Holzanstrich Carport nach einem Jahr blättert die Farbe ab

Diskutiere Holzanstrich Carport nach einem Jahr blättert die Farbe ab im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Nein zur Abnahme war es noch nicht fertig Wir haben schon drin gewohnt, erst nach und nach wurde der Ausenbereich fertig gestellt... doch,...

  1. #21 kartenfeedani, 13.09.2013
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    Nein zur Abnahme war es noch nicht fertig

    Wir haben schon drin gewohnt, erst nach und nach wurde der Ausenbereich fertig gestellt...


     
  2. #22 feelfree, 13.09.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Vielleicht solltest Du die Zitat-Funktion mehr nutzen, sonst lassen sich dein Antworten kaum zuordnen.
    Scheinbar hast Du die Antworten teilweise auch nicht verstanden. Die Farbnebelwolken beziehen sich z.B. nicht auf deinen Carport, sondern auf demn Vorschlag aus #13.

    Wenn ich die Wahl hätte, die 800€ für den Carport auszugeben oder für Gutachten/Anwalt, dann würde ich mich für ersteres entscheiden. Denn dann ist mein Problem vom Tisch, bei zweiterem fängts dann gerade erst an...
     
  3. #23 kartenfeedani, 13.09.2013
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    Ja, es kann aber auch nicht sein, dass die Baufirma so fuscht. Mal sehen, was so ein Gutachten kostet....
     
  4. #24 the motz, 13.09.2013
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    Gutachten mit dazugehörigen Rechtsanwalt, als auch Gerichtskosten ist mit Sicherheit teurer, als die zuvor bezifferten 800€...

    Wobei sich beim Rechtsweg, der beschritten werden will die Frage stellt, ob's wirklich der richtige ist, da ja die mangelhafte Verarbeitung damals kommentarlos hingenommen wurde!
    Ob sich da ein Rechtsstreit auszahlt, mag ich bezweifeln, aber jeder wie es beliebt...
     
  5. sarkas

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    Grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen, dass bei einem AG ein Malermeister ist, der eine mangelhafte Ausführung erkennt und beanstanden könnte.

    Warum er das zum Zeitpunkt der Ausführung nicht getan hat, ist ein anderes Thema und hierfür nicht wirklich relevant.

    Es kann von einem Laien nicht verlangt werden, dass er eine mangelhafte Ausführung sofort erkennt (auch wenn er es hier vermutet hat).
     
  6. uban

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    es hiess damals sicher:
    das hält schon , machen wir immer so und es gibt ja 5 Jahre Gewährleistung von uns.

    So, jetzt kann man sehen on der Anstrich von der Gewährleistung abgedeeckt ist, nicht dass es heisst dass eine regelmässige Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb Vorraussetzung der Gewährleistung ist.
     
  7. #27 the motz, 13.09.2013
    the motz

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    Klar ist das nicht grundsätzlich vorauszusetzen- hier aber wurde es extra erwähnt, daß fachkundige Personen anwesend waren als auch auf Mängel hingewiesen haben...

    Den Rest Spar ich mir...
     
  8. #28 MoRüBe, 13.09.2013
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Herrgottsakra!:mauer

    Was war vereinbart?
     
  9. #29 wasweissich, 13.09.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lies doch selber :p

    sieben häuschen in einer reihe . und sieben überdachte stellplätze in einer reihe . hauruck , ruckzuck .

    und das farbe vom bewitterten holz blättert , hat der BT nicht in den vertrag geschrieben ...
     
  10. #30 kartenfeedani, 13.09.2013
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    ja das stimmt....

     
  11. #31 kartenfeedani, 13.09.2013
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    na schön wäre es gewesen: mega_lol:

     
  12. #32 kartenfeedani, 13.09.2013
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    Es war kein Fachkundiges Personal anwesend
     
  13. #33 kartenfeedani, 13.09.2013
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    so isses


     
  14. #34 kartenfeedani, 13.09.2013
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    zumindest nicht von der Baufirma


     
  15. #35 trekkie, 13.09.2013
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    *Puzzled*, ich verstehs nicht, willst Du jetzt ernsthaft nen Rechtsstreit herbeiführen, führ so nen Fichtenholzverschlag, der aufs Billigste zusammengeschustert & gestrichen wurde?

    Selbst wenn der Richter Dir recht geben würde (was ich noch nicht glaube), wird der BU das Teil nur halbherzig behandeln,
    um aus sich über die Gewährleitung zu retten, also oben hui unten pfui.

    Eine richtige, dauerhafte Holzbehandlung (Vor- & Nacharbeit), bei der Vorgeschichte, kann sich kein BH durch eine Firma leisten.
    Da wird man als BH besser fahren, sich selbst schlau zu machen und so selber nachzubessern, wo es mangelt.

    Dann weisste aber, dass Du es nach bestem Wissen & Gewissen selber gemacht hast- und glaub mir, AG können da, selber gemacht&informiert,
    sehr effektiv sein, jedenfalls besser als jede Malerklitsche (sorry will damit keinen angreifen)

    Egal wie, gewöhn Dich schonmal dran, dass Holz im Außenbereich einer gewissen Pflege/Aufmerksamkeit bedarf, da Holz = Naturwerkstoff.

    Siehe Sarkas & Mohrübe > runter mit dem alten Zeug und einen ordentlichen Aufbau mit Standöl (Firniss, halbfett, vollfett) drauf,
    dann haste Ruhe für paar Jahre und die Nacharbeit hält sich in Grenzen.

    Dein BU wird sich das beschriebene Szenario auch per Gerichtsbeschluss nicht antun. weil der das sicher nicht im Entferntesten kalkuliert hatte.

    In dem Fall würde ich weniger reden, sondern einfach selber machen;-)
     
  16. #36 kartenfeedani, 14.09.2013
    kartenfeedani

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    Ja das ist schon klar, aber müssen die nicht Ordentliche Arbeit leisten, so wie wir alle?
    Es kostet alles ein Haufen Geld und dafür gibt es ja schließlich die Garantie.
    Klar werden wir Zukünftig selber Pinseln.
    Wir werden einen Gutachter beauftragen, seine Meinung, wird dann die Entscheidung bringen....
    Danke für die ehrliche Antwort.

     
  17. #37 wasweissich, 14.09.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine bitte hätte ich : lass doch die vollzitate weg , die braucht doch kein mensch .
     
  18. sarkas

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    Nö, wieso verdammt jucheee ??? :mauer

    Verflixt nochmal, hier hat einer eine Schei....arbeit abgeliefert dann soll er dafür gerade stehen !!!

    Mit solchen Beiträgen und Vorschlägen werden doch die ganzen Pfuscher nur gefördert.


    Ich weiß nicht, wie weit ich den ganzen juristischen Mist durchziehen würde, aber hier
    gibts doch erst mal ne schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung entsprechend der
    Gewährleistung gem BGB und bla bla bla... das kostet erst mal gar nix...

    Und schriftlich per Einschreiben werden meistens schon mal Leute zappelig ... und dann schaumer mal
     
  19. #39 trekkie, 14.09.2013
    trekkie

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    Ja schon, aber dann soll der TE erstmal genau beschreiben, was eigentlich für ein Karton genau vereinbart war .
     
  20. sarkas

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    Das ist doch primär gar nicht so wichtig.

    Vereinbart war in jedem Fall kein Pfusch.


    Ansonsten hätte der TE zum AN ja sagen müssen, mach mir diesen und jenen Pfusch,
    und der AN hätte entsprechend BGB oder VOB §4 Abs.3 (schriftlich, mit Unterschrift des AG) mit Begründung die
    Gewährleistung ablehnen müssen.

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