Honorar sooooo unterschiedlich????

Diskutiere Honorar sooooo unterschiedlich???? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Von mir aus könnte man die HOAI abschaffen. Ich habe in meiner 10-jährigen Praxis die Abrechnung nach HOAI nur als die absolute Ausnahme erfahren....

  1. #41 delphi2, 29.11.2005
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    Von mir aus könnte man die HOAI abschaffen. Ich habe in meiner 10-jährigen Praxis die Abrechnung nach HOAI nur als die absolute Ausnahme erfahren.

    Gleichzeitig kann ich verstehen, dass es Büros gibt die nach HOAI abrechnen können und dies wohl auch müssen. Es kommt halt darauf an in welcher Liga man spielt.

    Allen die sich die Hände reiben und mit den Sprüchen Wettbewerb etc. kommen sei gesagt, dass ein Unterschied zwischen Wettbewerb und Ausbeutung besteht. Aber den Wettbewerb den können wir haben und den werden wir auch bekommen. EU-Osterweiterung, China etc... Und dann, dann sind nicht nur die Architekten dran (denen gehts übrigens schon lange viel schlechter als die meisten glauben), sondern ganz Deutschland :yikes

    Und dann - gute Nacht Freunde...
     
  2. #42 MichaelG, 29.11.2005
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    Wettbewerb

    Halloooo? Delphi? :winken Wo lebst du denn?

    Wir werden Wettbewerb bekommen? Wer sind denn wir oder andersrum: Wer sind WIR denn?

    Futur?

    Wir haben schon Wettbewerb...

    Meister Röhrich auch?

    Eckhard die Russen kommen, nein sie sind schon da...

    Seelig sind die Gebührenordnungsorientierten....
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2005
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    Liebe leute...

    Ich bin so ein gaaanz Frecher, der immer noch nach HOAI anbietet und abrechnet.
    Müssen? Ja ich glaub schon, weil ich für meine Leistung ne menge Gegenleistung erbringe, Arbeit zu erbringen habe (und auch erbringe) und mit Haus und Hof und allem, was ich von der HOAI (und zahlungswilligen Bauherren) bekomme für seeeeehr viel mehr hafte, als sich die meistens Archis in ihren schwärzesten Träumen vorstellen können - Bauherren schon mal eh nicht.
    *** Auch wenn ich genau weiss, dass der Satz anders gemeint war :p ***
    Schöner Satz, PeMu! Aber hast Du schon EINEN (einer würd mir reichen) Bauherren/AG getroffen, der sagt, 50% HOAI für 50 % Honorar. VORHER, nicht hinterher :D . Da kenn ich einige. :frust
    Da kommt doch eher der Satz 100% Leistung für 25 % HOAI, weil die Archis doch eh alle stinken vor Geld.
    Ich hab mal nem angestellten Kollegen, der ne Neiddebatte vom Zaun brechen wollte ins Gesicht gesagt, wenn wir freischaffenden sooo leicht soooo reich würden, warum er dann noch angestellt sei? Ruhe im Kartong.
    Ich habe kein Problem damit, Teilleistungen der HOAI als besondere Leistungen zum Stundensatz im Nachweis zu erbringen und abzurechnen! Mach ich für 3 Bauherren so. Kein Thema, ist ehrlich und fair für beide Seiten.
    Aber entweder so oder HOAI.
    ***
    Wenn wir über Wettbewerb reden, dann bitte für die Archi´s so wie für jeden Handwerker.
    Erbringen muss ich nur das, was beauftragt und vereinbart ist und das zu festgelegten Sätzen. Da sähen die Billichheimer -ichbrauchkeinHOAI- Archi´s recht schnell seeehr blass um die Nase aus, da bin ich mir sicher!
    Aber nix da, Grundleistungskatalog zementieren und Honorartabellen streichen.
    Die Leistungsbilder der Grund- und besonderen Leistungen als Leistungsangebot für die einzelnen Sparten zusammenstellen. Aber bitte mit Haftpflichtzwang nach deutschem Haftpflichtrecht!!!!!
    Jeder Bauherr sucht sich was aus, es wird festgelegt: X Pläne, Y LV´s usw. und dann schreib ich Angebote wie ein Handwerker. Na und!
    Und dann dürfen die Russen gerne kommen - bis die unsere Bauordnungen, Normen und Fachregelen auswendig gelernt und begriffen haben, bin ich in Rente :p
    MfG
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Das Hauptproblem ist die Erfolgshaftung des Werkvertragsrechts. Demnach wird immer das Entstehenlassen des mängelfreien Bauwerks geschuldet. Auf die Frage "Wie viel meiner Leistung kann ich weglassen, dass hinten immer noch das 100% mängelfreie Haus entsteht" gibt es keine Antwort. Das macht es unmöglich, nach dem Motto "Für halbes Geld nur die Hälfte der Leistung" vorzugehen.

