Ist der Erdaushub Eigentum des Unternehmers?

Diskutiere Ist der Erdaushub Eigentum des Unternehmers? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen aktuell unser Eigenheim. Durch Gründung etc. haben wir nun ca. 180 m3 Erdaushub auf unserem Grundstück. Die Position...

  1. #1 maxdo90, 11.01.2020
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    Hallo zusammen,

    wir bauen aktuell unser Eigenheim. Durch Gründung etc. haben wir nun ca. 180 m3 Erdaushub auf unserem Grundstück.

    Die Position im Vergabe-LV umfasst den Aushub und das Lagern auf dem Grundstück.

    Als Bedarfsposition haben wir dann noch die Entsorgung und als weitere Bedarfsposition das Verteilen und Modellieren des Geländes mit der Erde.

    Nun hat sich im gleichen Ort jemand gefunden, der den Aushub gern hätte und diesen als Aufschüttung seines Gartens verwenden möchte. Der Unternehmer, der im übrigen auch aus dem Dorf kommt, hätte von unserem Grundstück nur eine Strecke von 900m zurückzulegen um die Erde abzuladen. Der Weg zur Deponie ist deutlich länger.

    Somit wäre doch eigentlich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten :
    Der Herr aus dem Ort bekommt günstig Erde, wir werden die Erde los und der Unternehmer spart sich Weg und Entsorgungskosten der Deponie (bzw. wir sparen das rein finanziell).

    Der Unternehmer hat dem Interessenten der Erde jetzt nur leider ein Angebot unterbreitet, welches sogar höher ist, als unsere Entsorgungsposition aus dem LV.
    Er begründete dies mit der Aussage, dass der Erdaushub laut VOB in seinen Besitz übergegangen ist und er den schließlich jetzt verkaufen will. Somit neben den Personal- und Maschineneinsatz auch noch einen deutlichen Batzen für unseren Boden anbietet.

    Am Telefon sagte er mir ebenfalls, dass es genau genommen ja jetzt sein Boden sei gem. VOB.
    Ich sagte ihm erstmal, dass er nochmal sein Angebot überdenken und mir dann Bescheid geben soll.

    In der VOB habe ich nichts dazu gefunden. Auch im LV wird nirgends vermerkt, das der Aushub in den Besitz des Unternehmers geht.

    Wenn der Unternehmer nicht von seinen Kosten runter geht - ich die Besarfsposition nicht beauftrage - dann kann ich den Erdaushub doch einfach von einer Drittfirma abtransportieren lassen, oder ?

    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!

    Vielen Dank und viele Grüße
    Max
     
  2. #2 Gast85808, 11.01.2020
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  3. #3 Fabian Weber, 11.01.2020
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    Kann Dir doch egal sein, was der Bauunternehmer noch für ein Geschäft mit dem nächsten macht. Aber klar, Du musst ja nicht die Positionen mit der Entsorgung ziehen.

    Der Boden gehört jedenfalls so lange Dir.
     
  4. #4 simon84, 11.01.2020
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    Gibts bei euch keinen Bauern im Ort ?
     
  5. #5 jodler2014, 11.01.2020
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    Und wer baggert dem Bauer den Erdaushub auf den Anhänger ?
    Bevor wir hier weiter fachsimpeln ..
     
  6. #6 simon84, 12.01.2020
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    Der Bauer mit seinem Frontlader?
     
  7. #7 jodler2014, 12.01.2020
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    Traktor mit Frontlader ist so gelenkig wie eine Eisenbahnschiene oder ein Radlader als Frontlader .
    Da geht ja die Hälfte daneben und es fehlt an Reichweite und Schnelligkeit ..
     
  8. #8 maxdo90, 12.01.2020
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Nachrichten.

    Ein Bodengutachten liegt vor. Alles easy - kein fremdstoffanteil etc.

    Wir haben zu weiteren Tiefbauern Kontakt und versuchen es darüber.

    Zur eigentlichen Frage, dass in der VOB steht, das der Erdaushub in den Besitz des Tiefbauers übergeht, könnt Ihr aber auch nicht bestätigen, oder?

    Wahrscheinlich reine Schutzbehauptung den AN um noch etwas Geld zu machen....
     
  9. #9 maxdo90, 12.01.2020
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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Nachrichten.

    Ein Bodengutachten liegt vor. Alles easy - kein fremdstoffanteil etc.

    Wir haben zu weiteren Tiefbauern Kontakt und versuchen es darüber.

