Hausräumung wg Nutzungsuntersagung durchs Bauamt

Diskutiere Hausräumung wg Nutzungsuntersagung durchs Bauamt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Vorgang zieht sich schon über 1,5 Jahre hin Oder hat hier jemand für NRW gültige, genauere Hinweise dazu oder weiß, wo man diese bekommen...

  1. #21 nordanney, 25.07.2024
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    Du hast also seit 1,5 Jahren noch nicht einmal zur Erstberatung beim Fachanwalt gesessen? Sind sogar absetzbare Werbungskosten
     
  2. #22 Andreas Teich, 25.07.2024
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    Bauantrag wegen einigen geringen Änderungen seit der vor 30 J erteilten Genehmigung.
    Anwalt wurde telefonisch kontaktiert und schrieb mir, ich solle einen Mietvertrag je Wohneinheit mit dem Recht zur Untervermietung abschließen.
    Ein anderer meinte, dass so etwas noch nicht geregelt ist und jede Zimmervermietung innerhalb einer Wohneinheit- egal in welcher Form-Probleme machen könnte.
    Das Bauamt scheint sich auf Wohnheim festzulegen, obwohl noch kein Mietvertrag angefordert wurde und diese ja jederzeit geändert werden könnten.
     
  3. #23 Andreas Teich, 04.01.2025
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    Jetzt kam das Bauamt Rhein-Sieg-Kreis noch auf die Idee, die Gebäudeklasse 4 statt 3 anzunehmen, weil der Dachgeschoßfußboden lt alten Vermessungsplänen bei 710 cm und nicht bei 700 cm liegen soll- trotz Baugenehmigung von 1910 und 1995 bei unveränderter Fußbodenhöhe und über 100 j alter Holztreppe.

    Zusätzlich wurde vermerkt:
    Anlässlich der von dem Antragsgegner am18.07.2024 durchgeführten Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Gebäude in
    19 separat genutzte Nutzungseinheiten (Zimmer) aufgeteilt ist. Zwar stehen für
    mehrere Mieter dieser Nutzungseinheiten jeweils Vorrichtungen wie Küche und Bad
    zur gemeinschafllichen Nutzung zur Verfügung. Das führt aber nichl dazu, dass von
    einer gemeinschaftlichen Nutzung einer Wohneinheit im Sinne einer
    Wohngemeinschaft die Rede sein kann. Die zur Einzelnutzung überlassenen Zimmer4
    sind jeweils mit zylinderschlössern versehen und die Mieter der einzelnen zimmer
    haben jeweils Einzelmietverträge mit dem Antragsteller abgeschlossen. Die
    schlüsselgewalt über das einzelne zimmer hat nur der jeweilige einzelne Mieter. Die
    übrigen Nutzer der einzelnen Zimmer haben keinen Einfluss darauf, an wen frei
    werdende Zimmer vermietet werden. Für eine wohngemeinschaft ist charakteristisch,
    dass sich Personen auf freiwilliger Basis und aufgrund persönlicher Beziehungen
    zusammenfinden und gemeinschaftlich zusammenleben. Daran fehlt es im hier
    gegebenen Fall der Einzelvermietung von Zimmern mit Türschlössern mit
    schließzylindern durch den Antragsteller. Engere persönliche Beziehungen zwischen
    den einzelnen Nutzern der Zimmer ergeben sich allenfalls zufällig.


    Andere bauaufsichtsämter hatten mir geschrieben, dass Mietverträge nur das Privatrecht betreffen und die Art der Schlösser gleichgültig ist.
    Es wäre ja sehr einfach, die Mietverträge zu ändern und Buntbartschlösser einzubauen, wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass dies genügt.
    Baurechts-Anwalt ist schon länger beauftragt und Klage eingereicht worden- das scheint aber irgendwie nicht weiter zu kommen.

    Kann jemand einen Anwalt empfehlen, der sich im NRW-Baurecht und Fragen der Nutzungsmöglichkeiten auskennt?
     
  4. #24 ichweisnix, 04.01.2025
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    Kann ich leider nicht. Aber in Deutschland fehlen ja keine Wohnungen :deal:mad::mad:
     
  5. #25 nordanney, 04.01.2025
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    Find ich gut, dass das Amt konsequent handelt. Krebs ich auch nicht anders in der Auslegung.
     
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  6. #26 hanghaus2000, 04.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 04.01.2025
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    MMn ist das Kind in den Brunnen gefallen. Du kannst das Ergebnis der Begehung nicht wegdiskutieren. Das Amt wird nicht nachgeben ohne richterlichen Beschluss.

