ist das zulässig???

Diskutiere ist das zulässig??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; So kann man sich auch reinsteigern. Meine Güte, wir arbeiten hier auf und am Bau ... hier herrscht manchmal ein etwas ruppigerer Ton als...

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  1. ISYBAU

    ISYBAU

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    So kann man sich auch reinsteigern.

    Meine Güte, wir arbeiten hier auf und am Bau ... hier herrscht manchmal ein etwas ruppigerer Ton als anderswo.

    Pauschale Kritik und Verallgemeinerungen halte ich übrigens für hochintelligent.
    Vielleicht lassen wir es einfach bei dem bisherigen bewenden und schieben es auf die Hitze des Tages ? Die ursprüngliche Frage scheint ja nicht mehr das Thema zu sein.
     
  2. #42 Baufuchs, 12.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für den Fragesteller

    Und derjenige, der ein solches Unternehmen mit der Durchführung von entsprechenden Arbeiten beauftragt, beschäftigt Schwarzarbeiter.

    Nun mal machen und schauen, was Anbieter 2 daraus macht.
     
  3. #43 Baufuchs, 12.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachtrag

    Der Anbieter 2 braucht übrigens nur ein solches Formular ausfüllen.
    Gibts nicht nur in Trier.

    Dann läuft die Sache.
     
  4. #44 MoRüBe, 12.02.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Menno....

    ... mußt Du denn immer alles verraten?? Ich hatte mich doch schon auf einen zukunftsfred gefreut:lock... Frei nach dem Motto: mein Nachbar hat misch angezeigt.... und nu soll ich nen Bußgeld bezahlen.:frust. Obwohl: jetzt wäre es Vorsatz in Kenntnis der Rechtslage = doppelte Geldbuße:biggthumpup:
     
  5. #45 Juergen07, 12.02.2008
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    Juergen07

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    @Baufuchs

    Danke Baufuchs,

    das ist eine Antwort, mit der ich etwas anfangen kann. Auch wenn sie wieder durch Gelaber anderer Forenmitglieder begleitet wird. Bei den hier schreibenden Egos jedoch normal...

    Letztes Wort hierzu: Ich wollte nie Schwarzarbeit beauftragen! Ich habe 3 Firmen meine Unterlagen zukommen lassen und ein Angebot erbeten. Das Fa. Nr. 1 ein Hausmeisterservice war und ist, ging aus dem Namen nicht hervor, da als Bauservicegesellschaft bezeichnet. Das betreffende Fa. ein Hausmeisterservice ist, sah ich erst nach Angebotsabgabe... Aber was erkläre ich das hier eigentlich alles? Mir geht immer noch der Hut hoch, wenn ich an Ralles und Bauherrenberaters Kommentare und Antworten denke. Tolle Werbung, Ralle!

    Aber jetzt reichts auch. Danke nochmal an Baufuchs, der meine Anfrage verstanden und vollumfänglich beantwortet hat. Es gibt halt wirklich noch Experten hier. Danke.
    Ciao Jürgen
     
  6. #46 bettinah, 12.02.2008
    bettinah

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    Kann ich voll unterzeichnen!
    Die Antwort von Baufuchs ist 1a!
     
  7. #47 wasweissich, 12.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @ jürgen07
    jetzt sei mal ehrlich zu dir selbst:
    wenn deine erwartungshaltung dich nicht daran gehindert hätte , haättest du eine reele chance gehabt , die absichtlich überzogene beschreibung von ralf dühlmayer richtig zu verstehen........
    er konnte aber leider nicht die von dir ersehnte antwort geben , und deswegen ist er für dich unquallifiziert , klare sache , alle die nicht das sagen was du hören willst sind bööööööööööööööse........

    @bettinah
    nichts anderes haben die anderen geschrieben , blos verstehen wolltest du das nicht.

    und manchmal müsste einem der gesunde menschenverstand sagen , das z.b. ein hausmeisterservice keine baufirma ist.............

    j.p.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Na das wird ihn freuen. :bounce:
     
  9. #49 Juergen07, 12.02.2008
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    @wasweissich

    Soll ich ehrlich zu mir sein? Ok. Du und ich - wir haben mal in der Grundschule gelernt: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.

    Ich habe hier im Forum ne Frage gestellt, die nur dumm komentiert wurde. Das ist nicht mein Fachgebiet. Und was war an meiner Fragestellung selbsterklärend??!!!

    Wenn mich jemand etwas über das PLD der MB Actros fragt, dann sage ich ihm nicht, er solle sich ein 1:20 Modell kaufen und selbst nachsehen. Nein. Das gehört sich nicht. Eine höfliche Antwort sollte in unserem Alter obligatorisch sein. Und jetzt nimm Dir mal die Zeit und lies die Antworten Ralle und Bauherrenberater... da macht so ein Forum keinen Sinn. Nichts für Ungut, WWI.
     
