Hebeanlagen- Wartung und Installation

Diskutiere Hebeanlagen- Wartung und Installation im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, in einer Neubauwohnung UG in einem Mehrfamilienhaus wurden 3 Hebeanlagen installiert, Marke Sanibroy. Nun die Fragen: 1. Wer ist für...

  1. Hutze

    Hutze

    Dabei seit:
    06.09.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Guten Tag,

    in einer Neubauwohnung UG in einem Mehrfamilienhaus wurden 3 Hebeanlagen installiert, Marke Sanibroy. Nun die Fragen:

    1. Wer ist für die Wartung verantwortlich? Bauträger oder ich als Besitzer?

    2. Laut Sanitärfirma, die ich zur Wartung angefragt habe, erlischt die Garantie der Hebeanlagen wenn eine Firma die Wartung übernimmt, die diese nicht installiert hat.

    3. Laut einem externen Gutachter ist die Installation von 3 einzelnen Hebeanlagen ( Dusche+ WC, Spüle (Küche), Gäste WC) nicht laut DIN Norm erlaubt. Hat jemand dazu Infos?

    Vielen Dank für euch Antworten im Voraus!

    Grüße
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Zu 1.) Du hast "deine" eigene Hebeanlage die in "deiner Wohnung" installiert ist gekauft? Dann zahlst du für Betrieb und Wartung.
    Oder steht die Hebeanlage außerhalb deiner WE und gehört zur allgemeinen Gebäudeentwässerung? Wenn die Hebeanlagen zur Entwässerungsanlage des Hauses gehören dann sind die Kosten für Betrieb und Instandhaltung dieses Gemeinschaftseigentums von der WEG zu tragen.

    zu 2) Die Gewährleistung erlischt nicht. ABER: Es kann sein dass auf die Hebeanlage nur eine einjährige Gewährleistung gegeben wird und eine Gewährleistungsverlängerung wird an einen Wartungsvertrag geknüpft. Weshalb man erstmal die Errichterfirma zur Wartung verpflichten sollte. Das Problem beginnt nämlich dann, wenn die Anlage einen Defekt aufweist und die Errichterfirma sich aus der Gewährleistung schleicht mit der Ausrede der andere Wartungsdienst habe die Wartung nicht ordentlich durchgeführt und den Schaden dadurch hervorgerufen. Dann stehen sie als Eigentümer zwischen den Stühlen.

    zu 3) Warum sagt ihnen der externe Gutachter nicht die Norm und den Text? Ich glaube solche Anlagen sind geregelt in DIN EN 12050-1.
     
    Hutze gefällt das.
  3. #3 Fred Astair, 07.09.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.690
    Zustimmungen:
    5.176
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Der, dessen Abwässer die Sanibrois heben.
    Wenn der Sanitäter eine zusätzliche Garantie gibt, kann das durchaus sein.
    Mit der Gewährleistung hat das aber nichts zu tun. Die kann er deswegen nicht ausschließen.
    Was macht der beruflich?
    Du musst aber wissen, dass Du bei Stromausfall Deine Abwässer nicht los wirst, wenn Du keine Netzersatzanlage besitzt.
    Bewohnst Du eine Kellerwohnung oder warum wird alles über Hebeanlagen (und dann noch drei Stück) entsorgt?
     
    Hutze und simon84 gefällt das.
  4. #4 simon84, 09.09.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.843
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Warum sollte denn der Bauunternehmer für irgendeine Wartung nach kaufabwicklung und Abnahme zuständig sein ? Wie kommt man eigentlich auf solche Ideen ? Würde mich wirklich interessieren
     
    Hutze gefällt das.
  5. #5 JohnBirlo, 09.09.2021
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.149
    Zustimmungen:
    427
    Warum hat sich überhaupt ein externer Gutachter das angeschaut? Gibts bereits Streit? Was steht denn in der Leistungsbeschreibung?

    Bei der Planung hätte es auch die Möglichkeit gegeben, dass alle Abwässer in eine zentrale Hebeanlage laufen, aber der Zug ist jetzt natürlich abgefahren.
     
    Hutze und simon84 gefällt das.
  6. #6 BaUT, 09.09.2021
    Zuletzt bearbeitet: 09.09.2021
    BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Naja - das Problem ist sicher ein anderes:
    Ein Bauträger hat ein Projekt aufgelegt und sein Planer hat die drei Kellerwohnungen mit Einzel-Hebeanlagen ausgestattet. Da konnten die Erwerber gar nix dran ändern.

