Hilfe ... Rechtsanwalt gesucht ...

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  1. #1 SuperMario, 11.01.2005
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    Hallo,

    mal wieder was von mir, also ja wir sind fertig mit bauen und im Oktober war einweihung. Jetzt habe ich ein Problem mit der BAU BG. Es geht um die gesetzliche Unfallversicherung.

    Folgende Problematik:
    Das Haus gehört meiner besseren hälfte (wir wohnen dort sei 10,5 Jahren gemeinsam) folglich ist sie Bauherr. Den Innenausbau haben wir zu 95% in
    Eigenleistung vorgenommen. Mein und Ihr Jahresurlaub ging drauf jeweils mit 12 - 14 Stunden tagen, jeder abend des Jahres, jedes Wochenende ... naja ihr kennt das ja ...

    So nun kommt die BAU BG daher und sagt:
    a) mehr als 1000 Stunden kann ein Bauherr garnicht geleistet haben, also muss der rest von jemand anderes sein der Ihr nicht angeben wollt.
    b) Da wir nicht verheiratet sind, soll meine bessere hälfte jetzt Versichrungsbeiträge für mich bezahlen

    Insgesamt will die BAU BG für UNSERE eigenleistung knapp über 2000 EURO sehen ...

    Ich schwöre (und das auch vor Gericht) das wir JEWEILS mehr als 1000 Stunden dort abgerissen haben. Und ich schwöre das wir seit 10.5 Jahren zusammenleben und auch nicht vorhaben uns zu trennen ...

    Kurzum, die BAU-BG beruft sich darauf das nur der "Bauherr und Ehegatte" von der versicherungspflicht ausgenommen ist und will unsere "Eheähnliche Gemeinschaft" nicht als Ehegatte gleich stellen.

    Klasse, wenn einer von uns länger als 12 Monate arbeitslos ist, kommt der Staat und ihm fällt sofort ein "Ach das ist eine Eheähnliche gemeinschaft".

    Tja wir haben dann noch ganz ehrlich die Stunden von meinen Brüdern und Verwandten angegeben, die wir ja auch bezahlen würden.

    Ich frage mich echt wofür ich wohl das ganze Jahr geschuppert habe :-(((

    Ja also ich brauche jetzt tipps oder einen guten Anwalt in Berlin, das kann doch nicht rechtens sein was die da machen.

    Achja, vor Weihnachten war der aussendienst Mitarbeiter da, mit dem wurde eine Regelung unterschrieben, das wir uns auf knapp 500 Versicherungspflichtige Stunden geeinigt haben. DIe Zentrale will die Einigung mit dem Aussendienst aber nicht anerkennen.

    Verzweifelte Grüße ...

    Mario

    P.S.: Hätte nicht gedacht das das Problem Behörden größer werden könnte als Baummängel etc ...
     
  2. #2 Baufuchs, 11.01.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist

    das "Elend" mit den Eheähnlichen Gemeinschaften. Was Unterhaltsleistungen etc. angeht, sind diese der Ehe gleichgestellt, natürlich dann nicht, wenn es darum geht, daß der Staat etwas zahlen soll. Die BG hat recht, beitragsfrei ist nur der Bauherr und dessen Ehemann (-frau). Die Bauherrin bleibt also beitragsfrei, sie selbst jedoch nicht.

    Was die Anzahl der Arbeitsstunden angeht, so muss dies nachvollziehbar und realistisch sein. 1000 Stunden bedeuten bei 12 Stunden je Baustellentag insgesamt ca. 83 Tage. Klappt das mit Urlaub/Wochenenden/Dauer der Bauzeit?

    Ein Tipp vielleicht: Bauvorhaben, die mit öffentl. Mitteln gefördert werden (nicht EHZ oder KfW) sind beitragsfrei.
     
  3. #3 SuperMario, 11.01.2005
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    Jupppp das scheint so ... eigentlich ist das im Sinne der Verfassung und des Grundgesetzes "Diskriminierend" und damit Verfassungswidrig.

    Das die BG damit recht hat, da bin ich mir nicht so sicher. Denn das Sozialgesetzbuch sagt dazu der Bauherr/Herrin und der Ehegatte. Ferner kennt das Sozialgesetzbuch seit 1995 schon die Eheähnliche Gemeinschaft. Ich vermute hier legt die BG mehr zu Ihren Gunsten aus.

    Knapp 1.5 Jahre Bauzeit, 2 * Jahresurlaub a 6 Wochen = 84 Tage ... da sind die 1000 Stunden schon wech ... wochenden etc nicht mitgezaehlt. Können aber auch die Nachbarn bestätigen ...