  10. #50 wasweissich, 12.02.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hatte es schonmal vorgeschlagen , wenn nur bestimmte antworten gewünscht sind , sollte es bitte bekannt gegeben werden........
     
  11. Eric

    Eric

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    Wäre noch zu ergänzen, daß der Vertrag bei Verstoß gegen das " Schwarzarbeitsgesetz " ( Name hat sich geändert und wurde noch weiter verschärft ) nichtig ist, was - hier im Fall des Hausmeisterservice durch ausreichende Unterrichtung im Forum gegeben - beiderseitige Kenntnis von dem Verstoß voraussetzt.

    Folge: Es gibt grundsätzlich keinen Gewährleistungsanspruch, was bitter ist, wenn man bereits bezahlt hat und erst dann ein Mangel auftritt/entdeckt wird.

    Aber ihr wolltet es ja wissen:bounce::bounce::bounce:

    @007: Würde mich mal interessieren: Hats der Anwalt erklärt?

    Hier wars ein einseitiger Verstoß ( AG hat bei der Auftragsvergabe nichts davon gewußt, daß der AN nicht in der Handwerksrolle eingetragen war ) und deshalb war der Vertrag nach BGH entgegen anderslautender LG-Urteile wirksam:

    http://juris.bundesgerichtshof.de/c...['13',+'13']&nr=18023&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

    Hintergrund des Urteils: Wäre der Vertrag unwirksam gewesen, dann hätte der Beklagte ( = AG ) die vereinbarte Vergütung nicht zahlen müssen, sondern nach Bereicherungsrecht deutlich weniger. Aber er hatte Pech. Er hätte vortragen müssen, daß er von dem Verstoß wußte. Dann wäre allerdings das Bußgeld " Gewehr bei Fuß " gefolgt, denn so mancher Richter ist da nicht zimperlich und gibt die Akte nach Abschluß der Instanz ab, damit dann da der " rote Einband " drumkommt.
     
  12. #52 Juergen07, 13.02.2008
    Juergen07

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    @Eric

    Ja. Das wurde mir gesagt. Auch kostenlos :).
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - in jeder Sparte, jeder Branche.

    Mal was anderes: Die Baufirme rief mich an, sie wolle den Auftrag haben und würde die Differenz zum 1. nachlassen... Was ist das für eine Moral? Was war mit dem Ursprungsangebot? Alles Gewinn? Von mir aus - hätte es ja bezahlt. Von dem gesparten Geld nehm ich nen Stern mehr im nächsten Jahresurlaub oder bezahle das Nachtragsangebot der Baufirma wenn die erstmal angefangen hat. :bounce:
    MfG Jü07
     
  13. Uli R.

    Uli R.

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    Aus meiner geringen Erfahrung, als Laie, heraus wage ich zu behaupten, dass entweder die zunächst von der Firma eingepreiste Qualität der Bauausführung eine andere werden wird, oder eben der/die von Dir angesprochenen Nachträg/e kommen werden.
    Mit Moral hat das imho relativ wenig zu tun, eher damit, dass man jemandem der auf Aufträge angewiesen ist (aus welchen Gründen auch immer da gibt es einige) auch noch das letzte Hemd weghandeln kann. Vielleicht sieht der BU das so wenn er mit einem Hausmeisterservice mithalten soll, fragt sich das mit der Moral ggf. auch, umgekehrt halt, braucht aber wie erwähnt den Auftrag ... naja, ich würde mit dem noch mal reden und erforschen wo er denn das Geld einsparen möchte, kommt halt immer drauf an wie viel er gemessen am Volumen nachlassen möchte ob man das noch als seriös bezeichnen kann oder nicht.
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Kann es sein, daß wir noch nicht wissen, was die Garage überhaupt kosten soll? Ich hab´ nur gelesen, daß zwischen Angebot 1 und 2 eine Differenz von 2,5T€ besteht.:(

    Jetzt ein Nachlass von 2.500,- € bei einem Parkhaus für eine halbe Million € könnte ich ja verstehen. Bei einer Garage für vielleicht 5T€ oder 8T€ würde ich mir bei so einem Nachlass schon Gedanken machen. Das hat nichts mehr mit "ich brauch´ den Auftrag" zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  15. Eric

    Eric

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    Schön. Und warum hast Du dann die kostenlose Info Deines Anwalts nicht kostenlos an das Forum weitergegeben?

    Du bist seit diesem Monat hier im Forum, meckerst blöd rum und schreibst jetzt in Deinem Beitrag schon wieder über Dinge, von denen Du nichts verstehst.

