Höhenversprung bei Bodenplatte

Diskutiere Höhenversprung bei Bodenplatte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11 Liest Du mal bitte LP 2 a), f) und j). f) Klären und Erläutern der wesentlichen...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2013
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    Liest Du mal bitte LP 2 a), f) und j).

    Wenn die Vorsorge gegen Wasser in jedweder Form kein wesentlicher technischer und bauphysikalischer .... ist, was bitte denn dann???
     
  2. #22 gorgias, 01.11.2013
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    Warum eigentlich ? Es ist eine konkrete Fragestellung zu einem in der DIN18195-4 beschriebenen Forderung.
    Leider sehe mich ich gezwungen nochmals die Frage zu stellen. Welche weitere Angaben würde man brauchen um das Abdichtungskonzept der dargestellten Situation zu beurteilen. Ich bin gern dazu bereit wenn ich in der Lage bin.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2013
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    -> #2
     
  4. #24 Thomas B, 01.11.2013
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    aus der BayBO bzgl. der bautechnischen Nachweise:

    Art. 62
    Bautechnische Nachweise

    (1) 1 Die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall- und Erschütterungsschutz ist nach näherer Maßgabe der Verordnung auf Grund des Art. 80 Abs. 4 nachzuweisen (bautechnische Nachweise); die Erforderlichkeit des Wärmeschutznachweises nach Vorschriften zur Energieeinsparung bleibt unberührt. 2 Das gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben, einschließlich der Beseitigung von Anlagen, soweit nicht in diesem Gesetz oder in der Rechtsverordnung auf Grund des Art. 80 Abs. 4 anderes bestimmt ist. 3 Die Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 2, 3 und 4 Nrn. 2 bis 6 schließt die Berechtigung zur Erstellung der bautechnischen Nachweise ein, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist. 4 Art. 61 Abs. 10 ist anzuwenden.

    (2) 1 Der Standsicherheitsnachweis muss bei

    1.Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,
    2.sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,
    erstellt sein von

    -Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung; sie dürfen auch bei anderen Bauvorhaben den Standsicherheitsnachweis erstellen,
    -im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung von staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik und Handwerksmeistern des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmererfachs (Art. 61 Abs. 3), wenn sie mindestens drei Jahre zusammenhängende Berufserfahrung nachweisen und die durch Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 3 näher bestimmte Zusatzqualifikation besitzen,
    -im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung Bauvorlageberechtigten nach Art. 61 Abs. 4 Nr. 6.
     
  5. #25 Gast036816, 01.11.2013
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    Gast036816 Gast

    statik muss zum baubeginn vorliegen, zur statik ist ein bodengutachten erforderlich. das bodengutachten beinhaltet abdichtungsempfehlungen. wenn du diese unterlagen jetzt nicht hast, solltest du warten, bis sie vorliegen oder du beschleunigst die vorlage. es bringt auch nichts, einem planungsprozess vorzugreifen. das hat schon so manche annahmen über den haufen geworfen und probleme erzeugt.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2013
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    Aber geben muss es ihn:
    :p
     
  7. #27 gorgias, 01.11.2013
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    Die dargestellte Skizze hat fast einen Detailmaßstab. Entwerfen Sie als Arcihitekt in der Vorentwurfsphase tatsächlich schon Details über das Ja/ oder Nein der Abdichtungsfolie. Da will der Bauherr eher grobe Konzepte sehen.

    Es ist interessant wie schnell man sich hier vom eigentlichen Thema hinwegbewegen kann.
     
  8. H.PF

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    Das war noch LANGSAM!
     
  9. #29 gorgias, 01.11.2013
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    Das Bodengutachten schreibt eine Abdichtung nach DIN 18195-4 gegen Bodenfeuchte / nichtaufstauendes Sickerwasser. Die Ausführung im dargestellten Bereich ist nicht näher beschrieben.
     
