Heckenhöhe Grenzbepflanzung - Einhaltung

Diskutiere Heckenhöhe Grenzbepflanzung - Einhaltung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hi, in S-H gilt, dass 1,20 m eingehalten werden müssen. Wenn man höher will, mit allen Teilen, dann muss man weiter hinter seine Grenze...

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    Hi,

    in S-H gilt, dass 1,20 m eingehalten werden müssen.

    Wenn man höher will, mit allen Teilen, dann muss man weiter hinter seine Grenze zurückspringen.

    1/3 Höhe nämlich.

    Wenn man das überschreitet, dann kann der Nachbar das Kürzen einfordern.

    Jetzt kommt es. Wenn man das Einfordern unterlässt innerhalb von 2 Kalenderjahren nach der Überschreitung, kann man das Rückschneiden nicht mehr verlangen.

    Meine Frage: Heißt das, die Bepflanzung kann ab dann quasi im totalen Wildwuchs so hoch werden, wie sie eben kann, oder man kann nur den Rückschnitt nicht verlangen, aber den Stopp. D.h. ab dem Zeitpunkt muss die erreichte Höhe verbleiben?
     
  2. #2 Baufuchs, 22.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die

    Grenzbepflanzung eine Hecke ist (wie im Titel beschrieben) gilt dafür die Höhenbeschränkung nach §37 ohnehin nicht.

    Guckst Du Nachbarrechtsgesetz SH:

     
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    Missverständnis. Die Hecke steht nicht auf der Grenze, sondern voll auf seinem Grundstück. Sie bildet die "pflanzliche Grenze" für ihn zu uns.
     
  4. #4 Baufuchs, 22.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    der Bebauungsplan eine Hecke als Einfriedigung vorschreibt gilt das auch dann, wenn die Hecke nicht auf, sondern entlang der Grenze gepflanzt wurde.

    Ansonsten gilt "kann ein Rückschneiden nicht verlangt werden".

    Schon mit dem Nachbarn geredet?
     
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    1.) nein, keine Vorschrift zur Einfriedung.

    2.) Nein noch nicht. Aber "nicht Rückschneiden" heißt ja, so und nicht weiter. Das ist ja was anderes als lass mal Wachsen.

    Ist ja noch nicht ewig hoch, aber letzten Sommer haben die Pflanzen zugelegt und würde es gerne nicht ausufern lassen.
     
  6. #6 Baufuchs, 22.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie

    wäre es denn, die Sache mit dem Nachbarn zu besprechen?
     
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    Vorher schlau machen spart einen zweiten Termin.:winken
     
  8. Dingo

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    Ich glaube Baufuchs meint nicht: hey Nachbar deine Hecke ist zu hoch, das steht auch im Gesetz und jetzt schneid sie runter :bef1021:

    sondern

    Das gepflegte Gespräch nach Feierabend beim Bier :bierchen: am Gartenzaun mit dem versteckten Hinweis: Mensch deine Hecke hat sich aber gut entwickelt im letzten Jahr. :respekt
    Bringst du die noch ein wenig in Form oder läßt du sie weiter in den Himmel wachsen?
    Ich fänd es sehr schade wenn wir uns nicht mehr über den Zaun begrüßen können. :konfusius
     
  9. #9 ChristianMa, 23.03.2010
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    Es soll Nachbarn geben, deren Hecken schon so hoch sind, dass man da erst eine Leiter an den Gartenzaun über die Hecke stellen muss, um den Nachbarn dann erst ansprechen zu können ... also nicht immer ist unbedingt der Frager hier, der sich nach den rechtlichen Möglichkeiten erkundigt der "Böse"...

    Grüße Christian
     
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