Haus zu tief gebaut

Diskutiere Haus zu tief gebaut im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Bitte etwas mehr Geduld mit den unwissenden Bauherren. Was genau ist EFH (da hier wohl nicht EinFamilienHaus gemeint ist, muss es wohl irgend ein...

  1. DK_Net

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    Bitte etwas mehr Geduld mit den unwissenden Bauherren. Was genau ist EFH (da hier wohl nicht EinFamilienHaus gemeint ist, muss es wohl irgend ein Höhenbegriff sein). Sorry, der Begriff ist mir nicht bekannt.

    Wie ich schon erwähnt habe, habe ich das Grundstück mit Baugenehmigung gekauft, also ein Bausgesuchsplan nie gesehen.
    Im Lageplan ist nur das Baufenster eingetragen, sonst nichts.

    In den Ausführungsplänen (Schnitt) sind Höhenangaben gemacht. Dort hat der OKFF die Höhe 0,0.
     
  2. #22 Josilika, 11.01.2007
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    EFH = Ein Familien Haus

    Unabhängig von allem hier, ganz wichtig für einen Bauherrn:
    besorge dir bitte umgehend mal die Bauunterlagen - also die amtlichen mit Stempel, nicht dass da noch ein böses Erwachen lauert.

    Mein Tip:
    Gemeinde oder Stadt - Bauamt und um eine Kopie der AMTLICHEN Unterlagen bitten. ( die haben von den 3 Mappen die Gelbe - die Rote muß der GU haben, aber laß dir das geben, was die Gemeinde hat - ist sicherer)
    Dann alles mit dem was du bereits hast vergleichen. Sollte sich was erkennen lassen, was nicht mit den amtlichen Plänen übereinstimmt, dann den GU zwingen dir die "Tektur" für die Unterlagen noch zu erstellen, solange du den noch greifen kannst. Besser du kümmerst dich, bevor der Beamte bei der Fertigstellung merkt, dass nicht nach Plan gebaut wurde.
     
  3. Quelle

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    eine EFH?
     
  4. #24 Distler, 11.01.2007
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    heißt hier ErdgeschoßFußbodenHöhe

    @ PeMu wäre schon netter gewesen, das Akronym aufzulösen. Selbsterklärend ist es nämlich nicht.
     
  5. #25 Josilika, 11.01.2007
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    EFH Ja und ? in Bezug auf was und FFH oder RBH.? Na was denn nun ?
    Der Mann soll seine amtlichen Unterlagen suchen und nachprüfen.
    Wird doch wohl auch ein Schnitt drin sein.

    Wenn nix festgelegt wurde, muß er es eben nur richten und so fertigstellen, dass es bautechnisch funktioniert.
     
  6. PeMu

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    Ok, Ok

    da habe ich zuviel vorausgesetzt, da DK_Net bei seinen Ausführungen den Anschein erweckte, zu wissen um was er sich kümmert und da er sich um alles selbst kümmert.

    In der Baugenehmigung sind die Baugesuchspläne drin. Abgestempelt mit Genehmigungsdatum. Und einzutragen ist irgendwo EFH= ...(Erdgeschoßfußbodenhöhe. Oder ist manchmal im Textteil der Baugenehmigung erwähnt. Und/oder steht im Lageplan.
    Wenn nicht dann hat man erst mal ein Problem.
     
  7. DK_Net

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    Vielen Dank für die Antworten

    Fakt ist, dass ich wohl einen 2. Revisionsschacht mit Rückstatusicherung bauen muss. Das ich mich darüber ärgere, kann sich jeder denken.

    Für mich stellt sich nach wie vor die Frage: hat der GÜ, der nach VOB gebaut hat, die Entwässerung falsch geplant und damit gegen DIN verstossen.
    Ist die Kanalöberfläche und damit die Straße nicht generell die Rückstauebene ?
     
  8. #28 Manfred Abt, 12.01.2007
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    Generell? -> NEIN (aber oft ja)
    Was dann immer noch als Aufgabe anstünde, bitte klären!
     
  9. #29 Manfred Abt, 13.01.2007
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    Ergänzung

    die Äußerungen von DK_Net bzgl. Revisionsschacht mit Rückstausicherung sind mir hier suspekt. Bitte daran denken, dass nur die Entwässerungsgegenstände unterhalb der RSE gesichert werden müssen/sollen/dürfen. Alle Einläufe oberhalb der RSE müssen ohne Rückstausicherung frei zum Kanal abfließen. Sonst schau mal in mein Rückstauhandbuch auf meinen Internetseiten (Service-Bereich).
     
  10. DK_Net

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    Diese Regeln sind mir bekannt, lassen sich aber nicht mehr umsetzen, da die die OG-Entwässerung an der Kellerdecke mit dem Hauptrohr zusammenläuft und dann erst nach draussen führt. Das ist doch das Thema diese Threads ! Mein GÜ hat kein Rückstausicherung eingeplant. Jetzt heißt es eine geignete Lösung zu finden.

