Haus zu tief --> Mangel ?

Diskutiere Haus zu tief --> Mangel ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ausserdem stehe ich wie "saarplaner" auf dem Standpunkt, dass der Kunde immer noch ein gerüttelt Maß an Eigenverantwortung hat, auch wahrnehmen...

  1. SvenW

    SvenW

    Dabei seit:
    04.09.2007
    Beiträge:
    829
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Arbeiter
    Ort:
    Hannover
    Sehe ich etwas anders. Der Kunde hat Eigenverantwortung nur in dem Rahmen die man von ihm erwarten kann. Ein Hausbau ist eine sehr komplizierte Sache, da ist es für Laien kaum machbar die ganzen Details zu verstehen oder auch nur zu wissen wohin man schauen muß um die wichtigen Punkte zu finden. Wenn ich ein Haus auf ein gerades Grundstück setze, dann erwarte ich nicht, daß das Erdgeschoss 50cm tief eingebuddelt wird. Wenn dem doch so sein soll, egal aus welchen Gründen, muß das herrausgehoben werden, damit der Bauherr es entscheiden kann, was er denn nun gerne hätte. Unser Hauskauf/Verkauf hat beim Notar auch ca. 2 Stunden gedauert, weil der jeden Punkt des Vertrags ausführlich erklärt hat. Aufgrund dieser Beratung wurden dann noch Kleinigkeiten geändert. Und ein Bauvorhaben ist noch um einiges komplizierter als der reine Kaufvertrag.

    Aber anscheinend hat sich die Sache bei anna eh geklärt und die Firma hat wirklich schlicht und ergreifend Mist gebaut. Dann sollte man Anna zu ihrem guten Auge gratulieren, die schon früh das Problem gesehen hat und der Bauleiter sollte sich in den Hintern beißen, weil er dann nicht noch mal nachgemessen hat. Laien haben doch nicht immer Unrecht. :e_smiley_brille02:

    Selbst wenn die Firma kooperativ ist würde ich mir einen Anwalt für Baurecht nehmen, denn was da alles dran hängt, kann kein Normalbürger ermessen.
     
  2. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    ANNAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!

    Stelle doch bitte Deine Unterlagen hier ein!
    Lageplan, Schnitt, Seitenansichten ...

    Hier wird herumgeraten ...

    Ein Fachmann liest mehr Informationen z.B. aus dem Lageplan als Du ...

    Wenn die Abstandflächen thematisiert waren, so kann ich jetzt raten, dass das Haus so tief gesetzt werden musste, damit die Abstandflächen noch auf Deinem Grundstück liegen.
    Ein Blick auf den Lageplan und dieser potentielle Umstand kann zur Gewissheit oder ausgeschlossen werden.

    Das Gelände in Deinen Ansichten ist wahrscheinlich nachrichtlich eingetragen.
    Dies ist durchaus übliche Praxis.

    Frau gebe mir eine Glaskugel ... :e_smiley_brille02:
     
  3. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    so, jetzt probier ich das nochmal mit den Bildern....
    klappt einfach nicht, kommt immer nur "das Hochladen der Datei ist fehlgeschlagen", kriege die Bilder nicht kleiner !
    Hat jemand Tips, wie ich die Bilder-Größe kleiner bekomme??
     
  4. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi Anna!

    Habe Dir gerade eine Benachrichtigung geschickt ...
     
  5. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    Danke, ich habe gestern abend dem "Baufuchs" die Bilder zugemailt, er wollte sie reinstellen. bin gespannt, was ihr sagt.
    Ich fände es am besten, das Haus anheben zu lassen. Das wäre die sauberste Lösung. Der GU überlegt, die Strassen (enden auf der Höhe meines Grundstückes) absenken zu lassen. Bleibt spannend. Leider habe ich meine Wohnung zu Ende Maivbereits gekündigt und weiss nicht, ob das noch was wird....
    Habe auch mal Kontakt zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aufgenommen, mit dem ich mich dann mal treffen werde, falls man sich nicht, wie ich doch noch stark hoffe, vernünftig einigen kann.