    Ja trifft, für uns aber nicht zu.

    Ich bin dabei das gerade mit der Rechtschutzversicherung zu klären ob die die Prozesskosten übernimmt. Ich persönlich würde im Zweifelsfall einen Musterprozess anstreben, das kann ja wohl nicht rechtens sein.

    Nochdazu ... es wäre geld was wir im Moment echt nicht haben, unser letzter Cent ist in das Haus geflossen ... wenn das jetzt so kommt ist auch dieses Jahr kein Urlaub drinne ... *scheiße*

    Also wer kann einen guten Anwalt in Berlin empfehlen diesbezüglich.

    Gruß Mario
     
  4. Tommi

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    @Supermario:

    Wie errechnet die Bau-BG denn die angeblich von der Bauherrin und Dir geleisteten Stunden? Dafür gibt's doch erstmal keine Beweise?

    Gruß

    Tommi
     
  5. #5 SuperMario, 12.01.2005
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    Morgen,

    stimmt, dafür gibt es keinerlei Beweise, allerdings könnten alle Nachbarn bestätigen wie lange und wann immer (sogar Weihnachten) ich sie geqüällt habe *grins*

    Nun die BAU-BG geht daher und nimmt gesamtbaukosten die per Rechnung belegt bar sind (mitlerweile habe ich festgestellt das die fast 20T Euro für Einrichtungsgegenstände mit unter Baukosten genommen habe). Über diese Baussumme legen die einen Faktor (von der BG erfunden ?) und kommen dann bei Stunden x raus. Dann wird gesagt, Bauherrin kann nur 1000 Stunden geleistet haben, also muss der Rest von anderen sein und ist damit versicherungspflichtig.

    Tja ... und im Sozialgesetzbuch steht die dürfen das *grummel* Das ist echt der Hammer.

    Der Hammer ist, nun sagte ich mir, okay ich hatte ja einen Bauunfall (Loch im Kopf und FIngergelenkbruch) den wir nicht gemeldet hatten weil wir ja dachte, Bauherrin + Ehegatte ist eh nicht versichert. Meine private Krankenversicherung hat das halt bezahlt und gut ist. Ja also rief ich gestern bei der Bau BG an, das wir wenn wir jetzt plötzlich für mich zahlen sollen, auch die Kostenübernahme für den Unfall haben wollen. Nun die Bau-BG will rund 2000 T Euro von uns mein Unfall mit Ärzten/Krankenhaus und Krankengymnastik sind roud about 5000 Euro.

    Rate mal was die BAU BG gesagt hat ? Noe zahlen wir nicht, sie hätten den Unfall sofort melden müßen ...

    Das ist echt eine Frechheit. Achja wen es interessiert, bei mir ist das die BAU BG Hannover, die ist für Berlin mitzuständig offensichtlich.

    Gruß Mario
     
  6. #6 NBasque, 12.01.2005
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    Was regen Sie sich auf !!

    Die grundsätzliche Information ist Ihnen doch schon vorher bekannt gewesen, resp. hätten Sie diese einfach in Erfahrung bringen können. Mit jedem Bauvorhaben wird die zuständige BauBG durch die Bauaufsichtsbehörde über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt.

    Wären Sie vom Dach gefallen resp. hätten Sie ihren Unfall fristgerecht mitgeteilt, hätten Sie (auch als Illegaler oder Schwarzarbeiter) Leistungen der BauBG erhalten, für die wir alle (Unternehmer und private Bauherren) die Kosten tragen müssen.

    Sie hätten ja auch gemeinsam als Bauherren auftreten können; dabei muß das Grundstück ja nicht Ihnen gemeinsam gehören.

    Ich denke hier könntne Sie allenfalls einen Grundsatzprozeß anstreben; der eine Gleichstellung eheähnlicher Gemeinschaften mit Ehegatte zum Inhalt hat. An der derzeitig gültigen Gesetzgebung werden sie nichts ändern können.

    Ähnliche Ungerechtigkeiten gibt es auch beim Arbeitslosengeld II, in dem homosexuelle Lebensgemeinschaften besser gestellt sind als eheähnliche Gemeinschaften; und es liessen sich wahrscheinlich noch hundert andere finden.
     
