Hausbewertung in Tirol – 1000 Jahre altes Gebäude mit Sanierungsbedarf

Diskutiere Hausbewertung in Tirol – 1000 Jahre altes Gebäude mit Sanierungsbedarf im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; hätte sie vermutlich keine Rechte mehr auf Zufahrt, Parkplatz usw., weil das bisher nur durch meinen Opa geduldet wurde. Bei einem Verkauf wäre...

  1. Ab in die Ruine

    Ab in die Ruine

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    Ich denke nicht. Das wird beim Verkauf geklärt. Ein Grundstück kann auch geteilt werden und ich glaube, dass es ein Notwegerecht gibt.
     
  2. simon84

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    Eine Million halte ich auch für etwas hoch gegriffen
     
  3. aronwaldner05

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    Er ist schon verstorben. Kann es leider nicht an mich verkaufen
     
  4. Ab in die Ruine

    Ab in die Ruine

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    Ich meine, wenn es die Erbengemeinschaft verkauft. Dann kann man das Grundstück teilen, den Weg deiner Mutter verkaufen und den Rest mit der
    Hütte an den neuen Eigentümer.
     
  5. chris84

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    Dann stelle dich schonmal auf sehr schwierige Verhandlungen mit dem Ergebnis potentiell zerrütteter Familienverhältnisse ein.
    Du brauchst einen von allen beteiligten anerkannten Marktwert des Gebäudes. Wie auch immer der bestimmt wird...
     
    simon84 gefällt das.
  6. chris84

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    Leider einer der vielen Fälle, nicht schon zu lebzeiten zu regeln, was zu regeln ist..
     
  7. aronwaldner05

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    Leider ja…
     
  8. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Ein Wegerecht mindert normalerweise den Wert des Grundstuecks. Das sollte aber der Opa im Testament wenigstens geregelt haben. Damit das eingetragen werden kann. Ist das GS der Mutter nur ueber das Grundstueck erreichbar? Bist Du Alleinerbe des Hauses?
     
  9. aronwaldner05

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    @hanghaus2000 Servus, ja ich bin Alleinerbe. Sie hat ein 1/3 Recht. Hab gerade nochmal im Grundbuch nachgeschaut.
     
  10. aronwaldner05

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    Und sie hat auf dem Haus aufgestockt und man geht durch den garten des Hauses
     
  11. #51 hanghaus2000, 03.11.2025 um 14:06 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2025 um 14:18 Uhr
    hanghaus2000

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    Dann haben die beiden Onkel doch eh nur Plichteilanspruch. Jeweils die Haelfte von 1/3. Deine Mutter allerdings auch.

    Da Deine Mutter bereits 1/3 besitzt, kommen eh nur 2/3 als Erbemasse in betracht. Der Teilbesitz mindert wiederum den Wert, da Deine Mutter sicher nicht verkaufen will. EIn bestellter Gutachter wird das Alles in die Wagschale werfen.
     
  12. aronwaldner05

    aronwaldner05

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    Der Pflichtteil wäre grundsätzlich 1/6 pro Onkel, also zusammen 1/3.

    In meinem Fall reduziert sich dieser Anspruch aber, weil bereits zu Lebzeiten Schenkungen an andere gemacht wurden, die auf den Pflichtteil anzurechnen sind. Dadurch verschiebt sich die Berechnungsbasis und es ergibt sich pro Onkel ein deutlich geringerer Pflichtteilsanspruch – in meinem Fall kommt die Berechnung deshalb auf ca. 1/18 pro Onkel.
     
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