Hilfe - Ist das Schlimm ???

Diskutiere Hilfe - Ist das Schlimm ??? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; ui hallo matze, kurz mal aus hessen ein bisschen was klärendes dazu: -wenn der prüfstatiker eingeschaltet ist, dann ist dein aufsteller (der...

  1. #61 Laus Koppp, 11.11.2003
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    ui

    hallo matze,

    kurz mal aus hessen ein bisschen was klärendes dazu:
    -wenn der prüfstatiker eingeschaltet ist, dann ist dein aufsteller (der rohbauer selber wenn ich das richtig verstanden habe) auf jeden fall nicht (!) nachweisberechtigt, d.h. seine aufgestellte statik musste (!) geprüft werden bzw. die kriterien für die prüfbefreiung waren nicht erfüllt.

    -das führt dazu, dass die bauüberwachung (z.b. abnahme der bewehrung) der prüfer oder einer seiner jungs machen muss(!).

    "Und zur Krönung meinte er dann, er habe meine Statik nicht mehr vorliegen, die würde komplett wieder zurückgeschickt.

    Wie ich diese Reaktion bewerten soll ist mir noch nicht ganz klar."

    -dieses vorgehen ist korrekt. es sind beim prüfi zwei exemplare eigereicht worden. du bzw. der aufsteller erhält die zwei exemplare (als hauptexemplar und als nebenexemplar) zurück-dort sind evtl. korrekturen reingegrünt (mindest ist auf jeder seite unten rechts in der ecke ein grüner stempel "geprüft mit name des prüfers); zusammen mit einem sog. prüfbericht (manchmal auch prüfbefund genannt). ein exemplar geht zum bauamt (vor baubeginn, ganz wichtig, zusammen mit deinem brandschutznachweis und evtl. sonstigen noch fehlenden unterlagen). ein exemplar ist für die akten des bauherren bzw. für die baustelle gedacht. diese ausfertigung sollte sich in deinem besitz (od. alt. beim bu befinden) und dem prüfi bei der abnahme der bew. nochmals vorgelegt werden.
    für die ausführung gilt dieses geprüfte exemplar und sonst nichts. nachträge aus änderungen müssen ebenfalls zum prüfi; ohne ausnahme.

    -im regelfall ist es so, dass die jungs nur örtlich prüfen, was auch in der statik erwähnt ist und geprüft wurde. jetzt ist es leider (bei etwas schlechteren oder gar faulen aufstellern leider durchaus üblich) nicht alles nachzuweisen, sondern sich in allgemeinheiten auszulassen.
    ein typisches beispiel dafür wäre:
    "nicht weiter nachgewiesene bauteile sind nach den derzeit geltenden normen und vorschriften konstruktiv auszuführen"
    oder z.b.
    "mauerwerk ist konstruktiv ausreichend auszuführen"
    daraus resultierend stellt sich halt die frage, ob der prüfi, wenn so ein mist drinsteht, das mw abnehmen muss oder nicht.
    manche grünen diesbezüglich etwas rein - z.b. SK6 + MGIIa oder so ähnlich (kenne jetzt auf anhieb keinen der es nicht tun würde, aber lernt ja nie aus). wenn er was gegrünt hat muss er es auch überprüfen - bums aus. wie es mit seiner haftung ist, steht auf einem anderen blatt.
    geh zur bauaufsicht und erfrage ob der "geprüfte standsicherheitsnachweis und der dazugehörige prüfbericht" vorliegen und lass ihn dir zeigen. wahrscheinlich darfst du ihn auch ausleihen und fotokopieren. tu das. liegt er nicht vor, frag ob alles andere vorliegt (bb-anzeige z.b. usw.)

    -persönlich (nur meine meinung) würde ich einfach sagen, dass er es übersehen bzw. gar nicht danach gekuckt hat. die prüfies mit denen ich in hessen in den vergangenen jahren zu tun hatte sind im regelfall sehr pingelig, haben im normalfall richtig was auf dem kasten und sind gerne bereit sich vor ort blicken zu lassen.

