Höhe der Abdichtung bei Holzterrasse

Diskutiere Höhe der Abdichtung bei Holzterrasse im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten! Ich will eine Holzterrasse anlegen und habe eine Farge zur Höhe der Abdichtung.Bis jetzt hat niemand gefragt, welche...

  1. Bruno

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    Bis jetzt hat niemand gefragt, welche Abdichtung überhaupt gemeint ist. Der Sockel selbst braucht keine Abdichtung. Ist er verputzt, muss der Putz nur wasserabweisend sein.
     
  2. #22 Carden. Mark, 07.07.2007
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    Naja, ich bin erst einmal davon ausgegangen, dass der Konstruktive Holzschutz in der Art eingehalten wird, dass der Belag und die Tragkonstruktion Luftumspült ist und eben nicht im Wasser liegt. Hierzu gehört somit auch die Möglichkeit des Ablaufens des Wassers über Fugen.
     
  3. #23 schorsch1974, 07.07.2007
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    Also nochmal. Ich will eine Holzterrasse als ebenen Übergang vom Wohnzimmer auf die Terrasse. Die Problematik Fenster und unterer Anschluss bzw. Abdichtung kenne ich. Mein Problem ist die Mauerabdichtung der Kellerwände. Die sind derzeit nur bis etwas Höhe Schotterbelag abgedichtet. Darüber kommt das WDVS mit Sockelausbildung. Reicht der Sockelputz denn aus, oder müsste nicht die Abdichtung bis 15 oder 30cm über den Schotterbelag hinter dem WDVS hoch geführt werden?
    An der Vorderseite des Hauses (Keller zur Straße offen) ist nur der Sockelputz auf dem WDVS ansonsten keine Abdichtung auf dem Mauerwerk. Auch an der Garage enden Bodenplatte und Estrich direkt am Schotter, ohne dass dort Bitumen oder anderes aufgebracht wurde. Ich will einfach vermeiden, dass mit bei Starkregen die Suppe oben hinter die Abdichtung läuft, bzw. unter den Estrich.
     
  4. #24 schorsch1974, 07.07.2007
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    zur Verdeutlichung:
     
  5. #25 Ingo Nielson, 07.07.2007
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    du solltest mal einen fassadenschnitt aus dem terrassenbereich bzw. das sockeldetail einstellen. oder baust du nach den farb-ansichten?
     
  6. #26 schorsch1974, 07.07.2007
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    Ich bau gar nicht, ich lasse bauen. Aber ich befürchte davon gibt es keine Detailzeichungen oder genauere Ausführungspläne. Ich werde mal Powerpoint bemühen.
     
  7. #27 schorsch1974, 07.07.2007
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    jetzt verständlicher?

    so klar?
     
  8. Bruno

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    Hier eine Zeichnung mit den Mindestanforderungen der einschlägigen DIN-Normen. Die Terrasse ist nicht das Gelände i.S.d. Normen.

    [​IMG]
     
  9. #29 Carden. Mark, 07.07.2007
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    lese ich nicht ganz so Bruno

    Dein Konstrukt ist ein wenig problematisch mit der DIN nicht so einfach zu erschlagen.
    Fakt ist, es fällt nicht unter der DIN 18195.5 weil hier nur Dachflächen und Nassräume geregelt werden. In diesem Sinne zwar auch Balkone und ähnliche Flächen im Wohnungsbau;
    Aber ob die Konstruktion eine ähnliche Fläche ist wage ich zu bezweifeln und das Wort „Spritzwasser“ kennt auch diese Norm nur für Nassräume (7.2). In dieser Norm wird zwar von „Belag“ gesprochen, im vorliegenden Fall wäre es dann der Holzbelag, es wird aber ausgeführt, dass die Abdichtung von „waagerechten oder schwach geneigten Flächen“ 15 cm an der Wand bis über den „Belag“ zu führen sind.
    Somit kann diese Norm hier nicht angewandt werden.

    Die 18195-9 regelt unter anderen Abschlüsse von Abdichtungen.
    Unter 5.4.2 Gebäudesockel für Abschlüsse von Abdichtungen nach DIN 18195-4
    ……Bei aufgehenden Wänden mit Bekleidungen (z. B. Verblendungen und Verfliesungen) muss die Abdichtunghinter der wasserbeanspruchten Ebene der aufgehenden Wand liegen.
    ……..
    Oberhalb des Geländes darf die Abdichtung entfallen, wenn dort ausreichend wasserabweisende Bauteile verwendet werden. Die Abdichtung muss dann diese Bauteile am Übergang überlappend unterfahren.

