Höhenunterschied Haustür/Gelände

Diskutiere Höhenunterschied Haustür/Gelände im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe mit einem größeren norddeutschen GU/GÜ ein verklinkertes EFH gebaut. Der GU überreicht jedem Bauherren eine Detailzeichnung zur...

  1. #1 ingotee, 14.11.2007
    ingotee

    ingotee Gast

    Hallo,

    ich habe mit einem größeren norddeutschen GU/GÜ ein verklinkertes EFH gebaut. Der GU überreicht jedem Bauherren eine Detailzeichnung zur Anlage einer Drainung und wie man daran pflastert - mit Hinweis auf DIN 18195-1, wonach "Gebäude auch gegen auf der Geländeoberfläche fließendes Wasser zu schützen sind, z.B. durch Gegengefälle oder Rinnen".

    In der Zeichnung ist nun über der Drainung ein Kiesbett, wahlweise eine Rinne (z.B. MEARIN) vorgesehen, aber mind. 15cm unter OK FF. Ist das wirklich nötig? Ich verstehe diverse Ausführungshinweise bisher so: ENTWEDER 15cm Höhenunterschied zwischen Pflaster und Schwelle ODER Rinne. Ich würde gern auf 10-12cm Abstand gehen.

    Hintergrund ist, dass die Bauherren um uns herum höher gebaut haben als wir, die wir uns an die Empfehlung von Bauleiter und Erdbauer gehalten haben. Also wird es schwierig, Gefälle hinzubekommen, wenn die Stadt das Straßenniveau an die anderen Grundstücke anpasst.

    Danke fürs Zuhören ;-)
     
  2. ilis

    ilis

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    Ist nicht zufällig der, der mit I anfängt und G aufhört?

    Das ist jedenfalls der unsrige und der hat ähnliche "Vorschriften". Lt. Zeichnung sollen mind. 15 cm eingehalten werden, die Bauleiterin meinte allerdings, dass 10 cm üblicherweise auch reichen.
    (Sockel = Betonschalstein, 15 cm hoch, mit Dichtschlämme bestrichen; darüber dann Klinker und in den ersten beiden Reihen jede zweite Stoßfuge offen zur Belüftung/Entwässerung, die 10/15 cm beziehen sich auf Unterkante Verblender)
    Hintergrund für den Höhenunterschied soll (!) sein, dass a) vor direktem Wasser geschützt werden soll, aber auch vor Wasser das zB auf Gehwegplatten steht und dann durch Wind in die Fugen geweht werden könnte.

    Ich hatte mir bislang folgendes vorgestellt: Einmal Drainagerohr (Kokos) direkt am Fundament ums Haus, da drüber dann Sand, dann Drainvlies, dann Kies; ca. 15 cm breit und bis 5 cm unter UK Verblender. Abgegrenzt mit Rasenkantstein, wobei OK Kantstein = UK Verblender. Davor dann Gehwegplatten 5-10 cm unter OK Kantstein.
    Das sollte mE dann eigentlich als Schutz reichen.

    Die meisten Bauherren die mit dem I** bauen, kümmern sich übrigens eh nicht um die Vorgabe. Und haben OK Gelände = UK Verblender. DAS scheint mir dann doch evtl etwas zu risikoreich.

    Kommentar eines Fachmannes wäre aber nett ;)
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2007
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    Hintergrund der Angabe ist der Inhalt der DIN 18195. Aus dieser ergibt sich das Maß der 15 cm. Da der GÜ nicht in Haftung kommen will, macht er es (löblicherweise) mit diesem Merkblatt.
    Wenn es da heldenhafte "Bauleider(innen)" gibt, die sagen, ignoriert mal schön, kann man denen das hoffentlich im Schadenfall nachweisen.
    Unterschritten werden kann dieses Maß unter bestimmten Bedingungen. Hierzu gehört u.a. eine ENTWÄSSERTE, ggf. rückstaugesicherte Rinne.
    Aber wer will schone eine Rinne RUND UMS Haus haben und vor allem bezahen.

