Höhe Haus und Privatstraße durch Nachbarg vorbestimmt!!!

Diskutiere Höhe Haus und Privatstraße durch Nachbarg vorbestimmt!!! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Bauantrag liegt der OK FFB bei 11,20m und die fertige Straße bei bei 11,40m. Das haben wir unterschrieben!!! Der Nachbar hat sein Haus jetzt...

  1. KarlaK

    KarlaK

    Dabei seit:
    20.02.2015
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Kassel
    Im Bauantrag liegt der OK FFB bei 11,20m und die fertige Straße bei bei 11,40m. Das haben wir unterschrieben!!! Der Nachbar hat sein Haus jetzt aber auf 11,73m OK FFB angehoben und jetzt soll die fertige Straße plötzlich 11,98m sein. Das wäre ein Unterschied zu unserem Bauantrag von fast 60cm. Und hat keiner gefragt, dass würde einfach so entschieden!!!!
     
  2. KarlaK

    KarlaK

    Dabei seit:
    20.02.2015
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Kassel
    Dann ist es wohl ein GÜ? Die Planung wurde vom Bauleiter gemacht.
     
  3. #23 lastdrop, 21.02.2015
    lastdrop

    lastdrop

    Dabei seit:
    18.04.2013
    Beiträge:
    452
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Zahlenklauber
    Ort:
    Rhein-Neckar
    Woher kommt die 11,98 nun, neue Zahl?
     
  4. #24 Kater432, 21.02.2015
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Wenn die Strasse 11,40 sein sollte, und nun 11,98, müssen doch alle 5 Parteien schriftlich zugestimmt haben.

    Ich gehe davon aus, das ihr NIX beim grundstückskauf vereinbart habt, was die fertige Strasse angeht? Irgendwo muss ja was zur kostenteilung / Ausführung der Strasse vereinbart / geplant sein.
    Ihr werdet doch nicht so dumm sein, das Grundstück zu kaufen, ohne zu wissen, was und wie viel die Strasse noch Kosten wird. Ich meine, ob die aus pflastersteinen besteht, oder Beton, die breite usw.
     
  5. #25 Gast036816, 21.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kater - nichts ist unmöglich, seit toyota!
     
  6. #26 lawrence, 21.02.2015
    lawrence

    lawrence

    Dabei seit:
    01.05.2009
    Beiträge:
    1.389
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Nordbaden
    Warum seid ihr nocht nicht zu einem ra gegangen?
     
  7. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Na, da hat der GÜ? aber eine schöne Konstellation hinbekommen. Wenn der jetzt als BT auch noch 3 von 5 Grundstücken und Strassenanteilen selber hält, dann ist er ja der Entscheider bei der Strasse. Dem habt Ihr euch aber ganz schön ausgeliefert...
    Da fallen mir einige Fragen zum Vertrag ein... die nur ein Anwalt für Baurecht erstmal beleuchten kann...
     
  8. KarlaK

    KarlaK

    Dabei seit:
    20.02.2015
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Kassel
    Im Grundstückskauf ist die Breite und eine Beschreibung wie die Straße ausgebaut werden soll enthalten. Aber nichts zur Planung von Höhen etc. Da jeder Eigentümer einen ideellen Anteil hält kann eine wesentliche Veränderung nur durch einstimmigen Beschluss gefasst werden.
    Durch die eigenmächtige Aufschüttung von Psrtei 1 wurde automatisch die Strassenhöhe definiert ohne das jemand anderes davon wusste. Also gibt es darüber nichts schriftliches.
    Der GÜ kann nun also unser Haus nicht mehr nach der Baugenehmugung bauen, da der OK FFB ja 70cm unterhalb der fertigen Straße liegen würde. Also versucht man uns nun dazu zu bringen auf unsere Kosten aufzuschütten und die neue Höhe zu akzeptieren.
     