    Gruß, Anna
     
  6. #46 rainerS.punkt, 31.03.2011
    rainerS.punkt

    rainerS.punkt

    Dabei seit:
    31.08.2006
    Beiträge:
    644
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Redakteur
    Ort:
    Berlin
  7. #47 Baufuchs, 31.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @anna32

    Bei mir ist keine Mail eingegangen.:confused:
     
  8. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    Hier sind die Fotos hochgeladen (hoffe ich):

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  9. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    [​IMG]
     
  10. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    [​IMG]
     
  11. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    [​IMG]
     
  12. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    ich bin grundstück 22
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Zumindest für die Abstandsfläche T2 hat unser guter oberh doch seine Glaskugel super poliert gehabt :respekt

    Das ist kein Planungsfehler*, da bin ich mir sicher. DAS Haus passt nur mit der Höhenlage auf DAS Grundstück!!!
    Das Ding ist sowas von ausgereizt, da darf sich der Maurer nicht einen cm vermessen!!

    Ergänzung:
    * Bedeutet, es ist kein Fehler im Sinne von - da hat einer geschlafen bei Eintragen der Höhen in den Plan.
    Es ist ein Haus geplant worden, dass nur so aufs Grundstück passt.
    Ob das dann im Wissen um die Auffüllung trotzdem so tief gesetzt wurde oder ob die Konsequenz der Aufschüttung bei der Planung der Hausbreite nicht bedacht wurde - who knows
     
  14. #54 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sind wir nicht alle ein bisschen Grundstück......ääääääh Bluna
    :mega_lol:
     
  15. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    auf den "Bildern" ist angrenzend an das Haus 105,05 üNN Grundstückshöhe angegeben. Und da muss mir keiner sagen, dass das gar nicht stimmt sondern ich stattdessen 105,76 üNN vor dem Fenster habe ????? das glaube ich nicht!!!
    Mein Vermesser hat mir gerade bestätigt, dass es kein Problem gewesen wäre, das Haus 30cm FFB oberhalb der Strasse zu bauen. Warum haben die das dann nicht gemacht??? Es ist zumindest ein Aufklärungsmangel...
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sorry - daran hege ich leise Zweifel. In den meisten LBOs ist es so, dass Aufschüttungen bei der Bemessung des Grenzabstands/Abstandsfläche zu berücksichtigen ist.
    Mindestabstand T4 = 3 m
    Abstand T2 mit vorhandenenGeländehöhen = 3,045 m
    Mit dem Haus dazwischen bleibt kein Raum mehr für Aufschüttungen

    Falsch! Die Ausführung ist (zumindest in dem Punkt) mängelfrei, weil nach genehmigtem Plan gebaut wurde.
    Wenn Mangel, dann Planung!!!
     
  17. #57 Thomas Traut, 31.03.2011
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Wenn die rot eingetragenen Höhen (105,05) geplante Höhen sind, warum wurden nicht die vorhandenen 105,27 für die Berechnung herangezogen? Eine Abgrabung ergibt für mich keinen Sinn. Ich könnte mir vorstellen, dass da irgendjemandem ein Zahlendreher passiert ist und die 105,05 eigentlich 105,50 heißen sollten. Das würde auch eher zu den Straßenhöhen passen.
     
  18. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Sehe ich auch in erster Linie als Planungsfehler. Der Planer hat u.a. übersehen, daß oberhalb der Industriebrache und auf dem unbebauten Teil des Grundstücks nach dem Sanierungsplan noch insgesamt 1.00 m " gesunder Boden " vorhanden sein muß. Davon fehlen jetzt noch 30cm. Offensichtlich fehlt ein Schnitt mit NN-Höhen bis ins Erdreich mit Angabe der Anfüllhöhen. Planer hat nur das Haus und nicht die Oberkante des fertigen Geländes in seine Betrachtungen und Planung einbezogen.

    Gegebenenfalls noch Fehler bei der Einmessung der Baugrube, wenn der Einmesser von der Vorgabe im Sanierungsplan Kenntnis hatte.

    Der Bauunternehmer soll laut Anna Kenntnis gehabt haben. Also liegt möglicherweise auf Seiten des BU eine Verletzung von Hinweispflichten vor. In jedem Fall würde sich ein etwaiger Anspruch gegen den BU um das dem Bauherren anzulastende Verschulden des Planers mindern.

    Im Ruhrgebiet mit vielen Sanierungsfällen aus dem früheren Bergbau gibt es Firmen, die Häuser heben können. Das wäre hier aber nur mit Befreiung von den Abstandsflächen + Baulast der Nachbarn möglich. Denn bei einer Anhebung des Gebäudes würden die Abstandsflächen auf die Nachbargrundstücke fallen.

    Haus wäre also bei richtiger Planung kleiner/niedriger geworden.

    Was die Absenkung der Straße bringen soll, wenn auf dem unbebauten Grundstück noch 30 cm Erde aufgebracht werden müssen, ist nicht nachvollziehbar.

