Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?

Diskutiere Ist der hydraulische Abgleich Pflicht? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wir haben ein schlüsselfertiges Neubau, welches nach dem aktullesten Stand der Technik gebaut worden ist, erworben. Ist der hydraulische Abgleich...

  1. #1 Thutti87, 09.09.2019
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    Wir haben ein schlüsselfertiges Neubau, welches nach dem aktullesten Stand der Technik gebaut worden ist, erworben. Ist der hydraulische Abgleich heutzutage Pflicht? Eine Heizlastberechnung wurde nicht durchgeführt.
     
  2. #2 Fred Astair, 09.09.2019
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    Woher weißt Du das?
    Sowohl die, als auch eine Berechnung und Einstellung der Hydraulik ist Pflicht.
     
  3. #3 Thutti87, 09.09.2019
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    Weil die keine Heizlastberechnung vorweisen können...
     
  4. #4 Fred Astair, 09.09.2019
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    Hast Du die Übergabe der Unterlagen zur Heizlastberechnung vertraglich vereinbart?
     
  5. #5 Thutti87, 09.09.2019
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    Ne wurde nicht vereinbart, aber wenn es Pflicht ist, dann ist das doch nicht nötig, oder ?
     
  6. #6 Fred Astair, 09.09.2019
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    Was meinst Du, sei nicht nötig und wer sind "die"?
    Welches Vertragsverhältnis habt Ihr?
     
  7. #7 Fabian Weber, 09.09.2019
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    Dann würde ich "denen" erstmal nichts bezahlen und die Leistung nicht abnehmen.
     
  8. #8 msfox30, 09.09.2019
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    @Fred Astair schreibt zwar, dass diese Pflicht sind, aber er sagt nicht, dass es Pflicht ist, sie dir auch auszuhändigen.
    Unser Sachverständiger ist der Meinung, dass es Pflicht ist, weil es zum Betrieb der Anlage gehört. Leider hat sich unser GU quer gestellt und wir haben diese extern berechnen lassen. Das machte aber im nachhinein keinen wirklichen Sinn, da hier ggf. was anderes berechnet wurde als verlegt.
    Auf alle Fälle hast du das Recht, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Denn nur so hast du die Möglichkeit die Korrektheit der Sache (also die Heizung) zu überprüfen.
    Genau.... und da du die Leistung ohne Unterlagen nicht bewerten kannst, kannst du sie auch nicht abnehmen. Was bei den Verlegabständen der FBH im nachhinein nicht mit bloßen Auge möglich ist. :)
     
  9. #9 Thutti87, 09.09.2019
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    Wir haben ein Reihenhaus schlüsselfertig gekauft. Also handelt es sich um ein Mangel, wenn kein hydraulischer Abgleich vorgewiesen werden kann, richtig?
     
  10. #10 Fabian Weber, 09.09.2019
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    Ja, die Heizung kann so nicht abgenommen werden.

    Ist aber ja jetzt zu spät und graue Theorie.

    Beschäftige Dich lieber mit dem thermischen Abgleich, den kannst Du, bald wenn es kälter wird, selbst durchführen.

    Das sollte man sowieso immer noch tun, um die Heizung zu optimieren.

    Hast Du eine Fußbodenheizung? Meistens stehen da im Verteiler die Rohrlängen drauf. Damit kannst Du starten.

    Mach mal ein paar Fotos von den Heizungsrohren und Ventilen.

    Ist alles relativ easy, das selbst zu machen.
     
  11. #11 Fred Astair, 09.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2019
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    Wer sagt denn, dass der Käufer von Verkäufer soweit geschult werden muss, dass er fachlich in die Lage gesetzt wird, um die Kaufsache umfänglich zu bewerten?
    Käme ein Autokäufer auf die Idee, von VW die Konstruktionsunterlagen abzufordern, um die Kompression und die Nockenwellenstellung bei Einlassventilstellung XY zu bewerten?
     
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  12. SIL

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    Doch ist es Foxy :winken ab Jänar 2018 gibt es da null Debatten darüber, soweit ich mich erinnere ist dein Erwerb bzw Vertrag noch vorher abgeschlossen wurden und desgleichen Schallschutz/Wärmeschutz etc die Statik ist wenn nicht vereinbart leider etwas aussen vor, diese wäre aber über das Bauamt zu beziehen von ca 60 - 100€ in digitaler Form üblicherweise.
     
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