Hilfe zum verstehen eines Absatzes im Bebauungsplan

Diskutiere Hilfe zum verstehen eines Absatzes im Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir über folgende Formulierung in unserem Bebauungsplan Aufschluss geben: [IMG] Wir planen...

  1. #1 Padipoo, 05.11.2020
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    Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir über folgende Formulierung in unserem Bebauungsplan Aufschluss geben:
    [​IMG]

    Wir planen eine Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen. Laut hersteller ist die Traufhöhe 6,20m, wäre also darüber. Jedoch geht es mir um den letzten Absatz. Ich bin nicht vom Fach, aber die Trauflänge ist doch quasi die breite des Dachs. Wenn das Haus 9m lang wäre, dann wäre die Wandhöhe ja bis zu 6+3m zulässig, was quatsch ist.

    Wenn ich es richtig verstehe, dient diese Formulierung dazu, Satteldächer zu erzwingen, sehe ich das richtig?dadurch hätte man in der mitte des Gebäudes besagtes drittel das höher als 6m ist?

    Und ab wo wird die EFH gemessen? Roh- oder Fertigfußboden?

    Liebe Grüße
     
  2. #2 simon84, 05.11.2020
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    ÜBER maximal 1/3 der Trauflänge das bedeutet wenn dein Haus 9 Meter lang ist darf es auf 3 Metern Länge HÖHER sein um wie viel steht nicht da.

    das ist für die potthässlichen Fertighäuser mit „zwerchhaus“

    Zu „EFH“ beim Bauamt nachfragen. Normal ist OKFF also fertig Fußboden inkl oberbelag.
    Das variiert aber ein bisschen also erstmal nachfragen
     
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  3. #3 Gast 85175, 05.11.2020
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    Das gilt für alle Dächer, es kann ja auch beim Flachdach so sein, dass das stellenweise höher ist, das liegt dann da aber meist am Gelände (wobei Höhenversprüge im Flachdach auch denkbar wären).

    Eigentlich ist die "Traufseite" auch die andere Seite vom Satteldach, also nicht die "Giebelseite", die nennt man "Ortgangseite". Ich müsste jetzt aber noch nachsehen ob diese techn. Bezeichnungen deckungsgleich mit Geschreibsel der Juristen sind, dafür ist es aber zu spät jetzt, frag selbst beim Bauamt nach.

    Die EFH ist die "fertige Höhe", wie hoch der Fußbodenaufbau auf der Bodenplatte ist, das juckt das Amt nicht. Aber wenn Du da eh anrufst, dann frag die Genies doch mal wie man sich "MINUS 50cm ÜBER der Straßenhöhe" so vorstellt".
     
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  4. #4 Padipoo, 06.11.2020
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    Danke euch für eure Antworten :)
     
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