Holzfliesenboden mit vielen Überzähnen im Neubau - normgerecht oder nicht? Neu machen oder nicht?

Diskutiere Holzfliesenboden mit vielen Überzähnen im Neubau - normgerecht oder nicht? Neu machen oder nicht? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr lieben Experten! Ich befinde mich gerade in einer sehr unschönen Situation. Unser Neubau sollte eigentlich so gut wie fertig sein und...

  1. U l i

    U l i

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    Hallo ihr lieben Experten!

    Ich befinde mich gerade in einer sehr unschönen Situation. Unser Neubau sollte eigentlich so gut wie fertig sein und in 3 Wochen ist die geplante Schlüsselübergabe durch die Baugesellschaft und kurz darauf unser Umzug. Unsere Wohnung ist natürlich schon gekündigt und alsbald weitervermietet, das nur als Hintergrundinfo.

    Zum Problem im Haus: Wir hatten vor zwei Wochen Abnahme und erst da zum ersten Mal den gesamten Boden im EG gesehen. Dieser ist mit Fliesen in Holzoptik (Kermos Woodstyle, ca. 20x90cm) gefliest und leider überhaupt nicht gut geworden.

    An 36% der Fliesen haben wir unschöne Überzähne/Kantenversätze. Bis auf einen sind diese anscheinend in der Norm/Toleranz (wurde mit einer 5-Cent-Münze geprüft, also alle so um die 1,5mm). Sieht halt echt scheiße aus. Bei der Abnahme wurde protokolliert, dass der Käufer (also wir) die Optik des Boden beanstandet, die Überzähne aber kein Mangel da in der Norm sind. Der besonders hohe Kantenversatz wurde da nicht gesehen. Und über die hohe Anzahl (mehr als jede dritte Fliese betroffen, insbesondere in der Raummitte) wurde bei der Abnahme gar nicht so richtig gesprochen.

    Die Baugesellschaft und das Bauunternehmen berufen sich derzeit darauf, dass der Boden technisch ja in Ordnung sei. Wenn ich beispielsweise das
    Merkblatt des Bundesverbands Deutscher Steinmetze richtig interpretiere, dann ist er das aber nicht, da dort steht, dass die Überzähne nicht mehr als 10% der Fliesen betreffen dürfen. Oder nicht?

    Mein Mann und ich wollen dort gerne einen ordentlichen Boden, keinen Preisnachlass, über den bereits gesprochen wurde. Das Erdgeschoss ist unser Hauptlebensraum und der Boden sollte ein Highlight des Hauses sein und kein Schandfleck. Nun rennt uns diesbezüglich aber irgendwie die Zeit davon, wie gehen wir denn da am besten vor? Sind ja nur noch 3,5 Wochen. Wir wollen uns vom Anwalt beraten lassen, aber auch das klappt erst am Freitag. Irgendwie rennt uns da gerade echt die Zeit weg und ich sehe mich und die Kinder schon bei meinen Eltern wohnen. Dabei ist die Baugesellschaft ja eigentlich zur bezugsfertigen Übergabe verpflichtet und zwar bis 1. Mai. Oder nicht weil es unser Wunsch ist, dass das nochmal gemacht wird? Aber die können uns doch auch kein vermurkstes Haus übergeben oder?
     

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  2. #2 Andybaut, 05.04.2018
    Andybaut

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    Was ich mir überlegen würde:

    gemeinsam mit dem AN einen Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer beauftragen.
    Schiedsgerichtgutachten nennt sich das.

    Ein Sachverständiger beurteilt das ganze anhand von gültigen und anwendbaren Normen.
    An das Urteil sind beide Seiten gebunden.

    Das ganze kann jedoch auch definitiv zu deinen Ungunsten ausgehen.
    Bei den Abweichungen der Ebeneheit ist auch noch die Unebenheit der Fliese hinzuzurechnen.
     
  3. Windor

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    Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
    Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen.
    Die Bemessungsgrundlage/ Toleranz für die zulässige Höhendifferenz (Kantenversatz/ Überzahnung) beträgt maximal 1,9mm.

    Dieser Empfehlung zur Beurteilung von Überzähnen liegen folgende Regelwerke zugrunde:
    EN 98 ; DIN 18 202; ATV DIN 18 332; ATV DIN 18 352

    Im Streiflicht sichtbar werdende Überzähne sind kein Mängel, wenn sie die obigen Toleranzen nicht überschreiten.

    1. lange Wasserwaage auf den Boden legen ( sieht so aus, als ob einige Fliesen kippen), zur Not bei sowas mit einer Verlegehilfe arbeiten

    2. Hat der Fliesenleger darauf hingewiesen, das es dazu kommen kann ? ( Probeverlegung)
     
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