Ich war jung (und dumm) und brauchte das Geld...

Diskutiere Ich war jung (und dumm) und brauchte das Geld... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Also ich verstehe das so, dass er noch ein Darlehen mit 8000EUR hat Festzins noch 8 Jahre. Und aus diesem Darlehen möchte er raus! Das geht halt...

  1. #41 bobby81, 15.02.2013
    bobby81

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    Also ich verstehe das so, dass er noch ein Darlehen mit 8000EUR hat Festzins noch 8 Jahre. Und aus diesem Darlehen möchte er raus! Das geht halt nicht so einfach (evtl. Vorfälligkeitsentschädigung)

    Versteh halt dann auch nicht, warum die andere Bank (Also die mit 2% ...) wegen 8000EUR nicht in den zweiten Rang geht! Wenn sie das Darlehen wollen, dann machen die das auch!
     
  2. flo79

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    Wenns ne Direktbank oder so ist nicht unbedingt. Die gehn meist nur in den ersten Rang und haben da so ihre Richtlinien.
     
  3. #43 Musketier, 15.02.2013
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    Wenn ich das richtig verstehe, geht ja eigentlich nur um die Freigabe der Sicherheiten auf dem Grundstück.

    Wenn die 8000€ vorhanden sind, kann man auch sicher mit der Bank reden und die 8000€ in Form von Barmitteln als Sicherheit anbieten.
    Die werden dann einfach auf einem Festgeldkonto der G-Bank angelegt.
     
  4. #44 bobby81, 15.02.2013
    bobby81

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    Entweder so!

    Oder Die G-Bank kann die restlichen Grundschulden der neuen Bank abtreten.
    Bsp.: GS 100.000EUR eingetragen Darlehen 8.000EUR --> Dann kann die G-Bank 92.000EUR an die neue Bank abtreten und einen Rangrücktritt machen!
    Ist halt immer auf wohlwollen der Bank bzw. des Beraters oder Sachbearbeiters!

    Man muss aber hier alles wissen um mitreden zu können. Nur auf ein paar infos hin geht das nicht!

    Hatte auch mal so einen Fall und der Kunde hat wegen alles rumgezickt und sich wegen jedem kleinen Sch.... beschwert!
    Dann kann man halt auch nicht auf Kulanz des Beraters hoffen!
     
  5. R.B.

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    Langsam verliere ich den Überblick.

    Oben ging´s noch um

    Dann wurde "irgendwie" gerechnet, aber es blieben immer 8T€ übrig die den 1. Rang blockieren würden.

    Abgesehen davon, dass mir wegen der paar Euro völlig schnuppe wäre ob 3,2% Zins oder 2,0%, dann würde ich bei diesen Bedingungen:

    mit "meiner" Bank mit Sicherheit eine Lösung finden. Also liegt die Vermutung nahe, dass da noch mehr im Busch ist und wir hier nur die Hälfte serviert bekommen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #46 bobby81, 15.02.2013
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    So sehe ich das auch!
    Versteh das auch nicht mehr!

    1. Wieviel Darlehensschuld ist bei der G-Bank?
    2. Wieviel Grundschulden sind eingetragen?
    3. Wieviel Darlehen soll abgelöst werden?
    4. Was bedeuten die 24000EUR und die 8000EUR?
     
  7. #47 b0012sm, 15.02.2013
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    Genau Ralf das vermute ich auch!
     
  8. #48 Baufredi, 15.02.2013
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    Hallöchen zusammen,

    erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung in meinem sympathischen Thread.

    a.) Zuerst möchte ich die Bankenlobby hier beruhigen. Niemand hat vor... aus bestehenden Verträgen aussteigen!
    b.) Desweiteren möchte ich nun die Kniggelobby beruhigen. Das Verhältniss zwischen mir und meiner Bank bzw deren Kundenbetreuern und dem Vorgesetzten des Kundenbetreuers ist bestens.

