Innentüre durch Hitze (Ofen) verzogen - nachvollziehbar?

Diskutiere Innentüre durch Hitze (Ofen) verzogen - nachvollziehbar? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; ich kann leider nicht angeben, um wieviele Milimeter, ich schätze, ca. 5 also handelt es sich um ein verzug von vielleicht 5mm....

  1. #21 wasweissich, 18.01.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    also handelt es sich um ein verzug von vielleicht 5mm....
     
  2. #22 Andy Merlin, 19.01.2014
    Andy Merlin

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    Also, ich möchte das nochmal kurz klarstellen, weil ich nicht weiß, ob jeder hier Erfahrung mit einem Kaminofen hat.
    Im Normalfall sind die Temperaturen nicht so hoch, weil auch ich mich nicht mehr wohl fühle, wenn's so heiß ist (Stichwort: Sauna). Wenn's tatsächlich mal so warm wird, dann lässt man den Ofen ausgehen und lüftet gleich mal ordentlich durch. Diese Temperaturen sind also nur ganz kurzzeitig vorhanden...
    Was ist außerdem mit großflächig verglasten Wohnzimmern heutzutage? Die bekommen im Sommer auch solche Temperaturen. Wenn dann noch jemand z.B. zum Kochen mal für ein oder zwei Stunden die Tür zur Küche schließt, ist dann immer die Türe kaputt? - ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Und dann wären wir auch wieder beim Thema "absolute Temperaturen", die die Türen aushalten müssen, denn - wie gesagt - das Temperaturgefälle ist selbst bei Ofenbetrieb nicht höher als 6, maximal 7 Grad (und auch das nur für ganz kurze Zeit).

    Die "Klimaklassen" werden übrigens hinsichtlich der Klimaverhältnisse (Temperatur/Luftfeuchtigkeit) über 28 Tage getestet, nicht über vielleicht maximal ne halbe Stunde.

    Die Türe ist um ca. 5 mm verzogen, was aber bei unserer Schiebetür zur Folge hat, dass der integrierte Griff so nah an die Zarge ran rückt, dass der Griff dort schleift.

    Das mit dem Heizlüfter werde ich vielleicht wirklich mal ausprobieren...
     
  3. H.PF

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    Andy, ich halte die Ausrede des Türenbauers auch für eine vorgeschobene Ausrede. Wusste er das da ein Ofen hinkommt?

    Wer hat die Türe geplant? Bauträger oder Türenbauer?

    Das Problem ist halt die Beweisbarkeit für dich. DU bist in der Beweispflicht und das kostet dich wohl mehr Geld als die neuen Türblätter...
     
  4. Julius

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    5mm ist wirklich nicht viel. Tritt ja gerne auch mal ganz ohne Ofen auf.
    Bewirkt das denn ein konkretes Problem?

    Hast Du die Türen selbst gekauft oder lief das über den BT?
    Die Vertragskonstellation ist mir nämlich noch nicht klar (Türenverkäufer, Hersteller, BT etc. - und eingebaut wird sie ja auch Jemand haben).

    Besser nicht!
    Denn handelsübliche mobile Heizlüfter dürfen aus Sicherheitsgründen NICHT ohne Aufsicht betrieben werden.
    Und das hat seinen Sinn...
    Stattdessen würde man z.B. einen elektrischen Ölradiator verwenden.
    Oder das Türblatt umdrehen (z.B. indem man die beiden Blätter vertauscht).
     
  5. #25 Rudolf Rakete, 19.01.2014
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    Ich sehe das anders der Unternehmer muss doch erstmal nachweisen, dass das Temperaturdelta überschritten wurde. Wie will er dass machen? Behaupten kann er viel. Er könnte ja auch behaupten der Kunde hätte die Tür ausgebaut und als Trampolin benutzt............... . Ich finde das ne blöde Ausrede. Zumal sich ja nur eine verzogen hat. Warum ist die Andere weiterhin in Ordnung, das ist eher ein Indiz für ein Fertigungsfehler.
     
