Höhehunterschied zum Nachbargarten - Rechtslage

Diskutiere Höhehunterschied zum Nachbargarten - Rechtslage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Schönen guten Tag. Die Grundstücke von meinem Nachbarn und mir (in NRW) liegen in einem Gefälle; seins oben - meins unten. Er hat nun seinen...

  1. ulzman

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    Schönen guten Tag.

    Die Grundstücke von meinem Nachbarn und mir (in NRW) liegen in einem Gefälle; seins oben - meins unten.
    Er hat nun seinen Garten aufgeschüttet - ich nicht.
    Der Höhenunterschied an der Grundstücksgrenze beträgt rund 1 Meter.

    Durch die Aufschüttung auf seiner Gartenseite und den Höhenunterschied fällt seine Erde auf meine Gartenseite schräg ab. Dadurch "verliere" ich Fläche. Mein Nachbar setzt nun einen Doppelstabmattenzaun, will aber den Rest so belassen.

    Da ich kein Jurist bin, sind meine Fragen rechtlicher Natur:
    Ist das Handeln meines Nachbarn in dieser Form zulässig ?
    Wenn man einen sauberen Grenzverlauf haben möchte, könnte man beispielsweise eine Stützmauer errichten (oder ähnliche Alternativen). Wer müsste in diesem Fall die Kosten fragen ?

    Mich interessiert rein die rechtliche Lage.
    Bitte keine Vorschläge zur Gestaltung der Grundstücksgrenze.
    Vielen Dank !
     
  2. #2 Fred Astair, 25.10.2021
    Fred Astair

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    1. Nein
    2. Der aufschüttende Nachbar

    Bin allerdings auch kein Jurist.
     
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  3. JPtm

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    Entwerder böscht er auf seiner Seit ab, so dass dort ein sinnvoller Geländeverlauf, inkl Übergang zu deinem Gelände entsteht oder er füllt bis an die Grenz an und dann baut er selbstverständlich für sein Geld auf seinem Grundstück eine Mauer.
     
  4. ulzman

    ulzman

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    Vielen Dank für die Hinweise.
    Unsere beiden Häuser haben keinen Keller und stehen auf Bodenplatten. Sie sind erst im August 2021 fertiggestellt und übergeben worden.
    Mein Nachbar argumentiert nun, dass mein Garten im Rahmen der Baumaßnahmen abgesenkt worden sei.

    Der Verkäufer/Bauherr meint, dass er dazu keine Aussage machen können, weil er bei den betreffenden Arbeiten nicht anwesend war,
    Ich halte eine Absenkung des Geländes zwar für unwahrscheinlich, würde aber trotzdem gerne Rechtssicherheit erlangen.

    Hat jemand einen Tipp, wie man nun feststellen kann, ob mein Grundstück noch den ehemaligen Geländeberlauf hat oder ob dieser verändert worden ist ?
    Muss man dafür einen Vermessungstechniker vom Bauamt bestellen oder wer ist in der Zuständigkeit ?
     
  5. #5 Fred Astair, 25.10.2021
    Fred Astair

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    Zuständig ist der, der eine Behauptung über eine Geländeveränderung aufstellt.

    Hast Du die Bauantragsunterlagen? Da stehen die Geländehöhen an allen wichtigen Punkten drin. Notfalls beim Bauamt nachfragen.
     
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  6. JPtm

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    Sehe ich ähnlich. Der Nachbar kann doch bestimmt beweisen, dass die Höhen verändert worden sich. Etwas mehr als sein Ehrenwort wird er ja wohl haben.

    Ka wie es ausschaut, aber wenn dass erst 2021 alles fertig war, müsste man das an der Vegetation doch erkennen können. Einfach mal die Linien zu den anderen Nachbarn neben dir ziehen, sieht das dort nach unnatürlichen/künstlichen Geländeübergängen aus?
     
  7. Dimeto

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    Da ich auch kein Jurist bin, ist meine Antwort zitierender Natur:
    § 30 NachbG NRW
    Bodenerhöhungen
    (1) Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Grenzabstand einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Die
    Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.

    - Lageplan zum Bauantrag (vom Vorbesitzer oder Bauamt)
    - Bebauungsplan (wenn man Glück hat, beinhaltet der die Urgeländeaufnahme)
    - Amtliche Basiskarte (Katasteramt)
    - Laserscandaten (Katasteramt oder Bezirksregierung Köln)
    - Herausfinden, welches Vermessungsbüro sich im Gebiet herumgetrieben hat und freundlich nachfragen
    - Höhenprofil im Home | Geoportal zeichnen, hoffen, dass die Daten dort noch nicht aktualisiert wurden und mit jetzigen Höhen vergleichen
     
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  8. Mok

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    Siehe hierzu auch die entsprechende Seite der Bezirksregierung Köln. Da kannst das Aufnahmejahr für das DGM deiner Region in Erfahrung bringen. Die Genauigkeit wird übrigens mit +/- 20 cm angegeben, ist auf freier Fläche aber oftmals deutlich besser. Ich nutze das DGM 1 beruflich sehr oft (und muss an dieser Stelle mal meine Begeisterung über die Umsetzung von Open Data in NRW äußern) und habe dann meist auch Vermesserdaten zur Hand, die ich dem gegenüberhalte.

    Wenn du mit dem Geoportal nicht klar kommst oder Höhen an konkreten Punkten brauchst, die du vielleicht sogar von einem Vermesser überprüft haben willst, dann sag Bescheid. Wenn genug Muße da ist, dann kriegst du sogar eine hübsche Karte dazu, mit der du vor deinem Nachbarn angeben kannst.
     
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  9. ulzman

    ulzman

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    Für alle Beiträge möchte ich mich an dieser Stelle einmal

    GANZ HERZLICH BEDANKEN !

    Alle Infos helfe mir wirklich weiter.
    Ich lese mich nun weiter ein in Nachbarschaftsgesetz, Landesbauordnung, Bebauungsplan und Bau-Lageplan. In das Digitale Geo-Portal NRW habe ich auch rein geschaut, aber da brauche ich noch etwas "Einarbeitung", um klar zu kommen.

    Für das nächste Gespräch mit meinem Nachbarn werde ich nun gut vorbereitet sein und hoffe auf eine einvernehmliche Einigung.
    Großes Dankeschön an Euch ! :bef1003:
     
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