  10. #30 Thomas B, 01.11.2013
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    Über das Abdichtungskonzept macht man sich schon Gedanken. Eine Folie wird raumseitig sicher nicht angeordnet werden. Es gibt andere Möglichkeiten dieses bauteil (Kelleraußenwand, nicht anderes ist dies ja...nur eben eine sehr niedrige) dicht zu bekommen. z.B. WU-beton usw. usf.; Außenseitige Abdichtung mit KMB o.ä. schließt aiuch aus, weil man da nie wieder rankäme, wenn mal was kaputt ist --> Bauteil muß von sich aus geplant u. ausgeführt werden, daß es dauerhaft dicht ist und im Notfall von innen repariert werden könnte.
     
  11. #31 Gast036816, 01.11.2013
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    Gast036816 Gast

    elementare details werden auch in der entwurfsphase entwickelt z. b. von konstruktiven wichtigen abmessungen, funktionalität von besonderen bauteilen.
     
  12. mls

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    bgga scheint ja vorzuliegen > da kommt wohl "abdichtung nach 18195/4" her.
    jetzt geht´s um die umsetzung > lph 5/6 (arch.) bzw. lph 4/5 (twp).
    in den vorherigen lph wurde die notwendigkeit einer abdichtung erkannt und
    die auszuführende lösung prinzipiell festgelegt. jetzt geht´s wohl um das
    problem, dass "eigentlich" schwarz-negativ (also innen) abgedichtet werden
    soll und dadurch bei der aufkantung/wand ein problem entsteht: die
    abdichtung sollte natürlich ohne versprünge durchgezogen werden, das
    funktioniert nicht, wenn die aufkantung von aussen abgedichtet wird.
    wenn innenabdichtung, dann umlaufend.
     
  13. #33 gorgias, 01.11.2013
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    Für die heute erste ernsthafte Antwort bedabke ich mich bei Ihnen.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2013
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    Was der Bauherr sehen will, hat uns nicht zu interessieren, so lange der AG uns nicht aus der Pflicht entläßt!

    Eine Planung hat die Interessen des Bauherren und die Anforderungen der aRdT zu berücksichtigen. Dazu gehört eben die Vorsorge gegen das Eindringen von Wasser und das wirtschaftliche Bauen!
    Also muss ich im Rahmen der Vorentwürfe den Bauherren zu erforderlichen Abdichtungsmaßnahmen und deren Lösungen beraten. Denn das fliesst ja auch in die Kosten ein.
    Eine schwarze Wanne bei Sandboden 10 m über der nächsten Wasserschicht ist overkill, KMB einlagig in Tonboden Harakiri!

    Also muss ich mir Gedanken zur Abdichtung machen. Die beinhaltet auch Gedanken dazu, aus was die Wand ist und welche Anforderungen sie übernehmen kann, soll oder muss und was dann weitere Schichten leisten müssen und können.

    Ich habe mal eine Zeichnung als Gutachter bekommen, in der stand "Abdichtung nach DIN 18195 an der Wand! Wohlgemerkt eine Ausführungsplanung!
    Ergebnis - Keller als Tauchschule nutzbar. War gar nicht so weit weg von Dir.

    Warum ist das passiert? Weil es kein Abdichtungskonzept gab!
     
  15. #35 gorgias, 01.11.2013
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    Wenn ich Ihnen zustimmen würde müsste ich den beauftragten Architekten rügen, da er mir nicht sagte ob die innenliegende Folie hochgezogen werden muss oder nicht.
     
  16. #36 Thomas B, 01.11.2013
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    Ja.........rügen ist immer gut.
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 01.11.2013
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    @Thomas
    :D

    @gorgias:
    Nein, denn es heisst Konzept! Nicht Ausführungsplanung! Für Detaillösungen Ausführungsplanung beauftragen.

    In dem Konzept kann ja auch ne andere Lösung drinstehen als die Folie :p

    Oder, dass da gar nichts nötig ist.

    Es sind immer noch die Fragen aus #2 offen
     
  18. #38 Skeptiker, 01.11.2013
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    Weil hier diskutiert, beraten, aber eben nicht kostenlos (Ausführung) geplant wird. Und auch das nur sinnvoll, wenn das zugrundeliegende Konzept vollständig bekannt. "Abdichtung nach DIN 18195-4" ist kein Konzept, sondern eine Anforderung, umsetzbar auf verschiedenen Wegen. Aber genau das Finden eines solchen richtigen Weges nennt sich "Planung".
     