  9. #29 Thomas B, 22.02.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Der planende Bauleiter hat also die Häuser tiefer geplant als die (private) Erschließungsstraße:

    Somit läge das EG unterhalb der Rückstauebene und wäre wohl durch eine Hebeanlage zu entwässern.

    Das hat dann wohl auch einer der Nachbarn bemerkt:

    aber auch erlähge nun wohl wieder unterhalb der Rückstauebene:

    Das Alles kommt mir mal mindestens spanisch vor. Zumal man die Höhenlagen der Gebäude mal nicht eben so einfach nach gusto anpassen kann. Ein paar cm hin oder her werden wohl kaum einen jucken, aber 60cm höher ist schon mal eine Ansage.

    Und daß der BL den BH auffordert die Höhenlage vor Ort festzulegen ist schon grotesk. Entweder ist das ein Fake oder man kann dem TE nur dirngend raten sich fachlichen Beistand zu holen, der das Ganze einmal eingehender untersucht und dann auch ein fachliches Gespräch mit denen führt, die hier fachlich eher etwas schmalspurig auftreten....
     
  10. #30 ultra79, 22.02.2015
    ultra79

    ultra79

    Dabei seit:
    12.12.2012
    Beiträge:
    2.341
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Halle
    NIx wie ab zum Rechtsanwalt. Du kannst dein Haus nicht einfach anders als in der Baugenehmigung bauen. Hier geht es ja auch nicht darum ob du den Dachüberstand 5cm größer machst oder ein Fenster irgendwo einbaust.

    Das muss jetzt ein Rechtsanwalt prüfen wie da die Vertragslage aussieht. Alles andere kann zum Totalschaden führen. Und lass dich bloss nicht auf "stell dich nicht so an - das machen doch alle so"-Dinger ein. Ein Rückbau kann durchaus gefordert werden...

    Und wenn du schon beim RA bist - vielleicht sollte der nochmal die Vertragslage zum Grundstück usw prüfen - nicht das du noch eine böse Überraschung mit der Grunderwerbssteuer hast, da ja offensichtlich dein GÜ auch dein Grundstück verkauft hat - so von wegen "wirtschaftliche Einheit" und so... Finanzämter mögen es auch nicht wenn sie veralbert werden.
     
  11. KarlaK

    KarlaK

    Dabei seit:
    20.02.2015
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Kassel
    Wir hatten letzte Woche einen Termin mit dem Bauleiter und haben versucht ihm zusammen mit unserem Bausachverständigen das Problem zu erläutern. Eigentlich ist es einfach: Aufschüttung auf die ursprüngliche Höhe "zurückbauen", so dass OK FFB 11,20 m möglich ist und die Baustraße bzw. später fertige Straße einfach noch etwas absenke, so dass sie zum Haus passt.
    Unsere Nachbarn haben mit ihrer Aufschüttung das Problem ja erst verursacht, wohl nicht mit Absicht, und denken nicht die Bohne an eine Hebeanlage o.ä. Die wollten einfach ebenerdig zur Straße sein und zwingen nun uns und die andere Partei höher zu gehen.
    Wenn endlich die endgültige Höhe der Aufschüttung klar ist, dann muss ein Nachtrag beim Bauamt eingereicht werden. Vorher kann ich es nicht, weil ich die Ausgangslage nicht kenne.
    Der Bauleiter scheint das Problem nicht verstanden zu haben und da der GU am Termin wegen angeblicher Krankheit nicht teilnehmen konnte, hat er es auch immer noch nicht verstanden. Er droht uns nun entweder die Situation so zu akzeptieren, denn die Straße hat ja nichts mit dem Haus zu tun oder er kündigt den Vertrag wegen Behinderung durch uns und verklagt uns auf Schadenersatz.
    Ich bin Eigentümer des Grundstücks und die Straße verläuft über mein Grundstück. Es gibt keine von den Eigentümern unterschriebene Planung wie die Straße aussehen soll, nur einen Grundstückskaufvertrag in dem steht, dass sie 4m breit und gepflastert sein soll.
    Somit sollten doch wohl die Eigentümer entscheiden wie sie die Straße ausführen lassen und nicht der AN dafür!!
    Wir versuchen ein weiteres klärendes Gespräch, und wenn das nichts bringt, müssen wir uns wohl einen Anwalt nehmen :-(
     
  12. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    SOFORT einen Fachanwalt einbinden!!!!!!!!!!!!!