  7. PeMu

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    Eigenleistungen -> Sie kommen dem, der die leistungen erbringt selbst wirtschaftlich zu gute.
    Nun haben Sie mit dem Bau als Nutznießer nichts zu tun - nicht ihr Eigentum, sonst wären Sie auch Bauherr. Darum wird ihre Leistung von der BG nicht als Eigenleistung betrachtet. Sie stellen diese ja vollständig Ihrer Lebenspartnerin als Mehrung deren Vermögens zur Verfügung. -> keine "Eigen"leistung. Und im Gegensatz zu einer Ehe besteht auch keine weitere Verbindung - in Bezug auf die Vermögensmehrung.

    Und da würde mich der Ansatz einer Klage interessieren. :mauer

    Und für alle Nachamher:Bei Eigenleistung, Fremdhilfe ... dies direkt der BG anzeigen und sich vorab einigen. Hinterher läuft da nix mehr.
     
  8. #8 SuperMario, 12.01.2005
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    Das kann ich mir sparen, das ist schon längst vom Verfassungsgericht entschieden worden zugunster der eheähnlichen gemeinschaft. Im übrigen gibt es dazu auch Urteile in dennen geklärt wurde, unter welchen Umständen es gleichzusetzen ist. Nicht umsonst suche ich einen Anwalt.

    Es ändert auch überhauptnix daran, das die einen Aussendienstmitarbeiter geschickt haben, man sich mit dem einigt, dieses Schriftlich festgehalten und unterschrieben wird und jetzt die Zentrale daher kommt und sagt, interessiert mich nicht. Ach hier ergibt sich ein Ansatz für einen Anwalt.

    Im übrigen sagt die Zentrale wortwörtlich " Wenn Sie ein Kind nachweisen können dann müßten sie das auch nicht zahlen". Klasse, das ist ja wohl nicht deren ernst. Wenn wir ein Kind hätten und ich da garnicht wohne müßte sie nix zahlen, wo ich dort wohne und wir kein Kind haben sollen wir also zahlen.
    Spätestens hier ergibt sich ein weiterer Ansatz für einen Anwalt.
    Jetzt sollen wir belegen warum wir noch kein Kinde haben obwohl wir seit 5 Jahren nicht verhüten. Tschuldigung aber das ist eine bodenlose frechheit.

    Ein weiterer Klage ansatz ist natürlich auch das sie die Stunden ja nicht akzeptieren wollen, obwohl viele leute bezeugen können was wir da geschuppert haben. Aber wie schon geschrieben, nach aussagen der BAU BG kann man ja nur 1000 Stunden gleistet haben-

    Was hier passiert ist von a) bis z) eine Diskriminierung und zu großen Teilen auch rechtlich sehr fragwürdig.

    Und da lasse ich mich schon garnicht hier von jemanden sagen des es frech wäre wenn ich mich darüber aufrege.

    Gruß Mario
     
  9. #9 SuperMario, 12.01.2005
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    Hallo,

    Warum sprechen hier alle "Sie" ? Das ist ja für Internetforen völlig ungewöhnlich ?

    Hmm naja ich finde schon das es mir zu gute kommt, schließlich wohne ich da. ABer wie gesagt, ich setzte auch überhaupt nicht bei "Bauherr" an sondern bei "Ehegatte".

    Falsch! Gemeinsame Konten, gegenseitige Lebensversicherungen, Verträge über die Finanzierung und rund 30T Euro Eigenkapital von mir die in den Bau geflossen sind ...

    Interessant ist das hier alle auf diesem "Bauherren" rumreiten ohne auch nur die anderen Fakten eines blickes zu würdigen.

    Ist mir auch wurscht, ich bin da rechlich recht gut informiert und auf dem Laufenden, hätte ja sein können das es hier jemanden gibt der einen Vernünftigen Anwalt in Berlin empfehlen kann.

    Offensichtlich will man mir hier aber nur erzählen wie "Blöd" ich doch seie. Danke.

    Nun Thema kann dann wegen mir geschlossen werden, werde mich dann mal bei einigen Anwälten umsehen, obwohl die BAU BG ja langsam dabei ist einzulenken, mal schauen wie sie nach dem ersten Anwaltsschreiben reagieren.

    Gruß Mario
     
  10. #10 SuperMario, 12.01.2005
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    Genau das hatten wir im übrigen Probiert ... ging aber nicht. Aussage vom Amt war, Antragsteller kann nur der Eigentümer von Grund/Haus sein.
     
  11. PeMu

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    Noch ein Versuch: Es geht beim Bauen noch um ein paar andere Blickwinkel. Das habe ich Ihnen versucht zu erläutern. Und darauf hat schon das Bauamt hingewiesen und die BG.

