Heizungsverbrauch bei meinen Mietern

Diskutiere Heizungsverbrauch bei meinen Mietern im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Wann hast Du denn eigentlich die neuen Fenster einbauen lassen? Vor dem Einzug der Mieter oder waren die zu dem Zeitpunkt schon eingezogen? Wenn...

  1. #161 Wachtlerhof, 18.11.2013
    Wachtlerhof

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    Wann hast Du denn eigentlich die neuen Fenster einbauen lassen? Vor dem Einzug der Mieter oder waren die zu dem Zeitpunkt schon eingezogen?

    Wenn Du das Lüften und Heizen im Mietvertrag fest gehalten hast, dann haben sie sich auch daran zu halten. Wenn nicht, sie müssen ja nicht bei Dir wohnen.

    LG - Gisela
     
  2. struppi

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    Ich will die Küche nicht für 14000 ablösen, wenn ich eine Küche vermiete dann langt eine für 5 mille ...
     
  3. struppi

    struppi

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    Die Fenster waren drin bevor die mieter eingezogen sind .
    Überhaupt ist die Wohnung bzw. das ganze Haus kernsaniert
     
  4. uban

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    Entspann dich, das Recht ist auf deiner Seite (sobald das mangelnde Heizungsverhalten vor Gericht glaubhaft dargelegt wird!), die Mieter sind liquide und können alle Kosten (incl eventueller Sanierungsmasnahmen wegen Schimmel, Ursache wäre halt auch wiede rzu bweisen) schultern und werden nach alldem vor einen Scherbenhaufen (wer zahlt schon Ablöse für eine Küche von 14.000€ in einem ungedämmten Haus mit echt miesen Energiepass; SV, Gerichts und Anwaltskosten).
     
  5. #165 OLger MD, 18.11.2013
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    Genau dafür gibt es auch entsprechende Vorgabe des DIN:

    Zitat aus DIN 1946-6:2009, Kapitel 4.1
    Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist
    ein Lüftungskonzept zu erstellen
    . Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von
    lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische,
    lüftungs- und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtpunkte zu beachten.

    Zitat aus DIN 1946-6:2009, Kapitel 5.3.6.2 Freie Lüftung
    Für die gesamte Nutzungseinheit, und für jeden einzelnen Raum der Nutzungseinheit ist die Lüftung zum
    Feuchteschutz nach Tabelle 5 ohne Nutzerunterstützung
    durch die Infiltration über die Undichtheit der Gebäudehülle, siehe 6.2, und durch Auslegung und Ausführung von gegebenenfalls notwendigen ALD bzw. von
    Lüftungsschächten (kein manuelles Fensteröffnen) sicherzustellen.


    Welche Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen durchgeführt wurden und ob eine wärme- und feuchtetechnische Betrachtung bei der Planung der Gesamtmaßnahme stattgefunden hat, weiß nur der Fragesteller.
    Ebenso, ob eine Information der Mieter über die Sanierungsmaßnahmen und ggf. erforderliches Nutzerverhalten stattgefunden hat und ob neben dem Energieausweis auch ein Lüftungskonzept erstellt wurde.


    Warum ist das so relevant?

    Ein typisches Haus vor der Sanierung:
    Es findet eine "automatische" Lüftung statt über:
    Zuluft durch Undichtigkeiten und Fugen an Fenstern und der Haustür.
    Weiterleitung der Raumluft über Wohnungs- und Flurtüten sowie ggf. Luken zum Dachgeschoss / Boden
    Ableitung der Raumluft nach außen durch Undichtigkeiten und Fugen an Fenstern, luftdurchlässige Bereiche im Dachbereich / Eindeckung, Dachluken und durch Schornsteine / Kamine von Festbrennstofföfen in Wohnungen (auch wenn diese nicht mehr zum Heizen genutzt wurden)

    Nach einer typischen Sanierung:
    Dicht schließende Fenster mit Doppeldichtung wurden fachgerecht eingebaut.
    Eine neue dichtschließende Haustür wurde eingebaut.
    Nicht mehr genutzte Kamin- / Schornsteinanschlüsse wurden dich vermauert und ggf. über Dach zurückgebaut.
    Es wurden Plattenheizkörper mit Thermostatventilen eingebaut.
    Die Fassade wurde (manchmal nur mäßig oder gar nicht) gedämmt.
    Die Fenster sind nun nicht mehr die kältesten Flächen, an denen Luftfeuchtigkeit gut sichtbar kondensiert und somit fehlt der sichtbare Indikator für zu hohe Luftfeuchtigkeit.

