Haus verkaufen, Mängelhinweise? renovierung in Eigenleistung? Hinweispflicht?

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  1. #1 Buckfast, 10.03.2020
    Buckfast

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig. Würde gerne eure Meinung zu unserem Fall hören wollen.

    Wir haben vor knapp 5 Jahren ein Haus BJ 74 gekauft.
    Das Haus war lange Jahre unbewohnt un in recht schlechtem Zustand. Es wurden zuvor noch nie Renovierungen durchgeführt. Nachdem wir gekauft haben wurde erst mal 1 Jahr lang renoviert. Anschließend sind wir eingezogen und wohnen nun seit gut 3,5 Jahren darin.

    Hier ein kurzer Überblick bezüglich der Sanierung:
    Eigenleistung:
    - Verputzarbeiten und Putzausbesserungen
    - Elektrik (außer Keller und Garagen) neu gemacht. Neue Unterverteilungen und ab da an in die Zimmer verlegt mit neuen Steckdosen/Schaltern etc. Hab das selbst gemacht mit nem Kumpel der mal Elektriker gelernt hat, aber aus gesundheitlichen Gründen schon länger nicht mehr als Elektriker arbeitet.
    - Heizkörpernischen gedämmt (zugemauert) und neue Heizkörper davor gesetzt
    - Wasser und Abwasser neu Verlegt ab Hausanschluss im Keller
    - Bäder neu incl. Fließen
    - kleinere Änderungen der Raumaufteilung (Wand rausgenommen, Türen zugemauert)
    - Fassade gestrichen und risse ausgebessert
    - oberste Geschossdecke gedämmt
    - Böden neu
    - Wände gestrichen

    Handwerkerleistungen:
    - Heizung neu (Gas)
    - Fenster und Haustüre Neu

    2019 wurde noch eine PV-Anlage auf dem Dach angebracht von einem Solateur, hierbei wurde der First mit einem Trockenfirst erneuert.

    Uns hat sich nun die Möglichkeit aufgetan einen Neubau umzusetzen. Das möchten wir auch tun, da wir nach der Zeit nun festgestellt haben, dass die Raumaufteilung sowie das Raumangebot für uns nicht optimal ist.

    Der Plan wäre nun, mit einer Zwischenfinanzierung den Neubau durchziehen und dann den Bestand verkaufen.
    Die Immobilie ist schon alt, hat entsprechend auch ein paar "Probleme". Nun frage ich mich einfach folgende Sachen, vielleicht könnt ihr mir dazu was sagen:

    - Ist es ein Problem, dass die Elektrik selbst gemacht wurde? Es gibt keine Abnahme eines Elektrikermeisters. Wie geht man damit am besten um?
    - Der Keller ist naturgegeben etwas feucht. Wir haben ihn durch Lüften sowie durch Entfeuchtungsgeräte in den Sommermonaten immer unter 60% Luftfeuchte gehalten, da wir auch Stoffe und Klamotten darin gelagert haben. Muss man hierzu etwas angeben?
    - Typisch im Altbau mit neuen Fenster. Probleme mit Feuchtigkeit. Wir hatten den ersten Winter über in ein paar Ecken etwas Schimmel. Durch richtig konsequentes Lüften (2- 3 mal am Tag) und vernünftiges Heizen (20 - 22 °C) hatten wir danach keine Probleme mehr. Muss man hier etwas anmerken?
    - Ein Riss im Putz an der Außenfassade ist wieder zu sehen. Direkt neben der Hauseingangstüre. Auch die anderen Putzausbesserungen sind großteils zu sehen, wenn man genau hinschaut. Muss man hier etwas angeben?
    - Kann ich für einen späteren Schaden in Verantwortung gezogen werden, wenn z.B. bei der Verlängerung der Heizleitung zu den neu gesetzten Heizkörpern eine Verbindung undicht wird? (Wurde mit MAPRESS gemacht).
    - Auf welche "Mängel" muss ich hinweisen?
    - Bin ich für spätere Schäden nicht verantwortbar, wenn es quasi "ohne Gewährleistung gekauft wie gesehen" verkauft wird?

    Ich weiß, es ist nicht ideal, wenn man viel selbst gemacht hat und dann verkaufen möchte. Das war auch nie der Plan. Eigentlich wollten wir darin alt werden. Es hat sich jetzt einfach als nicht optimal für uns herausgestellt und durch die Möglichkeit des Neubaus hat sich das jetzt so ergeben.

    Recht herzlichen Dank schon mal.

    Viele Grüße
    Buckfast
     
  2. #2 Fred Astair, 10.03.2020
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    Bis auf die Selbstbastelelektrik sehe ich keine Notwendigkeit vom Prinzip "gekauft wie gesehen" abzuweichen.
    Die Elektrik würde ich vor dem Verkauf von einem Fachbetrieb checken lassen und die Prüfprotokolle mit übergeben.
     
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  3. BaUT

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    Ja - ich muss dazu anmerken: Wenn ihr im Zuge des Fenstertausches ein nach DIN 1946-6 vorgeschriebenes Lüftungskonzept hättet erstellen lassen und dieses durch den Einbau von Fensterfalzlüftern umgesetzt hättet, dann wären die Schimmelschäden vermutlich ausgeblieben. Diese Empfehlung an die Käufer...
     
  4. BaUT

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    Nö - jeder ungedämmte Keller ist im Sommer klamm. Das liegt an der Kälte im Keller und der feuchtwarmen Außenluft im Sommer.
     
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  5. #5 Kriminelle, 10.03.2020
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    Gekauft wie gesehen.
    Aber:
    Es werden vom potentiellen Käufer Fragen gestellt. Und die müssen wissentlich ehrlich beantwortet werden. Kein Verschleiern, kein Möbel absichtlich vor Schimmel stellen. Arglistige Täuschung kann bei Gegenbeweis zu einem Kaufrücktritt abgewickelt werden. Innerhalb 5 Jahren. Auf sichtbare Mängel musst Du nicht hinweisen, da greift mein erster Satz.
    Es ist eben ein gebrauchtes Haus, welches eigens renoviert wurde. Das sieht man dann an dem Preis. Das ist der Hebel vom potentiellen Käufer.
     
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  6. #6 Buckfast, 11.03.2020
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    Hallo,

    ich danke euch, für eure Einschätzung!
    Das hört sich ja schon mal gut an :)

    Gruß
    Buckfast
     
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