    Die DIN 18195-4 regelt Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser,
    Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und
    Wänden, Bemessung und Ausführung
    …….6.1.1 Alle vom Boden berührten Außenflächen der Umfassungswände sind gegen seitliche Feuchtigkeit nach 7.3 abzudichten. Diese Abdichtung muss planmäßig im Regelfall bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen. Im Endzustand darf dieser Wert das Maß von 150 mm nicht unterschreiten.
    ……..
    Oberhalb des Geländes darf die Abdichtung entfallen, wenn dort ausreichend wasserabweisende Bauteile verwendet werden; andernfalls ist sie hinter der Sockelbekleidung hochzuziehen.
    ……
    Die 18195-4 spricht somit von Gelände. Nicht von Belag. Sie wird mit Gelände eine Wasserführende Schicht meinen. Ein Holzbelag, Summe X über Gelände kann aber nicht als Wasserführende Schicht gelten.

    Die DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm||||Verbundsystemen sagt unter 5.3.3 Abdichtung gegen Bodenfeuchte folgendes aus:
    ….Soll das WDVS bis in den Spritzwasserbereich geführt werden oder ein Übergang zur Perimeterdämmung erfolgen, muss eine Bauwerksabdichtung vorhanden sein. Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungsfunktion.
    Unter 3.4 Oberputz / Schlussbeschichtung für WDVS führt sie weiter aus:
    ….Systemspezifische mineralische, organische und / oder anorganische Materialien, die die äußere Schicht eines WDVS bilden.
    Der Oberputz/die Schlussbeschichtung, kombiniert mit dem Unterputz, bewirkt den Schutz gegen Einflüsse des Wetters und verleiht dem System die gewünschte Struktur und Farbe
    6.11 Sockeldämmung
    Für das Aufbringen des Unterputzes mit Bewehrung /Armierung und der Schlussbeschichtung / des Oberputzes sind die Anforderungen nach 6.6 und 6.7 zu erfüllen. Das Putzsystem ist so zu wählen, dass es den Belastungen im Spritzwasserbereich (bis 30 cm über Geländeoberfläche GOF) standhält. Unter der Geländeoberfläche (GOF) ist es gegen Feuchteeinwirkung durch wasserdichte Beschichtungen und gegen mechanische Belastungen (z. B. Noppenbahn) zu schützen.

    Ergo:
    Die DIN 55699 sagt somit folgendes klar aus:
    • Es muss eine Bauwerksabdichtung vorhanden sein (nach 18195-4)
    • Ein WDVS übernimmt keine Abdichtungsfunktion.
    • Der Oberputz und die Schlussbeschichtungen schützen das WDVS gegen Witterungseinflüsse. (nicht aber das Bauwerk als solches)

    Ob ein WDVS ein ausreichend wasserabweisende Bauteil ist, wie dieses von der 18195-4 erwähnt wird, wage ich zu bezweifeln.
    Eher stufe ich das WDVS als Sockelbekleidung ein, hinter welche die Abdichtung planmäßig 30 cm hochzuführen ist. Im Endzustand darf diese Höhe 15 cm nicht überschreiten.

    An diese Abdichtung nach 18195 ist dann nach DIN 55699 die Beschichtung gegen Feuchteeinwirkungen heranzuführen.
     
  10. Robby

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    @Mark
    Das mit den WDVS Anschlüssen stimmt so auch mit den Herstellervorgaben und deren Ausführungsdetails überein
     
  11. #31 schorsch1974, 07.08.2007
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    Update:
    Nachdem das WDVS nun eh entfernt wird, wird der Rohbauer (hatte die Abdichtung im Auftrag) die Abdichtung weiter nach oben ziehen.
    Aber:
    Die Archi meint, sie wird keine Mängelanzeige schreiben, da die Abdichtung so wie sie ist, den allgemeinen Regeln der Technik entspricht. Auf meinen Einwand mit der 55699 meinte sie, dass sie diese gar nicht besitzt. Gefragt wie sie dann WDVS planen und deren Ausführung überwachen könnte sagte sie, entscheidend wären nur die Verarbeitungsbestimmungen der Hersteller, nicht die DIN. Eine DIN hängt immer 10 Jahre zurück und greift immer nur die Verabreitungsrichtlinien auf. Die Verarbeitungsrichtlinien für mein WDVS ( Rhoditherm) hatte sie aber leider auch nicht zur Hand.
    Kurzum, sie sieht in der derzeitigen Ausführung keinen Mangel. Ich müsste also die zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen voll bezahlen, da es keine Mängelbeseitigung wäre.
    Kommentare durchaus erwünscht.

    @Mark kann ich ihr deinen Beitrag vor den Latz knallen?
     
  12. Bruno

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    Die Argumentation ist speziell bei der DIN 55699 nicht ohne. Darin steht nämlich an prominenter Stelle ganz oben:

    "Die systembezogenen Zulassungen werden nicht außer Kraft gesetzt. Die Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller sind zu beachten."

    Die Norm tritt also freiwillig hinter die Verarbeitungsrichtlinien zurück.

    Mit der Ableitung der Notwendigkeit einer Sockelabdichtung aus Abschnitt 5.3.3 der DIN 55699 gehe ich nicht konform. Was ist, wenn das Wärmedämm-Verbundsystem mit dem Sockelabschlussprofil endet? In allen AbZ die ich kenne ist das so. Damit würde auch der Anwendungsbereich der DIN 55699 dort enden, siehe Abschnitt 1 der Norm:

    1 Anwendungsbereich

    Diese Norm gilt für die Anwendung und Verarbeitung von außenseitigen Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS).