    -ansonsten der pfeiler ist nicht o.k. (wie schon von allen anderen auch festgestellt) und es muss was unternommen werden.
    bums aus.

    viel erfolg noch wünscht

    L.K.

    p.s.: noch was ganz wichtiges. in hessen ist der nachweis brandschutz verschärft worden. frag bitte nach dem brandschutznachweis. der wird zwar nicht geprüft muss aber vorliegen. dies sollte kein larifariwisch sein sondern ein etwas ausführlicheres dokument durch deinen architekt (entwurfsverfasser) oder statiker (eben dein bauunternehmer).
    frag danach ebenfalls beim amt. dermuss auch vorliegen.
     
  2. mg

    mg Gast

    Brandschutznachweis?

    Seit wann ist der vorgeschrieben?
     
  3. Wolle

    Wolle

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    na lies mal hier nach
     
  4. JDB

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    Für EFH gilt "Brandschutz light":

    Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes ist z.B. der
    Nachweis der Widerstandsdauer der tragenden Bauteile zu erbringen.
     
  5. #65 Laus Koppp, 11.11.2003
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    obacht

    vorsicht mit der aussage "brandschutz light" bitte, jdb, und das will ich auch erklären (siehe bildanhang)

    -das kellergeschoss scheint nahezu voll überirdisch, wenn mann das gesträuch betrachtet, die umgebung etc.
    -wir kommen bei aufmerksamen zählen auf ug, eg, dg und (!) dachspitze.
    -an dieser würde ich mich nicht weiter stören, wenn, ja wenn dort nicht ein rollladenkasten eingebaut zu sein schiene. ergo, auch wenn es kein vollgeschoss ist könnte dort ein aufenthaltsraum sein oder (das ist der knackpunkt) es könnte mal einer entstehen. und dann isses aus mit "brandschutz light".
    dann fällt das ding nämlich (obwohl efh) unter die gebäudeklasse 3 und nicht unter 2 oder 1 und dann sind die anforderungen ein bisschen höher (grob: f60 statt f30).

    -grenze zur gk3 sind 7m (i.m.) über natürlichem gelände.
    bei geschätzten ca. 2.80m geschosshöhe darf jetzt jeder mal selber rechnen.

    ich habe mals ein paar maße eingetragen; vielleicht isses ja lesbar.

    meine hand würde ICH jedenfalls für "brandschutz light" nicht ins feuer legen.

    L.K.
     
  6. JDB

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    Widerspruch, Herr Koppp.

    1. Ich bin immer vorsichtig

    2. Gebäudeklasse 1-3 sind hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes alle gleichrangig.
    (Aufstellung der Nachweise "nur" durch den Entwurfsverfasser, keine Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes)



    Zuspruch, Herr Koppp.

    1. Ein EFH ist keine "Klassenbezeichnung" mehr.
    Da sollte man tatsächlich vorsichtiger sein.

    2.
    Du hast dich vertan, denn auf deinem Bild wäre ja die die Höhe zwischen OK Rohfußboden des höchstgelegenen Geschosses mit möglichen Aufenthaltsräumen und der Geländeoberfläche im Mittel größer als 7m, somit hätten wir hier Gebäudeklasse 4.
    Für den vorbeugenden Brandschutz hat das zur Folge, daß nicht mehr der Entwurfsverfasser tätig sein darf, sondern ein "Nachweisberechtigter " (aus der neuen Liste). Der Tragwerksplaner muß den Nachweis der Widerstandsdauer der tragenden Bauteile erbringen.

    3. "Brandschutz light" sollte keine Geringschätzung zum Ausdruck bringen. Wer bereits ein Brandschutzhardcorekonzept in den Fingern hatte oder mal eine Diskussion mit Brandschützern geführt hat, der weiß den Aufwand und die Konzeptklarheit bei kleineren Bauten zu schätzen.
    Merke: Frage einen Brandschützer niemals nach dem Sinn einer seiner geplanten Maßnahmen ! :)

    In dieser Hinsicht Danke für den Anstoß "Brandschutz light" etwas genauer erläutern zu dürfen.

