heikle Situation mit dem Maklervertrag

Diskutiere heikle Situation mit dem Maklervertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; So einfach wird das glaub nicht, keiner verzichtet auf sein Geld freiwillig.. Eben, aber dann wirst Du aus der Nummer auch kaum rauskommen. Was...

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  1. R.B.

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    Eben, aber dann wirst Du aus der Nummer auch kaum rauskommen. Was würdest DU machen wenn er sich nicht an den Vertrag halten würde? Vielleicht Geld kassiert ohne Leistung zu liefern? Da wärst Du doch auch sauer.
     
  2. #22 UltraAram, 01.04.2014
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    Zum einen schon, aber anders wiederum würde ich auf die beschreibung des Verkäufers durch den Interessenten mehr eingehen. ..

    Mal schauen was mein RA dazu sagen wird.

    zum einen hab ich ja meine Frau als Zeugin und zum anderen kann ich schnell beweisen das der Verkäufer mein ehemaliger Nachbar war, falls das was hilft...
     
  3. LaZi

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    Könnte der ehemaliger Nachbarn vllt. einen Schreiben aufsetzen, wo drin steht, dass er euch das Grundstück schon im Jahre 20xx angeboten hatte? Damit wäre bewiesen, dass ihr das Grundstück schon kanntet. Wenn dein Vater noch im Kontakt mit ihm steht, sollte das kein Problem sein.
     
  4. #24 OLger MD, 01.04.2014
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    Wie weitreichend ist denn der "Maklervertrag" gefasst?
    Was passiert, wenn der Vater des TE das Grundstück kauft, weil er den Nachbarn schon so lange kennt?
     
  5. #25 Annette1968, 01.04.2014
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    Ob sich das lohnt? Dann gehört dem Vater das Grundstück jetzt und später muss man es zurück übertragen. Kostet 2x Notar und Grunderwerbssteuer und zusätzlich jetzt den RA.
     
  6. #26 Gast036816, 01.04.2014
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    Gast036816 Gast

    wenn du die provision nicht zahlen möchtest, dann kauf das grundstück nicht - wegen der autobahnnähe!
     
  7. #27 UltraAram, 02.04.2014
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    Das hat doch damit nix zu tun, wer anständige Arbeit macht kann auch eine Provision verlangen, aber da ich ihn vorab schon aufmerksam machte bezüglich des Grundstücks und Er das sofort verneinte, sehe ich es nicht ein..., ausserdem steht auch im Vertrag drin, das wenn ich das Grundstück auch in Zukunft kaufen sollte, eine Provision anfallen würde...vlt kauf ich es ja jetzt nicht, aber wer weiss was in 5 Jahren ist...war jetzt nur ein Beispiel...

    Mir ist Gestern auch noch aufgefallen, das ich irgendwas anderes Unterschrieben habe, wovon ich keine Kopie bekommen hab..wie blauäugig von mir...
     
  8. #28 ThomasMD, 02.04.2014
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    Vielleicht solltest Du mal über eine rechtliche Betreuung nachdenken?
     
  9. #29 UltraAram, 02.04.2014
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    hab schon ein Termin morgen...
     
  10. #30 Thomas B, 02.04.2014
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    Nicht daß die rechtliche Beratung am Ende teurer wird als die Provision....

    Grundsätzlich finde ich es aber auch zumindest sehr fragwürdig, daß ein Makler hier einen Vertrag abschließt, ohne daß der "Vertragspartner" (vulgo "das Opfer") eine ausfertigung dieses Vertrages erhält. Ist das rechtlich überhaupt haltbar....merkwürdig....
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 02.04.2014
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    Zulässig ist das. Auf die Wirksamkeit des Vertrags hat das leider keinen Einfluss. Ich würde zumindest mit dem Smartphone eine Foto von dem machen, was ich da unterschrieben habe.
     
  12. #32 UltraAram, 02.04.2014
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    Hab den Makler grad am hörer gehabt, der meinte das er die unterlagen nicht rausrücken darf, gehört wohl zu den Geschäftsbedingungen und Er meinte, das Er mit dem Verkäufer gesprochen habe und der mich nicht kennt, was direkt gelogen ist vom Makler...
     
  13. #33 Baufuchs, 02.04.2014
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    Woher wusste der Makler das? Stand der kleine, dicke braunhaarige Mann am Grundstück?

    Wenn Du das Grundstück angeblich vorher schon kanntest, warum hast Du dem Makler das nicht sofort am Grundstück mitgeteilt?

    So schnell, dass Du dazu nicht kommen würdest, läuft kein Makler weg.....

    Aber immerhin hast Du zwischen 11:30 und 16:30 noch einen Termin beim Anwalt vereinbart und auch den Verkäufer kontaktiert, der Dir vom Ablauf des Maklervertrags in 3 Wochen berichtet hast. Den Kontakt mit Verkäufer dann auch noch über einschalten des Vaters, da Du ja nur die Haarfarbe des Verkäufers und nicht den Namen kanntest.

    Nachtigall ick hör dir trapsen..........
     
  14. #34 Ralf Wortmann, 02.04.2014
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    Ein Recht darauf, dass er dir im Nachhinein eine Kopie anfertigt, hast du nicht, aber zumindest ein Recht auf Einsichtnahme in die Originalurkunde nach § 810 BGB und zwar unabhängig davon, was die "Geschäftsbedingungen" sagen. Dabei kannst du dann ja ein Foto davon machen.
     
  15. #35 UltraAram, 02.04.2014
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    @baufuchs

    Ich hatte ihm das gesagt am Grundstück aber der wollte davon nix hören, der hat uns kurz erzählt was man drauf bauen darf usw..dann meinte Er wir müssten uns schnell entscheiden sonst wäre das Grundstück weg...
     
  16. #36 Thomas B, 02.04.2014
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    Ja...klar...:mega_lol:
     
  17. #37 UltraAram, 02.04.2014
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    Das hab ich mir auch gedacht, vorallem nachdem def makler weg war und ich vom Verkäufer mitbekommen habe das, der Makler schon seit 1 jahr versucht das Grundstück zu verkaufen und ich 3 Wochen wäre der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler beendet...
     
  18. BJ67

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    Zu einem vollständigen Nachweis gehört die schriftliche Benennung des Verkäufers. Du musst in der Lage sein, mit dem Verkäufer einen Vertrag schließen zu können. Musst du den Verkäufer selber ermitteln, dürfte es wohl mit einem provisionspflichtigen Nachweis Essig sei für den Makler. Allerdings sollte man die gleichen Maßstäbe bei sich selbst ansetzen, d.h. wenn du schon nicht den Namen des Verkäufers kennst, wie willst du dem Makler glaubhaft machen, ohne ihn den Grundstückskauf abschließen zu können ?
     
  19. #39 UltraAram, 02.04.2014
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    Ich habs mit dem Grundstück nach guter Überlegung doch sein lassen, aber danke an alle für die Antworten...

    Man liest sich wieder wenn ich mal was gefunden habe, hoffe in diesem Jahrhundert noch ;)
     
  20. #40 UltraAram, 02.04.2014
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    Doppel post sorry
     
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