    Zur eigentlichen Frage, dass in der VOB steht, das der Erdaushub in den Besitz des Tiefbauers übergeht, könnt Ihr aber auch nicht bestätigen, oder?

    Wahrscheinlich reine Schutzbehauptung den AN um noch etwas Geld zu machen....
     
  10. #10 Lexmaul, 12.01.2020
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    Davon ab: Schließ doch einfach nicht nach VOB ab - als Privater musst das ja nicht und wird meist eh falsch und damit ungültig gemacht.
     
  11. #11 msfox30, 12.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 12.01.2020
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    ...soweit ich weiß, ist die VOB auch nur gültig, wenn beide Parteien darüber in Kenntnis sind. Der Bauunternehmer mit Sicherheit, da er gewerblich tätig ist. Bei dir als "privat" hätte dir die VOB ausgehändigt werden müssen. Zitat von unserem Bausachverständigen zu unserer ersten Vertragsprüfung, wo VOB vereinbart war: "Die VOB Teil B in der gültigen Fassung (Ausgabe September 2011); wird dem AG ausgehändigt."
    Laut meiner Recherche im Internet gilt hier das "Günstigskeitsprinzip". Da dir die VOB vermutlich nicht vorlag, kannst du diese akzeptieren, musst aber nicht. Dein AN hingegen ist daran gebunden, weil dies ihm ja bekannt sein muss. Auf dieser Basis solltest du aber selbst noch einmal recherchieren.
    z.B. hier VOB/B oder BGB: Vergleich möglicher Rechtsgrundlagen im Bauvertrag
    Nichts-desto-trotz: Wenn die Entsorgung ein extra (optionaler) Punkt im LV ist, und du diesen nicht beauftragst / beauftrag hast, ist die Erde doch noch deine. Wenn du fertig bist mit bauen, würde diese ja immer noch auf deinem Grundstück liegen.

    ...und, ist in deinem Vertrag über die VOB vereinbart?
     
  12. #12 msfox30, 12.01.2020
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  13. #13 Dachs Doedel, 16.01.2020
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    Das Tiefbauunternehmen ist erst Abfallbesitzer, wenn eine vertragliche Verpflichtung zur Entsorgung besteht. Hat wenig mit VOB, sondern eher mit dem KrWG zu tun.
     
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  14. #14 maxdo90, 04.02.2020
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    Vielen Dank für Eure Hilfe. Es hat sich alles ein wenig entspannt und es geht gut weiter. Der Erdaushub ist auf jeden Fall meiner und ich versuche diesen nun im Ort bzw. der Region zu verschenken. Ein paar INteressenten gibt es schon.

    Danke für Eure Hilfe ;)
     
  15. BaUT

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    So isses!
    Wenn der Unternehmer den Hals nicht voll kriegt, dann kriegt er nix außer Krieg.:boxing
    Da hat der Großkotz wohl nicht aufgepasst, dass es sich um eine Bedarfsposition handelt, deren Beauftragung oder Nichtbeauftragung Bauherrensache ist.
     
  16. JPtm

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    Sage dem Unternehmer doch, dass er dann gefälligst seinen "Erdmüll" von deinem Grundtsück schaffen soll, auf seine Kosten. Mal schauen wie schnell das plötzlich wieder deine Erde ist :).
     
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  17. Knebel

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  18. arch

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    Nix gegen Tiefbauer.. aber die meisten sind erst zufrieden, wenn die jeden Dreckhaufen drei mal verkauft haben... hatten schon mal einen umgekehrt gelagerten Fall, da hat ein tiefbauer einfach den super Mutterboden aufgeladen und abgefahren, obwohl seitlich lagern im Vertrag stand. Das wollte er in Rechnung stellen, genauso wie den neuen, den er dann zum auffüllen gebracht hat. Erst als man mit einer anzeige wegen Diebstahl gedroht hat, hat er eingelenkt, vorher hat er sich sehr wenig kompromissbereit gezeigt.
     
  19. #19 Dachs Doedel, 07.02.2020
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    Nix gegen Architekten, aber die meisten haben keine Ahnung, wie groß so ein Haufen mit seitlich gelagertem Boden werden kann. Und wenn der dann mal auf dem Grundstück liegt, ist das Geheule groß, weil kein Platz mehr ist. Im schlimmsten Fall, wenn das Haus schon steht und man den dann auch nicht mehr weg bekommt.
     
  20. BaUT

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    Eigentlich können wir diesen thread schließen. Die Fragen des TE sind längst beantwortet und wir brauchen doch hier keine Hahnenkämpfe
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