Haus unter Straßenniveau

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  1. FloFlo

    FloFlo

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    Hallo zusammen,

    wir bauen gerade ein EFH mit Architekt und Einzelgewerksvergabe in einem Neubaugebiet. Der Rohbau steht, Dach ist gedeckt, Fenster sind eingesetzt. Der Straßenausbau soll im Sommer beginnen.

    Uns scheint mittlerweile, dass unser Haus einem Planungsfehler des Architekten oder Vermesserfehler unterliegt. Seitdem die Nachbarn bis knapp an die Grundstücksgrenze ihr Grundstück angefüllt haben, sieht man, dass wir deutlich tiefer liegen als die Nachbarn. Das hat uns stutzig gemacht und uns scheint, dass wir auch deutlich tiefer liegen werden als die Ausbaustraße. Dass wir unter Ausbaustraßenniveau liegen werden, ist bereits optisch erkennbar und ergibt sich nach unserem Verständnis bereits aus den Werten im Bauantrag und Straßenausbauplan. Vor allem die Garage mit dürfte ein großes Entwässerungsproblem bekommen. Wir vermuten, dass die Höhe der Ausbaustraße (trotz vorhandenem Straßenausbauplan und Höhenpunkten im BPlan) bei Festlegung der Erdgeschossfußbodenhöhe etc. nicht berücksichtigt wurde bzw. die Planung nicht vom Bezugspunkt laut BPlan ausgegangen ist. Aus den angehängten Dateien müsste ersichtlich sein, dass bei der Planung/Vermessung von einem Bezugspunkt von 91,59 NHN ausgegangen wurde. Dabei scheint man vom vorhandenen Gelände ausgegangen sein. Das ist für uns ausgehend vom BPlan aber nicht nachvollziehbar.

    Wir wüssten gerne, ob wir die Höhenproblematik richtig verstehen und wo genau der Bezugspunkt laut BPlan liegt (Berechnung in den Planungsrechtlichen Festsetzungen unter 2.: „Bezugspunkt (BP) für die festgesetzten Gebäudehöhen, Hochpunkte, Firsthöhen, Traufhöhen und Erdgeschossfußbodenhöhen sind die an das Baugrundstück angrenzenden, in der Verkehrsfläche festgesetzten Höhenpunkte der Verkehrsflächenausbauhöhen über NHN. Die über NHN festgesetzten Höhen sind in der Höhe der Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche des Baugrundstückes durch lineare Interpolation benachbarter Höhenpunkte zu ermitteln“), sofern man diesen einfach aus dem BPlan errechnen kann? Mit linearer Interpolation kann ich leider auch mit google-Hilfe wenig anfangen.

    Wir wären echt dankbar für eure Einschätzung!
     

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  2. BaUT

    BaUT

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    ...und was sagt Euer Architekt dazu?
    1. Hat er Höhenlage der Garage und Mindestgefälle der Garageneinfahrt auch bzgl. der "neuen" Straßenhöhe im Griff?
    2. Haut er die Gebäudeentwässerung Regenwasser im Griff?
    3. Hat er die Gebäudeentwässerung (Schmutzwasser) inkl. Rückstausicherung im Griff?
     
  3. Dimeto

    Dimeto

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    Da Vermesser unfehlbar sind, kann es ja nur ein Architektenfehler sein. ;)
    IMHO versteht Ihr die Problematik richtig.
    Vorausgesetzt das Baugrundstück wurde so parzelliert wie im BPlan eingestrichelt liegt die Mitte der überbaubaren Grundstücksfläche ziemlich genau in der Mitte zwischen den Bezugspunkten 91,84 und 91,92. Die exakte Messung spare ich mir, da das Foto verzerrt ist und die Ungenauigkeiten zu keiner anderen Einschätzung führen würden. Linear Interpoliert bedeutet hier: Abstand der beiden Bezugspunkte voneinander 10m, Höhenunterschied 8cm, Lage zu berechnender Punkt bei 5m: x/5m = 0,08m/10m => x= 0,08m/10m * 5m = 0,04m
    Bezugspunkthöhe also 91,84+0,04=91,88

    Fazit: Der Architekt hat geschlafen und Du hast Dich zu spät hier angemeldet.
     
    simon84 und Fred Astair gefällt das.
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