Hausbau im § 34-BauGB-Gebiet

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  1. Lisa29

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    Hallo liebes Forum,

    wir sind an einem Grundstück in Schleswig Holstein interessiert das Gebiet wäre nach Nachbarschaftsbebauung zu bebauen.

    Der sehr kleine Ortsteil (ca. 4 Straßen) hat in der Straße des Grundstücks ca. 10 1,5 geschossige Häuser stehen, in einer Nebenstraße stehen allerdings zwei Stadtvillen. Wie ist da die Richtlinie, zählt bei der Nachbarschaftsbebauung nur die Straße oder der gesamte Ort?

    Uns wurde vom Bauamt sehr schwammig gesagt, dass es eher nach 1,5 geschossiger Bauweise aussehen müsste, da man eher nur in der Straße gucken würde, nicht in der Nebenstraße.
    Das "eher" irritiert mich, als bestünde doch die Möglichkeit eine Stadtvilla zu bauen.

    Weiß einer die genaue Bestimmung?

    Lieben Dank
     
  2. #2 Kriminelle, 06.02.2025
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    1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

    Ein Straßenstrich ist eine „nähere Umgebung“. Man orientiere sich am besten an nebenan. Und zwar vorrangig der Nutzung (Wohnen oder Gewerbe), der überbauten Fläche, das sollte passen!

    Ob 1- oder 2 geschossig, muss man ggf. verhandeln. Architekten, die das Bauamt kennen, können da sehr viel.
     
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  3. #3 simon84, 06.02.2025
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    Muss man denn unbedingt in einem so kleinen Stadtteil in SH eine „Stadtvilla“ bauen ?

    kann man nicht einfach ungefähr so bauen wie der Nachbar links und der rechts ?

    neubaugebiete wo alles modern und bunt ist gibt es da oben doch auch genug ….

    denke mir das gleiche bei uns in der Gegend, warum kann man nicht einfach schönes großes Satteldach machen, „1,5“ oder 2 Geschosse und Keller. immer müssen es diese „Extrawürste“ sein :D

    sorry ist nur meine persönliche Meinung und als Denkanstoß gedacht. Bitte nicht als Abwertung eures Geschmacks sehen

    der 34er gibt schon bissl mehr her als die direkten Nachbarn. Also ganz schwarz sehe ich nicht.
     
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  4. #4 Kriminelle, 07.02.2025
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    @Dimeto hat es mal ganz schön ausgeführt. Als erstes geht es um die Grundfläche im Verhältnis zum Grundstück.
     
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  5. #5 driver55, 07.02.2025
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    „Stadtvilla im 30 Seelendorf“, findet den Fehler.
     
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  6. #6 titan1981, 07.02.2025
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    keine Dachschrägen auch im OG, mehr Möglichkeiten zum Stellen von Möbeln. Sehe für den Bewohner keinen Nachteil. Je nach Örtlichkeit in SH bei Deichbruch direkter Ausgang aus dem OG möglich wenn das Wasser im kompletten EG steht... Außerdem kann man den Besuch aus dem OG schon Tage vorhersehen bevor er eintrifft, da ringsum kein Berg zu finden.... der sie Sicht versperrt. Ideal um eine Hauswand bei richtiger Ausrichtung Vertikale PV für die tief stehende Sonne im Winter.
     
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  7. #7 Kriminelle, 07.02.2025
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    Geht ja nicht um die Frage des Nachteils eines 2-Geschossers, sondern um Möglichkeiten eines vom Amt gewollten Eingeschossers. Und da gibt es die gleichen Möglichkeiten, in dem man das ausgebaute Dachgeschoss innen abdrempeltn könnte. Kann man jedenfalls so machen oder man lässt den Bereich unter den Schrägen und hat dann dadurch mehr Grundfläche zur Verfügung. Zusätzlich entsteht ein Dachboden als Abstellfläche oder gar ausgebaut als zusätzlicher Wohnraum.
    Zum Thema hat aber TE schon einige Threads hier erstellt und sollte sich hinreichend informiert haben.
    Von Deichen lese ich nix.
     
  8. #8 simon84, 07.02.2025
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    Das war aber vor ein paar Jahren aber da ging es noch um
    diesen schwedischen Verschnitt von einem amerikanischen Farmhaus mit 1000 Gauben und Giebeln und nicht um eine „Stadtvilla“.

    Moderne Bauten lassen sich idR besser in einem Neubaugebiet umsetzen, aber immer gut den Bebauungsplan lesen
     
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    Ich lese die Aussage des Bauamtes eher als "gerne auch ein zweites Vollgeschoss, sofern dieses im Dachraum liegt und von der traufseitigen Straße gesehen nicht den Eindruck einer Anstattvilla macht". Da würde ich mich zur Bauvoranfrage über ein Haus mit Mansarddach (ggf. mit Krüppelwalm) eingeladen fühlen - oder aber diese Fischerhüttenvilla für möglich halten, die Ihr vor dreieinviertel Jahren (damals noch auf einem Bebauungsplan-Grundstück) bauen wolltet:
     
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  10. #10 Kriminelle, 07.02.2025
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    Du weißt aber schon, was Du gestern und heute verschieden und widersprüchlich schreibst?

    Sicher, aber wenn man sich mit dem Thema beschäftigt und auch über den Tellerrand von „ich will“ schaut, nämlich „was ist machbar, was bekomme ich“, dann weiß man um die Vorzüge und auch Vorurteile.
    Alle drei Jahre seinen Geschmack zu ändern ist übrigens völlig legitim. Schwierig allerdings, jedes Mal das Haus neu anzupassen.
     
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  11. #11 simon84, 08.02.2025
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    Ich hatte geschrieben, meine persönliche Meinung ist, dass eine Stadtvilla nicht gefaellt und ich das unpassend finde.
    Und heute lies ich durchsickern, dass mir das "Schwedending" von vor drei Jahren auch nicht gefaellt und ich das ebenfalls unpassend finde.

    In einen kleinen Dorfteil in SH, mit Bebauung nach 34er finde ich das sehr unpassend.
    Allerdings gibt auch der 34er mehr Spielraum als nur exakt gleich zu bauen wie die Nachbarn, obwohl ich das persoenlich nicht unbedingt verkehrt finde.

    Und ich schrieb auch, dass mir im nahegelegenden Neubaugebiet hier - in dem vom Bebauungsplan her sehr viel Luft für "moderne" Bauarten gelassen wurde - diese heute gerne genommenen Ausgestaltungen der Häuser persönlich nicht gefallen. Ich hatte nicht geschrieben, dass es sie dort nicht gibt :)

    Und heute schrieb ich, dass so eine moderne Hausform besser Platz in einem Neubaugebiet findet als in einem winzigen Ortsteil mit Bestandsbauten.

    Entweder hab ich mich blöd ausgedrückt oder ich hab was übersehen, wo ist der Widerspruch?

    Vermutlich wäre es auch gar nicht so schlecht sich mal zu entscheiden und etwas zu kaufen und zu bauen :)
    Drei-Vier Jahre Suche ist schon hart. Ich könnte das nicht....
    Aber gut, in der aktuellen Marktlage auch nachvollziehbar
     
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