    Durch die Kombination einzelner oder mehrerer Maßnahmen wird die bisher vorhandene Querlüftung deutlich reduziert. Die durch das Bewohnen anfallende Feuchtigkeit kann nicht mehr ausreichend abtransportiert werden und selbst mehrmaliges Lüften kann dann u.U. nicht ausreichen um eine zunehmende Wasseraufnahme der Bauteile (Wände, Decken Böden, Tapeten, Putz, etc.) und der Einbauten (Möbel, Teppiche, Bodenbeläge, Gardienen, Möbel, etc) zu verhindern.

    Durch die geänderten Umgebungsbedingungen in Kombination mit dem gewohnten Nutzerverhalten kann es im Laufe der Zeit zu Schimelbildungen kommen.
    Wie viel Wasser bei einer durchschnittlichen Nutzung an die Raumluft abgegebnen wird und wie viel Feuchtigkeit durch Lüften nach außen abtransportiert wird, kann man in der einschlägigen Fachliteratur (z.B. in den Büchern von Helmut Künzel, nicht in den Pressemitteilungen der Verbraucherzentralen) nachlesen. Dann kommt auch die Erkenntnis, dass mehrmaliges Lüften alleine oft nicht ausreicht.

    Eine zumutbare Anzahl an Lüftungsvorgängen kann im Mietvertrag zwar festgehalten werden, ist aber wirkungslos, wenn sie nicht ausreichend ist.

    Bleibt abzuwarten, was die Sachverständigen daraus machen.

    Gruß
    Holger
     
  6. struppi

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    Hallo Holger
    das hast du alles schön aufgezählt, die Realität sieht jedoch anders aus.
    die Mieter haben gar nicht gelüftet und es auch danach nicht versucht. Das Angebot meinerseits mit seinem "Spezauilgutachter" zu kommen, falls Lüften nichts bringt, und notfalls auch eine denzentrale KWl zu installieren wurde gar nicht angenommen. Man gieng ohne Umwege zum Ra. Aber das mit dem Lüften ist ja net alles. Lies mal den ganzen Thread, die sind so unmöglich , es langt einfach. Meine Freundin wurde ja nicht mehr gegrüßt weil die Schuld war dass ich "vorerst" keinen kamin installiert habe ....
     
  7. #167 ThomasMD, 18.11.2013
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    Du musst mal vertragsrechliche Dinge und Pillepalle auseinanderhalten.
    Ob Deine Freundin gegrüßt wird, interessiert hier und vor Gericht niemanden.
    Dass die Mieter nie lüften, musst Du beweisen, wenn Du Ihnen Vertragsverstöße unterstellst.
    Dass Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen ist ihr gutes Recht und darf ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.
    Ob Du nach so kurzer Zeit erfolgreich eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen kannst, wird Dir Dein Rechtsanwalt raten können.
     
  8. struppi

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    Ich brauche keien Eigenbedarfskündigung,
    sollen sie doch beweisen dass sie Lüften! Wer muss den eigentlich was bweisen?
     
  9. struppi

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    und übrigens was heisst da nachteilig auslegen, wirklich beigetragen haben sie ja nicht zur Problemlösung, Im Gegenteil die haben mich eher daran gehindert!
    So Schauts aus.
     
  10. #170 Corinna72, 18.11.2013
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    grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung.
    Daher musst Du Ihnen die Schuld beweisen.

