Höhere Gewalt

Diskutiere Höhere Gewalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Darauf brauchen wir aber gar nicht näher eingehen, da dies unerheblich ist für meine Frage. Diese Information diente lediglich der Erläuterung der...

  1. #21 rudi1106, 14.04.2011
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    Natürlich ist absolut entscheidend, was dazu im Vertrag steht. Wenn die allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorlagen, würde kein Zahlungsverzug vorliegen und der Bauträger wäre überhaupt nicht zur Einstellung der Arbeiten berechtigt und müsste den vertraglich verinbarten Termin einhalten. Und mit höherer Gewalt hat die Geschichte sowieso nichts zu tun.
     
  2. #22 niko2011, 14.04.2011
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    Jetzt, wo du das so sagst, muss ich dir Recht geben. Ich habe nämlich die ganze Zeit von der Fälligkeit der Zahlung gesprochen, die erst mit Genehmigung der öffentlichen Mittel und der darauf folgenden Zahlungsfreigabe wirksam wurde. Das war dann wohl ein Missverständnis zwischen uns. Sorry!
    Natürlich ist mir klar (was ich auch nie angezweifelt habe), dass die REchnungsstellung fällig ist, wenn der BT sein Gewerk abgeschlossen hat. Und das war in unserem Fall eben schon im September.

    Verzögerungen, weil wir erst im Februar zahlen konnten, sind auch in Ordnung (hab ich ja auch nicht beanstandet). Mir geht es wirklich nur um die Tatsache, dass er noch auf die Gelder der anderen warten möchte, statt bei uns vielleicht schon mal weiterzubauen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren. Ich befürchte halt, dass er mit dem Verweis auf die Höhere Gewalt argumentiert.

    PS: Vielleicht hab ich mich nicht von Anfang an deutlich genug ausgedrückt!? :shades
     
  3. #23 niko2011, 14.04.2011
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    Auch nicht, wenn als Höhere Gewalt folgendes definiert ist: "...Verzögerungen bei Eintragungen durch das Grundbuchamt, ..., soweit der Verkäufer dafür nicht verantwortlich ist und seit entsprechender Beantragung mehr als 4 Wochen vergangen sind."
     
  4. #24 rudi1106, 15.04.2011
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    Nein, damit ist gemeint, dass das Grundbuchamt zu lange für eine Bearbeitung braucht, nicht das irgendjemand kein Geld hat.
     
  5. #25 niko2011, 29.04.2011
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    So, da bin ich mal wieder.

    Wir haben mittlerweile einiges klären können, u.a. auch mit einem Anwalt für Baurecht. Dieser sagte uns das Gleiche wie rudi1106. Das beruhigt uns schon mal, dass wir doch noch ein paar Rechte haben.
    Es sind leider auch unschöne Dinge ans Licht gekommen, so dass unsere Sorgen nämlich gar nicht so unberechtigt sind/waren.

    Es soll im Übrigen demnächst weiter gebaut werden, der Rohbau soll dann innerhalb von 4 Wochen fertig sein. Ich bin sehr gespannt, wann wir die ersten Arbeiter auf der Baustelle sehen.
     
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