    Hast Du denn schon mal einen Architekten konsultiert um zu erfahren wie die Auflagen umgesetzt werden koennen?
     
  7. #27 hanghaus2000, 04.01.2025
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    Das verstehe ich nicht.
     
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  8. #28 nordanney, 04.01.2025
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    Autokorrektur am Handy :yikes. Sorry. Heißt eigentlich: Kenne ich auch nicht anders.
     
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    Ja , aber hier reden wir von Honorar und nicht Gebühren Ordnung, ich geb dir einige via PM.
     
  10. #30 Andreas Teich, 04.01.2025
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    Architekt wurde konsultiert- nach Planeinreichung wurde schon wieder verlangt ein Wohnheim bzw Boardinghouse genehmigen zu lassen.
    Andere große Bauämter in NRW sind der Meinung, dass jedes Wohngebäude von WGs genutzt werden kann, die Art der Mietverträge keine Rolle spielen und natürlich auch nicht welches Zimmertürschloß verwendet wird (die kann der Mieter ohnehin selbst tauschen).

    Selbst mietrechtlich ist es ja möglich, aus wirtschaftlichen Gründen Untermieter aufzunehmen.

    Wohngemeinschaften sind baurechtlich offenbar nicht genau geregelt, obwohl es schon seit Jahrzehnten die unterschiedlichsten Arten
    des Zusammenlebens gibt und dies erheblich zur Reduzierung des Wohnflächenbedarfs und der Kosten beiträgt- neben allen anderen Vorteilen.

    Zum anderen wurde v. Bauaufsichtsamt moniert, dass ein vor Jahrzehnten als Eßzimmer und ein als Wohnzimmer bezeichneter Raum als Schlafzimmer genutzt wird.
    Ein anderer innerhalb der Wohnung, nur vom Hausflur begehbarer Raum wurde früher als nichtgewerblich genutztes Büro bezeichnet
    -heutzutage mit Homeoffice vergleichbar- und jetzt auch zum Schlafen genutzt- das wurde ebenfalls beanstandet.
    Für solche Fälle wäre vermutlich ein Anwalt oder ggf. auch ein Architekt sinnvoll, der entsprechende Präzedenzfälle und Definitionen kennt
     
  11. #31 Andreas Teich, 04.01.2025
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    SIL@
    Danke für die Kontakte. Die Stundensätze sind natürlich gigantisch- können die vorher sagen, was sich voraussichtlich an Kosten insgesamt ergibt?
    Bei Verwaltungsgerichtsverfahren trägt wohl jede Seite nur die eigenen Kosten, sodass diese dem Bauamt egal sein dürften.
    Die müßten sich mit dem Baurecht NRW auskennen.
    Wenns hier jemand gibt, der sich mit Baurecht auskennt wäre es auch ok- die Hilfe muß natürlich nicht ehrenamtlich sein
     
  12. SIL

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    Nein, das funktioniert so nicht und bei speziellen Fällen braucht es auch die Spezialisten.
    Das dem eh egal , ist ja monetär nicht deren Belastung.
    Das kommt auf den Beschluss an , so allgemein würde ich dies nicht behaupten.
     
  13. #33 Viethps, 04.01.2025
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Erfahrungsgemäß rennt man da gegen eine Wand.
    Das Bauamt wird seine Auffassung nicht mehr ändern!
     
  14. SIL

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    Eigentlich ist die Sachlage klar , ein ehemaliges Wohngebäude gemäss Baugenehmigung mit 3-4 ? Einheiten wird nun als im weiten Sinne 'Beherbung oder WG genutzt ' mit nunmehr 19 Mietern , ggf könnte sogar die BauNVO dagegen stehen und Brandschutz etc
    Ohne anwaltlichen Beistand und die entsprechenden Umnutzung incl. Antrag wird das nichts , ähnliche Fälle gab und gibt es bei VG Oldenburg und OVG Niedersachsen etc die hilfsweise erwähnten Mietverträge oder Schlösser / Zugang sind Nebenschauplatz maßgeblich für eine WG im Sinne 'Gemeinschaft' sind nicht nur Zugang sondern auch Rückzug in 'privaten Bereich ' ansonsten wäre eine WG wie bei Studenten nicht möglich.
    Auch ein Vergleich mit jeder kann Untervermietung hilft hier nicht weiter , um solche Verwirrung zu vermeiden wird exempl bei EFH mit Einlieger schon im BA darauf abgestellt.
     
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