Haustrennwände aus Kalksandstein: übliche Steinrohdichte?

Diskutiere Haustrennwände aus Kalksandstein: übliche Steinrohdichte? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Schon klar, ich wollte auch nicht sagen, dass bei dir alles nur einbildung ist. ich wollte lediglich eine mögliche Erklärung geben, warum man...

  1. #41 Landbub, 10.12.2006
    Landbub

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    Schon klar, ich wollte auch nicht sagen, dass bei dir alles nur einbildung ist. ich wollte lediglich eine mögliche Erklärung geben, warum man GERADE BEI Kindergeschrei wach wird, wohingegen ein dudelndes Radio weniger stört.

    Aber um mal was verwertbares zu schreiben: Ich glaube, da hilft nur ein Sachverständiger.
     
  2. Ryker

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    Ich fand Deine Erklärungen hilfreich.
     
  3. Josef

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    "hmmm"

    die Foto´s sind angekommen ... recht viel schlauer bin ich
    zwar ned geworden ... "aber" allen anschein nach wurde zuerst
    daß 36,5cm Aussenmauerwerk erstellt und Öffnungen für die
    einbindenden Haustrennwände gelassen.
    .
    "aber" nur auf der einen Seite auf der anderen Seite
    wurde daß Mauerwerk bis zur Dämmung gemauert ...
    diese Seiten dürften die Schwachstellen darstellen ...
    ein weiterer Schwachpunkt iss es auch die Hauswanddämmung
    in diesen Bereich nicht gleich einzusetzen ... hier iss
    bestimmt Mörtel bzw. Kleber im Bodenbereich vorhanden gewesen
    wurde der auch entfernt ???
    .
    sowas hab ich in der Praxis noch nicht gesehn ... es scheinen
    aber auch die aussteifenden Verbindungen Haustrennwand zu
    36,5cm Mauerwerk zu fehlen.
    .
    Teile der Bodenplatte liegen im Freien ... hinsichtlich Wärmebrücken
    wär da einges zu beachten gewesen ... ob das auch so beachtet
    worden iss stell ich mal dahin (!)
    .
    ich bleib dabei die Geschichte wär´s im Rohbau wert gewesen
    genauer anzusehn ... man kann natürlich jetzt auf gut dünken
    öffnen um hinter die Kulissen zu schaun ... "aber" um richtige
    Treffer zu landen muss man da gescheit rangehn.
    .
     
  4. #44 Erik, 11.12.2006
    Zuletzt bearbeitet: 11.12.2006
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    Vielen Dank für die Mühe, Josef!
    Ja

    Aber wohl nur 1x und durch "Zufall", weil da die Außenwand "versetzt" wurde.

    Meinst Du das, was ich in der Skizze unten gekennzeichnet habe?

    Sorry für mein Unwissen: Was sind "aussteifende Verbindungen"?:(

    So wurde es m.E. gemacht (EG und 1. OG):
     
  5. Josef

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    genau ... richtig skiziert ... "aber" auch der Plattenrand in
    diesen Bereich waist keine durchgehende Dämmung auf ...
    wenigstens ned augenscheinlich ... drum vermute ich mal
    hier die grössten Schwachstellen.
    .
    Mauerwerke müssen untereinander ausgesteift sein ...
    früher wurde sowas im Verband gemauert ... heute
    ersetzt die aufwendige Verbandsarbeit sogenannte
    Flachstahlanker ... bei aussteifenden Wänden schreiben
    Flachstahlrichtlinie genügend Flachstahlanker sowie
    eine 2cm satte Mörtelfuge vor ... bei den Bildern
    die die hintere Seite zeigen sieht man daß die Steine
    knirsch an die Haustrennwand geführt wurden ...
    somit ist die Wirkung Aussteifende Wände "nicht" gegeben.
    .
     
  6. Laermi

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    Probleme nur zu einer Seite?

    Hallo,

    ich kann Euer Problem gut verstehen. Unsere DHH erreicht 67 db und dennoch hören wir durchaus auch Luftschall, Trittschallprobleme und Treppenkrach haben wir zusätzlich trotz eingehaltener erhöhten Din-Werte.

    Habt Ihr eigentlich Trittschallprobleme? Wo liegen die gemessenen Werte bei Euch genau und was kann man hören? (Kindergetrappel oder auch festes Schuhwerk von Erwachsenen?)
    Da beide Trennwandmauern aus gleichem Material sind: was hört ihr von der anderen Seite? Oder sind die Menschen dort leiser?
    Wurde beim Treppeneinbau evtl. eine Schallbrücke geschaffen?
     