  6. #26 Gast036816, 19.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Rudi - es ist immer das gleiche thema: nach der abnahme oder übernahme muss der unternehmer gar nichts nachweisen. der bauherr muss nachweisen, dass der unternehmer seine leistung mangelhaft erbracht hat und dieser mangel mit verspätung erkennbar wird. auch ein indiz für ein fertigungsfehler muss nachgewiesen werden. das könnte bedeuten türblatt aufschneiden oder das dekogedöns abziehen und dann????

    die türanlage ist über 2 jahre alt!
     
  7. #27 Andy Merlin, 19.01.2014
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    Die Schiebetüren laufen zwischen zwei Zargen, wobei der Abstand zwischen Tür und Zarge nur jeweils wenige mm beträgt. Da der Metallgriff, der in die Türe eingearbeitet ist, leicht hervorsteht, reichen diese 5mm aus, dass der Griff bei verzogener Tür an der Zarge streift. Sie ist also dauerhaft nicht mehr zu benutzen...

    Die Konstellation ist die, dass mein Vertragspartner der Bauträger ist. Der ließ jedoch nach Mangelanzeige den Bauelemente-Verkäufer (der die Tür auch montiert hat) kommen, der dann mit einem Vertreter des Türenherstellers vorbei kam. Die haben sich dann nach unseren Heizgewohnheiten erkundigt und auch nach der Maximaltemperatur, und schon war für ihn der Fall klar. Leider war nur meine Frau anwesend, nicht ich. Sonst hätte ich dem schon was erzählt...
    Dass ich als Kunde dem Bauträger hier nen Mangel nachweisen muss, ist klar. Und er hat die Aussage des Türenherstellers an der Hand bzw. kann sie sich besorgen. Und da muss ich als Laie natürlich den Gegenbeweis antreten. Und das kostet und birgt ein gewisses Restrisiko - abgesehen davon, dass mit einem solchen Streit, der dann womöglich noch vor Gericht geht, das Verhältnis zwischen mir und dem Bauträger leidet. Im Moment sind wir ja noch in der Diskussion. Deshalb wollte ich mir ja mal die Meinung von anderen Fachleuten hier einholen, für den Fall, dass ich völlig daneben liege mit meiner Einschätzung.
     
  8. R.B.

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    Das ist gar nicht so abwegig, aber dafür gibt´s Planer die so etwas berücksichtigen können und dementsprechende Türen ausschreiben. Wenn der Planer natürlich nicht über alle Umgebungsbedingungen informiert ist, dann kann man nicht automatisch voraussetzen, dass er auch Extremwerte berücksichtigt. Er geht dann von "normalen" Raumtemperaturen aus, die ja auch durch die Prüfnormen abgedeckt sind.

    Wie gesagt, bei den Türen gibt es 2 Punkte, einmal die Temperaturdifferenz zwischen den beiden Seiten und einmal die Absoluttemperatur. Die Temperaturdifferenz ist der kritischere Faktor. Werden die Spezifikationen aufgrund er Nutzung überschritten, dann liegt der Ball beim Nutzer.
    Wenn ich einen Anhänger kaufe der nur für 2 Tonnen zugelassen ist, dann darf ich den auch nur mit 2to (Eigengewicht mal außen vor) beladen. Alles darüber geht auf meine Kappe, und wenn Schäden am Anhänger entstehen kann ich den Hersteller nicht verantwortlich machen. Ich hätte ja auch ein Modell für 3 Tonnen oder mehr kaufen können.

    Für den o.g. Fall gibt es nur die Möglichkeit zuerst mal zu prüfen, wie stark die Verformung wirklich ist. Dann den gemessenen Wert mit den Angaben (Normen) abgleichen. Damit wäre festzustellen ob überhaupt ein Mangel vorliegt, denn Verformungen sind ja in gewissen Grenzen erlaubt. Werden die Grenzwerte überschritten, dann geht es darum die Ursache zu ergründen. Besteht die Ursache in der Nichteinhaltung der Umgebungsbedingungen gem. Spezifikationen, dann hat der Nutzer den Schwarzen Peter. Hat sich der Mangel ergeben obwohl die Umgebungsbedingungen eingehalten wurden, dann ist zuerst mal derjenige in der Pflicht der die Türen geliefert und eingebaut hat, bzw. im obigen Fall zuerst der BT, der sich wiederum an den Handwerker hält, und der an seinen Lieferanten usw.

