Ist ein Unterstand ohne Seitenwände ein genehmigungspflichtiges Nebengebäude?

Diskutiere Ist ein Unterstand ohne Seitenwände ein genehmigungspflichtiges Nebengebäude? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wäre sehr dankbar für Klärung zu folgender Fragestellung: Auf einem Grundstück in Niedersachsen soll ein Unterstand ohne Seitenwände...

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    Hallo,

    wäre sehr dankbar für Klärung zu folgender Fragestellung:

    Auf einem Grundstück in Niedersachsen soll ein Unterstand ohne Seitenwände (also nur mit Dach und dies haltenden Balken) errichtet werden, um zB. darunter Fahrräder abzustellen und/oder Holz trocken zu lagern.

    Ist sowas schon ein Schuppen, der ab 40 Kubikmeter genehmigungspflichtig wäre?

    Oder kann man/frau das ohne weiteres errichten?

    Wo sind dazu die gesetzlichen Regelungen zu finden?

    Vielen Dank im voraus.
     
  2. #2 simon84, 25.04.2019
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    Nachzulesen in der NBauO , kostenfrei verfügbar im NI-VORIS portal online.

    Bebauungsplan vorhanden ja/nein ?
    Außenbereich ?

    Ein Unterstand kann unter die Regelung für "Gebäude und Vorbauten" fallen, dann eben max. 40 cbm im Innenbereich bzw. 20 cbm im Außenbereich.

    Verfahrensfrei heißt übigens nicht rechtsfrei, sondern vielmehr, dass der Bauherr die gesamte Prüfung und Haftung für Einhaltung sonstiger baulicher Vorschriften wie ggf Brandschutz, Standsicherheit, Schneelast usw. selber übernimmt und dies nicht durch die Baubehörde geprüft wird.
    Selbstverständlich kann der Bauherr bei Bedarf Experten hinzuziehen.
     
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    Danke, Innenbereich; im Bebauungsplan steht nur, das Schuppen möglich sind und zu den Nebengebäuden gehören - Über "Gebäude und Vorbauten steht da nichts.

    Wie ist es aber mit dem Unterstand, ohne Seitenwände? Fällt der unter Gebäude?
     
  4. #4 simon84, 25.04.2019
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    Ein Unterstand / "Carport" ist kein Schuppen.

    Natürlich ist er trotzdem in dem Sinne ein Gebäude. Ich vermute mal er hat ein Fundament und eine Eindeckung und er ist ja auch nicht leicht beweglich wie ein Plastik Spielhaus.

    Wenn Schuppen möglich sind, dann wird so ein Unterstand bzw. "Carport" vermutlich auch möglich sein, da musst du dein Bauamt fragen.
     
  5. Pidi

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    Danke, also geplant ist als Abdeckung Holz mit Dachpappe, das eine leichte Schräge hat, damit das Wasser in eine kleine Regenrinne gelangt. Ein Fundament soll das nicht bekommen, nur etwas Sand, damit man das brennholz nicht direkt auf der Erde hat.
    Wäre das wirklich schon "ein Gebäude"? Es hat doch gar keine Wände ....
     
  6. #6 simon84, 27.04.2019
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    Natürlich ist es ein Gebäude was soll es denn deiner Meinung nach sonst sein ?

    Und ohne Fundament wird das ding sowieso nicht halten , Haftung beim Bauherrn (verfahrensfreiheit)
     
  7. #7 simon84, 27.04.2019
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    In Bayern sind z.B. Fahradabstellanlagen bis 30 qm (Achtung nicht cbm) nach 57 16 a verfahrensfrei.

    Ebenso wäre ein Holzlager bis 300qm nach 57 15 b verfahrensfrei

    Das ist wohl leider bei euch nicht so.

    Bauvorlageberechtigt ist bei euch in NDS wohl auch z.B. ein Zimmerermeister.
    D.h. für den Bauantrag brauchst du nicht unbedingt einen Architekten.

    Ich denke ich schreibe es am besten noch mal klarer.

    Das geplante Bauwerk braucht auf jeden Fall ein Fundament (Das kann ja durchaus auf verschiedene Arten gebaut werden, z.B. Punktfundamente, Streifen etc.) und es braucht eine Eindeckung und Dachstuhl die der Windlast und Schneelast entspricht.

    Das braucht das Bauwerk unabhängig von der verfahrenspflicht.

    Einfach irgendwas hinzimmern geht nach hinten los, im Zweifelsfall haftet der Bauherr voll (Kind von Balken erschlagen etc.)

    Schau dir nur mal an was bei uns in der Eishalle in Reichenhall passiert ist ! Am Fundament und Statik vom Dach zu sparen, da hört wirklich der Spaß auf.

    Ich sag jetzt wie gesagt nicht, dass du dafür einen Architekt, Statiker usw. brauchst.
    Ein guter Zimmerermeister kann dir das genauso anhand von KVH Tabelle ausrechnen oder ggf. eine von dir erstelle Planung prüfen. Da musst du dich eben mal durchfragen bei euch in der Gegend wer für sowas offen ist.
    Und gegen 2 oder 4 zusätzliche Hände bei der Ausführung hat normal auch keiner was.
     
