Heizung muss raus oder kann bleiben

Diskutiere Heizung muss raus oder kann bleiben im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Eher so 5000€, das wollte Leser112 Dir sagen. Und somit denkst Du vielleicht auch anders über den Hauskauf nach. Außerdem denken doch die Meisten...

  1. #21 Fabian Weber, 08.09.2018
    Fabian Weber

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    Eher so 5000€, das wollte Leser112 Dir sagen. Und somit denkst Du vielleicht auch anders über den Hauskauf nach.

    Außerdem denken doch die Meisten hier, dass Du nichts machen musst.
     
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  2. OskarS

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    Das ist eine 49kw Heizung mit Warmwasser, das bekomm ich nicht für 5000€ inkl. Einbau.
    Ich denke auch das nichts kommt, in den ersten 2-3 Jahren, aber dann....das Geld muss man haben.
    Wenn ich nun das Gesetz auf den Tisch lege in dem steht in 2 Jahren, kann ich runterhandelt. Daher sollte ich das genau wissen
    Daher immer nocht die Frage: Muss die Heizung nach dem Gesetzt nach 30 Jahren raus oder eben nicht
     
  3. OskarS

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    Auch nicht wirklich richtig, jedenfalls in BW

    Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG): Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Altbau
    Schon seit einigen Jahren kommen Altbau-Eigentümer in Baden-Württemberg um die erneuerbaren Energien nicht mehr herum: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG, verpflichtet sie, bei einer Modernisierung der Heizung erneuerbare Energien einzubinden. Damit will die baden-württembergische Landesregierung erreichen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Baden-Württemberg von derzeit acht auf 16 Prozent bis 2020 ausgebaut wird.
     
  4. #24 Hotliner, 08.09.2018
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    Hallo!

    Ein Bild sagt normal mehr als 1000 Worte, bzw. wenn der 30 Jahre lang regelmässig ein 5 Familienhaus mit Heizung u. evtl. Warmwasser "befeuern" musste, hat der bstimmt schon etliche Betriebsstunden auf dem Buckel.

    Und nur weil der Brenner aus 2004 ist, kann man von der Ferne nichts sagen, muss raus oder darf weiterarbeiten, es kommt auch auf den Heizkessel selber an, welchen Allgemeinzustand dieser hat, Brennwertkessel wird es noch keiner sein, die kamen erst viel später.

    Wenn es einen Energieausweis gibt, steht da normal auch drinnen, wie der Zustand der Heizung ist, sogar ob FB- o. Heizkörper-Heizung vorhanden ist.
     
  5. OskarS

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    Hallo
    es geht nicht darum ob die altersmäßig raus muss.
    Sondern ob es das Gesetz so vorschreibt, Ich habe das Gesetz weiter oben reingeschrieben

    Nur austauschen ist eine Sache, aber eine neue Anlage müsste neue Gesetze erfüllen und würde die Kosten nach oben Treiben (EWärmeG)
     
  6. #26 petra345, 08.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 08.09.2018
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    Der Bezirksschornsteinfeger kennt Deine Anlage genau und hat alle Daten. Er kennt auch die Gesetze sehr gut. Er entscheidet ob der Kessel drinbleibt auf Grund der Bestimmungen.

    Frag ihn einfach nochmal.

    Frage auch das Finanzamt, ob ein Kesseltausch eine Reparatur ist, die im gleichen Jahr vollständig von den Einnahmen abgezogen werden kann oder ob der neue Kessel über mehrere Jahre abgeschrieben werden muß.

    Je nach Deinen sonstigen Einkünften kann das Eine oder Andere vorteilhaft sein.

    Ich gehe dabei davon aus, daß es sich hier um ein vermietetes Objekt und eine Kapitalanlage handelt.
    Ich will nicht davon abraten, aber die Verzinsung ist bescheiden und der Aufwand nicht unerheblich.

    An der Börse kann man, mit entsprechender Erfahrung und ohne die "Anlageberater", vermutlich mehr mit weniger Aufregung verdienen.
    Im langjährigen Mittel steigt der DAX etwa 7 % p. a. Steuerlich wird es mit knapp 30% belastet. Das ist mit Vermietung nicht zu erzielen. Darüberhinaus ist der Steuersatz bei Vermietung i. d. Regel entsprechend höher.

    Natürlich kann man feststellen, daß der derzeitige Aktienboom auch einen Rückschlag erleiden wird. Die Zeichen stehen durch DT und hohen Ölpreis auf Abschwung.

    Aber auch Mietobjekte werden z. Z. mit der 20-fachen Jahreskaltmiete statt mit der früher üblichen 16-fachen, gehandelt. Da ist also auch noch Platz nach unten.



    .
     
  7. #27 Lexmaul, 08.09.2018
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    Ah, ein Investor, der es kaum abwarten kann :)
     
  8. #28 simon84, 08.09.2018
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    Wenn es nur um dem Kauf geht dann ist das Vorgehen ganz einfach. Entweder soll der Verkäufer dir die rechtliche Zulässigkeit zum Weiterbetrieb der Heizung bis 2034 bestätigen oder du gibst ein niedrigeres Angebot ab .