    Ok, es gibt einen Anscheinsbeweis, den Schimmel. Das kann aber nun wieder ein Anscheinsbeweis für zu wenig Lüften, aber auch für bauliche Fehler sein...
     
  11. struppi

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    Ja stimmt
    der Anwalt hat gesagt wir warten erst mal bevor wir den SV bestellen
     
  12. struppi

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    der Thomas hat nen recht unfreundlichen Ton drauf, finde ich.
     
  13. #173 ThomasMD, 18.11.2013
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    Kannst Du das auch belegen?
    Liegt es vielleicht daran, dass ich Dir nicht in Allem zustimme, Deinen Hinterkopf tätschle und die Tränen trockne?

    Sei froh darüber. Denn das sind genau die Fragen, die sich bei einer richtigen Auseinandersetzung stellen.

    Corinna hats schon geschrieben: Du musst Deinen Mietern Vertragsverletzung beweisen.
     
  14. #174 Annette1968, 18.11.2013
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    Struppi, deinen Ärger kann wirklich jeder verstehen. Aber du darfst nicht vergessen, dass deine Mieter Ihre (richtige oder falsche Sichtweise) ebenfalls darlegen. und dazwischen sitzt ein Dritter (z.B. Richter) , der sich ein Urteil bilden muss. Mit menschlichem Frust kommst du da nicht weiter. Lass es dir als Mängelgeprüfte Bauherrin sagen. In dem Fall kommst du am besten zum Ziel, (oder besser: zum besten Ziel) wenn du ruhig, wohlüberlegt und auch mit der nötigen innerlichen Distanz da ran gehst. Bildlich gesprochen mit dem Fuß aufzustampfen und zu schimpfen, der andere hat doch aber, bringt gar nichts.

    Da schont es die Nerven und langfristig vermutlich auch den Geldbeutel zu überlegen, was dein eigentliches Ziel ist, und welche Kompromisse du zum Erreichen des Zieles eingehen würdest. Es nützt dir ja nichts, wenn es nach drei Instanzen der Vergleich kommt und du letztlich doch auf Kosten und strapazierten Nerven sitzen bleibst.

    PS und Thomas hat 100 %ig Recht. :)

    Bemitleiden nützt nichts, du mußt beweisen, sachlich und ruhig.
     
  15. struppi

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    ja sorry im Grunde verstehe ich dich, ich habe ja alles versucht und alle Angebote gemacht, nur man hat mich nicht gelassen-
     
  16. struppi

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    dann beweise ich mal, darf ich denn mein eigenes Haus Filmen?
     
  17. uban

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    Die Mieter haben doch eine 90% Minderung der Miete per RA Schreiben angekündigt da Schimmel.
    Bis das zum Gericht kommt fehlen 90% der (wohl fest eingeplanten) Mieteinnahmen und der Vermierter muss schauen wie er dieses finanziell Loch abdeckt und wie er zu seinem Geld kommt. Ein Vergleich (siehe fehlendes Lüftungskonzept bei neuen dichten Fenstern) ist naheliegend, d.h. neben den Mietausfällen sind erstmal weitere Aufwendungen zu tragen (SV, RA). Das ist ein ganz böser Film wo da läuft, mit einem Kamin wäre man besser weg gekommen (ja, hinterher ist man immer schlauer und hätte dieses Pärchen nicht einziehen lassen).
     
  18. #178 ThomasMD, 18.11.2013
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    Nur mit Zustimmung Deines Mieters, wenn er auf den Bildern zu sehen sein könnte.
     
  19. struppi

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    Also Die BAnk plant die Miete auf alle Fälle ein :-) ...
    Ja das ist der Punkt, die haette mich ja nur nochmal anrufen müssen wie ich es angeboten hatte und ich wäre nochmal angerückt mit einem SV und wir haetten geschaut was man machen kann / muss (egal wer, auch ich falls notendig - KWL)
    Ich habe schon das Gefühl dass die das mit Fleiß machen!
     
  20. struppi

    struppi

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    siehste, wie soll ich dann beweisne dass sie falsch oder nicht lüften?
     
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