Ist es üblich, KEINE Angabe zur Wohnflächengröße in Bauträgervertrag reinzuschreiben?

Diskutiere Ist es üblich, KEINE Angabe zur Wohnflächengröße in Bauträgervertrag reinzuschreiben? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; finger weg, zu den guten BT gehört er nicht. meine meinung...

  1. Baumal

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    finger weg, zu den guten BT gehört er nicht.

    meine meinung...
     
  2. #22 neulingwillbaue, 09.09.2008
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    Das ist irgendwie auch unser Bauchgefühl.... (wenn uns nur die Lage nicht so gefallen würde :-) aber Du hast Recht!)
     
  3. salleD

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    der Vogel ist unseriös !!!!:eek:
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 09.09.2008
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    Voll>>piiiiieeeeeep<<
    50% und - 3% Putz entstammen der II Berechnungverordnung, die schon ein paar Jährchen Geschichte ist.
    Kein Bodengutachten, aber Drainage (fachgerecht??? - ich kenne wenige fachgerechte), keine WoFlä .....
    Entweder ein alter Knusselkopp (ham wa noch nie gemacht, son neumodernschen Schiet, brauch man net :motz) oder einer, der sehr gut weiss, was er alles lieber nicht zu gut niederlegen sollte.
    Ich tippe eher auf letzteres
     
  5. #25 rudi1106, 09.09.2008
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    - Die Angabe der Wohnfläche muss hier nicht zwingend in den Vertrag. Eine Abweichung von den Angaben in den übergebenen Unterlagen würde zu Lasten des BT gehen. Wie gesagt wäre eine Aufnahme in den Vertrag aber auf jeden Fall besser. Vielleicht kann man ja auch mal einfach den Notar darauf ansprechen.
    - Die Abwicklung über ein Anderkonto wäre hier nicht zulässig und unsinnig.
    - Zeitplan ist auch nicht üblich. Sinnvoll wäre noch ein Termin für die vollständige Fertigstellung.
    - Die Geschichte mit dem "Hausnotar" ist auch üblich.

    Nein, die Aussage, dass der Käufer die Notarkosten zu tragen hat, wenn kein Vertrag zustande kommt, ist Blödsinn.
     
  6. #26 Thomas B, 09.09.2008
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    So.....und wenn Du mit dem BT jetzt einen Vertrag machst, dann bist Du aber wirklich selber Schuld und Du wirst hier Niemanden finden, der da auch nur ein Mindestmaß an Mitleid aufzubringen brereit und in der Lage sein wird.

    Was da alles Mist ist....von der baubeschreibung über die Wfl.-Ber., zum nicht vorhandenen Baugrundgutachten (da schaun wir uns mal die Nachbargrundstücke an...Aaaahhhhhhhhh!) Ich hatte mal ein BV (EFH), da wechselte der Baugrund innerhalb des Baufeldes....16 m³ Magerbeton.....

    Und ob der BT solvent ist....naja....schau' ,mal in andere Foren (z.B. Baunetz) und informiere Dich mal was da so abgeht mit den achso solventen und vertrauenswürdigen BT mit 500 jähriger Bautradition.

    Gruß

    Thomas
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 09.09.2008
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    Naja - es ist üblich, dass der BT/GÜ einen eigenen Notar parat hat.
    Aber sich grundsätzlcih gegenüber anderen Notaren zu verweigern hat wie die Schwaben sagen "ein Gschmäckle" und zeigt nur, dass irgendwas faul ist im Vertrage BT
     
  8. Baumal

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    natürlich zu lasten des BT !!!

    also, wer einen vertrag ohne angabe der wohnfläche (der einzelnen räume)
    unterschreibt kauft nicht mal eine katze im sack.

    ich kaufe ein kinderzimmer mit gefühlten 15 m² und bekomme im endzustand
    eine kammer mit 10 m²..., der flur hat dafür 18 m² :respekt
     
  9. #29 rudi1106, 09.09.2008
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    Leider ist auch eine solche Verweigerung üblich. Die Bauträger müssen "ihre" Notare ja immer schön mit Aufträgen versorgen, damit sie nicht mucken ;)
    Klar ist dann aber natürlich auch, dass der Notar und der Vertrag nicht so neutral sind, wie sie eigentlich sein sollten.
     