    Demnach wollten Sie Bauherr sein ohne Eigentümer zu werden? Wieso sind Sie nicht Miteigentümer? Im Grundbuch eingetragen? Laufen die Finanzierungen auch auf Sie? Gegenseitige Bürgschaft? Dann können Sie der BG das auch klarmachen.

    Sonst beißen Sie sich durch. Nur ich verstehe nicht, wenn es auf 2000 € ankommt, wie Sie dann den Prozeß durchstehen wollen. Da wird einiges auf Sie zukommen.
     
  12. #12 SuperMario, 12.01.2005
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    Nochmals NEIN ! Die Beiträge sind nicht fällig für Bauherr/Bauherrin und Ehegatte/Ehegattin.

    Wir möchten einfach nur mit Ehegatten gleichgesetzt werden.

    NEIN viel besser ... wir wollen eigentlich nur das die BAU BG zu Ihren Abmachungen steht die wir getroffen haben das würde mir reichen.

    Ganz einfach, weil meine Frau das Haus und Grund durch frühzeitigen Tod ihres Vaters zu 2/3 geerbt hat ... 1/3 gehört noch Schwiegemutter. Warum
    sollte ich also im Grundbuch stehen ? Wenn wir heiraten würden hätten wir auch Gütertrennung vereinbart ... das ergbit keinen Unterschied ob mit oder ohne Trauschein die Fakten und Besitzstände wären die gleichen.

    Natürlich nicht, das Haus gehört mir nicht, warum sollte ich da einen Kredit unterschreiben ?

    Das schhon eher. Natürlich habe ich knapp 30T Euro eigenkapital mit eingebracht (was hätte mich wohl 10 Jahre in einer Mietwohnung wohnen gekostet ? ) ... und natürlich gibt es zwischen uns Verträge das ich das mitfinanziere, schließlich nutze ich es ja auch.

    Nochmals, wären wir verheiratet, wäre ich ebenfalls nicht Bauherr, würde auch nicht im Grundbuch stehen und hätte genausowenig den Kredit unterschrieben (da Gütertrennung), wäre ebenfalls nicht miteigentümer und hätte genauso mitgeholfen und würde genauso mitbezahlen. Nur was wir halt einen Trauschein hätten.

    Das ist mir ziemlich egal wieviel das jetzt wird. Ich werde sicherlich diese Abenteurlichen Argumentationen und nochdazu diese doch sehr üblen Diskriminierungen (Stichwort Kind) nicht so ohne weiteres Akzeptieren. Im übrigen muß die BAU BG uns verklagen ... die wollen schließlich was von uns.

    Es geht rechtlich eigentlich nur um eines, wenn wir einen Trauschein hätten würde die Debatte bei der BAU BG überhaupt garnicht erst auftauchen, obwohl die Fakten die selben wären.

    Gruß Mario
     
  13. #13 Gast360547, 12.01.2005
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    mal ganz ehrlich

    Moin,

    die Tatsachen sind mir hier egal. Eine kann ich aber nicht akzeptieren:
    Ich selber war und bin und werde nicht verheiratet/heiraten. Ich bin mir dabei aber auch über die gesamten Konsequenzen im Klaren. Bei mir sind es z. B. erhebliche Nachteile bei der gesetzlichen Regelung der Vaterschaft bei meinem Sohn. Wenn seiner Muter etwas passiert, könnte ich u. U. nur sehr schwer das alleinige Sorgerecht bekommen.

    Ich will damit sagen: Sie wollen nur die Vorteile, sind aber nicht bereit die Nachteile, die zwangsläufig in einer eheähnlichen Gemeinschaft auftreten, in Kauf nehmen.
    Ich pers. sehe die Ehe ganz klar als eine zu förderne Gemeinschaft an und das, obwohl ich sie nicht nutzen werde. (Ich war mal katholisch, merkt man wahrscheinlich noch :) )

    Und ich mag auch nicht Ihren Aussagen so ganz glauben schenken, die die BG Ihnen gegenüber in Sachen Kinder gebracht hat. Es wird sicherlich etwas gesagt worden sein, aber ich glaube nicht in der von Ihnen ausgeführten Art.

    Sie machen auf mich einen beratungsresistenen Eindruck und einen Eindruck, der sogar soweit geht, daß Sie der Mittelpunkt der Erde sind.

    Tut mir leid. Ich habe recht wenig Verständnis für Sie.

    stefan ibold
     
  14. #14 Baufuchs, 12.01.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal zusammengefasst:

    Rechtschutzversicherung wird wohl nicht einspringen, da Rechtstreit im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben steht. Alle Rechtsschutzversicherungen habe eine entpsrechende Ausschlussklausel.