  8. Pidi

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    Eben las ich: "Seit dem 01.01.2019 ist es nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung möglich, eine Überdachung mit einer Grundfläche von bis zu 30m² zu bauen, ohne dass hierfür eine Baugenehmigung notwendig ist." (Baugenehmigung für Terassenüberdachungen - Was ist zu beachten?)
    Wenn dies stimmt (?), braucht es doch keine Genemigung, oder?
     
  9. #9 simon84, 27.04.2019
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    Ja das stimmt.

    Ist dein Bauvorhaben eine Terrassenüberdachung ? Wo ist die Terrasse ?

    Warum eigentlich die panische Angst vor einem Baugenehmigungsverfahren ?
    Gibt es überhaupt Gründe warum das nicht genehmigt werden sollte ?
    Falls ja, sind die beim verfahrensfreien genauso relevant !

    Falls nein, warum so stoisch recherchieren und nicht einfach schwarz bauen ?
    So wie es aktuell geplant ist (ohne Fundament) fällt es doch sowieso beim ersten Winter wieder zusammen.

    Sorry, aber das muss auch mal gesagt werden :) Bitte nicht persönlich nehmen.
    Wenn man bauen will baut man, oder ? Es heisst doch auch manchmal, wer lange nach Genehmigung fragt, sucht eigentlich nach Ablehnung

    Wortlaut laut NBauO (bitte in Zukunft selber nachlesen!)


    Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche.
     
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    Danke,
    doch was macht das für einen Unterschied
    - ich hatte gemeint, dass es als Überdachung für Brennholz noch weniger fraglos genehmigungsfähig ist, als bei einer Terasse?
     
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    Das Fundament für die Pfeiler ist doch nicht das Problem, das ist locker hinzubekommen. - Immerhin aber vielen Dank für den Hinweis!
     
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  12. Pidi

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    Warum Eigenarbeit so skeptisch beurteilen? Du als Schrauber müsstest doch dafür offen sein. Oder stecken geschlechtsbezogene Vorurteile dahinter?:lock
     
  13. #13 simon84, 27.04.2019
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    Überhaupt nichts dagegen :) hatte ich aber zuvor schon geschrieben, dass ich Eigenleistung sehr sinnvoll finde !
    Aber vielleicht nicht die Planung selbst.
     
  14. #14 simon84, 27.04.2019
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    Das macht einfach rein baurechtlich den Unterschied, dass diese Ausnahmeregelung nur für Terrassen gilt und somit nicht für einen Fahrrad/Brennholz Unterstand.
    Leider.

    Ich denke auch, dass so ein Bauvorhaben vermutlich genehmigungsfähig ist ! Aber verfahrensfrei wird es wohl nicht sein.
    Was passiert wenn du das Ding einfach baust kann variieren von garnix bis buße+abriss
     
  15. #15 Lexmaul, 27.04.2019
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    Sorry Simon, hier schießt Du sowas von übers Ziel - es geht um einen popeligen Brennholzunterstand - es wurde nicht mal über die Größe etwas geschrieben und Du bringst hier Reichenhall an.

    Am besten nen Planer plus Statiker nach HOAI beauftragen :irre

    Mein kleines Brennholzlager, überdacht und ohne Fundament steht wie eine 1 - zwei Stürme ohne irgendwas überstanden. Geplant und ausgeführt von einem ITler.

    Und mit seinen BxH 1,60 x 2,20 m natürlich mickrig, aber nach Deiner Ausführung kritisch ;)
     
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  16. #16 simon84, 27.04.2019
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    Eingangspost:

    Dann ist es wohl größer als 40 cbm, also größer als 4x4x2,5 Meter ?
    So etwas ungefähr Größenordnung Doppelcarport stelle ich es mir vor.

    Eine genauere Beschreibung würde mich aber auch sehr freuen, dann würde ich auch gerne genauer antworten.

    Die Infos zur Eindeckung (Das macht ja im Zweifelsfall schon viel Gewicht aus) kamen leider halt auch erst am Ende.

    Hab ich nie gesagt, ganz im Gegenteil, Zimmerermeisterbetrieb reicht doch locker.

    Im Übrigen wurde die Frage nach Bauordnung bzw. Verfahrensfreiheit gestellt und diese versuche ich zu beantworten :)

    Dein Holzlager ist sicher auch ungefähr so groß wie dein Holzlagerinhalt, d.h. im Zweifelsfall "kann es nirgends hin".
    Vielleicht hast du ja auch statt dem Fundament einen guten Fußpunkt geplant, so wie ich dich kenne hast du sicherlich nicht 4 lose Stützen sondern
    einen (Fundament) Rahmen unten gebaut. Das ist doch auch alles ok.

    Unter so einem großen Holzlager/Fahrradstellplatz halten sich warscheinlich auch mal Kinder auf. Da wäre es schon nicht verkehrt wenn das sauber geplant ist.
    Meinetwegen auch ausreichend dimensionierter Fertigabbundplan aus dem Internet :)

    Wir können gerne auf die Details vom Bauvorhaben selbst eingehen. Aber gefragt war doch nach der Bauordnung und die sieht sowas halt nicht vor.

    Man kann das entweder ignorieren und einfach bauen.
    Man könnte beim Bauamt nachfragen
    Man könnte auch einen Fachbetrieb fragen, z.B. einen Zimmerer.....
     
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