In einem Vertrag: GÜ und BT?

Diskutiere In einem Vertrag: GÜ und BT? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Du hast keine Unterschrift! Konstruiere folgenden Fall: Die beiden Superhelden "entwerfen" einen neuen Vertrag / eine neue Baubeschreibung und...

  1. Nana55

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    Du hast keine Unterschrift! Konstruiere folgenden Fall: Die beiden Superhelden "entwerfen" einen neuen Vertrag / eine neue Baubeschreibung und behaupten, diese wäre Vertragsgegenstand gewesen. Das Problem ist: DU musst beweisen, dass diese jenige Baubeschreibung die rechtmäßig vereinbarte und gültige ist. Und das dürfte dir schwerfallen. Zudem fehlt dir auch noch das Deckblatt mit dem vereinbarten Preis...
     
  2. #42 Gast348567, 01.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Wir haben auf dem Architektenvertrag von ihm ein Stempel mit „Bayerische Architektenkammer“ und irgendwelche Nummer. Er behauptete seit 30 Jahren Häuser zu bauen, dass alle Bauherren waren mit ihm bis jetzt zufrieden, schrieben ihm Dankeschönbriefe, luden ihn zum Essen ein. So was hatten wir auch vor, zum Begin unserer Zusammenarbeit, leider hat sich dann die Meinung schnell geändert.
     
  3. #43 Gast348567, 01.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Das ist mir 100 % bewusst, bei denen kann ich mir so was ganz gut vorstellen. Aber wie gesagt, wir haben nur das, was wir haben...
     
  4. Nana55

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    Papier ist geduldig, ein Stempel ist auch fälschbar... Es dürfte aber auf der anderen Seite ja ein leichtes sein, herauszufinden, ob der gute Herr tatsächlich bei der Kammer registriert ist. irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ein "echter" Architekt z.B. die Länge einer Treppe nicht planen kann, wie von dir im anderen Thread erwähnt, das ist doch Standard!
     
  5. Nana55

    Nana55

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    Falls der Herr Architekt ist, könnte man ja mal bei der Kammer Beschwerde vorbringen. Keine Ahnung, ob das was bringt... Falls nicht, ist das ja wieder ein Beleg mehr für "Betrug".
     
  6. artibi

    artibi

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    Bist du sicher dass dein Anwalt etwas taugt. Gefühlt weiß er doch auch nicht was er macht? Kennt die Geschäftsform nicht, sagt nichts konkretes zum Vertrag...
     
  7. #47 Gast348567, 01.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Fachanwalt (Anwältin) für Bau- und Architektenrecht... Was tauglichkeit betrifft... weiß ich icht.
     
  8. #48 Gast036816, 01.01.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die kammer nimmt sich meistens solcher fäller an, wenn ein rechtskräftiges urteil vorliegt. da der kerl baugewerblich tätig ist, muss er nicht unbedingt in der kammer sein, dann darf er auch nicht den titel architekt führen.
     
  9. Fremen

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    Wenn eine zivilrechtliche Auseinandersetzung bevorsteht, und Gefahr einer Insolvenz besteht, ist dieser Schritt nicht sehr sinnvoll. Dann hätte der Schuldner - falls er verurteilt wird - mindestens einen weiteren Gläubiger: den Staat. Und evtl. noch einen Strafverteidiger.
     
  10. Nana55

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    Er hat - laut Aussage des TE - einen Stempel der Archtiektenkammer (mit einer Nummer) verwendet. Sollte er nicht bei der Kammer sein, wäre dies zumindest ein Hinweis auf Vorsätzlichkeit (-> Betrug).

    @ Fremen: Falls insolvent, kann keiner bei ihm was holen. Das ist richtig. Zumindest aber bewahrt man andere davor, ebenso diesen Leuten auf den Leim zu gehen.
     
  11. R.B.

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    Fälschung, Betrug, ist würde nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Nachdem der Vertrag anscheinend anwaltlich geprüft wurde, hat der Anwalt sicherlich auch den/die Vertragspartner überprüft, und wenn hier Betrug oder Fälschung ersichtlich wäre, dann hätte es auch andere Empfehlungen für die nächsten Schritte gegeben.
     
  12. Nana55

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    Es ist halt komisch, wenn ein "Vertrag" keine Unterschrift des AN enthält und zudem das Deckbaltt mit dem Kaufpreis fehlt.
    Noch komischer ist es, wenn hier ein angeblich freier Architekt, der laut eigener Aussage und "Stempel" auf seinen Papieren in der Kammer registriert ist, so einen Pusch plant: Kein Abzug für eine Gastherme, zwei Treppenstufen zu wenig eingezeichnet und insgesamt ein Schaden - laut Sachverständige - in Höhe eines Drittels der Kaufpreissumme, wenn ich das richtig verstanden habe. Des weiteren in der Baubeschreibung versprochene Leitungen ersatzlos streicht u.s.w.

    Intuitiv würde ich sagen: Da stimmt was ganz und gar nicht!

    Wäre interessant zu wissen, was der Anwalt tatsächlich überprüft hat und vor allem was für eine Empfehlung er gegeben hat!
     
  13. R.B.

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    Das stimme ich uneingeschränkt zu.

    bei diesem Bauvorhaben läuft einiges nicht so wie es soll. Da haben sich wohl die Richtigen gefunden.
     
  14. #54 Ralf Wortmann, 02.01.2016
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    Ja, schick mir mal kurz den Link!
     
  15. #55 Gast348567, 02.01.2016
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    Wir haben das Haus zum Pauschalpreis gekauft. Natürlich wussten wir Hauspreishöhe, sonst würden wir, ohne Preis zu wissen, so gar nicht bauen. Nur bloß die Einzige Stelle, wo Hauspreis figuriert, dass ist in der Baubeschreibung auf dem letzten Blatt.
    Aber dem Vertragsgegenstand fehlt Deckblatt, das auch Anwalt sehen will.
    Mit dem Hausbauen ohne Kostenaufstellung (Kalkulation) hat BU offensichtlich gemeint die Kostenaufstellung für die einzelnen Leistungen, Handwerkern.

    Vertrag enthält Zahlungsplan, 7% bestehen aus 2 Raten:
    2% - nach Vertragsabschluss und Beginn der Entwurfs und Eingabeplanung;
    5% - nach Baugenehmigung, Statikberechung, Ausschreibung und Vergabe der Gewerke sowie Erstellung der Werkpläne.
     
  16. #56 Ralf Wortmann, 02.01.2016
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    Na, dann steht der Preis ja fest, auch ohne Deckblatt.

    Wenn er in der Baubeschreibung steht und die prozentualen Abschlagsrechnungen der Firma mit dieser Bausumme korrespondieren, steht der Preis doch wohl hinreichend fest.
     
  17. #57 Gast036816, 02.01.2016
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    hast du diese mal gesehen oder liegen dir die vor?
     
  18. #58 Gast348567, 02.01.2016
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    Gast348567 Gast

    Ja, die haben wir zuhause liegen.
     
  19. #59 Gast036816, 02.01.2016
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    Gast036816 Gast

    maßstab 1 : 100 oder 1 : 50?

    grundrisse, ansichten schnitte, sparrenplan, details? das volle programm?
     
  20. #60 Gast348567, 02.01.2016
    Gast348567

    Gast348567 Gast

    Grundrisse und Ansichten Maßstab 1:50. Sonst nichts.
     
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