    mfg, jdb
     
  7. #67 Laus Koppp, 11.11.2003
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    ebend herr bakel

    zu 1.
    gleichranging (in der behandlung) in bezug darauf, dass die dinger nicht (!) geprüft werden ist klar. zum bauamt müssen sie trotzdem (halt eben vorliegen und mit der späteren ausführung übereinstimmen - evt. stichproben).

    zu 2.
    stimmt. richtig gekuckt falsch geschlussfolgert mea culpa).
    aber, wir können sehr gut daran sehen, dass hier schon vorsicht geboten ist.

    zu 3.
    war auch nicht als geringschätzung aufgefasst.
    "brandschutz light" in bezug auf den häusibau ist schon die richtige bezeichnung, auch wenn sie ein bisschen in die irre führt.

    brandschutzgutachten von hardcore-brandschützern kenne ich sehr gut und habe diese wälzer im laufe der zeit sehr schätzen gelernt, ist doch der brandschutz (leider) eine immer noch sehr stark vernachlässigte disziplin (besuche momentan eine seminarreihe bei der ingenieurkammer und entdecke meine eigenen defizite immer wieder (un)gerne, bin aber über die noch größeren defizite von gestandenen kollegen immer wieder stark entsetzt).

    "Merke: Frage einen Brandschützer niemals nach dem Sinn einer seiner Maßnahmen !"

    ein guter brandschützer kann auf nachfrage sehr wohl seine maßnahmen erklären (sehr lehrreich mitunter). möchte somit diesen satz nicht unkommentiert lassen.

    ________________________________________ (strich)

    unterm strich bleibt aber festzustellen, dass unser bauherr hier sich schlau machen muss.

    schönen abend noch

    L.K.
     
  8. JEST71

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    Bauen ist schön ! Oder ?
    Hallo Matze!

    Mich würde mal interessieren, wie das ganze ausgegangen ist bzw. vermutlich ausgehen wird.

    Ich selbst stehe noch vor meinem Neubau und bin relativ entsetzt, was so alles passieren kann.

    Ich halte dir jedenfalls all Daumen.

    Gruß Jens
     
  9. #69 Pinball Z, 08.01.2004
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    Hallo Matze29,
    erzähl doch mal wie es weiter gegeangen ist. Auf mein Posting im anderen Forum gab es ja keine Antwort.
    Haben dich hier alle verschreckt? Die Sanierung von Neubauten ist zwar nicht schön aber machbar.
    @all zu den Prüfings:
    Prüfingenieure prüfen lediglich stichpunktartig, können folglich nicht alle Schwachpunkte feststellen - sind folglich NICHT haftbar zu machen.
     
  10. haera

    haera Gast

    @Pinnball Z

    Einspruch - auch Prüfings haften! Zumindest für eine sorgfältige Prüfung. Auch da besteht eine "Wahrnehmungspflicht" :lock

    @ JEST71

    rechne mit dem Schlimmsten - sie werden Dich nicht enttäuschen :)
     
  11. #71 Pinball Z, 08.01.2004
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    Da muss dann aber Vorsatz nachgewiesen werden. Oder aber grobe Fahrlässigkeit bestanden haben. Sonst ist da nichts zu löten.
     
  12. #72 matze29, 09.01.2004
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    ist - mal wieder - ratlos
    Kurzer Zwischenstand

    Hallo Ihr Lieben!

    Hier ein kurzer Zwischenstand in meiner Sache:

    Ich habe einen Gutachter beauftragt der sich die ganze Sache angesehen hat.

    Dabei wurden zahlreiche zusätzliche schwere Baumängel entdeckt (ungedämmte Stürze, falsche Ziegelstürze, Schallschutz und und und). :mauer
    Rimmele hat alle Baumängel bestätigt (habe ich schriftlich und Sanierungsmaßnahmen benannt)

    Bauunternehmer streitet alles ab und spricht von "Schönheitsfehlern" (Putz drüber und gut ist).
    Jegliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung wurden ignoriert.

    Unsere RA kümmert sich um das weitere (selbständiges Beweissicherungsverfahren).

    DIe Aufwendungen für die Mängelbeseitigung werden locker 20.000 Euro übersteigen (Kostenermittlung des Gutachters - Steine einschneiden, Edelstahlflachanker einbringen, Fehlstellen beseitigen und und und). Glücklicherweise haben wir einen Teil der Gelder einbehalten.