  7. Erik

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    Hallo Laermi,

    unsere Trittschallwerte:

    Nachbarhaus Treppe EG-OG zu unserem EG: 41dB
    Nachbarhaus Treppe OG-DG zu unserem OG: 42dB
    Nachbarhaus Treppe OG-DG zu unserem DG: 44dB
    Decke OG zu OG: 31 dB

    Die Treppenbenutzung im Nachbarhaus ist eigentlich immer zu hören (außer wenn auf "Samtpfötchen" gegangen wird, was man ja aber den Nachbarn nicht abverlangen will/kann), besonders laut natürlich Kinder und festes Schuhwerk. Aber ich verstehe Eric in Beitrag #19 so, dass das Treppenproblem nicht an mangelhaftem Trittschall liegen muss, sondern auch an Schallbrücken liegen kann, die sich auf den Luftschall auswirken.

    Vom anderen Nachbarhaus hören wir bislang kaum etwas (nur wenn der Nachbar mal Cello spielt). Da gibt es aber offenbar das Problem aus Beitrag #44/#45 nicht und die Treppenhäuser grenzen nicht aneinander. Außerdem wohnen dort nur 2 Erw. mit 2 größeren Kindern, auf der "problematischen Seite" 2 Erw. mit 4 Kindern (2x2J, 8J, 14J)

    Dass mit dem Treppeneinbau etwas nicht stimmt (hat übrigens je eine Verbindung mit der Haustrennwand und zwei mit tragenden Innenwänden pro Treppenlauf), hatten wir anfangs vermutet. Aber sprechen da nicht die gemessenen Trittschallwerte dagegen?
     
  8. Eric

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    Ich seh das wie PEMU:

    Ich hatte das auch schon in einem Fall: Scheinbar erhöhter Schallschutz erreicht, nach einer Analyse der Meßkurve Schallschutz aber unzureichend.

    Was hat denn derjenige, der die Schallmessungen durchgeführt hat, zum Kurvenverlauf, zu den beanstandeten Lärmbelästigungen, zum Einbruch der Meßwerte im 2. OG und zur Verwendung von nicht vereinbarten Steinen ( bessere Werte bei Verbau von Kalksandstein zu erreichen ? ) erklärt ?
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2006
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    Was genau ist denn...

    nun das Problem???
    Nur der Treppenschall oder auch anderer Schall. Wenn auch anderer, dann welcher.
    Ein Schallgutachter misst nur, was im aufgetragen wird. Und wenn nur allgemein "Schallbrücke" gesagt wird, misst er halt irgendwo - evtl da, wo der Schallschutz funzt.
    ****
    Bei der Treppe:
    Was für eine Treppe ist es und wo sitzen die Wandanker. In der Trennwand, in den Querwänden oder beiden.
    Aussparungen gelassen oder gestemmt?
    Schalldämmende Auflager????
    Fotos????
    MfG
     
  10. PeMu

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    Letzendlich geht es Ihnen doch nicht darum welche Werte irgendein Bauteil einhält, sondern warum sie die störenden Geräusche wahrnehmen und was man dagegen tun kann. :shades

    Warum fragen Sie das den SV nicht?
     
  11. Erik

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    @PeMu, Eric, Ralf:
    Das vorhandene Schallgutachten wurde vom Bauträger beauftragt. Der Auftrag lautete "die Güte der Ausführung der Haustrennwand und verschiedener Treppenläufe ... zu bestimmen und mit den baurechtlichen Anforderungen zu vergleichen". Die Messpunkte wurden auf Vorschlag des SV - unter Berücksichtigung unserer Angaben zu Wahrnehmungen - in Abstimmmung mit Bauträger und uns bestimmt. Verglichen wurden die Ergebnisse mit den Mindestanforderungen der DIN 4109 (1989).
    Eine weiter gehende "Würdigung" der Ergebnisse (z.B. des Kurvenverlaufs, dem Einbruch im 2. OG etc.) oder eine Untersuchung des bzw. ein Vergleich mit dem nach der geplanten Ausführung erreichbaren Schallschutz fand nicht statt - war ja auch nicht beauftragt.