    Somit könnte man aus Abschnitt 5.3.3 der DIN 55699 höchstens die Notwendigkeit einer Abdichtung im Bereich der Dämmung des WDVS, aber nicht im Bereich der Sockeldämmung ableiten. Die Norm stellt nur klar, dass das WDVS selbst keine Abdichtung ist.

    Auf was ich raus will: die Notwendigkeit der Abdichtung hinter der Sockeldämmung muss sich aus der DIN 18195 ergeben. Das tut sie, aber nur bis OK Gelände.
     
  13. #33 Carden. Mark, 07.08.2007
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    Darfst Du - ich sehe das ja sportlich!

    Aber, ganz vorsichtig sein muss - habe heute meine Großer eingeschult - und ein wenig die Gäste (und auch mich verköstigt) :D

    Das Thema war gedanklich schon für mich durch.
    Ich teilte Dir glaube ich schon mit, dass in letzter Konsequenz die DIN tatsächlich so geschrieben ist, wie Du diese interpretierst.

    Ich bin aber immer noch der Meinung, dass diese Lesensart den Gedanken der DIN ab-absurdum führt.
    Auch wenn Du nun entgegen bringen wirst, dass nur die Hinterläufigkeit einer Notwendigen Abdichtung, ausgeschlossen sein soll.

    So sehe ich immer noch die Horizontalsperre als gefährdet an, wenn diese z.B. 1.0 cm über OKG liegen würde.

    Die aRdT (ich weiß, krampfhaftes zurecht beten seiner eigenen Meinung) stehen hier glaube ich, auf meiner Seite.
    Ein Umfrage unter qualifizierten Fachleuten würde hier wohl eher meinen Standpunkt belegen.

    Aber da gibt es ja noch die Anwendungrichtlinien der Hersteller.
    Schau mal in der Verarbeitungvorschriften.
    Auf jedem Bild das ich kenne, wird eine Abdichtung dargestellt - auch ohne Wände gegen Erdreich und Sohle über OKG.

    Aber Deine Argumentation ist, mindestens aber sehr interessant - der Fehler in der Norm nicht von der Hand zu weisen.
     
  14. Bruno

    Bruno

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    Ich sehe das auch sportlich. Wir reden allerdings leicht, weil wir nicht betroffen sind.

    Tatsächlich scheinen wir aber einen Fall zu haben, bei dem man die Argumentation pro Abdichtung ziemlich hinbeten muss. Darauf wollte ich hinweisen. Auf keinen Fall ist die Sache eindeutig. Darüber muss man sich klar sein, wenn man einer Firma zusätzliche Kosten über einen Mangelvorwurf draufdrücken will.

    Ist eigentlich klar, dass es sich bei den zusätzlichen m² Abdichtung nicht um Sowiesokosten handelt, selbst wenn ein Mangel vorliegen würde? Bei einem Einheitspreisvertrag wäre es so, bei einem Detailpauschalvertrag könnte man es eventuell auch so sehen.
     
  15. #35 Carden. Mark, 08.08.2007
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    Einer Meinung.
     
  16. #36 schorsch1974, 08.08.2007
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    Mir gehts nicht ums Geld. Mir gehts um die Art und Weise der Argumentation. Beim Einheitsvertrag, wie ich ihn habe, spielen die paar qm keine Rolle mehr.
    Frage ist nur, was muss sein, was sollte sein und was braucht man nicht.
    Es ist ja normal nicht mein Job, mir die DIN und die bauaufsichtliche Zulassung zu besorgen. Eine Verarbeitungsrichtlinie habe ich leider nicht.
    Auch in der DIN ist beim Thema Sockel auf ein Merkblatt verwiesen, das ich mir besorgt habe. In allen Abbildungen ist die Abdichtung hinter dem WDVS hochgezogen. Im Anhang findet man wieder den Verweis auf die 18195. Dort steht dann wieder der schlanke Satz, dass die Abdichtung über OK Gelände entfallen kann, wenn der Sockel ausreichend wasserabweisend ( nicht wasserdicht) ausgeführt ist. Aber welcher Putz für den Sockelbereich ist dann wasserabweisen? In der Bauaufsichtlichen Zulassung finde ich nur Oberputze, aber keinen Sockelputz. Muss wohl wieder mal den Hersteller bemühen.
     
  17. #37 schorsch1974, 09.08.2007
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    So endlich Bilder von Kluthe bekommen. Abdichtung muss sein!
    Hätt man sich mal als Bauleiter vorher ansehen sollen oder?
    Problem ist, dass evtl. wieder ein wenig ausgeschachtet werden muss, um die Abdichtung zu erhöhen. Mal sehen obs dann beim Einheitspreis bleibt.
     
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