    Nochmals Dank an Alle hier im Forum für Eure Hilfsbereitschaft - Ihr seid der letzte Lichtblick im Deutschen Baudschungel! :winken

    Gruß @all


    matze29
     
  13. Peter

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    DerKeineAhnunghat
    Mein Beileid

    ...Nun weiß ich was uns noch bevorsteht.

    Wir drücken Dir ganz fest die Daumen!

    Gruß
    Peter
     
  14. JEST71

    JEST71

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    Bauen ist schön ! Oder ?
    Ja....

    auch von mir: Alles Gute und "Nerven wie Saustalls-Pfosten" (... wie man bei uns sagt)

    Good luck, meine Daumen sind auch gedrückt!

    P.S. Wie gesagt - mich interessiert's auch weiterhin. Bestimmt nicht aus Schadenfreude oder Sensationsgier, sondern, weil ich demnächst auch meinen Neubau angehe und hoffe, bestimmte Fehler so vielleicht umgehen zu können!!!
     
  15. #75 matze29, 10.01.2004
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    @Jest71

    Hallo Jens aus L.A. (wenn das nicht das Nest neben $ ist ;-) )

    Mein Rat:

    Nimm Dir auf jeden Fall einen unabhängigen Bauleiter, der sich alle wesentlichen Bauabschnitte ansieht. Frage hier die Experten, was auf jeden Fall begutachtet werden sollte.

    Dieser muss ja keine Abhandlungen schreiben, sondern nur sagen, was alles nicht ok ist und Du machst Dir Notizen und sagst Deinem Bauunternehmer was und wie er was zu machen hat. :deal

    Lass Dich nicht belabern, sondern bestehe auf bestimmte Ausführungen und Ausführungsdetails. Suche Dir einen vorlageberechtigten Statiker, damit Du Dir einen Prüfstatiker ersparst. Das Geld gib lieber dann für die Bauüberwachung aus!

    Planung, Tragwerksplanung und Ausführung gehören m.E. in unterschiedliche Hände, damit eine gegenseitige Kontrolle gewährleistet werden kann. :boxing

    Jetzt musst Du natürlich noch darauf achten, dass diese Leute regeltechnisch auf der Höhe der Zeit sind, d.h. aktuelle Gesetze kennen und beachten. :confused:

    Ach ja, bevor ich es vergesse.
    Zieh Dir unbedingt die Baumurks Seite rein und schau Dir dort die Ausführungsdetails an. Dann gibt es bei den Steinherstellern ebenfalls jede Menge Infomaterial. Da Du dieses Forum gefunden hast, gehe ich aber davon aus, dass Du Dich schon eingehend mit der Materie beschäftigt hast. Es geht nichts über selber schlaumachen!

    Mach Bilder, Bilder, Bilder und nochmal Bilder (Bei Penny entwickeln lassen für einen Appel und ein Ei). Lass Dich aber nicht verunsichern. Auch ich würde heute auf jeden Fall noch einmal bauen, nur würde ich NIEMANDEN mehr vertrauen, ausser dem von mir eigens zu Überwachungszwecken eingesetzten Bauleiter. Ich kann Dir gerne den Namen meines Gutachters zumailen, der auch solche unabhängigen Bauüberwachungen macht. Dieses bieten aber bestimmt auch einige der hier tätigen Experten an.
    :shades

    Ich will hier nicht klugscheißen, denn ich habe eben einige dieser Dinge so nicht beachtet (Bauunternehmer war Ausführender, Bauleiter und Tragwerksplaner :think ).

    Gruß @All und vielen Dank für Euer *Daumendrücken*
     
  16. JEST71

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    Hallo Matthias ...

    doch doch... ist das Nest neben $ ;) Mir scheint wir liegen gar nicht so weit auseinander, oder ?!? Vielleicht kann man sich ja mal kurzschließen ?

    Tja, schwierig wenn man selbst leider kein Profi ist ....

    Hab ist tatsächlich schon gefunden und hab's förmlich aufgesaugt ... Ich hoffe, ich schaffe es bestimmte Thalhammer Details wirklich auch durchzusetzen (wie z.B. Deckenauflager usw.)!