    Bei allen anderen Ausführungen wird der GÜ bei JEDEM Feuchteschaden die Gewähr ablehnen.
    Selbst die Nummer mit der Rinne (die aRdT ist) würde ich dem GÜ anzeigen mit einer Frist, innerhalb derer er widersprechen möge, wenn er das nicht freigibt.
    MfG
     
  4. ilis

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    Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich bei kleiner 15 selbst der Haftende bin ... ;)

    Was ist der technische Unterschied zu einem entwässerten Kiesstreifen (16/32)? Oder geht's darum, dass der Kies im Lauf der Zeit durch Materialeintrag undurchlässig werden könnte?
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nicht ganz

    Hab ich...
     
  6. #6 ingotee, 14.11.2007
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    ingotee Gast

    Nein, ist ein anderer.
     
  7. #7 ingotee, 14.11.2007
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    ingotee Gast

    Die Rinne möchte ich nur vor den Fenstertüren und bei einem schmalen Stück Auffahrt legen lassen. Das Kiesbett nebst Drainrohr ist schon da, also auch schon bezahlt. Standard bei diesem GÜ. Nur die Kontroll/Spülgeschichten an den Ecken sind etwas sparsamer ausgelegt, als sie sein sollten, die werde ich nachrüsten lassen.

    Was mich halt stutzig macht, ist, dass ich auch mit Kiesbett oder Rinne noch die 15cm einhalten soll. Ist das wirklich erforderlich?
     
  8. #8 ingotee, 14.11.2007
    ingotee

    ingotee Gast

    Danke Robby, dann bin ich hoffentlich auf dem richtigen Weg.

    Bei uns sind Fugen in der untersten Verblender-Reihe offen, laut Bauleiter zur Entwässerung. Die nächste Reihe ist zu, in der dritten sind wieder Fugen offen, lt. BL zur Belüftung. Das Kiesbett endet zur Zeit unter der untersten Reihe. Ich würde es gerne bis zur ersten Querfuge anheben, sodass es die erste Klinkerreihe überdeckt. Aus den Fugen austretendes Wasser kann ja trotzdem in den Kies (bzw. hinter der Rinne) ablaufen. Dann würde ich genug Höhe gewinnen, um den Nachbarn nahe zu kommen, aber trotzdem eine guten Steinhöhe "Schwelle" behalten. Wäre das ok?
     
  9. Robby

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    ??? Handelt es sich um Mauerwerk mit Dämmung UND Luftschicht (Luftschicht größer 40mm) oder nur mit Kerndämmung (Spalt zwischen Dämmung und Verblender kleiner 40mm)?
     
  10. #10 ingotee, 14.11.2007
    ingotee

    ingotee Gast

    Aus der Baubeschreibung: 39cm dickes Außenmauerwerk gemäß EnEV. Innenschale 15cm Poronbeton, 8cm Kerndämmung, ca 4,5cm Luftschicht, 11,5cm Verblendung. Nachmessen kann ich nicht mehr, ist ja schon zu ;-)
     
  11. Robby

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    Bei dem Aufbau wäre dann interessant zu wissen ob die Luftschicht unten beginnt oder erst in der 3. Steinreihe... Wenn die unterste Schicht auch zur Belüftung der offensichtlich vorhandenen Luftschicht hinzugezogen wird dürfen diese natürlich nicht verschlossen werden!
     
  12. #12 ingotee, 14.11.2007
    ingotee

    ingotee Gast

    Reingucken kann ich (blutiger Laie) nun leider nicht mehr. Ansonsten: Wie gesagt, laut Bauleiter soll aus der unteren Schicht Wasser ablaufen und und durch die dritte Schicht belüftet werden.
     
  13. Robby

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    Einfach mal Fragen stellen ;)
     
  14. #14 ingotee, 14.11.2007
    ingotee

    ingotee Gast

    Sorry, aber das verstehe ich nicht. HIER habe ich Fragen gestellt. Wen soll ich sosnt fragen?
     
  15. #15 ingotee, 14.11.2007
    ingotee

    ingotee Gast

    Ich habe bei der Baufirma angerufen und die Auskunft bekommen, dass ich die untere Reihe problemlos bedecken kann, wenn die Bedeckung durchlässig ist. m.a.w. Kiesbett bis zur ersten Fuge ist ok, Rinne ebenso, da die nicht dicht an der Wand abschließt.

    Dankeschön an Alle!
     
  16. Robby

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    Genau an der richtigen Stelle gefragt ;)
     
Thema: Höhenunterschied Haustür/Gelände
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