    Abriß und kleinerer Neubau ---> Schwere der Nachteile ---> Verhältnismäßigkeit.

    Fehler von Anna sehe ich nicht. Als Laie durfte sie darauf vertrauen, daß ihr Planer die NN-Höhen richtig ermittelt hat. Kontrollieren kann und muß sie das nicht.
     
  19. anna32

    anna32

    Dabei seit:
    23.09.2010
    Beiträge:
    58
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    naturwiss.
    Ort:
    dortmund
    ??? AUFKLÄRUNGSMANGEL ist nicht gleich Ausführungsmangel...
     
  20. #60 Ralf Dühlmeyer, 31.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    NÖ!

    Ausfühung ist die Umsetzung der Planung in die Realität.

    Geklemmt hat es bei Euch ja aber vor der Realisierung, Ihr habts nur erst bei der Realisierung bemerkt.

    Ich halte das ganze für eine ziemlich vertrackte Kiste. Warum? Darum:

    Ihr habt den Planer irgendwann auf die Auffüllung hingewiesen. Wie weit da die Planung war - keine Ahnung.
    Ihr habt aber auch ein bestimmtes Haus haben wollen - zumindest in der Breite. Das löst Abstandsflächen aus, die nmM mit dem Haus AUF der Auffüllung nicht gepasst hätten.

    Hier gibt es also einen Widerspruch zwischen zwei Eurer Ansprüche. Höhenlage und Breite.

    Nun könnte man meinen, der Planer, müsse auf die Unvereinbarkeit hinweisen und von Euch eine Entscheidung erbitten.
    Ob er das tatsächlich muss (natürlich sollte er) oder ob er für Euch entscheiden darf, mögen die Juristen beurteilen.

    Aber selbst wenn er muss, ist die Frage, was an Gesprächen und Schriftverkehr zwischen Euch und dem Planer gelaufen ist und was daraus herzuleiten ist.
    Das Ihr Euch nicht daran erinnert oder den Hinweis nicht so wahrgenommen habt, wie er sich jetzt auswirkt, bedeutet ja nicht, dass da nichts war, was gerichtsfest ist.
    Ist es aber gerichtsfest, habt Ihr ein Problem.

    Ich schreibe das nicht, um den Planer in Schutz zu nehmen, sondern um Euch für zu viel Höhenflug zu warnen.
     
Thema: Haus zu tief --> Mangel ?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. haus zu tief schadensersatz

    ,
  2. haus zu tief gebaut

    ,
  3. haus ist niedriger als geplant

    ,
  4. keller zu tief gebaut Konsequenzen ,
  5. keller zu tief gebaut Minderung höhe,
  6. baumängel haus zu tief gebaut,
  7. wenn die bodebplatte eines hauses 20cm zu tief istist s ein baumangel,
  8. wohnung gekauft die zutif gebaut wurde,
  9. vermessungsfehler haus zu tief,
  10. haus unter straßenniveau,
  11. baulast abstandfläche,
  12. abstandsfläche abtragen,
  13. haus zu tief gebaut was nun
Die Seite wird geladen...

Haus zu tief --> Mangel ? - Ähnliche Themen

  1. Parkplatz vor dem Haus (tiefer als Haus)

    Parkplatz vor dem Haus (tiefer als Haus): Hallo zusammen, wir überlegen gerade unseren aktuellen Vorgarten zu einem Stellplatz zu machen und fragen uns ob dies überhaupt machbar wäre? Das...
  2. Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?

    Haus (Holzständerbauweise) zu tief/unter Geländeoberkante gebaut -> Abdichtung/Entwässerung?: Hallo zusammen, wir bauen derzeit ein Haus in Holzständerbauweise. Leider wurde unser Haus "zu tief", d.h. unter Geländeoberkannte geplant und...
  3. Haus tiefer als geplant?!

    Haus tiefer als geplant?!: Hallo zusammen, unser Haus wurde tiefer gebaut als es auf den Plänen steht (laut Architekt / Baubegleiter 15cm). Ich habe das alles einmal...
  4. Haus zu tief gebaut

    Haus zu tief gebaut: Hilfe unser Rohbau ist 60 cm zu tief. Gemerkt habe ich das selber. Danach Recherche....im Plan des Architekten sind falsche Geländehöhen. Der...
  5. Haus ist zu Tief

    Haus ist zu Tief: Moin, ich baue in einem Neubaugebiet und mein Hausbau wurde nach den beiden Nachbargebäuden begonnen. Bei der Bauplatzbegehung wurde die Höhe der...