*isdochegal*-Garagenbau: Betrug?

Diskutiere *isdochegal*-Garagenbau: Betrug? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Ärzte sind kein leuchtendes Beispiel. Nur: das Wissensgefälle ist im Zweifel noch sehr viel größer, die Schadensmöglichkeiten gehn noch mehr...

  1. #41 kyndall, 18.12.2012
    kyndall

    kyndall

    Dabei seit:
    21.07.2012
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    hochstadt
    Die Ärzte sind kein leuchtendes Beispiel. Nur: das Wissensgefälle ist im Zweifel noch sehr viel größer, die Schadensmöglichkeiten gehn noch mehr ans Eingemachte, dennoch rät kein Mensch einem, nur mit Anwalt/SV zum Arzt zu gehen. Am Bau ist man aber praktisch schon leichtfertig, wenn man das nicht tut. Warum nur?
     
  2. mreded

    mreded

    Dabei seit:
    22.10.2011
    Beiträge:
    42
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheit
    Ort:
    Sachsen
    AW: *isdochegal*-Garagenbau: Betrug?

    Mal ganz was anderes.
    Was ist denn nun eigentlich das Problem mit den Metallgaragen?
    Rein äußerlich kann man beides nicht ohne weiteres unterscheiden bei entsprechender Ausführung der Metallgarage. Und ein Auto bzw. irgendwelches unnützes Gerümpel beherbergen auch beide.
    Preislich nehmen sich beide nichts, bei vergleichbarer Ausstattung und wenn man die Kosten f. Bodenplatte, Aufbau der Metallgarage berücksichtig. Das war zumindest meine Erfahrung bei der Auswahl.
     
  3. #43 robinson, 18.12.2012
    robinson

    robinson

    Dabei seit:
    06.06.2010
    Beiträge:
    109
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dozent für Steuerrecht
    Ort:
    Marburg
    Rechtlich gesehen bleibt eigentlich nur die Möglichkeit die Willenserklärung, die zum Abschluss des Werkvertrags geführt hat, nach § 119 BGB anzufechten

    § 119
    Anfechtbarkeit wegen Irrtums

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


    Es wäre also theoretisch durch einen Zeugen zu beweisen, dass der Handelsvertreter ganz bewusst die ganze Zeit von einer Betongarage gesprochen hat, um den Kunden zu täuschen.

    Das Prozessrisiko hierbei ist allerdings relativ hoch, weil der schriftliche Vertrag von der beauftragten Firma mit Sicherheit von einem Anwalt verhältnismäßig wasserdicht vorformuliert wurde.

    Mit Strafrecht und "Gier frisst Hirn" und was hier noch so alles geschrieben wurde, hat das erstmal nichts zu tun.

    Für die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Anfechtung nach § 119 BGB könnte man einen Anwalt und ggf. seine Rechtschutzversicherung befragen.

    Gruß
    Jochen
     
  4. #44 Baufuchs, 18.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @robinson
    Wenn der HV nachweislich stets von einer Betongarage gesprochen hätte, wäre nicht Anfechtung wg. Irrtum, sondern wg. Täuschung (§ 123 BGB) denkbar.

    Wie schon mehrfach geschrieben: Anwalt fragen.
     
  5. #45 haitabu, 18.12.2012
    haitabu

    haitabu

    Dabei seit:
    19.03.2008
    Beiträge:
    382
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Bei Kiel
    wenn das die firma ist, die mit nem mc...anfängt...wir hatten den typen rausgeworfen. nur falschaussagen, drückermentalität, unverschämtheit. super asozialer verkaufstaktik mit spontanen sonderpreisen. er sprach immer von beton, bis ich bilder sah, mit dem wellenprofil. er war dann schnell aus dem haus verschwunden. jahrelang war das forum mit beschwerden voll. dann hatten die ne clevere pr firma, die es schaffte, die negativberichte zu canceln. da gabs wohl diverse prozesse. die garagen sind müll. kommen aus polen. tus dir nicht an und zieh es durch.
     