    Mir ist schon klar, dass so eine Verformung ärgerlich ist. Aus dem unterschiedlichen Verhalten der beiden Türen lässt sich aber noch nicht schließen, dass hier ein Mangel vorliegt, und selbst wenn eine Tür mangelhaft wäre, müsste zuerst noch geprüft werden ob die Umgebungsbedingungen eingehalten wurden.

    Nur zur Erläuterung, ich denke mir so was nicht selbst aus. ;)
     
  9. #29 GWeberJ, 22.01.2014
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    Falls die Verformung der Tür noch innerhalb der Norm liegt, diese normgerechte Abweichung aber zur Unbenutzbarkeit der Türkonstruktion führt, hat der Fragesteller doch schon gewonnen, oder? Die Schiebetür plus Zarge ist ja eine Fehlkonstruktion, wenn das Gesamtsystem nicht die normgerechten Abweichungen seiner einzelnen Komponenten toleriert.
     
  10. R.B.

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    Das wird kompliziert. Ich würde sagen, das wäre dann ein Konstruktionsfehler wenn die erlaubten Toleranzen dazu führen, dass die Tür nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Da kann man sich dann vortrefflich darüber streiten, was eine bestimmungsgemäße Nutzung ist bzw. welche Einschränkungen zu tolerieren sind, und ab wann eine bestimmungsgemäße Funktion nicht mehr gegeben ist.

    Mal ein konstruiertes Beispiel ohne Anspruch auf Rechtssicherheit.

    Unter normalen Bedingungen lässt sich die Tür leicht schließen und verschließen. Unter Ausnutzung der Toleranzen läuft die Tür "schwer in´s Schloß", aber sie schließt und lässt sich auch verriegeln. Der Nutzer bemängelt dies, aber nach Ansicht der Fachleute erfüllt die Tür weiterhin ihre Funktion. Ein Mangel wäre erst gegeben, wenn die Tür nicht mehr schließen würde oder sich nicht mehr verschließen lässt. Erst dann würde sie die ihr zugedachte Funktion nicht mehr erfüllen.

    d.h. nicht alles was der Nutzer als Mangel betrachtet ist auch ein Mangel.

    Ein Produkt muss seine Funktion innerhalb seiner Spezifikationen erfüllen, mehr nicht. Wenn der Hersteller einen Umgebungstemperaturbereich angibt, der allein schon durch die Prüfnorm vorgegeben ist, dann stellt ein Betrieb jenseits dieser Spezifikation (ober- bzw. unterhalb des erlaubten Temperaturbereichs) in meinen Augen eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung dar. Schäden am Produkt gehen dann zu Lasten des Nutzers.

    Um bei den Türen zu bleiben, es wäre ja möglich, dass im erlaubten Temperaturbereich die Verformung die Toleranzgrenzen nicht überschreitet, und sich die Verformung wieder zumindest teilweise zurückbildet sobald die Umgebungsbedingungen auf Normal(Ursprungs)niveau zurückkommen. Wird die Temperaturgrenze überschritten, dann tritt eine Verformung auf die jenseits der Toleranzgrenze liegt und die das Produkt dauerhaft schädigt, so dass sich die Verformung nicht mehr zurückbilden kann, selbst wenn danach die Umgebungstemperatur wieder im erlaubten Bereich liegt.
    In dem Fall wurde der Schaden durch eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung herbeigeführt.

    d.h. die Frage ob der TE schon gewonnen hat, kann man so nicht eindeutig beantworten, zumindest in meinen Augen ist das nicht möglich.
     
  11. #31 Gast036816, 23.01.2014
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    wie willst du das denn beweisen? gewagte theorie!
     
  12. #32 GWeberJ, 23.01.2014
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    Kann ich nachvollziehen. Wenn ich die Schilderungen des Fragestellers richtig verstanden habe, dann hat seine Schiebetuer aber schon einen Funktionsverlust, da sie an der nur wenige mm entfernten Zarge schleift. Falls der Abstand Tuerblatt-Zarge tatsaechlich kleiner ausgefuehrt wurde als die zu erwartende Verformung der Tuer unter normale Bedingungen, koennte dies ein Mangel sein.
     