    Zu der Auslegung in deinem konkreten Fall kann nur ein Rechtsanwalt helfen.
     
  9. #29 Fred Astair, 08.09.2018
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    Mannomann. Das ist ein NT-Kessel.
     
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  10. OskarS

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    Nach einem Gespräch mit dem Kaminkehrer: Die Heizung muss nach 30 Jahren raus. Er macht aber nichts weil er das Gesetz anders auslegt. Er beachten nur den ersten Teil "vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ab 2015 nicht mehr betreiben" und wenn da nicht 1990 steht macht er nix.
    Und eine Heizungsbeschau wäre eh es wieder in 4 Jahren.

    Darauf kann man sich kaum verlassen.

    Und kein Verkäufer würde mir das zusichern, da sich Gesetze ändern können. Also gebe ich ein reduziertes Gebot ab und bin wohl raus

    An alle Danke für die wertvollen Hinweise.
     
  11. #31 Leser112, 08.09.2018
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2018
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    Da hättest Du schreiben müssen. BW geht da andere Wege als andere Bundesländer.
    Ob die immer richtig sind, wage ich zu bezweifeln.
    Auf dem bunten Papier mit hoher Wahrscheinlichkeit, in der Realität tatsächlich wirtschaftlich, bezweifle ich (STA).
    Die EnEV gilt bundesweit, die Umsetzung ist länderspezifisch.
    Auch in BW dürfte §25 EnEV u. §9 EEWG nicht automatisch ausgehebelt sein ;)
    Richtig, auf dem bunten Papier! Das sind MAP. Ein grüner Ministerpräsident sollte in seinem Umfeld über wesentlich mehr Fachkompetenz verfügen!
    Übrigens, eine EnEV Polizei gibt es nicht ;)
    Gedanken solltest Du Dir dagegen über den Energieträger machen! Öl ist da sicherlich absolut nicht zukunftsfähig.
    Ölverbrennung für Hzg u. WW gehört verboten!
    Mal in EU Nachbarländer schauen, ganz blöd sind die sicherlich nicht. Vermutlich, weil sie politisch nicht so sehr von der Großindustrie abhängig sind.
     
  12. #32 simon84, 08.09.2018
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    Ein 5 Familien Haus wegen einer Heizung bzw 20-30.000 Rauf oder runter nicht kaufen ist einfach nur noch Banane

    Das sind doch peanuts
     
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  13. #33 Leser112, 08.09.2018
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10.09.2018
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    Muß nicht, wäre aber ggf sinnvoll. Bei einem Vermietobjekt vermutlich jedoch nicht ;)

    [Beitrag editiert]
     
  14. #34 simon84, 08.09.2018
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    Ein 5 Familienhaus wird vermutlich (je nach dem wo es steht) ca. 30.000 EUR in einem Jahr abwerfen.

    Die Frage ob da mal ein neuer Wärmeerzeuger reinmuss ist eigentlich irrelevant.

    Da würde ich mir viel eher die Zahlungshistorie (Buchungstag etc.) der Mieter der letzten 2-3 Jahre vorlegen lassen.
     
  15. OskarS

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    Ich danke euch für diese weiteren Überlegungen, ich bin dann mal weg
     
  16. #36 simon84, 08.09.2018
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    @OskarS Nochmal: Zu der von dir genannte Heizungssteuerung "BEA-35" dieses Baujahres gehört sehr oft ein "Vitola biferral" oder "uniferral", beide erfüllen die NT Anforderung der EnEV und müssen somit nicht getauscht werden.

    Wenn du jetzt genauer nennen könntest, welcher Kessel verbaut ist (Foto der Heizanlage oder Typenschilder), dann kannst du dir das auch genau anhand von Unterlagen von Viessmann bestätigen, z.B. anhand von Bedienungsanleitung etc.

    Auch ein vorhandener Aussentemperatursensor wäre ein gutes Anzeichen für einen NT Kessel.

    Und generell gibt es ja auch noch den Absatz 5) zur Wirtschaftlichkeit.

    Ein Rechtsanwalt kann dir helfen dies im Falle eines Falles rechtlich zu verargumentieren, dass sich ein neuer Kessel nicht in einem angemessenen Zeitraum rechnet.
    Die bereits eingesetzten Kosten für den ersetzten Brenner kannst du evtl auch irgendwo in die Rechnung einfließen lassen über die geplante übliche Nutzungsdauer. Hierzu gibt es aber nur sehr wenige vergleichbare Urteile bis jetzt.

    PS. Wenn du das Haus kaufen willst und sonst alles passt, kauf es. Häng dich nicht so an der Heizung auf. Andere Punkte sind da noch viel wichtiger und können im Falle eines Falles RICHTIG teuer werden. Keller feucht, Dach vergammelt etc.
     
  17. Mijo

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