  6. #46 ManfredH, 18.12.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Off topic:
    Das ist m.E. nicht so. Vom Umfang her ist das heutzutage notwendige Fachwissen eines Architekten aus allen möglichen Bereichen (Konstruktion, Gestaltung, Recht u.v.m.) sicher nicht weniger als das eines Arztes.
    Der Unterschied ist vielmehr, dass Laien offenbar bereit sind, die Kompetenz und den Wissensvorsprung eines Arztes zu akzeptieren - während sie ihn bei Baufachleuten gerne anzweifeln, bzw. glauben, selbst ausreichend Fachmann zu sein und alles (besser) zu wissen, weil sie ja schliesslich selbst schon mal gebaut haben, oder einen Kumpel haben und dessen Nachbar sich genauestens auskennt...
     
  7. #47 haitabu, 18.12.2012
    haitabu

    haitabu

    Dabei seit:
    19.03.2008
    Beiträge:
    382
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Bei Kiel
    meine nicht forum, sondern netz. in diesem falle wäre ich auch fast auf den leim gegangen...nur als er extrem anfing zu zucken, als ich rücksprache mit meinem archi halten wollte, ging mir zusätzl. ein licht auf. der rest war wirklich nachher fast handgreiflich, bis er das haus verlies.
     
  8. #48 haitabu, 18.12.2012
    haitabu

    haitabu

    Dabei seit:
    19.03.2008
    Beiträge:
    382
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Bei Kiel
    fred nur überflogen.

    arztvergleich hinkt.
    architekten könnten auch alle mögl. probleme nennen. würde das system hier so aufgebaut sein, dass eine fehlerhafte ausführung die allgemeinheit (wie im Gesundheitswesen) zahlt, und man einfach nur zum nächsten handwerker geht, ohne kostennachteil, dann würde jeder gu, bu, archi alle negativen dinge aufzählen. und er ist dann sogar aus der haftung raus. ist doch clever.

    gerade arztbeispiele passen nie, weil auch bei permanenten behandlungsmisserfolgen munter weiter abgerechnet wird. das eigene portemonnaie merkt es nicht. die gesundheit schon, aber man hat ja vorher unterschrieben, dass es in die hose gehen kann.

    in diesem fred hier, merkt der themenersteller schon die 10.000.- euro, die vielleicht pfutsch sind. im krankenhaus gibts dann halt die 5. neue bandscheibe zum nulltarif"..neben den schönen abrechnungsskandalen, die aktuell wieder die runde machen..
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich sehe das anders, deutlich anders:
    1) Wirst Du in entsprechenden Foren oft genug, gerade wenn es um OPs nicht akut lebensbedrohender Erkrnakungen geht, die Aussage bekommen, einen zweiten Arzt (=SV) zu konsultieren!
    2) Sehe ich es eher als Vorteil an, dass im Baubereich immer wieder auf die zweite Meinung verwiesen wird. Für mich ist das eher ein Vor- als ein Nachteil!
    Stell Dir vor, der Arzt soll Dir vor einer OP diese ganzen Formulare vorweg zusenden, damit DU die einem Anwalt und einem anderen Arzt vorlegen kannst. Den Aufschrei des Arztes möchte ich nicht hören.
    3) Sind RA/Ärtze/Architekten (und andere) auf eine Zulassung angewiesen, die in der Regel standesrechtlich geregelt ist.
    Wenn also ein GÜ nach der dritten Pleite mit der Freundin (nach selbst, Frau, Sohn) den vierten Laden aufmachen kann, ist das bei denen nicht so einfach.
    Ein Arzt, der 4* das falsche Bein amputiert, wird keine Zulassung mehr bekommen und kann dann auch keinen jungen Kollegen vorschieben und bei dem arbeiten. Er braucht SELBER die Zulassung.
    Ein Architekt, dem die Kammereintragung entzogen wurde, kann noch als angestellter Planer/Bauzeichner arbeiten, hat aber keine Vorlageberechtigung mehr und Bauleiter kann auch ein Pizzabäcker oder Ex-Saunabetreiber werden (leider)

    Ich habe den Firmennamen ja noch gesehen und mir deren HP angesehen. Das Konzept ist ganz geschickt. Es ist zwar von Fertiggaragen, nicht aber von einem Material die Rede.
    Weder für die Wände noch fürs Dach! Nur beim Tor wird werbewirksam auf einen bekannten Markenhersteller verwiesen.

