Hessen, Dach des Nachbarn ragt auf unser Grundstück

Diskutiere Hessen, Dach des Nachbarn ragt auf unser Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vor 3 Monaten haben wir ein Grundstück erworben, auf welches wir ein neues Einfamilienhaus bauen möchten. Da das alte Haus und der Nachbar...

  1. #1 BauenG5, 07.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 08.05.2022
    BauenG5

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    Hallo,
    vor 3 Monaten haben wir ein Grundstück erworben, auf welches wir ein neues Einfamilienhaus bauen möchten.
    Da das alte Haus und der Nachbar auf der Grenze stehen, werden wir auch wieder ohne Abstand auf die Grenze bauen.
    Das Dach des Nachbarn hängt oben in Luftraum ca. 0,5 Meter auf unser Grundstück über, sodass unser Bau nicht möglich ist weil wir oben zusammenstoßen würden.
    Der Nachbar weigert sich den Dachüberstand, der auf unser Grundstück ragt, zu entfernen.
    Kennt jemand die rechtliche Lage dazu?
    Es wurde von den Vorbesitzern in den letzten Jahren geduldet.
    Uns hindert es nun allerdings am Neubau.
    Freue mich auf Antworten. Vielen Dank!
     
  2. #2 simon84, 08.05.2022
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    Moderator

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    Ist denn die wiedererrichtung direkt an der Grenze überhaupt zulässig ?
     
  3. #3 petra345, 08.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 08.05.2022
    petra345

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    Wenn es kein denkmalgeschütztes Haus des Nachbarn ist, sollte es möglich sein, daß Dach zu kürzen.
    Im schlimmsten Fall müßte man klagen.

    Gibt es ein schriftliches Einverständnis des Vorbesitzers, daß das Dach überstehen darf?
    Ist es eine _Giebelseite, die übersteht?

    Wenn das Gebäude des Nachbarn auf der Grenze steht, wird das Bauamt sowieso vorschreiben, daß an der Grenze angebaut wird. Einen 1 m breiten Zwischenraum wird es nicht genehmigen.

    Seit 2018 darf in Hessen ein Gebäude abgerissen und an gleicher Stelle in ähnlicher Form wieder erricht werden. Der sonst erforderliche Grenzabstand von 3 m muß nicht eingehaltne werden. Aber das kennt euer Architekt sicher auch. Schließlich gab es Weiterbildung dazu bei der Kammer.

    .
     
  4. #4 BauenG5, 08.05.2022
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    Ja, eine Grenzbebauung ist von Seiten des Bauamts möglich. Der Nachbar steht ebenfalls direkt an der Grenze. Unser neues Haus würde höher werden als das alte, welches abgerissen wurde. Deswegen kommt es jetzt zu der Problematik und war die letzten Jahre kein Thema. Das alte Haus stand 50 Jahre leer, der Nachbar hatte deswegen weder eine Zustimmung noch einen Widerspruch gegen den Dachüberstand.
    Er sagt nun dass wir es dulden müssen da wir bzw. die Vorbesitzer damals (wohl ca. 10 Jahre her als er das so gebaut hat hat) hätten widersprechen müssen.

    Zu einem Nachbarn in die andere Richtung hatte er das gleiche gemacht, diese hatten direkt widersprochen und er musste dann zurückbauen.

    Ich lade mal ein Bild hoch. Der Nachbar hat kein „klassisches Dach“.
     

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  5. #5 hanghaus2000, 08.05.2022
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    Ich wuerde mal einen Anwalt fragen. MMn hat der Nachbar vorsätzlich den Dachüberstand auf Euer GS errichtet. Dazu haette Er die Genehmigung des Nachbarn benötigt. Ich wuerde schriftlich zum Rückbau auffordern.

    Eine einvernehmliche Lösung wuerde aber erheblich Zeit ersparen, da eine konstruktive Lösung, die auch den Nachbar betrifft, nötig ist.
     
  6. #6 JohnBirlo, 08.05.2022
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    Ist das da drunter ein Fenster?

    Kannst du nochmal ein paar Übersichtsbilder machen damit man mal die Dachkonstruktion sieht?

    Wenn der Nachbar nicht "einknickt" musste dir nen Rechtsanwalt suchen.
     
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  7. #7 simon84, 09.05.2022
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    Wurde überhaupt eine Grenzfestellung durch den Vermesser durchgeführt?

    oder nur „geraten“ auf Basis von alten Plänen ?
     
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