    Nun fällt hinterher einem externen Gutachter auf, dass man das gar nicht so hätte bauen dürfen, sondern alle Kellerwohnungen an eine große Hebeanlage mit ausreichendem Einstauvolumen hätten angeschlossen werden müssen. Kommt noch dazu, dass bei den kleinen Einzelanlagen jegliche Redundanz fehlt. Es wird also eine zentrale Doppelpumpenanlage nötig sein.

    Genauer bewerten kann das aber nur der Sachverständige Vor Ort, weil es einen Unterschied macht, ob die gesamte Nutzungseinheit mit all ihren Abwasserstellen über Hebeanlage entwässert oder nur die im Keller befindlichen Zweitbäder einer Souterrainwohnung, die im EG weitere WC, Bad und Küche mit Gefälleentwässerung aufweist.
     
    simon84, Hutze und seaway gefällt das.
  7. #7 Hutze, 20.09.2021
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2021
    Hutze

    Hutze

    Dabei seit:
    06.09.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    danke für eure Antworten. Sorry für die späte Rückmeldung.

    Zu 1) Es handelt sich um eine Souterrain-Wohnung, die nachträglich planerisch eingefügt wurde. Ich habe Sie gekauft und vermietet. Es existieren keine weiteren Hebeanlagen soweit ich weiß, richtige detaillierte Pläne habe ich nie gesehen. Die Pläne innerhalb des Kaufvertrages weisen nur Maße auf, keine Details was wie wo installiert wurde. Grundsätzlich kam die Frage auf, weil der Bauträger ja 5 Jahre Gewährleistung auf jegliche Gerätschaften in Wohnung gibt, z.B. Fußbodenheizung etc. Ja, ich habe nicht viel Ahnung daher wende ich mich an euch. Letzte Antwort des Bauträgers war folgende:

    "Garantie ist vom Hersteller nur 2 Jahre, ich habe die gesetzliche Bauträgergarantie zu leisten." Eure Meinung dazu? Danke

    Zu 2) Laut Bauträger ist der arme Thor, der die Hebeanlage installiert hat, plötzlich verstorben und daher nicht mehr verfügbar. Dubios, kann ich aber nicht anderweitig nachweisen.

    Danke für den Hinweis, diese Netzersatzanlage existiert nach meinen vorherigen Erfahrungen garantiert nicht. Die Wohnung ist vermietet und wurde wahrscheinlich schnell schnell nachträglich reingeplant.

    Was dieser "Gutachter" von Beruf ist, weiß ich nicht. Es ist schwer vorher festzustellen ob der Kollege was kann oder nicht, vor allem da er vom Hausverwalter vorgeschlagen wurde.


    Baubeschreibung ist allgemein für jede Wohnung geschrieben, für meinen Fall steht dort absolut nichts von Hebeanlagen oder ähnlichem.

    Der Gutachter war vor Ort, weil eine Wand oder ein Fenster undicht ist. Nach Starkregenereignissen befindet sich ein nasser Fleck immer an der gleichen Stelle innen. Ich habe das Gefühl das aufgrund von Gewinnmaximierung einfach schnell schnell meine Kellerwohnung eingefügt wurde. Daher auch evtl. die Thematik mit den Hebeanlagen.

    Wie oben beschrieben wurde die Wohnung nachträglich eingeplant, 3 Hebeanlangen in einer Wohnung (die einzige im UG). Ich war bei dem Kauf recht spät dran, da war das Haus schon kurz vor dem Innenausbau.

    Das ist meines Erachtens genau die Sache, die ich in meinem ersten Post unter 3 gemeint habe. danke dafür. Einziger Unterschied ist, dass es sich nur um eine Kellerwohnung handelt. Wie die genau wohin entwässern, kann ich eben nicht sagen, da ich keine Pläne habe und ich über das Bauamt auch nur an den Mist rankomme, den ich schon habe.

