Holzskeletthaus mit Glasflächen

Diskutiere Holzskeletthaus mit Glasflächen im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Wie sollte ENEV-gerecht die Berechnung von Glasflächen zwischen den Stützen eines Holzskelettbaus erfolgen ? Als Fenster oder als Wandbereich...

  1. #1 NBasque, 19.04.2005
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    Wie sollte ENEV-gerecht die Berechnung von Glasflächen zwischen den Stützen eines Holzskelettbaus erfolgen ?

    Als Fenster oder als Wandbereich mit Glasgefach ?

    Wenn eine Berechnung als Fenster möglich wäre (Rahmen jeweils 1/2 Breite der Stützen/Schwellen und Riegel) gelten dann für diese "Rahmen" die tatsächlichen U-Werte oder die Tabellenwerte nach DIN V 4108-4 ?

    Da es sich um bodentiefe Verglasung handelt, wieweit sollte der Sockel gerechnet werden (bis zur Bodenplatte) oder nur bis zum Bodeneinstand. Der Rest würde dann über die Wärmebrückenberechnung Sockelanschluß berechnet?
     
  2. #2 bauhexe, 20.04.2005
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    Ich würde, so weit wie ich es nachvollziehen kann, mit denn Tatsachen arbeiten.
    Lichteinfall = Strahlung >> Fenster.
    Außerdem würde ich tatsächliche Werte ansetzen, bzw. vorgeben. Das läßt schon einfacher kontollieren, wenn die Rahmenstärke und die Glaswerte angegeben, ausgeschrieben, beauftragt werden, dann sollten die auch eingebaut und kontrolliert werden.
    Beim Sockel würde ich je nach Anteil detailiert nachweisen, oder wenn es nur geringe Flächen sind, den Wärmebrückenfaktor entsprechend wählen.
     
  3. #3 NBasque, 20.04.2005
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    Danke @Bauhexe

    Danke für die Einschätzung.

    Mir geht es aber primär um die Frage, ob eine derartige Aussenwand als aneinandergesetzte Fenster (mit Rahmenanteil in halber Stützenbreite) gerechnet werden können, oder ob ich einen Wandaufbau als Rasterbauteil aus Holz und Glas definieren muß.

    Für die solaren Gewinne ist mir schon klar wie das geht.

    Aber idealisiert würde es ja durchaus eine Hüllfläche (Aussenwände) geben können, die ausschließlich aus Fenstern (nach obiger Definition) besteht.
     
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