  13. R.B.

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    Sehe ich auch so. Hier könnte aber auch der Griff selbst die Ursache sein der vielleicht etwas zuviel (mehr als geplant) aufträgt. Der Abstand Türblatt zur Zarge berücksichtigt das vielleicht nicht. Es wäre theoretisch auch ein Montagefehler denkbar, dazu müsste man jetzt wissen wie die Tür etc. aufgebaut und montiert ist. Vielleicht sitzt auch die Laufschiene nicht exakt oder der Laufwagen ist nicht exakt montiert. Da geht es ja um Millimeter.
    Man kann sicherlich noch viele Möglichkeiten konstruieren, ohne das gesehen zu haben bleibt alles Spekulation. Ich bin halt davon ausgegangen, dass wenn schon Fachleute vor Ort waren, dass diese das auch überprüft haben. Oder es war nur ein Verkäufertreffen beim Kunden um den erst einmal ruhig zu stellen, das sagt mir meine Glaskugel nicht.
     
  14. #34 Andy Merlin, 24.01.2014
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    Die andere Schiebetür ist ja nicht verzogen. Sie hat die selben Griffe und die Türe läuft einwandfrei mit genügend Abstand genau mittig zwischen den zwei Zargen. Ob nun der Abstand an sich zu gering bemessen ist, kann ich nicht sagen. Ein größerer Abstand wäre zwar denkbar, aber ich glaube, nicht unbedingt Usus.

    Ich habe inzwischen Rücksprache mit zwei weiteren Bauelemente-Händlern gehalten: Einer meinte, er kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Da müsse ein Fabrikationsfehler vorliegen, wenn es sich um eine Röhrenspantüre handelt (was der Fall ist). Ein anderer erklärte mir, dass er das sehr wohl nachvollziehen kann. Unabhängig von den Temperaturunterschieden sei insbesondere der Unterschied der Luftfeuchtigkeit maßgeblich.

    Was mir hierzu noch einfällt: die Türe zwischen Badezimmer und (ungeheiztem) Treppenhaus (Diele) ist auch keine Klimatüre. Und wenn ich mir z.B. den Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsunterschied vor Augen führe, der herrscht, wenn unsere Kinder baden, dann ist der Klimaunterschied zwischen Esszimmer und Küche ein Witz dagegen. Warum verzieht sich also die Tür zwischen Badezimmer und Treppenhaus nicht?

    Theoretisch lässt sich viel erklären, praktisch kann ich mir dieses Phänomen nach wie vor nur mit einem Fabrikationsfehler der einen Türe erklären. Beweisbar ist es aber nicht ohne Weiteres. Und nun habe ich die Wahl zwischen
    a) einem (Rechts)streit mit Beauftragung eines Sachverständigen, einer gewissen Restunsicherheit und einem schlechten Verhältnis zum BT
    b) der Annahme des Angebots, mir zwei Klimatüren einbauen zu lassen, wobei der Händler auf die Einbaukosten verzichtet, mir mit einem Rabatt von 100,- EUR entgegegenkommt und der BT sich mit weiteren 100,- beteiligt, macht unterm Strich knapp 500,- EUR für mich.

    Ich denke, da heißt es zähneknirschend Veriante b) zu wählen und sich über die neuen Klimatüren "freuen"...
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Baden Deine Kinder auch stundenlang? Handelt es sich dort auch um Schiebetüren?

    Was glaubst Du warum ich nach dem Abstand zum Ofen und dessen Ausrichtung gefragt habe? Der kann auch auf 3m Abstand die Oberflächentemperatur von Bauteilen erhöhen, und dann bestünde das dT nicht nur aus dem Unterschied der Raumlufttemperaturen.

    Es ist sehr gut möglich, dass die Tür selbst einen Fehler hat, aber mit den bisherigen Infos kann man nur im Trüben fischen. Wenn man dann noch durch die Nutzung dem Hersteller bzw. Lieferanten Argumente liefert, wird es um so schwerer hier einen Mangel zu erkennen.
     
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