Hauskauf, was muss / soll beachtet werden...

Diskutiere Hauskauf, was muss / soll beachtet werden... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; ... bei der Gebäudeversicherung ? Soll das Gebäude bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert bleiben ? Ab wann kann man kündigen ?...

  1. #1 OurHouse, 01.11.2006
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    ... bei der Gebäudeversicherung ?

    Soll das Gebäude bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert bleiben ? Ab wann kann man kündigen ?

    ... bei der Stromversorgung ?

    Soll / muss man bei dem gleichen Energieversorger bleiben ? Ab wann kann man wechseln ?

    ... bei der Gasversorgung ?

    Soll / muss man bei dem gleichen Versorgungsunternehmen bleiben ? Ab wann kann man wechseln ?

    Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Rest noch nicht, d.h. kann man ab Unterschrift Kaufvertrag o.g. Punkte in Angriff nehmen oder wann ist der richtige Zeitpunkt dafür ?
     
  2. #2 MBuerki, 01.11.2006
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    Hallo,

    die Gebäudeversicherung kann erst dann gekündigt werden, wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt an der Eintragung 4 Wochen.
    Zu den Versorgungsunternehmen kann ich nicht viel sagen. Wir haben mit den Umbauarbeiten an unserem Haus bereits vor der Grundbucheintragung begonnen und uns daher bei dem Stromanbieter angemeldet. Der Vorbesitzer hat sich einfach nur abgemeldet. Bis auf die Gebäudeversicherung sind keine Verträge mit Ver- und Entsorgern auf uns übergegangen.

    Gruß
     
  3. #3 OurHouse, 01.11.2006
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    @MBuerki
    Danke für die Info bezgl. Gebäudeversicherung, werde ab Grundbucheintrag dann die jetztige Versicherung kündigen und die neue (bereits ausgesuchte) abschliessen.
     
  4. #4 HBerger, 05.11.2006
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    Kompliziert kann Jeder, wir finanzieren einfach.
    Da gibt es aber andere Klauseln im Vertrag...

    ... die da sinngemäß lautet: "...der neue Besitzer kann die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers ab Kaufdatum und Kenntnisnahme (das es eine solche Versicherung gibt) diese kündigen."

    Also:
    1. nach Kaufdatum und damit Eigentumsübergang mit allen Rechten und Pflichten
    2. innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Bekanntwerden, dass da eine Geb.-Vers. läuft. Das "Bekanntwerden" kann man sicher etwas hinauszögern, aber nicht zu lange.

    Mein Rat an Sie: kündigen Sie so bald als möglich. Was kann passieren? Nichts, außer dass die Versicherung schreibt, es geht (noch) nicht.
    Im anderen Falle (Sie kündigen zu spät) kann es sein, dass genau dies ein Argument für den Altversicherer sein kann, Sie nicht aus dem Vertrag zu lassen. Und wenn das dann ein 5-Jahresvetrag war...
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2006
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    Kenntnis hinauszögern....

    lol, rotfl
    Die Banken VERLANGEN heut i.d.R. einen Versicherungsnachweis - also hat der Käufer bereits BEIM Kauf Kenntnis von der bestehenden Versicherung.
    Und dieser Pasus
    dürfte ja wohl nur gelten, wenn diese Klausel dem KÄUFER bekannt war. Schliesslich kann der verkäufer bei Vertragsunterzeichnung seinen Rechtsnachfolger nicht binden.
    Also müsste die Versicherung den Käufer von dieser Klausel in Kenntnis setzen.
    MfG
     
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