Ist ein Anbau ohne Dach ein Regal?

Diskutiere Ist ein Anbau ohne Dach ein Regal? im Übungsraum Forum im Bereich Sonstiges; An meine Gartenhütte in einer Vereins-Schrebergarten-Anlage baute ich einen kleinen Anbau, ca. 400 cm lang, ca. 60 cm tief, ca. 170 cm hoch mit...

  1. #1 Gartentroll, 19.10.2022
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    An meine Gartenhütte in einer Vereins-Schrebergarten-Anlage baute ich einen kleinen Anbau, ca. 400 cm lang, ca. 60 cm tief, ca. 170 cm hoch mit einem kleinen Schrägdach. Da ich es hätte genehmigen lassen müssen ist es für die Vereins-Vorstandschaft ein Schwarzbau und zu entfernen. Mehrfach wurde gesagt dass das Dach nicht sein dürfe.
    Nun ist meine Überlegung dieses Dach zu entfernen und die Holzlagerungen mit Folie abzudecken.
    Wird dadurch aus einem Gebäudeanbau ein an der Hütte befestigtes Regal, da außer der Hüttenwand alles offen ist? :confused:
     
  2. #2 Gast 85175, 19.10.2022
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    Woher soll irgendwer hier wissen, was für Regeln auf dem Privatgelände gelten?
     
  3. #3 Gartentroll, 19.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 19.10.2022
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    Weil ich dachte dass Bauexperten die Unterscheidung GEBÄUDEANBAU oder REGAL kennen könnten.
    Das hat m.E. nichts mit Privatgrund zu tun.
     
  4. #4 VollNormal, 19.10.2022
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    Das ist doch jetzt erstmal vereinsintern. Kuckst du in die Satzung, die dir als Mitglied doch sicherlich ausgehändigt wurde. Wenn du daraus nicht schlau wirst, lass dir von den Vorstehendener*innen erklären, wo genau das geschrieben steht. Bei der Gelegenheit können die auch gleich die Frage beantworten, ob ihnen denn das "Regal" genehm wäre.

    Btw: nicht alle dieser in Kleingartenanlagen üblichen, von vielen als engstirnig oder spießig angesehenen Regeln sind der Phantasie der Vorstände entsprungen, eine ganze Menge davon stammen vom Gesetzgeber und die Vereine und deren Mitglieder müssen die einhalten, damit der Kleingartenverein als solcher bestehen bleiben darf.
     
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  5. #5 Gast 85175, 19.10.2022
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    In solchen Anlagen in Vereinsbesitz kann man das intern definieren wie man will. Manchmal steht sowas auch schon in den Bebauungsplänen, Pachtverträgen oder sonst wo, dann hat der Verein in den Punkten keine Wahl.

    Dieses Gesetz das Regale und Anbauten definiert wäre mir neu. Nicht mal die LBOs kennen "Anbauten", sowas ist einfach nur Teil des Gebäudes. Ob dein Regal ein Regal ist würde ich persönlich daran festmachen, ob es fest mit dem Gebäude verbunden ist. Wenn das frei vor der Wand steht sollte es eher ein "Regal" sein, wenn es festgeschraubt/gedübelt ist, dann ist es eher Teil des Gebäudes. Da kann die Satzung aber anderer Meinung sein...
    Da ist dann die nächste Frage gleich ob das Aufstellen von Möbeln im Freien generell gestattet ist. Man müsste das Regal auch mal selbst sehen, vielleicht fällt es auch schon unter das Verbot seinen Sperrmüll herumliegen zu lassen. Man weiß es alles nicht...

    Bist schonmal auf die Idee gekommen den Vorstand zu fragen wo den der Unterschied zwischen einem Regal und einem Anbau läge? Wenn die da Beschlüsse fassen müssten die das doch wissen?
     
  6. #6 Gartentroll, 23.01.2023
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    Danke Euch für die Mitteilungen. Das Dach, fest mit dem Gebäude verbunden, habe ich entfernt, statt dessen Folie verwendet. Der Vorstandschaft ist das ausreichend.
    Beste Grüße
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  7. #7 Viethps, 23.01.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Folie: Da kann man schön mit Plane aus LKW - Plane arbeiten - oder dicke Teich`folie´ nehmen
     
  8. #8 Tolentino, 23.01.2023
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    Herzlichen Glückwunsch.
    Aber das ist auch wieder so deutsch, oder? Ein stabiles festes Dach ist verboten, eine hässliche Folie, die beim nächsten Sturmtief das Regal zum Nachbarn "trägt" und womöglich Schaden anrichtet ist in Ordnung.
    So ein Quatsch.
     
  9. #9 Fred Astair, 23.01.2023
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    Der Quatsch liegt aber beim Gartentroll, der solange stänkert, bis der Vorstand entnervt aufgibt.
    Für die Schaden anrichtende wegfliegende Plane wäre allein der Troll verantwortlich. Nur weil der Vorstand nicht dagegen andiskutieren kann, übernimmt er noch lange nicht die Verantwortung.
     
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  10. #10 Gartentroll, 12.03.2023
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    Aha, wer der Vorstandschaft entgegenkommt (ein befestigtes 1,5-qm-Dächlein abmontiert und durch Folie ersetzt) macht Quatsch bis der Vorstand entnervt aufgibt und nicht dagegen andiskutieren kann....
     
  11. #11 Fred Astair, 12.03.2023
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    Nö, wer an einem Schwarzbau solange herumdoktert, bis dem Vorstand die Argumente ausgehen...
    Immerhin weiß er selber, dass er trollt.
    Wäre ich Dein Vorstand, würde ich Dir die Zweckentfremdung des gesetzlich geförderten Kleingartens als Holzlagerplatz untersagen.
     
  12. #12 Gartentroll, 12.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2023
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    Fredy, gut dass Du alles besser beurteilen kannst wie jemand vor Ort: "Quatsch" "lange herumdoktern" "Vorstand verliert die Nerven" "dem Vorstand gehen die Argumente aus" "trollen" "Holzlagerplatz" "Zweckentfremdung" ... usw. usw. ENTGEGENKOMMEN ist wohl unerwünscht, da von die bezeichnet als "stänkern"..
    Derartige Ferndiagnosen empfinde ich als nicht leicht nachvollziehbar. :lock
    ...und Holz zum Austausch für faules oder morsches Holz darf gelagert werden, sogar in einem gesetzlich geförderten Kleingarten.
     
  13. #13 Fred Astair, 12.03.2023
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    Wenn Du keine Ferndiagnosen möchtest, wende Dich nicht an ein Internetforum.
     
  14. #14 Gartentroll, 12.03.2023
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    Ferndiagnosen sind in einem Internetforum nicht verpflichtend, und schon gar nicht in der Anzahl. Es geht auch ohne ...
     
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