    Zum Weltartikel und der Intention der VZ:
    Ich denke, bevor man den mündigen Verbraucher endgültig abschafft und ihn quasi unter Kuratel stellt, sollte eher dessen Mündigkeit befördert werden.
    Das heisst nicht, dass nicht bestehende Regelungen so abgeändert werden sollen, dass für beide Seiten mehr Fairniss entsteht, sondern eben die angenommene Dummheit der Verbraucher reduziert wird.

    Wie oft haben wir es hier, dass alle Experten "NEIN" schreien, die User aber genau das nicht hören wollen, noch beleidigt sind, weil ihrer Sparfuchsidee nicht gehuldigt wird und das Ding durchziehen.
    Viele von denen werden, wenn es zu schief gegangen ist, um es ignorieren zu können, sich auf ihre Unwissenheit berufen - und der BU wirds nicht beweisen können.
    Könnte ers beweisen, würde wenigstens oft Waffengleichheit herrschen - Dreistigkeit gegen Geiz - da darf das hohe Gericht dann werten, wer wo zu weit gegangen ist.
     
  10. #50 kyndall, 18.12.2012
    kyndall

    kyndall

    Dabei seit:
    21.07.2012
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    hochstadt
    @ H.Dühlmeyer: dazu müßte man jetzt etwas detaillierter in die Erörterung eintreten, vielleicht ein andermal, nicht grade vor Weihnachten :confused
    Ich finde schon lange, dass der Beruf des Architekten nahezu Unmögliches fordert in Personalunion. Was der Architekt alles können und beherrschen soll - ich weiß nicht, wie eine Person sich all' diese Fachwissen aneignen und immer auf Stand halten soll und gleichzitig noch ein Top-Projektmanager muss er/sie ja auch sein. . Soweit ich weiß, erwerben die Architekten auch keinen Dipl.-Ing. mehr als regulären Studienabschluss. aber das ist alles etwas off-topic. Aber so ganz konkret mal: Schreiner und Architekt planen zusammen Waschtischanlage in meinem Haus. Alles wunderbar. Dann kommt der Monteur und sagt: 'oops, das ist ja alles Gipskarton, ob das man hält bei dem Gewicht'. Es hielt, aber in die Schubladen darf ich jetzt nix Schweres mehr reinstellen. Und jetzt sagt ihr mir bitte, was ich NOCH hätte tun sollen. Wahrscheinlich lautet die Anwort ja: Ich bin selber schuld, denn darauf hätte ich die Herrschaften, die ja sehenden Auges vor dem Gipskarton standen, schon hinweisen müssen. ODER?!

    Oder die Treppe: Architekt und Treppenbauer planen Treppe. Die ist jetzt zu kurz und krumm und schief. Bin ich da auch dran schuld? Was bitteschön soll ich denn noch machen? Ach ja, die Wand ist ja wohl schief. Nasowas. Ich hatte SV durch das Gebäude gehen, um VORHER den Bautenstand einschl. Mängel zu dokumentieren, hat nix gemerkt. Jetzt stellt der SV sich tot, der Treppenbauer verweist auf die schiefen Wände und der Architekt will keinen Detailauftrag gehabt haben. And so on. Und ich kennen praktisch keinen, bei dem es wesentlich anders gelaufen ist. Ob mit Architekt, GU oder einer Kombination aus beidem.
     
  11. #51 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    War doch aber gar nicht Ihr Architekt, sondern der eines GÜ - oder???