    @Ralf: zu dem, was wir beanstanden, siehe auch Beiträge weiter oben.
    -Am Gravierendsten stören die Treppengeräusche, die selbst Umgebungsgeräusche wie Fernseher, Radio sehr sehr sehr ... deutlich übertönen.
    -Klavier der Nachbarn (steht in einem Zimmer im EG) hören wir im ganzen Haus (o.k., Klavier ist sicher immer extrem)
    -Ebenso hören wir Blockflötenspiel der Nachbars-Tochter, dem sie in einem Zimmer im 2. OG nachgeht, selbst noch im Zimmer im EG.
    -Abstellgeräusche auf die Arbeitsplatte in der Küche hören wir durch die Haustrennwand + Gästetoilette (Trockenbauwand) + 11,5 Innenwand durch.
    - Stühlerücken aus der Küche dito
    -Im Treppenhaus und im 2. OG hören wir zudem normale bis angehobene Sprache, laute sogar verständlich.
    - Bad (2. OG) noch extremer: leise Sprache, angehobene bereits verständlich, "Plätschern" in der Badewanne, Abstellen von Gegenständen wie Duschbad auf den Wannenrand, Strahl der Duschbrause auf die (Dusch?)Wanne

    Übrigens: Laut Gutachter sind Treppenhaus und Bad keine schutzbedürftigen Räume.

    Zur Treppe: wie gesagt, Stahlharfe, je 1 Verbindung mit Haustrennwand (siehe Bild) und zwei Verbindungen mit tragenenden Innenwänden (90° zur Haustrennwand). Die folgenden Bilder sind leider größtenteils von schlechter Qualität/von weit weg herangezoomt. Und unter dem Estrich können wir jetzt nicht mehr fotografieren.
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2006
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    Viele Baustellen....

    Au weia.
    Da scheint es jede Menge kleiner Körperschallbrücken zu geben.
    Wie siehts denn in der Gegenrichtung aus - hören die Nachbarn das selbe/ähnliches oder ist bei denen Ruhe in der Hütte.
    MfG
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 11.12.2006
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    Wo hat er denn die Erkenntnis her???
    Die 4109 kennt bei DHH/RH nur eine Anforderung an Trennwände und keine nach Räumen getrennte.
    MfG
     
  14. Erik

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    Nun ja, sie sagten mal auf Nachfrage, sie würden von uns manchmal die Treppe hören, aber sonst nichts. Ich denke, dass sie von vorn herein weniger/seltener etwas hören, da ja ihre 4 Kinder im eigenen Haus für genügend Schall sorgen:fleen :boxing :bounce:
     
  15. Eric

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    Na dann! Auf die Schallmessungen würde ich keinen Cent setzen. Denn in Abwandlung zu Josefs Spruch gilt mitunter: Wer bezahlt, erhält das gewünschte Ergebnis.

    Ich würde ein eigenes Gutachten einholen oder gleich ein selbständiges Beweisverfahren einleiten. Die zu stellenden Beweisfragen und die Problempunkte sind ja jetzt bekannt.

    Nach der weiteren Schilderung bleib ich dabei, daß da massive Körperschallbrücken vorhanden sind und der Luftschall auch nicht in Ordnung sein kann. Bei zweischaligen Wänden mit Dämmung und dann hört man das Abstellen von Gegenständen in Küche und Bad, Wassergeräusche: Ich glaub ich spinne. So etwas gabs im sozialen Wohnungsbau in den 80-iger Jahren.

    Ausgang würde mich interessieren!
     
  16. #56 Landbub, 11.12.2006
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    Diese DIN, nach der gemessen wurde... jaja, ich könnte jetzt selber nachlesen, bin aber zu faul.

    Will nur sagen: Falls die keinen Sweep zur Messung benutzt (das ist lückenloser Anstieg der Messfrequenz), sondern nur einige Frequenzen heranzieht, ist sie in der Tat unbrauchbar. Denn es ist durchaus möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich, dass der Schalldurchlass schmalbandig ist. Das liegt an der Physik des Aufbaues. Hast du 4cm Spalt, der an einigen Stellen vielleicht nicht bedämpft ist, dann übertragen sich besonders gut Wellenlängen mit 8cm (lamda-halbe hat genau Platz), 4cm (=Stehende Welle... wie Orgelpfeife), 2cm und 1cm, die beiden letzteren sicher vernachlässigbar.
    8cm entspricht ca. 4300Hz, also ziemlich genau Babygeschrei
    4cm wären ca. 8500 Hz, was durch Mauerwerk gut zu dämmen ist.
    Für 2cm müsstest du jünger als 30 sein und für 1cm ein Hund.

    Wenn nun die gemessenen Frequenzen neben den kritischen liegen, im schlimmsten Fall sogar in gut bedämfpften Bereichen, und die Zwischenwerte interpoliert werden, dann schaut die Messung toll aus, du wachst nachts aber dennoch auf.
     
  17. PeMu

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    Auf gehts.
     
  18. Laermi

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    eigenes Gutachten (also selber ausgesucht und bezahlt) ...