    Jetzt ist nur die Frage, ob der Sachverständige, dessen Angestellter schon wegen der undichten Stelle an der Wand da war (und einen schlechten Eindruck hinterlassen hat), überhaupt kompetent genug ist für sowas. Ich finde das super schwer zu entscheiden und zu beurteilen. Zusätzlich habe ich gerade noch folgende Info gefunden:
    "
    Souterrainwohnung mit Bad und Küche
    Wird eine komplette Souterrainwohnung eingerichtet, so geht es in der Regel um die Entwässerung des angeschlossenen Bades inklusive Toilette sowie der Ablaufstellen aus der Küche. In diesem Fall ist eine Hebeanlage nach DIN EN 12050-1 zu installieren. Anlagen dieser Bauart verfügen über einen Sammelbehälter, der bei kurzfristigem Stromausfall auch als Puffer genutzt werden kann und dabei die Volumen mehrerer Toilettenspülungen aufnimmt. Hier gibt es keine speziellen Einschränkungen im Hinblick auf die möglichen Anschlussgegenstände. Jedoch empfiehlt es sich – wie in allen vorhergehenden Fällen – eine hydraulische Berechnung vorzunehmen, über die der Pumpentyp, das notwendige Stauvolumen und die Rohrleitung bemessen werden." Quelle: Wie Hebeanlagen Abwasser normgerecht und rückstausicher entsorgen

    Dazu kann ich nur sagen, dass die drei einzelnen Hebeanlagen definitiv nicht über einen Sammelbehälter verfügen, den man als Puffer nutzen kann.


    Grundsätzlich verhält sich der Bauträger sehr dubios, versucht andauernd mit blablabla zu beschwichtigen. Gleiches gilt der Gutachterfirma....Ich gehe davon aus, dass es früher oder später eh vor Gericht landen wird, sei es wegen der Hebeanlagen oder der undichten Stelle in der Wand, die Sie seit Monaten nicht dicht bekommen.

    Nächste Woche ist Eigentümerversammlung und zusätzlich noch ein Termin mit einem anderen Gutachter zur persönlichen Beweissicherung. Ob das allerdings was bringt, steht in den Sternen (undichte Stelle ist unterhalb der Bodenkante...)
     
  8. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Dann muss bzw. SOLLTE die HV namens der WEG für die Mängel am Gemeinschaftseigentum vor Ablauf der Gewährleistung ein selbständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO beim zuständigen Landgericht einreichen. Das hemmt den Ablauf der Gewährleistungsfrist. Wichtig ist dabei dass die Mängel nach Art und Ort genau beschrieben werden damit der gerichtliche Sachverständige das auch alles genau nachvollziehen und das Vorhandensein der Mängel auch ordentlich bestätigen kann.

    Da es sich bei den 3 Einzelhebeanlagen ihrer Wohnung um Sondereigentum handelt müssen Sie ein paralleles Verfahren nach §485 ZPO als Einzelerwerber gegen den BT anstreben, wenn der BT die Entwässerung der Souterrainwohnung nicht freiwillig in eine zentrale Hebeanlage mit Speichervolumen und redundanter Doppelpumpe umbaut. Die spannende Frage wird sein, ob und wo man eine solche zentrale Anlage überhaupt nachträglich einbauen kann.
     
    simon84 und Hutze gefällt das.
  9. #9 Fred Astair, 20.09.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.690
    Zustimmungen:
    5.176
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Hat er wirklich "gesetzliche Bauträgergarantie" geschrieben?
    Die gibt es nicht. Es gibt eine 4- bzw. 5-jährige Verjährungsfrist des Gewährleistungsanspruchs. Diese umfasst alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden waren und bis dato noch nicht aufgedeckt werden konnten. Der Nachweis darüber ist vom Anspruchsteller (AG) zu führen.
    Das ist vielleicht für den BT nachteilig. Mit Euch hat das nichts zu tun.
    Eure vermietete Wohnung hat einen schweren Mangel, weil weder Toilettenbenutzung noch Händewaschen möglich ist, wenn aus irgendeinem Grund der Strom ausfällt.
    Inwieweit der Mangel und damit der Mietminderungsanspruch gegen Dich nur im Falle eines Falles oder dauerhaft besteht, möge ein Jurist bewerten.
    Die Wartungskosten und das war ja Deine Eingangsfrage, sind von Dir zu tragen, wenn Du diese als wiederkehrende Kosten nicht als umlagefähig in den Mietvertrag aufgenommen hast. Nachträglich geht das nur einvernehmlich.
     