    Warum sollte der nach IHREN Wünschen arbeiten. Der arbeitet nach denen seines Chefs/Auftraggebers - und das ist der GÜ
     
  12. #52 Jojo0123, 18.12.2012
    Jojo0123

    Jojo0123

    Dabei seit:
    19.04.2012
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    München
    So nen Vertreter hatte ich auch mal im Haus. Gewünscht war eine Betongarage und erst im Verkaufsgespräch kam raus, dass es um eine Stahlgarage geht. Von nem Angebot auf eine Ausschreibung wollten die vorher garnichts wissen und haben mir dann einen Vertreter ins Haus geschickt, der mir dann zu Sonderkontionen eine Mustergarage bauen wollte.
    Ich hab nett gelächelt und ihn nach draussen begleitet.
     
  13. #53 wasweissich, 18.12.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ...............
     
  14. #54 kyndall, 18.12.2012
    kyndall

    kyndall

    Dabei seit:
    21.07.2012
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    hochstadt
    immer schnell urteilen, gelle...nein, war Architekt, den ich extra beauftragt habe (und bezahlt habe, die rechnungen kommen immer pronto).
    Ich bin schon verblüfft, was hier alles als völlig normal gilt. Wenn ich so arbeiten würde, hätte ich keine Job mehr, aber am Bau ist das alles ok. 'Isch war dat nisch' ist der wichtigste Satz am Bau.

    Und zum Ärztevergleich: angesichts der Millionen von Ärztekontakten sind die Problemfälle statistisch gesehen eine Minderzahl. Eine zweite Meinung einholen bei größeren Sachen ist angesichts der Komplexität der Sachverhalte noch kein Indiz für Dauerpfusch. Und dann fragt mal private bauherren. ich kenne keinen einzigen, bei dem es auch nur annähernd rund lief.

    Dass der Architekt des GÜ selbstverständlich nur die Interessen des GÜ vor Augen hat - um mal den obigen Beitrag aufzugreifen - gilt offensichtlich als normal und damit ist auch dann auch jeder Grad von Nachlässigkeit normal und nicht der Rede wert, dass dem so ist, hat man zu wissen und sich dagegen zu wappnen. Ziemlich verquere Welt - das ist so als würde man sagen: Einbruch ist normal und nicht der Rede wert, das ist kein Delikt, sondern derjenige bei dem eingebrochen wird ist selbst schuld. Nicht der Einbrecher hat etwas falsch gemacht, der Geschädigte ist schuld. Ich glaube, dass die Standards in diesem Gewerbe schon derart gesunken sind, dass es den Beteiligten als völlig normal, ja geradezu richtig vorkommt, den privaten Bauherren wo es nur irgend geht zu übervorteilen und der muss sich vorher mit allen Mitteln dagegen wappnen. Sorry, das werdet ihr mir nie als 'richtig und angemessen' verkaufen können. Dass es Ausnahmen gibt ist auch unstreitig, aber gerade im GU-Betrieb muss ich erst noch von einer hören.
     
  15. #55 Baufuchs, 18.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da kann doch geholfen werden.

    Lies mal hier.
     
  16. #56 kyndall, 18.12.2012
    kyndall

    kyndall

    Dabei seit:
    21.07.2012
    Beiträge:
    156
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Verkäuferin
    Ort:
    hochstadt
    ok Baufuchs, das war eine erfreuliche Lektüre, du baust mein nächstes Haus, im nächsten leben...
     
  17. #57 likema33, 18.12.2012
    likema33

    likema33

    Dabei seit:
    07.09.2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherrin
    Ort:
    Würzburg
    Im Gegenteil: Meist ist es der BGH oder sogar der EuGH, der dies den Verbrauchern Recht gibt.

