    Es ist für Dich vielleicht überraschend, aber die Planung des Grundstücks ist nicht die Aufgabe des GU.
     
  20. #20 Fabian Weber, 19.07.2020
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    An der Entwässerung ändert sich nichts, weil Du ja 80cm unter Erdreich musst, auch wenn Du auf einem Hügel stehst, es sei denn Du schüttest alles auf.

    Vor Regenwasser von der Straße hätte ich keine Angst.
     
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