    Ich halte diese Regelung in meinem Fall für nicht so wichtig. Ein Rückstau dauert in der Regel nur wenige Minuten. Man wird durch einen Alarm gewarnt und kann in dieser Zeit auf die Badbenutzung auch im OG verzichten ! Diese Regel soll doch nur verhindern, dass in den eigenen Keller entwässert wird.
     
  11. #31 Manfred Abt, 15.01.2007
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    Trenn-oder Mischverfahren, d.h. liegen in der Straße ein oder zwei Kanäle?
     
  12. DK_Net

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    Es gibt nur einen Kanal.
    Ich habe vorsorglich RW(DN100) und SW(DN125) legen lassen, die sich erst im Revisionsschacht treffen. Von dort aus geht eine DN150 zum Kanal.
    Zusätzlich werden über meinem Revisionsschacht zukünftig noch 2 Nachbarn entwässern (Baulast).
     
  13. #33 Manfred Abt, 15.01.2007
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    Na, das ist ja ein wildes Gemenge,
    erst GU, dann GÜ, dann eigene "vorsorgliche" Planungen/Planungseingriffe, unaufgeklärte Einläufe vor der Garage, fragwürdige Mitbenutzung des Kanalanschlusses, Eigendefinitionen zur Notwendigkeit der Einhaltung von Normen, aber Vorwürfe an GÜ, dass Normen nicht eingehalten werden. Sorry, aber an der Auflösung der Rätsel mach ich nicht mehr weiter mit.
     
  14. PeMu

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    Mein Rückfrage ist ja auch noch nicht beantwortet?!?
     
  15. DK_Net

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    Also hier noch mal in Kurzform (als Wiederholung - steht alles im Thread !)

    - GÜ hat Haus gebaut (ohne Rückstausicherung)
    - Haus ca. 17 cm (OKFF) unter Rückstauebene
    - BH (schon eingezogen) möchte Rückstausicherung
    - Grundstück wurde mit Baugenehmigung gekauft (keine Info über EFH)
     
  16. PeMu

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    Wer hat die Rückstauebene festgelegt?
    Was steht denn im Entwässerungsplan? Ist dieser genehmigt worden?
    Wer hat den Kanalanschluß abgenommen?
     
  17. #37 Manfred Abt, 16.01.2007
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    Also, ich seh das so: der Fragesteller hat ein bestimmtes Bild im Kopf, was er hier durch Fachleute bestätigt bekommen möchte. Weiterhin wurschtelt er mit Halbwissen in anderer Leute Arbeit rein. Kann man ja sogar verstehen, wenn er sich durch seinen bisherigen Baupartner in der Spezialfrage Rückstausicherung nicht richtig beraten fühlt. Dem Forum liefert er aber immer nur die Infos, die für sein Anliegen (s.o.) erforderlich sind, die von den Fachleuten angefragten Angaben werden nicht korrekt beantwortet. Entweder weil das Wissen nicht ausreicht oder weil es nicht der eigenen Zielsetzung dient. So macht Forumsarbeit definitiv keinen Sinn!

    Einzige mir noch bleibende Empfehlung an DK_Net ist, ein paar Euros anzulegen, einen Fachberater hinzuzuziehen und die Beratungsresistenz abzulegen. Butterbär hätte dies wahrscheinlich mit anderen Worten noch viel deutlicher rübergebracht.
     
  18. PeMu

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    Ich weiss,

    daher habe ich durch das hartnäckige Nachfragen versucht das auf den Punkt zu bringen. Und hatte die Hoffnung, hier einen roten Faden reinzubekommen noch nicht ganz aufgegeben.

    Du hast es jetzt komplett offen gelegt. Und damit ist die Klappe zu.

    PS.: In anderen Threads herrscht die gleiche Achterbahnfahrt.

    - Ende - End - Fin -
     
  19. DK_Net

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    @Manfrd Abt
    Kann leider nicht nachvollziehen, wie Sie zu dieser Einsicht kommen. Ich versuche hier nur Informationen zu bekommen.

    Es liegt Ihnen wohl mehr daran, möglichst oft Ihren Firmenstempel hier zu veröffentlichen, als Fragen zu beantworten. Dabei ist von Ihnen bisher nichts fachbezogenes zu Thema gekommen.
    Ich bedanke mich trotzdem für ihre Fragen, verzichte ich aber gerne auf weiter Ausführungen Ihrerseits.
     
  20. ISYBAU

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    gerade manfred hat hier eine ganze menge fachbezogenen und konkreten rat sehr sachlich eingebracht. insofern empfinde ich die letzte unterstellung als unfair.
     
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