    Man müsste sich rechtssichere Dienstleistungsverträge ausdenken, durch die eine an sich halbe, unvollständige Architektenleistung zur bewusst so bestellten vollständigen Leistung wird. Da muss jede Leistungsphase einzeln betrachtet werden.

    Ein paar Vorschläge:

    LPh 1: Erkundungen zu Baugrund, Wasserverhältnissen und Lage der Entwässerungskanäle werden auftragsgemäß nicht vorgenommen. Sämtliche Risiken hieraus trägt der AG. Erkundungen des Baurechts werden auftragsgemäß über die Angaben des AG hinaus nicht vorgenommen. Das Baugrundstück wird als eben angenommen. Als Fertigbodenhöhe des EG wird 15 cm über Straßenniveau angenommen.

    LPh2: Es wird ein Vorentwurf auf der Basis einer vom AG auszufüllenden Checkliste erstellt. Weitere Entwürfe gegen Zeithonorar.

    LPh3: Es wird ein Entwurf ausgearbeitet. Darstellung auf 2 Blatt DIN A3. Änderungen gegen Zeithonorar.

    LPh4: Der Umfang ergibt sich aus der Planzeichenverordnung. Sollte die eingereichte Planung nicht genehmigungsfähig sein, wird die Änderung gegen Zeithonorar vorgenommen. Das Risiko der Nichtverwirklichbarkeit verbleibt beim AG, siehe LPh1.

    LPh5: Die Darstellung der Bauteile ist als reine Schemazeichnung zu verstehen, die endgültige Dimensionierung erfolgt durch die bauausführenden Firmen. Als Lastfall für die Abdichtung wird xxx angenommen, siehe auch LPh1.
    Detailplanungen werden nicht erstellt. Detaillösungen obliegen den ausführenden Firmen. Eine Prüfung und Integration dieser Lösungen wird auftragsgemäß nicht vorgenommen.

    LPh6, LPh7: Die Firmen bieten auf Basis der Pläne an. Der Architekt führt eine Stichprüfung der Angebote bis zu einem Aufwand von xx Stunden durch. Haftung für Vergessenes wird auftragsgemäß nicht übernommen, die Haftung hierfür verbleibt insofern bei den Bietern. Eine Kostenberechnung und -verfolgung wird auftragsgemäß nicht durchgeführt.

    LPh8: Der Architekt führt eine Baubegleitung durch. Diese besteht aus folgenden 5 Terminen:
    xx
    Der Architekt erstellt Protokolle zu diesen 5 Terminen. Eine Bescheinigung der Mängelfreiheit der Bauleistung ist damit nicht verbunden. Auftragsgemäß wird die Prüfung der Bauleistung auf die zu den Terminen zerstörungsfrei erkennbaren Mängel eingeschränkt.
    Eine Veranlassung der Mängelbeseitigung findet nicht statt.
    Weitere Baustellentermine werden als Einzelaufträge mit genauer Bezeichnung des Zwecks durchgeführt.
    Rechnungen werden bis zu einem Zeitaufwand von xx Stunden stichgeprüft. Eine Kostenfeststellung wird auftragsgemäß nicht durchgeführt.
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 29.11.2005
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    Die Idee...

    gefällt mir, Bruno :respekt
    Nur WIE macht amn/frau DAS rechtSICHER?????
    E R I C, sach ma was :deal
    MfG
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Warum so schwerfällig?

    Habt Ihr noch nie mit GU's zu tun gehabt. So läuft das in anderen Bereichen und es wird akzeptiert.

    Man muß es nur mal zu Papier bringen. Denn letztendlich ist es Augenwischerei und fahrlässig 100% Leistung zu versprechen, nur 50% Bezahlung zu vereinbaren und dann heimlich nur 50% leisten zu wollen.

    Wie schon angesprochen: Die Planer haften dann für 100%, egal wieviel Sie bezahlt bekommen. Und die Juristen reiten da schon drauf rum - Werkvertrag.

    Die Menschheit (Kunde) will es so - und der BGH tritt es in die Architektenschaft.
     
  7. #47 delphi2, 30.11.2005
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    Nein, wir haben das, was Du offenbar unter Wettbewerb verstehst. Wir stehen am Anfang einer Entwicklung, die noch nicht einmal richtig begonnen hat. Wir, damit meine ich die deutsche Gesellschaft, bin also etwas vom Ausgangsthema abgedriftet.

    Seelig sind die, die andere bewusst mißverstehen.
     
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Honorar sooooo unterschiedlich????

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