Innenputz

Diskutiere Innenputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebe Teilnehmer, muss bei innenputz an den kanten eine metallschiene verbaut werden nach VOB/C. Grüße Matthias

  1. Matze

    Matze Gast

    Liebe Teilnehmer,

    muss bei innenputz an den kanten eine metallschiene verbaut werden nach VOB/C.

    Grüße
    Matthias
     
  2. #2 bauworsch, 04.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Nein

    es gibt keine Vorschrift, die das zwingend vorschreibt.
    Die VOB/C DIN ATV 18350 besagt lediglich, dass der Einbau von Eckschutzschinen eine besondere Leistung mit zusätzlicher Vergütung ist.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Warum fragen Sie? Weil keine Schienen da sind, Sie aber gerne welche hätten? Dann ist es eine Vertragsfrage.
    Oder wollen Sie "runde" Ecken, sind sich aber unschlüssig?
    Oder, oder, oder?
     
  4. Matze

    Matze Gast

    Nein habe in den Ecken diese Schienen, der innenputz wurde an den Fensterleibungen jedoch nochmals nachgeputzt und dann ohne diese Schienen.

    Aber dennoch vielen Dank für die Antwort.

    Abschließend noch eine Frage:

    Kann ich bei der letzten Rate Abzüge geltend machen, wenn ich mit dem Bauleiter unzufrieden bin?

    Grüße
    Matthias
     
  5. #5 Markus Gräfe, 05.08.2003
    Markus Gräfe

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    interessante Frage (die hier aber wahrscheinlich nicht eingehend erörtert werden kann - Rechtsberatung). Wenn nachweislich Fehler auf Grund falscher Koordination der Gewerke entstanden sind und z.B. das ganze zu unnötigen Verzögerung führt, oder, oder, oder... Gründe gibt es bestimmt. Aber ich denke, das würde sehr heikel werden.

    Dazu müßten die Leistungen des Bauleiters vorher exakt definiert und somit nachprüfbar sein. Schwieriges Unterfangen...

    Vielleicht kann haera was dazu sagen, der darf ja... ;)
     
  6. #6 bauworsch, 05.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Verstehe ich jetzt nicht

    wo innen sind die Schienen? An den Innenecken und nicht an den Laibungsecken? Nachgeputzt? Also gesamter Innenputz bis an die Kante der Fensterlaibung herangeführt, später Fenster eingebaut und dann Leibungen beigeputzt?
    Das mit dem Bauleiter bitte nochmal genauer erklären.
     
  7. #7 Markus Gräfe, 05.08.2003
    Markus Gräfe

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    @Bauworsch: Auch ich hätte gute Lust, meinem BT auf Grund schlechter leistungen des Bauleiters einen Betrag X von der Restzahlung abzuziehen. Letztlich komme ich mir von dem ziemlich verschaukelt vor. ich will jetzt keine Diskussion über das Viergestirn entfachen, aber ich habe mittlerweile gelernt, daß Du von einem Bauträger keinen unabhängigen Bauleiter erwarten kannst.

    Du kennst sicher noch meine Threads zum Thema der "tiefergelegten Garage" (leider dem alten Forum zum Opfer gefallen) der die Arie mit meinem Balkon-Geländer das auf Grund falscher Gewerkekoordination 2x demontiert und verändert werden musste (dito. der Estrich - 1x). Dann hat mir der Bauleiter mehrfach zu verstehen gegeben, daß meine Bedenken bei der fehlenden Sockeldämmung unbegründet seien und hat meine Gutachter als sogenannte SV's bezeichnet. Letzten Endes wurde der Sockel doch gedämmt, nachdem selbst der Hersteller des WDVS eine Dämmung des Sockels selbst bei einem nicht zu Wohnzwecken genutzten Kellers empfiehlt um Wärmebrücken im Sockelbereich der KG-Decke zu vermeiden. Ich könnte noch viele weitere Beispiele bringen, die letztlich auf eine mangelnde Leistung des Bauleiters zurückzuführen ist. So selten, wie der sich auf meiner Baustelle hat blicken lassen, würde es mich nicht wundern, wenn er vor dem Betonieren der Betondecken / Sohle nicht mal die Bewehrung mit abgenommen hat (ein Statiker war jedenfalls bestimmt nicht da).

    Da bekommste schon Lust, dem sein Honorar deutlich zu kürzen...
     
  8. #8 bauworsch, 06.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Zement mal Markus

    Der von Deinem BT gestellte Bauleiter ist nicht DEIN Bauleiter, sondern der Wasserträger seines Brötchengebers, somit Deines BT´s. Von dem kannst Du nicht mal den Dreck unter Deinen Fingernägeln erwarten.