  10. Julius

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    Womit wir schon wieder bei der Frage wären, ob es in Ulm, um Ulm, und um Ulm herum nicht noch andere akzeptable Bauplätze gibt...!
     
  11. #31 Bauwahn, 09.09.2008
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    Gibt es schon, allerdings wie immer eine Preisfrage.
     
  12. #32 Thomas B, 09.09.2008
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    Naja....einen Preis wird der BH bei diesem BT auch zu zahlen haben. Vielleicht nicht so sehr für das Grundstück. Aber es gibt dann ja noch ein Haus.....:motz

    Thomas
     
  13. #33 neulingwillbaue, 09.09.2008
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    Ihr habt mir schon sehr geholfen, mich in dieser Form dagegen zu entscheiden.


    Wäre es - allgemein gefragt - eine Überlegung / Option:

    Ausbau- oder Rohbauhaus: also lediglich die Rohbauarbeiten, ohne Dach, Flaschner, Haustüre wobei die Anschlüsse und das Grundstück dann enthalten wären.


    Oder kommt man dann vom 100ste ins 1000ste? Und was bäruchte man dann alles, um das Haus fertig zu bekommen? Einen Architekten? Oder...?

    Und bevor man irgendetwas unterschreibt, mit wem sollte man den vorhandenen Keller dann anschauen ob da auch alles "passt" (mit Architekt?)?
     
  14. Baumal

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    jep. keller kaufen ist auch eine blöde idee....
     
  15. #35 Thomas B, 09.09.2008
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    Vor allem DEN Keller.

    Kein Baugrundgutachten.
    Keine Ahnung ob Abdichtung taugt.
    Keine Ahnung ob Drainage funktioniert bzw. fachgerecht eingebaut wurde.
    ...

    Thomas
     
  16. #36 neulingwillbaue, 09.09.2008
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    Kannst du mir kurz sagen, warum Keller nur mit Rohbauarbeiten eine blöde Idee ist?

    Zu riskant? Dauert zu lange? Zu hohe Kosten um Haus fertig zu bekommen?

    Meine Vorstellung wäre ja dann: Ich gehe zu einem Fachmann (ist dafür der Architekt zuständig) spreche mit dem dann meine Wünsche hinsichtlich der Fertigstellung ab und der schreibt dann alle benötigten Gewerke aus.

    Wenn man sich dazu entschließen würde (kommt vielleicht ja auch auf den Preis für Grundstück + Rohbau an): an wen sollte man sich dann in welchem Zeitpunkt wenden?

    Woher bekommt man raus, was so ein Rohbau ungefähr kostet?

    Dass ich dazu einen Fachmann brauche ist mir klar, selbst mache ich das nicht weil mir dazu das Wissen fehlt.


    PS @Thomas B
    Habe ich jetzt erst gelesen. Meinst du, man könnte das vor dem Kauf mit einem Fachmann (welcher wäre das?) noch abklären lassen oder gilt hier ganz generell: "Finger weg"
     
  17. #37 dietrich, 09.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Ich hab da noch Fragen zu?

    In einem BT-Vertrag steht:

    Vetragsgegenstand dieser Urkunde ist der Miteigentumsanteil von 339/1000.

    Die Baugenehmigungs-Unterlagen, waren bei der Unterschrift, noch garnicht fertig.
    Ist das dann so OK ?

    und da steht noch

    Auch geringfügige zumutbare Änderungen der Wohnfläche haben keinen Einfluß auf den Preis und den sonstigen Vertragsinhalten.

    Sind das mehr oder weniger als 3 % der Wohnfläche ?
     
  18. #38 Thomas B, 09.09.2008
    Thomas B

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    Schwierig....

