Hausbau in Eigenregie - welche Aufgaben des Architekts verpflichtend?

Diskutiere Hausbau in Eigenregie - welche Aufgaben des Architekts verpflichtend? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Das ist doch so nicht richtig, was Sie da schreiben. Es werden der Entwurf selber gemacht, wie auch die Pläne + Deckenpläne + die ganze...

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  1. #41 Bauliesl, 05.05.2015
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    - In 10 Stunden einen "Entwurf" genehmigungsfähig machen
    - die Genehmigungspläne zeichnen
    - Formulare ausfüllen etc.
    - Berechnungen zur EnEV machen
    - Werkpläne erstellen (was nützen Deine Herstellerdokumentationen, irgendjemand muss das doch zusammenbringen und daraus eine Werkplanung machen)

    Und das wäre dann nur der Architektenteil.... in 10 Stunden... wow.... Evtl. muss ich meine Stundenansätze nochmal überprüfen.


    Was nützen Dir Haftungen für´s Material, wenn keine für die Werkleistung die Gewährleistung übernimmt....?
     
  2. #42 Thomas B, 05.05.2015
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    Natürlich dürfen Sie dies tun. Da habe ich doch überhaupt kein Problem mit. Nur zu...immer druff...volles Rohr...wird schon!!!

    Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied, auch wenn die Schmiedekunst nicht erlernt wurde.

    "Mein" Problem damit wäre, daß ich alles, aber auch wirklich alles überprüfen müßte. Jedes noch so bescheuerte Maß. Jede Decke. Jeden Deckendurchbruch. Alles.

    Muß ich nicht? Hast ja schon gemacht? Ja..wozu brauchts's dann den Architekten?

    Natürlich ist das legitim.

    Bei Ersterem (dem Stundelohn) wäre wohl die Hälfte realistisch, bei Zweiterem (den Arbeitsstunden), eher ein Vielfaches.
    Haftung hin oder her??? Mitnichten. weil diese sehr bauherrenfreundlich ist und der Architekt eigentlich an allem (inkl. dem Wetter) Schuld ist, ist eine sehr genaue und eingehende (=zeitaufwendige) Prüfung ein Muss!
    Und daß sich der Kollege dies mit einem (zugegeben) fürstlichen Honorar vergüten läßt ist doch ebenso legitim. Man muß ja demjenigen nicht den Auftrag erteilen. Und man muß eine solche Arbeit auch nicht für weniger anbieten....

    Eine Enthaftung ist idR nicht möglich!!!
    Wenn dem A. so wenig vertraut wird, wozu braucht's den dann...der Maurer hat's doch offensichtlich mehr drauf.
    (In BY darf eine Maurermeister einen Plan ja auch einreichen!)
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Ich befürchte das führt hier zu nichts. Wünschen wir dem TE viel Glück bei seinem Vorhaben, und das war´s dann.

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