Honorar bei Änderungen nach LP4

Diskutiere Honorar bei Änderungen nach LP4 im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, in einem anderen Thread hatte ich bereits über unsere Geschosshöhen berichtet und Fragen zur Baugenehmigung gestellt. Nun stellt...

  1. #1 baubau90, 05.03.2021
    baubau90

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    Hallo zusammen,

    in einem anderen Thread hatte ich bereits über unsere Geschosshöhen berichtet und Fragen zur Baugenehmigung gestellt. Nun stellt sich für uns eine ganz andere Frage. Der Architekt hatte in den LP1-4 eine fertige Raumhöhe von 2,425m geplant. Dies ist uns leider nicht rechtzeitig aufgefallen da wir - blind wie wir eben waren - nur auf die Grundrisse geschaut hatten. Am Telefon meinte er 20cm mehr (insgesamt) seien kein Problem und per Mail hatte er dann kürzlich auf 10cm korrigiert -> nur im Wohnbereich könnte man auf 2,525 hoch (Wohn- und Essbereich aktuell etwa 8mx5m groß) . Schlafzimmer und Kinderzimmer dann nur 2,425. Für uns eine totale Fehlplanung die dank Bauantrag etc. nun auch schon eine Menge Geld verschlungen hat... oder übertreibe ich?

    Die Geschosshöhen sind also 2,7 und 2,6. Fußbodenaufbau 17,5 inkl. Flachkanal Lüftung.

    Für die aktuelle Planung wurde bereits eine Befreiung beantragt da ein Teil des Daches aus dem Bebauungsplan schaut. Daher befürchte ich, dass eine weitere Befreiung um 20cm (oder wenigstens 10cm) unwahrscheinlich wird und wir sogar das ganze Haus umplanen müssen.

    Ich habe das Gefühl der Architekt will uns dazu drängen das Gebäude jetzt so zu bauen. Nun Frage ich mich ob der Architekt von uns aufgrund des Änderungswunsches das komplette Honorar für LP1-LP4 nochmal fordern könnte, wenn ich ihn darum bitte das Gebäude so zu planen, dass meine gewünschten Raumhöhen erreicht werden. (Diese wäre sogar Genehmigungsfrei (Bebauungsplan konform) möglich in dem das Gebäude einfach mit einem Sattel- statt Flachdach gebaut wird und um etwa 40cm im Baufenster verschoben wird).
     
  2. #2 K a t j a, 05.03.2021
    K a t j a

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    Ja, wenn er die Arbeit komplett nochmal machen muss, wird es sicher eine satte Nachforderung geben. Eine Fehlplanung ist es aber nicht.
    Das beste wäre wohl, Du fragst ihn und handelst da was aus. Immerhin muss er sich ja nicht komplett neu in den Fall einarbeiten. Aber neue Pläne - das wird schon ein Batzen werden.
    Wenn die Deckenhöhen für Dich so wichtig sind, würde ich allerdings nicht lange fackeln.
     
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