    Auch wenn ich nach deinen bisherigen Schilderungen das als sportlichen Spass ansehen würde, der wahrscheinlich noch mit einer Entschädigung für alle vom AN ausgeht, wirst Du da alleine untergehen.
     
  13. #33 Anda2012, 23.02.2015
    Anda2012

    Anda2012

    Dabei seit:
    10.09.2012
    Beiträge:
    1.205
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.- Ing. Arch
    Ort:
    Nürnberger Land
    Benutzertitelzusatz:
    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Kein weiteres klärendes Gespräch!
    Anwalt und zwar nicht , um eine Drohkulisse aufzubauen, sondern damit IHR genau wisst, was EURE Rechte und Pflichten sind. Holt Euch also einen Fachmann ins Boot, also einen Anwalt, der sich mit Baurecht etc. auskennt.

    Evtl. denkt ihr, dass das jetzt Geld kostet, aber besser jetzt ein paar Euronen investieren als danach bitter bereuen. Von der Ferne hört sich das alles nämlich nicht gut an. Klärt genau ab, was Sache ist.

    @Taipan: Zwei Menschen - ein Gedanke und Du warst schneller und klarer!
     
  14. #34 Thomas B, 23.02.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich bin ja Jemand, der eher etwas zurückhaltend ist mit der Empfehlung "Ab zum Anwalt!".

    Daher sage ich diesmal: " Ab zum Anwalt!!!"

    Mehr gibt es einfach dazu nicht zu sagen.

    Ach ja...doch.

    Folgendes: "SOFORT!"
     
Thema: Höhe Haus und Privatstraße durch Nachbarg vorbestimmt!!!
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. privatstrasse höhe stimmt nicht

    ,
  2. wie hoch sollte ein Haus über der Straße sein

Die Seite wird geladen...

Höhe Haus und Privatstraße durch Nachbarg vorbestimmt!!! - Ähnliche Themen

  1. Kanalanschluß liegt höher als Haus

    Kanalanschluß liegt höher als Haus: Hallo, ich bin Neu im Forum. Habe vor ein Wochenendgrundstück zu kaufen. Kanalanschluß liegt an der Straße. Problem ist, das Haus muß 40 m von der...
  2. Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz?

    Haus 25 cm höher als geplant durch falsche Höhenfestlegung, Traufhöhe überschritten, Schadensersatz?: Wir bauen mit einem Generalübernehmer ein Haus. Wir wollten zwei Stufen (a 15 cm) vor dem Haus haben. Das wurde auch so geplant. Allerdings hat...
  3. Haus kleiner bauen und dafür höher

    Haus kleiner bauen und dafür höher: Hallo, bei uns ist § 34 BauGB gültig, sodass wir per Bauvoranfragen zu klären hatten, was gebaut werden kann, bzw. sich hinsichtlich der...
  4. Hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmel im Keller eines 4 Jahre alten Hauses

    Hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmel im Keller eines 4 Jahre alten Hauses: Hallo zusammen, Wir haben ein Problem in unserer Wohnung mit extrem hoher Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung. Zu der Wohnung: Wir haben...
  5. 3 Jahre altes Haus >Hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmel im Keller

    3 Jahre altes Haus >Hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmel im Keller: Hallo zusammen ! Da mir hier schonmal super geholfen wurde, hoffe ich das man mir nochmal helfen kann. Wir sind 2011 in unser neues Wohnhaus...