    ... hatten wir gemacht und das Ergebnis war 67db Luftschalldämmung und 38 db schalldämmmaß Trittschall und 40 bei der Stahlharfentreppe.
    Aber wir hören auch Wasserrauschen, lauteres Kinderrufen, Trittschall von der Treppe und Abstellen von Dingen im Bad.
    Bewiesen wurden damals Schallbrücken im Estrich die aber niemanden mehr interessierten, nachdem die Werte so gut waren.
    Im Gäste WC hören wir auch gut die Fallrohre der WCs und die Spülungen generell und auch WC-Deckelfallenlassen usw.
    Unser Wandaufbau übrigens: 2x17,5 cm KS 1,4.
    Die Aussenwände sind allerdings Poroton und wir haben die Trennwand leider nicth durchgezogen. Daher gehe ich von enormer Flankenübertragung aus.
    Auch die Weisse Wanne (1 für beide Häuser) ist im EG sicherlich ein Schallüberträger.
    Dennoch wundern mich bis heute unsere hervorragenden Schallschutzwerte, andererseits sind natürlich auch 40db bei einer genormten Schallmessung mehr als 0db -insofern habe ich mittlerweile akzeptiert, daß man in RH/DHH immer was vom Nachbarn hört.

    mfg

    Lärmi
     
  19. Eric

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    @Lärmi

    Wieso hervorragend, wenn bei zweischaliger Ausführung ein Trittschalldämmwert von 46 dB laut DEGA, Anhang A, aRdT ist? Man muß es halt lesen, verstehen und die richtigen Fragen stellen.

    Und wenn man die Abwasserleitung trotz vollständiger Entkopplung durch zweischalige Ausführung hört, kann ich mir schlecht vorstellen, daß das " hervorragend " ist. Vielleicht ist der Schalldämmwert der haustechnischen Installationen nicht gemessen worden?

    Der grundlegende Fehler könnte auch hier sein, daß nicht zunächst geklärt worden ist, was an Schallschutz geschuldet war. Das bemißt sich (1) am Vertrag und falls da nichts steht, (2) nach der vereinbarten Bauweise.

    zu 2. weitere Differenzierung: a.) was bei zweischaligem Mauerwerk mindestens zu erreichen ist ( siehe DEGA, Anhang A ) und was (b) über das Mindeste hinaus bei dem vereinbarten konkreten Aufbau bei mangelfreier Ausführung hätte erreicht werden müssen. Nach dem Grundsatz " vom Speziellen zum Allgemeinen " fängt man sinnvollerweise bei 2.b) an.

    Und wenn dann bei Lärmi Schallbrücken im Estrich festgestellt worden sind, dann ist 2.b) nicht erfüllt. Bei der geschuldeten mangelfreien Ausführung in der vereinbarten Ausführungsart " zweischaliges Mauerwerk " dürfen nämlich keine Schallbrücken vorhanden sein.

    Lärmi Dich habens halt durch falsche Fragestellung auch verar....., indem die Anforderung nicht geklärt worden ist. Ist ein Trick: Anforderung durch viel nebulöses Geschwätz herunter schrauben und dann auf der Grundlage der verminderten Anforderung prüfen: ( falsche ) Frage richtig beantwortet, Ergebnis falsch.

    Aber Du hast es halt geschluckt und kommst damit klar. Aber hör auf damit, hier jedem zu erzählen, Du hättest " herrvorragende " Schallschutzwerte. Hervorragend sind sie nur in Bezug auf einschaliges Mauerwerk, aber das war ja nicht vereinbart.
     
  20. Laermi

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    Hallo Eric

    kapier ich nicht:
    wieso einschalig?
    Gemessene 67 db sind doch nunmal gemessene 67db. Das das nicht hervorragend ist, weiss ich leider mittlerweile auch...:fleen
    Aber wo steht was von 46 db in meiner Mail?

    Ich will Lärmmachtkrank meine Erfahrungen weitergeben: Selbst wenn die erhöhten Anforderungen erreicht sind (zumindest nach einem von mir selbst beauftragten und bezahlten Gutachten eines rennomierten Instituts) hört man dennoch vieles.
    Ich habe dem Gutachter gesagt: es ist zu laut von nebenan und er hat gemessen. Was hätte ich ihm denn sagen sollen?
    Vielleicht geben die Experten einfach mal einen Standardtext preis, damit man ein Gutachten erhält, welches auch sinnvoll ist? Ich hatte seinerzeit vor Gutachtenerstellung in diversen Foren um Hilfe gebeten und immer nur gehört: lass ein Gutachten machen. Jetzt - 1300€ ärmer - will man mir erzählen, ich hätte den Gutachter nicht das messen lassen was nötig ist.
    Woher soll ich das denn im voraus wissen?

    Gruß Lärmi
     
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