    Insofern nur für Dich: Wir haben die schwerste Baukrise seit den 50-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Da braucht manch ein Bauunternehmer jeden Auftrag, um zu überleben. Und es gibt Unternehmer, die geben auch heute noch ihr letztes Hemd und greifen nach jedem Strohhalm, um ihren Betrieb nicht dicht machen oder Mitarbeiter entlassen zu müssen, in der Hoffnung, die Bauwirtschaft müsse wieder einen Aufschwung erleben. Schlimm wirds dann nur, wenn das preiswerteste Gebot dann auch noch nicht bezahlt wird. Das habe ich in meiner Verwandtschaft miterlebt. Bauunternehmen mit fast 100 Mitarbeitern und über 100 Jahre alt, größter Arbeitgeber in einer Kleinstadt, Chef Bürgermeister und dann war mit dem letzten unbezahlten Großauftrag Ende und das gesamte Privatvermögen über Bürgschaften auch noch weg.

    Und dann kommt so ein ahnungsloser Mensch, der darüber nachdenkt, einen Hausmeisterservice mit Maurerarbeiten zu beauftragen, und redet hier über Moral.
     
  16. #56 Otto2008, 13.02.2008
    Otto2008

    Otto2008

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    Nur eine wirkliche gute Antwort

    Du kannst einen Landschaftsgärtner beauftragen Dir ne Mauer ziehen zu lassen oder dir nen massiven Gartenschuppen bauen zu lassen. Da muss der nicht zwangsläufig in der BG Bau sein. Unsinn!Dann isser halt in der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Und?


    Dieses ist die einzige Antwort, die meiner Meinung nach richtig ist.
    Wenn von einer Firma eine Rechnung mit Auszug Mehrwertsteuer (oder Hinweis auf Befreiung) ausgestellt wird, hat das mit Schwarzarbeit überhaupt nichts zu tun.

    Das unterbieten bei Firmen ist gängige Praxis und Nachlässe in dieser Höhe sind zwar nicht immer die Regel, aber oft ist es für eine Firma wirtschaftlicher, mit dem Preis runterzugehen, als keinen Auftrag zu erhalten.
    Mein Vorschlag: Biete der Firma an, daß sie den Auftrag bekommen, unter der Vorraussetzung, daß die Bauleistung pauschal abgerechnet wird (schriftlich in einem Vertrag festhalten). Das bedeutet, ein Stück Garage, so wie in den Zeichnungen und der Leistungsbeschreibung dargestellt zu dem vereinbarten Preis. Keine Nachträge! Eventuelle Nachträge seitens der Firma (z.B. schlechter Boden, Bauschutt beim Ausheben der Fundamente, Frost, ...) sind nicht zulässig.
    Das würde Dir auch die lästige Arbeit der Kontrolle erleichtern.

    Alternativ zum Pauschalangebot würde ich vorschlagen, 5 Ingenieurstunden (ca. 200 Euro) einem Ingenieurbüro zu geben, um die Bauüberwachung zu übernehmen. Denn mit Sicherheit wird die Firma mindestens einen Nachtrag stellen.

    Traurig finde ich, dass die scheinbar lautstark vertretenen Meister hier keine fachlichen Antworten geben sondern nur beleidigend werden. Statt auf die jahrhunderte alten Stärken hinzuweisen, werden hier mögliche Konkurenten verbal angegriffen. Traurig.

    Hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
    Dipl.-Ing. Otto
     
  17. Uli R.

    Uli R.

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    ich würde zusätzlich dann das Ing. Büro runterhandeln :biggthumpup:
    Am besten irgendwo *g im Internet 5 Stunden Bauaufsicht ausschreiben und dem Ing. dann mit dem Vergleichspreis kommen, aber Festpreis versteht sich :Roll
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Nach der langen Diskussion würde ich auf die komplette Garage verzichten..:bounce:

    Dann reicht´s sogar für 2 Sterne mehr, und so ein Stellplatz ist doch auch was feines. :biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  19. #59 Otto2008, 13.02.2008
    Otto2008

    Otto2008

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    In unserer freien Wirtschaft sind Preise Verhandlungssache.
     
  20. bemi

    bemi

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    Festpreise sind schon ok,aber bei diesen beschriebenen Kond.
    Der Unternehmer hat das Wasser bis zur Mund dann drücken wir den Kopf komplett runter.
    Bei dem Ing. für 200€ aber auch Reinschreiben. Bei schlechtem Boden und Schutt kommen sie mitschachten und nehmen den Schutt im Kofferraum mit:deal:deal
    bemi
     
Thema:

ist das zulässig???

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