Ist ein am Carport angebauter Geräteraum eine Nebenanlage oder Teil des Carports?

Diskutiere Ist ein am Carport angebauter Geräteraum eine Nebenanlage oder Teil des Carports? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Das ergibt sich bereits aus der Definition der Begriffe. "Garagen sind bauliche Anlagen oder Räume, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen...

  1. R.B.

    R.B.

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    Das ergibt sich bereits aus der Definition der Begriffe.

    "Garagen sind bauliche Anlagen oder Räume, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind". Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge, ein Rasenmäher auch nicht. Zudem gilt ausschließlich die genehmigte Nutzung.

    Aber wie gesagt, für die Praxis spielt das keine Rolle und es wird auch niemand auf die Idee kommen und einen Aufstand proben, nur weil ein Fahrrad in der Garage steht, vor allen Dingen dann nicht, wenn das Fahrrad die Nutzung der Garage nicht stört.
     
  2. #22 Gast34097, 24.06.2015
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    Gast34097 Gast

    In meiner LBO steht: Garagen sind Gebäude zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Üblicherweise argumentieren Juristen doch, das alles erlaubt ist, was nicht verboten ist. Wenn Zeug in meiner Garage lagere und trotzdem ein KFZ abstelle, sehe ich keinen Grund, warum obige Definition nicht mehr zutrifft. Das Gebäude dient ja weiterhin als vollwertiger Abstellplatz von KFZ. Ebenso dient eine Wohnung dem Wohnen. Denkst du, wenn es zu Gericht kaeme, bekommt jemand ein baurechtliches Problem, wenn er sein Fahrrad im Flur aufhängt? Ich denke nicht, weil das Rad eben den Wohnzweck nicht verhindert. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, das nichts anderes drin stehen darf, haette er geschrieben, dass die Garage ausschließlich dem Abstellen von KFZ dient. Zudem haette er nicht explizit geschrieben, dass Benzin nicht oder nur eingeschränkt gelagert werden darf. Im uebrigen sind in Sachsen alle Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume privilegiert fuer Grenzbebauung.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2015
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  4. #24 Gast34097, 24.06.2015
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    Gast34097 Gast

    Erzähl mir mal lieber wo man Gartenmoebel, Grill und Fahrraeder abstellt, wenn es in der Garage nicht erlaubt waere? Jedes Mal Fahrrad durch das typisch enge Treppenhaus in den Keller wuchten und dabei trotzdem noch alles dreckig machen? Einfach kein Fahrrad besitzen und Gartenmoebel draußen stehen lassen und im Winter nur mit Plane abdecken?
     
  5. R.B.

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    Dafür gibt es Abstellräume.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2015
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    Ganz einfach - einen Nebenraum im Haus oder an der Garage mit korrekter Bezeichnung beantragt und angebaut und alles ist gut.


    PS - @ R.B. 1-1 :D
     
  7. #27 Gast036816, 24.06.2015
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    Gast036816 Gast

    BauGrym - du kannst auch beim amt befreiung für anderweitige nutzung deiner garage beantragen. aussicht auf erfolg liegt dann bei dir.
     
  8. #28 Thomas Traut, 24.06.2015
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    Mal zur Ausgangsfrage: Spielt eine Unterscheidung in Garagen und sonstige Nebenanlagen überhaupt eine Rolle? Nach BauNVo § 19 werden die doch gleich behandelt! Ich kenne viele B-Pläne, aber so eine Unterscheidung ist mir noch nicht untergekommen, was die Flächenberechnung angeht. Oder lautet eine textliche Festsetzung im B-Plan dahingehend?
     
  9. #29 Gast34097, 24.06.2015
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    Gast34097 Gast

    Ja, Pflicht für 2 Stellplätze. Doppelgarage erlaubt, Nebenanlagen maximal 15 qm. Schon rein logisch sollte klar sein, dass 15 qm nicht für 2 Stellplätze reichen und damit eine strikte Trennung zwischen Garagen/Carports/Stellplätzen und Nebenanlagen herrscht. Und was sind Nebenanlagen? Da geht der Spaß ja weiter. Terrassen, freistehende Briefkästen, Mülltonnenstellplätze etc. sind keine Nebenanlagen, weil sie Teil der Hauptnutzung (Wohnen) sind. Ein Gewächshaus wäre eine Nebenanlage.
     
  10. #30 Thomas Traut, 24.06.2015
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    Stell doch mal die textlichen Festsetzungen hier ein. Alles andere ist Rätselraten.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2015
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    Wie wärs, wenn Dir das Dein Planer erklärt????
     
  12. #32 Gast34097, 24.06.2015
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    Hier der Text dazu:

     
  13. #33 Thomas Traut, 25.06.2015
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    Keine Ahnung, was sich die Mütter und Väter des B-Plans bei dieser Formulierung gedacht haben. Wenn es keine weitere Einschränkung zur Größe der Garagen gibt, könnte man meinen, dass die GRZ um 50 % überschritten werden darf, davon 15 m² für Nebenanlagen ohne Garagen und Stellplätze.
     
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