    Keller nur mit Rohbau....naja...und zu welchem Preis????

    Der Bauträger will doch etwas an der Kiste verdienen (logisch!). Er verdient daran, daß er Dir ein Haus hinstellt, für das er z.B. 200.000 EUR zahlt und für 250.000 an Dich verkauft.

    Stellt er nur den Rohbau, kann er normalerweise auch nur weniger verdienen. Das will er wahrscheinlich nicht. Also müßte ein Großteil seinen kalkulierten Gewinnes auf den Rohbau geschlagen werden, was diesen dann zum einen sehr teuer machen würde, zum anderen Du immernoch keine Gewähr für Qualität hast, da er als BT gleichzeitig Bauherr ist und sagt wie es gemacht wird. Kann natürlich sein, daß das Grundstück ein Ladenhüter ist und er froh ist, wenn er die Kiste ohne Verlust losschlagen kann.....wer weiß???

    Wieso steht da überhaupt ein Keller??? Ist da schon mal ein Käufer abgesprungen??? Alles etwas merkwürdig.

    Nochmal zum Keller: Klar kann ein Fachmann (am besten ein Sachverständiger) so etwas angucken. Nur in die Bodenplatte oder in die Kellerwände oder unter die Bodenplatte kann der natürlich auch nicht gucken. Wenn da also etwas nicht i.O. ist läßt sich dies nur schwer feststellen (außer der Schaden ist so groß -z.B. Wassereintritt, UNdichtigkeiten anderer Art- daß man ihn gleich erkennt).

    Stellt sich halt die Frage, ob und zu welchen Bedingungen der BT verkaufen würde, weil....siehe oben!

    Thomas
     
  19. #39 neulingwillbaue, 09.09.2008
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    So wie ich das lese, geht es damit bei dem Vertrag ja nur um einen Miteigentumsanteil von 339/1000 - mehr steht ja dazu nicht. Was meinst du also mit: "Ist das OK?"

    Tja... Wenn keine Wohnfläche im Vertrag steht wird es schon mal schwierig wenn ich das alles richtig verstanden habe hier - denn: geringfüge Abweichung von was?
    Und wonach wird die Wohnfläche berechnet? Nach Wohnflächenverordnung? Nach DIN XYZ? Nach Gutdünken des Bauträgers? Und ob 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 % eine "geringfügige zumutbare Änderung ist" kann man dann wohl vor Gericht ausstreiten. So etwas würde ich jedenfalls nicht unterschreiben.
     
  20. #40 neulingwillbaue, 09.09.2008
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    Da hast du natürlich vollumfänglich Recht. Wenn man beurteilen wollen würde, was der Rohbau samt Keller objektiv Wert ist, muss man dann wohl einen Bausachverständigen oder Architekt (?) hinzuziehen oder kann man das anhand bestimmer Parameter pi * Daumen selbst bestimmen?
    (Man will ja nicht über den Tisch gezogen werden). Bzw. an wen kann ich mich vorab wenden (schon klar, dass mich das was kostet), der dann sagen kann: das passt schon ungefähr oder :yikes das ist total überteuert.

    Uns wurde gesagt, der Keller stünde da (Grundstück 4) wegen der Straßengegebenheiten vor Ort, so dass sie den Keller zusammen mit den anderen Kellern machen mussten.

    # #
    #S#
    #t#Grundstück 1 / Grundstück 4
    #r# /
    # #Grundstück 2 / Grundstück 3
    # ###############
    #a ß e #
    ################


    Der Bauträger hat aber wohl schon vor Monaten mit einer anderen Partei verhandelt (wir glauben mindestens ab April) die aber dann jetzt kürzlich wohl (?) abgesprungen sind, weil die Garage wohl nicht dahingestellt werden konnte, wo die das wollten.

    Wenn ich das mit Rohbau kaufen würde - wann und zu wem müsste ich dann gehen, damit das fertig wird? Bzw. wie würdet ihr herangehen?
     
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