    .... guter Tipp - werd ich machen!

    Ja, da wär ich sehr dankbar. Bist du denn mit dem zufrieden? Wahrscheinlich sitzt der auch bei uns in der Nähe, oder ???


    So, ich werde die auf jeden fall mal ne email zukommen lassen. So kriegen wir uns ja dann wahrscheinlich. Klar, kann mir vorstellen, dass du bei deinem ganzen Baustress anderes zu tun als jetzt auch noch andere zu"verarzten", aber ich wär schon nicht zu penetrant :Brille :D :Brille
     
  17. mls

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    Re: @Jest71

    hört, hört :)

    scheint ja jetzt alles geregelt - was wird mit dem vermurksten mauerwerk ohne überbindemass?
     
  18. Sven

    Sven

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    Hallo Matze!!!!
    Ich sehe das ist keine Seltenheit!!!
    Wir können uns zusammen tun..Auch bei uns Beweissicherungsverfahren und Mängel Mängel Mängel..
    Ich habe Gott sei dank auch noch Geld vom BU...
    Bin mal gespannt wie es aus geht!!
    Gruß Sven
     
  19. #79 matze29, 30.08.2007
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    Mal was neues dazu ...

    Hallo an Alle, die mich bislang hier im Forum so tatkräftig unterstützt haben.

    Gestern war Termin am Landgericht zur Güteverhandlung

    Nur mal ganz kurz was bislang geschah:

    Wir haben ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren angestrengt, dessen Ergebnis ganz klar die hier beschriebenen Mängel bestätigt. (BU hatte jede Nachbesserung verweigert - hier wären nur Schönheitsfehler die mit einem Putz egalisert werden können). Zudem hatten wir glücklicherweise etwas Geld vom BU einbehalten. Dieser hat uns kurz vor Ablauf der Verjährung auf Werklohn verklagt. Wir haben wegen der Mängel Widerklage eingereicht.

    Der Richter hat festgestellt, dass es bei der Klage um alle möglichen Zusatzleistungen des BU geht, bei der dieser nachweisen muss, dass diese tatsächlich beauftragt waren (Einheitspreisvertrag und Abweichung von der Genehmigungsplanung). Streitig sind zudem Mengen und Massen. BU hat bislang keine Lieferscheine über Betonmengen, Stahl; Stundenzettel usw. vorgelegt. AUshubtiefen stimmen zudem nicht, Entwässerungsplan fehlt (auch Abweichung von der Genehmigungsplanung) und und und.

    Als Zeuge benennt er vor Gericht seinen Sohn, der als Bauing. bei seiner Fa. angestellt ist. Der solle bestätigen dass alles von uns genau so bestellt sei und dass alle Massen und Mengen zutreffend seien.

    Der Richter wollte ausloten, ob ggf. eine Einigung erzielt werden kann (Gütetermin). Er hatte u.a. gesagt, dass derzeit alles gegen den BU spreche (er sei nachweispflichtig - auch für die Mängelfreiheit, es liege unstreitig keine Abnahme vor (Außenputz fehlt und rechtzeitig zur Nachbesserung aufgefordert) und das gerichtliche Beweissicherungsverfahren streite auch eindeutig gegen ihn.

    Größter Kostenpunkt ist die unzureichende Dämmung des Mauerwerks (ungedämmte Stürze, große Fehlstellungen und Lücken im Mauerwerk).

    Jetzt will der BU anhand einer Wärmebildkamera beweisen, dass die Dämmung des MAuerwerk so in Ordnung ist.

    Ich frage mich zwar, wass das mit dem doch unstreitig zu liefernden ordentlichen Maurergewerkes zu tun hat, dass hier doch nicht gegeben ist.

    Vielleicht könnt Ihr mir hier auf die Sprünge helfen?

    Besten Dank!
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    .
    ich hab´s an ein anderen Stelle schon beschrieben ... des macht
    erst Sinn wenn die Fassade geputzt ist ... sprich lass in kommen der
    schießt sich damit selbst in´s Knie :)
    .
     
Thema:

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