Höhe der Nebenkosten (Notar, ...) abhängig von Sonderwünschen?

Diskutiere Höhe der Nebenkosten (Notar, ...) abhängig von Sonderwünschen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, ich stelle mir folgende frage: werden für die berechnung der nebenkosten (notar, grundschuld, grundbuch, grundschuld) kosten...

  1. Andi_B

    Andi_B

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    hallo zusammen,

    ich stelle mir folgende frage:

    werden für die berechnung der nebenkosten (notar, grundschuld, grundbuch, grundschuld) kosten für sonderwünsche berücksichtigt oder nicht?

    beispiel:
    wohnung: 90.000€
    TG-Stellpaltz: 10.000€
    Sonderwünsche 5.000€ (bereits heute bekannt)
    Sonderwünsche ??€ (noch unbekannt, abhängig von z.B. fliesen, parkett)

    Ich muss die sonderwünsche mit der 5. rate (zahlung nach bauvfortschritt) bezahlen.

    weclcher betrag ist nun die basis für die berechnung der nebenkosten (100.000€ oder 105.000€)?

    was, wenn ich mich nun für ganz edle fliesen und parkett entscheiden sollte (sondewunschkosten z.B. 10.000€), muss ich für die bereits bezahlte nebenkosten nachzahlungen leisten?

    vielen dank und viele gruesse
    andi_b
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 28.10.2006
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    Erstmal NEIN ...

    ... Sonderwünsche sind - in der Regel - nicht Bestandteil des notariell zu beurkundenden Kaufvertrags und werden daher weder bei der Ermittlung der Notariatsgebühren, noch der Grunderwerbssteuer zu Grunde gelegt.
    Maßgebend für Gebühren und Steuer ist der beurkundete Verkaufspreis.
    Wenn in diesem Preis allerdings bereits Sonderwunschkosten enthalten sind, dann ja.
    Nachträglich vereinbarte definitiv nicht :konfusius .
     
  3. #3 Olaf (†), 28.10.2006
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    Im ...

    Umkehrschluss kann ich mir also ne "Minimalhütte" hinstellen und alles andere über die Sonderwünsche (z.B. ne Dusche im Bad, Rollläden vor den Fenstern, ein Haustürvordach....) steuer- und kostenmindernd?:biggthumpup:
    Sollte man an Konz für die tausend Steuertricks verkaufen.
    Ne, kann ich mir nicht vorstellen, dass man da so einfach damit durchkommt - so blöd werden ja Notare und Finanzbeamte doch nicht sein - oder doch?
    Olaf
     
  4. Andi_B

    Andi_B

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    was ist, wenn ich all meine sonderwünsche bereits definiert habe und als anlage dem kaufvertrag, der notariell beurkundet wird, beifüge?

    müssen dann für den betrag der sonderwünsche die ca. 5% nebenkosten bezahlt werden?

    vielen dank und viele gruesse
    Andi_B
     
  5. Quelle

    Quelle

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    das klingt nach der sache mit dem bausatzvertrag
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 29.10.2006
    VolkerKugel (†)

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    Wer lesen kann ...

    ... ist glatt im Vorteil.
    In der Regel sind die Sonderwünsche bei Kaufvertragsabschluss noch gar nicht bekannt.
    Gebühren- und steuerpflichtig ist der beurkundete Vertrag (wenn sie da schon mit drin sind, kosten sie halt auch).

    Kaufvertrag über Haus und Grundstück und Werkvertrag über Sonderwünsche sind 2 Paar Schuhe. Der Kaufvertrag ist notariell abgesichert, der Werkvertrag nicht.
    Das heißt, wenn die Kaufvertragssumme nicht vollständig bezahlt wird, gibt´s keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch (auch wieder: in der Regel!).
    Deswegen besteht auch ein Bauträger (in der Regel!) auf voller Bezahlung der Sonderwünsche schon vor Besitzübergabe vor endgültiger Fertigstellung, denn für den Sonderwunschbetrag hat er dann kein Druckmittel mehr :konfusius .

    Merke: Keine Regel ohne Ausnahme.
     
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