    Die Regelungen wann/wer/wieviel Beitrag zur Bauberufsgenossenschaft zahlen muss sind eindeutig.

    Der Richter wird sich an die geltende Rechtslage halten und d.h. Sie werden zahlen müssen. Dann allerdings zzgl. Gerichts-/Anwaltskosten. :deal

    Und nach allem was Sie bisher geschrieben haben, kann Ihnen das so ganz egal nicht sein. Stichwort "Urlaub fällt aus".

    Also wirklich mal einen kompetenten Anwalt ausfindig machen und nach dessen Beratung entscheiden wie es weitergehen soll. Polemik hilft dabei gar nicht.
     
  15. #15 SuperMario, 12.01.2005
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    Nunja da hat sich vieles getan mitlerweile glücklicherweise zum guten für den Leiblichen Vater. Sollte das mit dem Kind allerdings mal klappen, wäre genau das der Grund überhaupt zu heiraten.

    *Autsch* Da sollten Sie sich aber mal ganz schnell erkundigen, bei welchen Gelegenheiten der Staat daherkommt Ihnen erzaehlt, das sie eine eheähnliche Gemeinschaft haben und daher genauso herhalten müßen wie in einer Ehe. Lassen Sie ihre Frau mal arbeitslos werden ... sie werden sehen wie schnell sich der Staat Unterhalt bei Ihnen holt.

    Was ich Ihnen damit sagen will ist: Sie haben alle nachteile der ehe wenn Sie nicht verheiratet sind. Nur die Vorteile haben sie nie ...

    Glauben kann man in der Kirche. Das ist mir ziemlich egal ob Sie das glauben oder nicht ... ich hoffe das noch schwarz auf weiß zu bekommen, dann kann ich es ja mal scannen.

    Ich glaube das wäre der Punkte wo ich mir eine Antwort hätte sparen sollen.

    Gruß Mario
     
  16. #16 SuperMario, 12.01.2005
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    Stimmt ... ist nichtmal gegen aufpreis erhältlich ...

    Wenn es so wäre, dürfte die rumeierei die die BAU BG bei uns macht ja wohl eigentlich nicht möglich sein.

    Das lassen wir mal das Gericht entscheiden was da raus kommt, letztendlich muß auch das Gericht entscheiden, wie binden die einigung mit dem Aussendienst denn nun ist.

    Wohl richtig, aber wenn er sowie so ausfällt ... dann bitte nicht in dem man einfach einen Mißstand akzeptiert.

    Keine Frage ... den such ich ja schließlich ...

    Gruß Mario

    P.S.: Mit oder Ohne Ehe: Seit heute ist es nun offiziell, Frauen dürfen uns Kinder unterschieben die nicht von uns sind ... der Vaterschaftstest ist nicht zuläßig *Hammerhart*. Ich glaube ich habe im falschen Land gebaut.
     
  17. #17 SuperMario, 12.01.2005
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    Nochmals Hallo

    völlig vergessen, es bleibt bei allem die Tatsache, das die Stunden die meine Frau gemacht hat, ja auch nicht akzeptiert werden (1000 Stunden Limit).

    Und das 1000 Stundenlimit steht tatsächlich nicht im Sozialgesetzbuch auf das sich die BAU-BG immer wieder beruft, da steht aber leider sehr wohl das die BAU-BG Stunden anzweifeln und dann festsetzen darf. Das wiederum kann hier jeden treffen ... völlig unabhängig der ehe.

    Wurscht, wir haben die Kämpfe mit den Baufirmen durchgeboxt und werden auch das irgendwie überstehen ...

    Gruß Mario
     
  18. #18 SuperMario, 22.02.2005
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    *gewonnen*

    Hallo,

    wollte nurmal berichten, nicht alles zu aktzeptieren kann sich lohnen. Zuerst hatte ich Rücksprache mit einem Anwalt gehalten, was mich *sehr* ermutigt hat weiterzukämpfen.

    Wir sind uns jetzt mit der Bau-BG einig geworden, meine Stunden wurden nun rausgerechnet. Somit haben wir eine gleichstellung mit der Ehe was die Beitragsberechnung betrifft erreicht. Nicht mehr und nicht weniger wollten wir.

    Gruß Mario
     
  19. #19 NBasque, 22.02.2005
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    Glückwunsch

    Glückwunsch - So einfach hätte ich mir das angesichts der desolaten Finanzlage der BauBG's nicht vorgestellt.
     
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