  10. #10 Fred Astair, 20.09.2021
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.690
    Zustimmungen:
    5.176
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ob eine zentrale Anlage notwendig zur Heilung wäre, könnte strittig sein. Meiner Auffassung nach besteht das Hauptproblem in der fehlenden Redundanz der Stromversorgung. Wird die gesichert, könnte das ausreichend sein. Hierzu müssten die Gesamtumstände gewürdigt werden
     
  11. Hutze

    Hutze

    Dabei seit:
    06.09.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Danke für deine Hilfe. Das werde ich definitiv bei der Eigentümerversammlung ansprechen! Ich gehe richtig in der Annahme, dass, wenn das alles so stimmt wie ich euch das jetzt beschrieben habe, ich wahrscheinlich eh nicht um den Anwalt rumkommen werde, unabhängig davon, was der Bauträger auch immer vorschlägt bzw. unternimmt?

    Ich weiß definitiv, dass der Bauträger schon Bammel vor einem Verfahren hat, er hat mir schon gedroht, dass wenn ein Gutachter kommen sollte, er sofort zum Anwalt gehen werde...Alles blablabla, ich weiß. Wie man so einen Umbau umsetzen soll, auch hinsichtlich der Mieter ist mir trotz Laienhaftigkeit nicht schlüssig...:not_w1:

    Meine Aussage war ein Zitat und wurde so geschrieben. Hier nochmal die komplette Email bzgl. der Wartung und Gewährleistung der Hebeanlagen, falls ich was übersehen haben sollte:D:
    "für die Dusche ist eine sanidouche + SFA Hebeanlage für fäkalienfreises Wasser eingebaut lt. Foto.

    weiterhin sind 2 Sanipack P30 SFA Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Wasser für die WCs eingebaut, siehe Foto.
    Bedienungsanleitungen können per internet ausgedruckt werden, sind aber nicht wirklich zu gebrauchen, lediglich
    für die Installation eine Hilfe.
    Notwendige Wartungen kann ich nicht bzgl. Bedienungsanleitungen erkennen.
    Beim Vororttermin funktionierten die Anlagen einwandfrei.
    Garantie ist vom Hersteller nur 2 Jahre, ich habe die gesetzliche Bauträgergarantie zu leisten. "

    Also Ergo, ich kümmere mich um eine Wartung der Anlagen bei einer Fachfirma, und das jährlich unabhängig davon ob die Anlagen absolut falsch geplant bzw. verbaut wurden. Verstehst du die Email auch so? Richtig? Ich will nur verhindern, dass den Mietern irgendwann mal die S......aus der Hebeanlage läuft (Schaden etc.)

    Danke auch für deine Antwort.
    Ich habe die Wartungskosten im Mietvertrag erwähnt unter sonstiges und kann Sie somit auf den Mieter umlegen. aber mal davon abgesehen, mir geht es nicht wirklich um diese Kosten, sondern generell gegenüber dem Bauträger keine groben Fehler zu machen hinsichtlich eines zukünftigem Verfahren! Ich habe am Mittwoch noch einen Termin mit einem Architekten vom Vermieterverein, dem werde ich den Sachverhalt auch mal schildern. Ich halte euch auf dem laufenden und bedanke mich sehr für die Antworten!!!!
     
  12. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Wegen der feuchten Wand oder Boden muss die WEG ein selbständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO beim zuständigen Landgericht einreichen, denn bei der Wand/Bodenplatte handelt es sich um Gemeinschaftseigentum.

    Wegen der Hebeanlagen musst DU ein selbständiges Beweisverfahren nach §485 ZPO beim zuständigen Landgericht einreichen, denn bei den Hebeanlagen handelt es sich um technische Ausrüstungen deiner Wohnung also um Sondereigentum.

    Beide Verfahren müssen noch vor Ende der jeweiligen Gewährleistung eingereicht werden damit der Fristablauf (Gewährleistungsende) aufgeschoben wird.
     
    simon84 und Hutze gefällt das.
  13. Hutze

    Hutze

    Dabei seit:
    06.09.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beide Sachen verstanden. Danke.

    off Topic bzgl. undichter Wand. Ich hatte gelesen dass der Bauträger die Chance haben muss, den Mangel zu beheben. Er hat mehrfach versucht, über die Fensterbank abzudichten, ohne Erfolg. Leider erfolgte die Absprache immer telefonisch ohne Fristsetzung. Das einzige was ich dokumentieren kann sind die Behebungsversuche und den Wassereintritt nach "Reparatur". Könnte das ein Problem bzgl. des Beweisverfahrens für die WEG geben?
     
  14. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Es sollte ordentlich protokolliert werden (z.B. von Ihnen) wann welche Schäden aufgetreten sind (Fotos und Text), wann welche Art von Mängelbeseitigungsversuchen unternommen wurden (Info was genau gemacht wurde evtl. mit Fotos) und danach sollten die neu aufgetretenen Schäden mit aktuellen Fotos wieder dokumentiert werden.