    Um mal den Vergleich zwischen Ärzten/Architekten und Anwälten noch einmal aufzugreifen: Ich denke, alle in diesen Berufsgruppen müssen ein unheimlich breites Wissen haben. Ob sie das wollen oder nicht. Nicht ohne Grund sind aber die meisten Ärzte und Anwälte auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, wobei das natürlich immer irgendwo übergreifend ist. Bei Architekten erlebt man das nicht. Dabei wäre es wenigstens ehrlich, wenn ein Architekt zugeben würde, dass er bestimmte LP nicht betreut. Das habe ich jedoch - im Gegensatz zu Ärzten und Anwälten - noch nicht erlebt.
     
  18. #58 ManfredH, 18.12.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das gibt es schon auch - wenn auch vielleicht nicht im gleichem Umfang wie bei den Ärzten.

    Zunächst mal gibt es ja die generelle Unterscheidung zwischen Hochbau-, Landschafts- und Innenarchitekten. Aber auch bei den Hochbauern selbst gibt es durchaus Kollegen, die sich auf bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte (wie Entwurf, Ausschreibung, Bauleitung) spezialisiert haben, oder auf bestimmte Bauaufgaben (wie z.B. Wohnbau, Gewerbebau, Krankenhäuser, Bäder, Ladenzentren).

    Nur bei Einfamilienhäusern - die ja vermutlich den Grossteil der Threads in diesem Forum betreffen - ist eine Aufteilung der Bearbeitung nicht üblich; hier wird i.d.R. das gesamte Spektrum von einem Auftragnehmer abgedeckt, was aufgrund der vergleichsweise (!) geringen Anforderungen (im Unterschied zu Grossprojekten) meist auch problemlos möglich ist. Im Gegenteil: Normalerweise gibt es bei EFH-Projekten ja schon einen Aufschrei des Bauherrn, wenn man ihm erklärt, dass zusätzlich zum Architekten noch Fachplaner als Spezialisten für Statik, Haustechnik etc. erforderlich sind - es gibt nicht nicht wenige unter den Bauherrn, die annehmen, dass die Architektenleistungen (bzw. das Honorar) auch diese Tätigkeiten noch beinhalten würden...
     
  19. #59 Baufuchs, 18.12.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @likema33

    Eben: Im Zweifel.

    Den gibts hier aber nicht, denn TE schreibt selbst, dass im Vertrag "Stahlgarage" geschrieben steht.

    Insofern mag zwar noch ein Amtsgericht irgendwie einen Zweifel sehen, spätestens in der nächsten Instanz ist damit Schluss.
     
  20. #60 Mister Perfekt, 02.07.2013
    Mister Perfekt

    Mister Perfekt

    Dabei seit:
    28.06.2013
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kaufmann
    Ort:
    München
    Hallo UweLoewe,
     
Thema: *isdochegal*-Garagenbau: Betrug?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Betrug mit Stahlgaragen

    ,
  2. Garagenbau Weil

    ,
  3. Garagenbau Fell

    ,
  4. isdochegal--Garagen ,
  5. betrug fertiggaragen,
  6. stahlgaragen betrug,
  7. garagenbau vertrag
Die Seite wird geladen...

*isdochegal*-Garagenbau: Betrug? - Ähnliche Themen

  1. isdochegal Bodenbelag

    isdochegal Bodenbelag: Wir haben uns im März für einen anthrazitfarbenen Boden vom Hersteller isdochegal entschieden. Vorab hatten wir in zwei Räumen ganze 2 Jahre mit...
  2. Fertighaus isdochegal

    Fertighaus isdochegal: Liebe Experten, Ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe, da ich keine Ahnung habe. Wir überlegen ein Fertighaus von isdochegal zu kaufen Baujahr...
  3. WPC Terrassediele - isdochegal

    WPC Terrassediele - isdochegal: Hallo zusammen, wir haben uns dazu entschieden, eine WPC bzw. BPC Terrassendiele anzuschaffen. Wir haben uns nach etlichen Musterstücken und...
  4. Hilfe bei isdochegal - Fenstern und Türen

    Hilfe bei isdochegal - Fenstern und Türen: Hallo allerseits wir haben vor 3 Jahren mit einem österreichischen Unternehmen gebaut und haben sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Das...