    Ein Bauleiter in Deinem Sinne ist einer, den Du unabhängig von allen Beteiligten am Bau beauftragst und auch gesondert bezahlst. Und der hält dann auch seinen Arsch hin für das was er tut. Und dafür hat er eine Haftpflichtverischerung. Und wenn er keine hat, brauchste den auch nicht zu beauftragen. Alle Archis können Bauleitung machen, weil von berufswegen quasi zwangsversichert, Ingis auch, die vielen freien Bauleiter können das auch machen, aber haben halt nicht und bekommen auch überwiegend keine Versicherung und sind somit untauglich.
    Ich bin auch freier Bauleiter oder Baubetreuuer oder wie auch immer man das nennen mag, aber ich habe eine Haftpflicht wie vorgenannte Berufsgruppen. Ob ich deswegen tauglich bin läßt sich daraus ebenso wenig rückfolgern wie bei einem Ing. oder Archi. Aber DAS ist zumindest der entscheidende Unterschied zwischen freiem und freiem Bauleiter. Und Sicherheit für den Bauherren, zumindest in finanzieller Hinsicht bei möglichem Versagen.

    Der Bauleiter Deines Bauträgers kann sich haftungstechnisch maximal arbeitslos melden.
     
  9. #9 bauworsch, 06.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Vergessen

    Der Bauleiter Deines Bt hat mit dem Viergestirn genauso viel gemeinsam, wie ein Fisch mit einem Fahrrad.
     
  10. haera

    haera Gast

    Bauleiter :-)

    Hallo Markus Gräfe,

    wer glaubt daß ein Bauleiter einen Bau leitet, glaubt auch, daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet .. ein altbekannter Spruch, der sicherlich auf den "Bauleiter" Ihres Bauvorhabens zutrifft ...

    Bauworsch nennt das Kind bei seinem Namen - der Bauleiter des Bauträgers (trägt Bauten mit sich herum :-)) )ist der Erfüllungsgehilfe des Bauträgers und dessen Interessenvertreter und nicht etwa der unabhängige Sachwalter des Bauherrn, deshalb kann jedem Häuslebauer, der sich in die Krallen eines Bauträgers, Baubetreuers, Generalüber- oder Generalunternehmers begibt, nur geraten werden, einen externen Berater hinzuzuziehen.

    Dieses Geld ist sicher gut angelegt!

    Wenn ich in den Baubeschreibungen schon lese: " ... unsere erfahrenene Bauleiter ..."

    "Erfahrung heißt gar nichts. man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen." Zitat gefunden auf der Website von Martin beisse :)

    Einen Abzug für "schlechte Bauleitung" am Werklohn kann ich nicht empfehlen; das Ergebnis zählt und nicht die "Leistung".

    In diesem Sinne
    WH
     
  11. #11 Markus Gräfe, 06.08.2003
    Markus Gräfe

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    @ Bauworsch:

    *rettungsankerauswerf* : Ich will damit auch nicht den unabhängigen Bauleitern zu nahe treten. Das ganze bezieht sich natürlich ausschließlich auf eine Bauleitung, die vom GU / BT gestellt wird. Ein von mir beauftragter Bauleiter wird seinen Job sicher anders machen. Kam offensichtlich nicht so rüber. Hoffe, die Klarstellung hat geholfen. :smoke

    Übrigens: Seriöse GU/BT's kann man u.U. auch daran erkennen (zumindest deren guten Willen), wenn man denen vor Vertragsunterzeichnung die Absicht kund tut, einen externen Bauleiter (oder Baubetreuer) zu beschäftigen, der die entsprechende Bauabschnitte mit abnehmen muß. Läßt er sich darauf ein hat er zumindest die Absicht, keinen Murks abzuliefern nur um billich zu sein.

    @haera: die Antwort verwundert mich nicht. Schließlich ist die Leistung eines Bauleiters, der vom BT bezahlt wird, nicht eindeutig spezifiziert und damit nicht meßbar.

    Gruß, Markus
     
  12. #12 bauworsch, 06.08.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    @ Markus

    ois klar :)
     
  13. Matze

    Matze Gast

    Herzlichen Dank für die Auskünfte. Werde es aber einfach mal versuchen. Da der Bauleiter vieles nicht erkannt hat und ich ständig auf der Baustelle am Abend die arbeiten des Tages kontrolieren muss werde ich dem BT dies abziehen. Das Geld muss er von mir holen.

    Grüße
    Matthias
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Viel Spass, Matthias (Kopfschüttel)
    Könnte das eventuell sein, dass der BL das gar nicht sehen soll, da seinem Arbeitgeber sonst Mehrkosten entstehen? Was natürlich Quatsch ist, da die Mangelbeseitigungskosten u. U. höher sind.
    Juristisch ist ein Geldabzug dafür sehr Zweifelhaft.
    Besser wäre es, die eigenen Aufwendungen in Abzug zu bringen. Dann gibt es aber ein Haftungsproblem!
    Lass dich da lieber erst mal von einem Fachmann beraten...
     
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