    Sie haben jederzeit das Recht auf ein Beweisverfahren, insbesondere wenn bereits mehrere erfolglose Mängelbeseitigungsversuche gelaufen sind und der Eindruck entsteht, dass sich der BT mit erfolglosen Sanierungsversuchen nur über die Gewährleistungszeit retten möchte.
     
    simon84 gefällt das.
  15. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    348
    Zustimmungen:
    283
    Bin da mit allem bei BauT und Fred.

    Off topic: Ich würd ja die Bude schnellstmöglich verkloppen mit der Ziel der schwarzen "0". Undichte Wand, unklare Entwässerung, mal schnell dazu geplant da rächt sich der (nach meiner Auffassung des geschriebenen) Spontankauf. Wenn ich schon höre, dass etwas schnell dazugeplant wurde gehen alle Lampen auf rot und Alarm läuft im Innenohr.
    Alleine der Ärger da jetzt ne Notversorgung oder ne Hebeanlage rein zu häkeln.....
     
    simon84 gefällt das.
  16. #16 simon84, 20.09.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.843
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    lass dir von so einem Spruch doch nicht das Konzept zerstören.
    Das ist doch ganz normal, was soll er denn sonst schon machen ? Sich selber alleine vor Gericht rechtfertigen…..
     
  17. #17 BaUT, 20.09.2021
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2021
    BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.768
    Zustimmungen:
    4.105
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Am Landgericht besteht sowieso Anwaltszwang, da muss er sich einen Anwalt nehmen, wenn ihr über euren Anwalt ein selbständiges Beweissicherungsverfahren beim LG beantragt. Ist also ganz normal und nichts bedrohliches.
     
    simon84 gefällt das.
  18. #18 simon84, 20.09.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.843
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Eben. Der gegenstandswert geht sicher in die zehntausender
     
    Hutze gefällt das.
  19. Hutze

    Hutze

    Dabei seit:
    06.09.2019
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Nachher ist man immer schlauer...leider. Aber die Wohnung jetzt zu verkaufen ist doch auch nicht ganz koscher mit dem Wissen der Mängel?!?
    Merci.

    Das ist für auf den ersten Blick ein Grund mehr, das ganze vor das LG zu bringen...
     
  20. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    348
    Zustimmungen:
    283
    Mängel dürfen nicht verschwiegen werden. Aber im Moment wird jeder Mist zu hohen Preisen gekauft. Ich würde mein Glück versuchen. Oder sofern möglich dem Bauträger zurück geben. Evtl. ist ihm das lieber als ein langes Verfahren. Darin kenn ich mich aber nicht so aus.
     
    Fred Astair gefällt das.
Thema:

Hebeanlagen- Wartung und Installation

Die Seite wird geladen...

Hebeanlagen- Wartung und Installation - Ähnliche Themen

  1. Hebeanlage gegen Grundwasser abdichten

    Hebeanlage gegen Grundwasser abdichten: In einem EFH befindet sich die Hebeanlage für Grau- und Gelbwasser in einem 4 m² großen Betonschacht, dessen Boden an einer...
  2. Wasseraustritt um die Hebeanlage herum

    Wasseraustritt um die Hebeanlage herum: uns ist diese Woche aufgefallen dass nach Starkregen Wasser um die Hebeanlage austritt s. Anhang. Wir befinden uns im Rohbau und daher ist um die...
  3. Anzahl Hebeanlagen in einem Keller

    Anzahl Hebeanlagen in einem Keller: Beschreibung Hausplanung:: Die Bodenplatte im Keller liegt unterhalb des Kanalniveaus. Für die Entsorgung des Schmutzwassers wird eine Hebeanlage...
  4. Tauchpumpe Hebeanlage tauschen

    Tauchpumpe Hebeanlage tauschen: Guten Tag, ich habe unter der Bodenplatte im Keller eine Hebeanlage mit Tauchpumpe, die ausschließlich für die Geräte im Keller zuständig ist, d....
  5. Hebeanlage benötigt & Legende Kanalplan

    Hebeanlage benötigt & Legende Kanalplan: Hallo, kann mir jemand helfen um herauszufinden, ob eine Hebeanlage benötigt wird? Wir wollen im Keller ein WC + Dusche installieren. Der Keller...