    Ich möchte mich zur Sachlage hier vorab informieren, BEVOR ich mit den Bankleuten diskutieren werde, sofern das nötig sein wird


    Nun zurück zum Sachverhalt:

    Es geht um ein Darlehen D1 was per Zweckerklärung über 4 Objekte abgesichert ist (Es gab Freiräume bei den Grundschulden)
    Nennen wir die Objekte O1 , O2 ,O3 und O4 und deren Grundschulden G1 bis G4

    Auf O1 , O2, O3 und O4 sind zu dem KFW Darlehen(KFW1 bis KFW4). Hier besteht Sondertilgungsrechts in beliebiger Höhe

    D1 erstreckt sich also über G1 bis G4

    Der Kunde K möchte O1 befreien indem er KFW1 ablöst und die Teilsumme von D1 die auch in G1 liegt, "wegschiebt" in dem er eine Soondertilgung in KFW2, KFW3 oder KFW4 vornimmt, damit in G2,G3 und G4 ausreichend Platz ist um die Restsumme von D1 aufzunehmen.

    Damit könnte O1 freigegeben werden, in den Träumen des Kunden K
    Jedoch scheint der Kunde K also auf das Goodwill seiner Bank angewiesen zu sein!

    Der Kunde K hat nur ein Recht auf Pfandhaftentlassung, wenn das Verhältniss von Valuta und Grundschuld 150% beträgt (dann ist es wohl sittenwidrig und auch das müsste man erst durchklagen). Dazu gibt es Gerichtsurteile.

    Die Bank will also K aus taktischen Gründen blockieren, damit Kunde K nicht auf eine andere Aue zieht zum weiden.
     
  9. #49 Baufredi, 15.02.2013
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    Es ist natürlich klar, dass ich mich selbst in diese taktisch suboptimale Lage gebracht habe, daher auch der Threadtitel. Trotzdessen habe ich in GEsprächen mit der Bank nie ein schlechtes Wort verloren. Ist doch klar, dass ich das Ganze auf die nette und devote Art versuche und dort nicht so einen Kram rede wie ich hier schreibe. Trotzdessen zeichnet sich ab, dass die Bank mich taktisch blocken will.
     
  10. #50 Baufredi, 15.02.2013
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    So siehts aus!! Der werte Leser Harrasbau hat die Problemstellung absolut treffsicher erfasst!!!! Sicher auch weil er erst den Text gelesen hat, statt den TE als unlauteren Kreditpreller zu diffamieren;)

    meine anschauliche Erläuterung zum Problem in Posting #48
     
  11. #51 Baufredi, 15.02.2013
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    Genau.
     
  12. #52 Baufredi, 15.02.2013
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  13. #53 Gurkensalat, 17.02.2013
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    So, langsam verstehe ich das Problem. Aus dem ersten Post habe ich das nicht so richtig rauslesen können. Ob das BGH-Urteil auch für Grundpfandrechte relevant ist, weiß ich nicht. Mir erscheint das etwas anders gelagert zu sein, da ja die Bank das Verfahren nicht nur mit der Grundschuld an sich, sondern auch noch mir irgendwelchen 18% Zinsen oder etwas in der Art betreiben darf. Zusätzlich besteht bei diesem Beleihungsauslauf kaum ein Verwertungsrisiko, d.h. ich sehe da keinen wesentlichen Grund für eine Übersicherung.
    Daher müsste man m.E. erst mal klären:
    Wie hoch ist der Schuldenstand in D1?
    Wie viel Platz kannst Du in G2 bis G4 durch Sondertilgungen bei den KFW-Darlehen schaffen?
    Nur wenn das eigentlich reichen müsste, bin ich der Meinung, dass man auf Konfrontation gehen kann; der erste Schritt wäre, die Berechnung der Bank schriftlich zu haben - am besten mit einer Begründung für die Übersicherung, sofern die tatsächlich gegeben ist.
    Die einzige Chance, die mir jetzt noch einfällt, aber selbst das wird nur mittelfristig etwas bringen:
    Hast Du in Deinem Vertrag vielleicht einen kostenlosen (oder kostengünstigen) Wechsel der Tilgungsrate vereinbart?
    Wie lange brauchst Du, um noch 8000,- in D1 zu tilgen? (Aufgrund der Darlehenshöhe und der Zinsfestschreibung befürchte ich allerdings, dass das noch ewig dauert...)

    Beste Grüße
    gurkensalat

    Edit: Welchen Zinssatz kriegst Du eigentlich auf KFW, dass Du so scharf drauf bist, den sonderzutilgen?
     
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