Illegal Gebaut -Hilfe-

Diskutiere Illegal Gebaut -Hilfe- im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mein Opa hat zwei Gartenhäuser insgesamt 40 m2 illegal ohne Baugenehmigung gebaut. Vor ein paar Jahren hab ich die Schenkung angenommen...

  1. #1 walter12, 03.01.2023
    walter12

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    Hallo,

    mein Opa hat zwei Gartenhäuser insgesamt 40 m2 illegal ohne Baugenehmigung gebaut. Vor ein paar Jahren hab ich die Schenkung angenommen und jetzt rechtmäßiger Eigentümer. Ich bin jetzt am überlegen, ob ich eine Selbstanzeige mache. Welche Strafen würde mein Opa und ich bekommen ? Gebaut im Rheinland (NRW).
     
  2. Dimeto

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    Mit welchem Ziel?
    Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich war.
    Dann ist zu klären, ob sie genehmigungsfähig sind.
    Dann ist zu klären, ob behördliches Einschreiten zu erwarten ist.
    Bei Ja und Nein und Ja reißt Du die Dinger einfach ab und gut ist's.
     
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  3. #3 walter12, 03.01.2023
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    Das Ziel ist, dass die Gartenhäuser bestehen bleiben.
    Leider ja, da kein BPlan vorhanden ist

    Ich gehe mal davon aus, da in der Nachbarschaft überall mindestens eine bis zwei Gartenhütten da sein.

    vermutlich nicht

    Das Problem ist, dass die Gartenhäuser für verschiedene Sachen dienen, da diese Sachen nicht in der Garage stehen dürfen.
     
  4. #4 Hercule, 03.01.2023
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    Ich würde mal fragen ob die genehmigungspflichtig oder nur meldepflichtig sind.
    Dann Rechtsanwalt fragen ob eine Meldung Sinn macht. Wenn ja, melden samt Planeinreichung, fertig.
     
  5. SvenvH

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    Kannst du den Sachverhalt nochmal genauer erklären? Zwei Hütten zu je 20m² sind doch zunächst mal nicht illegal. In NRW dürfen die bis 75m³ Volumen ohne Genehmigung gebaut werden. Außerdem kein B-Plan. Wie kommst du denn darauf dass die illegal sind?
     
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  6. Dimeto

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    Dazu ist eine Selbstanzeige nicht das geeignete Mittel.
    Das Nichtvorhandensein eines BPlans hat mit der Genehmigungspflicht erst mal nichts zu tun. Insofern bezweifle ich das Ergebnis Deiner Analyse.
    Bei Gartenhäusern sehen es viele Menschen so, wie Dein Opa. Aus der Nachbarschaft lässt sich eher nicht ableiten, ob etwas legal möglich ist oder nicht.

    Falls sich eine Genehmigungspflicht herausstellen sollte, wäre ein Antrag auf nachträgliche Legalisierung der richtige Weg zur Erhaltung der Hütten. Dabei fallen in der Regel die normalen Gebühren für Genehmigungen in dreifacher Höhe an.
     
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  7. #7 nordanney, 03.01.2023
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    Ich würde das machen, was jeder normale Mensch macht. Nämlich einfach das, was auch schon der Opa gemacht hat: Gar nichts
     
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  8. #8 walter12, 05.01.2023
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    Das Dachte mein Opa ebenfalls. Das zählt aber nur für qualifizierte BPläne. In BPlänen welche über 50 Jahren alt sind, war das Thema nicht so präsent und häufig von Abrundungen oder ähnliches gesprochen.
     
  9. Dimeto

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    Das glaube ich nicht, da die 75m³ erst seit 2018 gelten. Selbst wenn sich Dein Opa zum Zeitpunkt der Errichtung für die Landesbauordnung interessiert hätte, hätte er dort die 30m³ Grenze gefunden, so dass zumindest für eines der Gartenhäuser eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre. Bis 2018 waren die Gebäude also formell illegal und es hätte jederzeit eine Abrissverfügung ins Haus flattern können.

    Nun haben sich die Vorschriften aber zu Euren Gunsten geändert, so dass zu prüfen ist, ob die Hütten auch nach heutigem Recht formell und/oder materiell illegal sind.

    Nein. Wie kommst Du darauf?

    Sorry, ich kann Dir nicht folgen. Ich denke, es gibt keinen BPlan.

    Es scheint, als hätte Dir jemand ein paar Fachbegriffe um die Ohren gehauen und Dich damit in Panik versetzt. Entweder Du erzählst uns die Vorgeschichte oder ich schließe mich @nordanney 's Vorschlag aus #7 an.
     
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  10. #10 walter12, 07.01.2023
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    Im BPlan wird von Abrundungen und Siedlungsähnlichen Gebiet gesprochen. Daher ist ein Bebaunngsplan nach 34 BauGB erforderlich, da es kein qualifizierter BPlan ist. Damit sind auch die neuen Gesetzesänderungen nicht anzuwenden.
     
  11. #11 JohnBirlo, 07.01.2023
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    du hast überhaupt keine Ahnung vom Baurecht, sondern irgendwelches Stammtischgeschwätz aufgeschnappt und dir dann was zusammen gegoogelt.

    Lies dir dochmal durch, was die anderen geschrieben haben und dann wird sich dein "Problem" schnell erledigt haben
     
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  12. #12 Fabian Weber, 07.01.2023
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    Entweder Bebauungsplan oder 34.

    Halbschwanger gibt’s nicht.
     
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  13. Ckfh

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    Hast du dir schon mal überlegt wie im Worst-Case deine Nachbarn reagieren?

    Nehmen wir an du entscheidest dich dazu die Dinger nachträglich genehmigen zu lassen.
    Im schlimmsten Fall bringt dies die Gemeinde auf den Plan und überprüft die Nachbarschaft und stellt dann fest, dass x Nachbarn ebenfalls ungenehmigte Bauten haben.

    Das wäre für dich ein super Einstand. Du wärst dann derjenige der deine Nachbarn um viel Geld und/oder ihre Bauten erleichtert hättest.

    Eventuell einfach die Füsse still halten und dann handeln, wenn es wirklich notwendig wird?
     
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  14. #14 Gast101254, 10.07.2023
    Gast101254

    Gast101254 Gast

    Ich würde einfach nichts machen. Frage ist, wie sah es rein rechtlich zum Zeitpunkt der Erstellung aus, wie sieht die rechtliche Lage jetzt aus. Gibt es Bestandsschutz? Warum ist die Gemeinde nicht schon vorher eingeschritten, wenn es illegal war?

    Einfach keine schlafenden Hunde wecken und auch an die Nachbarn denken. Was soll schon passieren? Du hast das geerbt, kannst also nichts dafür, wenn es illegal war. Kommt doch noch irgendwann einmal die Aufforderung zm Abriss, einfach rechtlich alles überprüfen lassen. Und bis dahin kannst Du alles weiter nutzen.
     
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