  19. #39 gorgias, 03.11.2013
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    @ Ralf Dühlmeyer
    - Die gewünschten Angaben in #2 sind bereits in #3 beantwortet. Ich befürchte, dass ein Tip zur eigentlichen Fragestellung jedoch nicht folgen wird.
    - Standsicherheitsnachweis : keiner hat davon gesprochen ob generell ein Nachweis erstellt oder nicht erstellt werden muss.
    Fakt ist, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen muss.
    Alle andere Posts und Zitate sind somit unrelevant, überflüssig und haben wiederum mit dem eigentlich Thema nichts zu tun. Aus diesem Grunde werde ich auch nicht näher darauf eingehen.
    - Selbstverständlich folgt der Genehmigungsplanung eine Ausführungsplanung. Für diese Information brauche ich aber keinen "Experten"
    aus einem Bauexpertenforum, sondern lediglich 10 Sekunden in der Google Suchzeile. Nun frage ich mich als ein neuer Forumbesucher allmählich für wen dieses Forum konzipiert ist.
    - Begriff "Abdichtungskonzept" / Architekt empfiehlt dem Bauherrn eine Baugrunduntersuchung beauftragen zu lassen. Bauherr sagt OK. In diesem steht grob: "Baugrund gut sickerfähig / Abdichtung nach DIN 18195-4"
    Architekt sagt darauf dem Bauherrn, alles OK, es handelt sich um die einfachste Art der Abdichtung, das kriegen wir hin. Bauherr sagt OK.
    Sie behauptet nun : der Architekt hat zu dem Zeitpunkt zusätzlich die Pflicht sich Gedanken dazu zu machen, was die Wand ist und welche Anforderungen sie übernehmen kann, soll oder muss und was dann weitere Schichten leisten müssen und können. Das scheint mir zu dem Zeitpunkt genauso überflüssig zu sein , wie Ihre Korrektur zum kleingeschrieben -r bei Rügen- an Thomas B.

    @ Thomas B
    -Ihrem Zitat aus der BayBo zum Standsicherheitssnachweis kann ich grade nicht folgen. Wie bereits erwähnt, Zitieren macht keinen Experten aus. Fakt ist, dass weder dieser noch der Kriterienkatalog, wie ursprünglich von mir mittgeteilt, zu jetzigem Zeitpunkt vorhanden sein muss. Wer das bestreitet, bestreitet die Aussage der obersten Baubehörde in München.

    @ Skeptiker, @ alle , (Ausnahme @mls)

    "Eine Diskussion ist ein Gespräch (auch Dialog) zwischen zwei oder mehreren Personen (Diskutanten), in dem ein bestimmtes Thema untersucht (diskutiert) wird,
    wobei jede Seite ihre Argumente vorträgt. Als solche ist sie Teil zwischenmenschlicher Kommunikation." wikipedia

    "Ein Internetforum (von lat. forum, Marktplatz; engl. Bezeichnungen: internet forum, message board und webboard), auch Diskussionsforum, ist ein virtueller Platz zum Austausch von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen." wikipedia

    Der von mir eingestellte Beitrag mit Skizze #1 beinhaltet wichtige Bestandteile einer Diskussion :
    - kurze Einführung und Visualisierung des Diskussionsthemas,
    - Entscheidungsfindung vorbereiten
    - eigene Gedanke zusammentragen
    Leider wurde aus der erhofften Diskussion ein Monolog
    da u.a. fogende notwendige Bestandteile einer Diskussion bisher auf sich warten lassen:
    - Kreative Lösungsansätze sammeln
    - Ausführungen werden relativiert, ergänzt
    - Fragen werden beantwortet
    Um seinen Namen tatsächlich gerecht zu werden braucht ihr forum mehr Mitglieder wie "mls" und weitaus weniger Mitglieder welche Monologe zur Selbstbestätigung halten.
    SHAME ON YOU
    OVER & OUT
     
  20. #40 Gast036816, 03.11.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    frage mich gerade, was der gesamte auftritt jetzt überhaupt sollte.

    belehren muss hier kein bauherr, wie richtig bei solch einem detail vorzugehen ist!
     
Thema: Höhenversprung bei Bodenplatte
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